14 minute read

Investor

Mag. Jessica Ghahramani-Hofer

Und auch heuer heißt es: Tschüss, Weihnachtsfeier!

Advertisement

Zahlreiche früher traditionelle FirmenWeihnachtsfeiern fallen auch 2021 wieder coronabedingt aus. Die damit zusammenhängende Steuerbefreiung des geldwerten Vorteils für Arbeitnehmer soll aber nicht verloren gehen: Weihnachtsgutscheine bis max. 365 € sollen auch dieses Jahr steuerfrei gestellt werden, sofern 2021 der steuerfreie Vorteil aus der Teilnahme an Betriebsveranstaltungen nicht bereits genutzt wurde. Um den Konsum in Österreich zu fördern, sollen sowohl die Arbeitgeber beim Erwerb der Gutscheine als auch die Arbeitnehmer bei der Einlösung der Gutscheine den Fokus auf regionale Unternehmen legen. Voraussetzung für die Steuerfreiheit soll sein, dass die Gutscheine im November bzw. Dezember 2021 oder im Jänner 2022 ausgegeben werden. Natürlich können Gutscheine auch im Zusammenhang mit gesundheitsfördernden Maßnahmen geschenkt werden: Geldwerte Zuwendungen für Mitgliedsbeiträge in Fitnesscentern, Sportanlagen, Yogastudios etc. sind steuerlich nicht absetzbar – allerdings können gesundheitsfördernde Weihnachtsgeschenke in Gutscheinform steuerfrei geschenkt werden. Es ist zu erwarten, dass die „Weihnachtsfeierersatz-Gutscheine“ wiederum – wie bereits im Vorjahr – den Freibetrag für Sachzuwendungen (bis zu € 186,00 jährlich) unberührt lassen werden, d.h. dass die beiden Höchstbeträge (€ 365,00 und € 186,00) voraussichtlich auch in einem Gutschein kumuliert werden können. Die formale Gesetzwerdung der Weihnachtsfeier-Ersatzgutschein-Regelung bleibt noch abzuwarten.

Nachfolgeprobleme bei KMU : Familienverfassung hilft

Das Market Institut hat die Nachfolge bei 157.000 österreichischen Familienunternehmen analysiert. Bei 60 Prozent ist die Nachfolge nicht geregelt und auch der Großteil der restlichen 40 Prozent rechnet mit einem problematischen Unternehmensübergang. Dabei könnte eine Familienverfassung eine reibungslose Nachfolge massiv erleichtern.

Die Familienunternehmen in Österreich beschäftigen mehr als 1,8 Millionen Erwerbstätige und erwirtschaften Umsätze in der Höhe von rund 414,1 Milliarden Euro. Das Market Institut hat im Auftrag der LGT Bank und dem Consultingunternehmen EY mittels Interviews mit unterschiedlichen Generationen entstammenden Angehörigen der Eigentümerfamilien die Nachfolgesituation erhoben. Trotz der großen wirtschaftlichen Bedeutung von Familienunternehmen – ihr Anteil liegt bei über 50 Prozent – haben sich die Eigentümer in den meisten Fällen noch nicht mit der Übergabe beschäftigt.

Davon unabhängig besteht sowohl bei der Übergeber- als auch bei der Übernehmergeneration ein Bewusstsein für die Problematik. Denn über 70 Prozent der Befragten beider Generationen halten etwa eine gemeinsame Übergangsphase mit einem gemischten Führungsteam aus internen und externen Mitarbeitern für sinnvoll.

Große Unkenntnis herrscht hingegen bei der Erleichterung der Unternehmensnachfolge mithilfe einer Familienverfassung.

Darunter versteht man ein juristisch nicht bindendes Schriftstück einer Unternehmerfamilie, in dem die zentralen Leitlinien und Werte des familiären und unternehmerischen Denkens zusammengefasst sind. Während bei Unternehmen, die schon seit mehreren Generationen bestehen, diese gemeinsamen Werte sehr oft in einem solchen „Letter of Intent“ formuliert sind, sind 75 Prozent der österreichischen Übergeber und Übernehmer überhaupt nicht mit diesem Instrument betraut. Dabei könnte eine Familienverfassung den Familienunternehmen dabei helfen, die klassischen Interessenkonflikte, die bei der Übergabe immer wieder zu Tage treten, zu vermeiden. Obwohl er rechtlich nicht bindend ist, kann ein so vereinbarter innerfamiliärer Werte- und Verhaltenskodex bei der Übergabe in konkrete und verbindliche Vertragsnormen umgewandelt werden. Die Familienverfassung bildet sozusagen das Gerüst für die Unternehmensübergabe und den Gesellschaftsvertrag. Aus Sicht der mit Nachfolgefragen betrauten Unternehmensberater ist davon auszugehen, dass sich Familienbetriebe, die ihre Nachfolgestrategie rechtzeitig in einer ausformulierten Familienverfassung festlegen, bei der Übergabe wesentlich leichter tun und an wirtschaftlicher Schlagkraft gewinnen.

Europäische Zentralbank im Inflationsdilemma

Die Inflation spaltet die Kaste der Ökonomen ähnlich wie Corona die Bevölkerung. Viele glauben an ein baldiges Ende des Preisspuks, weil sie bereits die nächste Wirtschaftskrise am Horizont erahnen. Die optimistischeren sehen die Inflation als Folge der Pandemie und der mangelnden Resilienz der nationalen Volkswirtschaften. Die Teuerung wird sich ihrer Meinung nach daher solange fortsetzen, bis die Lieferkettenprobleme gelöst sind. Und dieses Ende ist noch lange nicht in Sicht, weil mit der Pandemie die Fabriken in vielen asiatischen Ländern nicht nur geschlossen wurden, sondern maßgebliche Kapazitäten gänzlich abgebaut wurden. Weltbankpräsident David Malpass macht daher bereits klar Stimmung für eine entschiedenere Inflationsbekämpfung. Er forderte die weltweiten Notenbanken dazu auf, endlich gegen die Teuerung vorzugehen, um kleineren Unternehmen und ärmeren Ländern zu helfen. Malpass argumentiert, dass der Inflationsanstieg die Armen am härtesten trifft. Diese seien durch die Preissteigerung existenziell bedroht, weil sie kaum in der Lage sind, sich gegen weitere Preissteigerungen zu wappnen. In den USA legten nicht nur die Preise im Jahresvergleich um sieben Prozent zu, im Gegensatz zu Europa hielten in den wesentlich profitableren US-Unternehmen auch die Löhne mit. Daher ist davon auszugehen, das Fed-Chef Jerome Powell, seinen Ankündigungen nach einer raschen Straffung der Geldpolitik bald Taten folgen lassen wird. Zuerst wird er den Anleihenkauf einschränken und bald wohl auch einen deutlichen Zinsschritt setzen. Ganz anders ist die Situation im Euro-Raum. Die EZB hat ihr Stabilitätsziel massiv verfehlt. Statt zwei Prozent betrug die Teuerung zuletzt fünf Prozent. Ein entsprechender Druck auf die Löhne und Gehälter ist jedoch ausgeblieben. Daher kommt die Teuerung tatsächlich bei den Haushalten an. EZB-Chefin Christine Lagarde plant zwar das zusätzlich wegen Corona initiierte Pandemic Emergency Purchase Programme (PEPP) im Laufe des Jahre 2022 auszusetzen. Wegen der wesentlich geringeren europäischen Wirtschaftsdynamik verfügt sie aber über wesentlich weniger Spielraum den Anleihenkauf zu stoppen als ihr US-Kollege. Zuerst unter Donald Trump und jetzt auch unter Joe Biden haben die USA ihre billionenschweren Ausgabenprogramme nämlich nicht nur angekündigt, sondern sogar bis zum Helikoptergeld auch verwirklicht. Außerdem hängen einige hochverschuldete EU-Staatshaushalte von niedrigen Zinsen ab. Da helfen ihnen auch die wegen des EZB-Anleihenkaufs deutlich zu niedrigen Risikoaufschläge nicht wirklich. In den nächsten Wochen und Monaten ist daher mit einer steigenden Zinsdifferenz zwischen den USA und Europa zu rechnen. Wenn die EZB nicht nachzieht, wird das den Euro weiter schwächen und die Inflation wohl zusätzlich befeuern. Gleichzeitig kann sich dadurch aber auch die internationale Wettbewerbsposition der europäischen Industrie verbessern. Die Börsen befinden sich angesichts dieser Entwicklungen im Wartemodus. Große Gewinnmitnahmen sind nicht mehr drinnen und größere Kurssprünge zeichnen sich weder nach oben noch nach unten ab. Zuletzt hatten die 20 größten österreichischen Unternehmen zusammen übrigens einen Börsenwert von rund 100 Milliarden Euro. Das entspricht knapp vier Prozent des Börsenwerts von Apple oder immerhin der Hälfte jenes des Onlinefinanzdienstleisters PayPal. Größtes österreichisches Unternehmen ist seit Jahren die Erste Group mit einer Marktkapitalisierung von zuletzt 15,8 Milliarden Euro.

Spezialitäten zum Jahreswechsel für Unternehmen(r)

Im Steuerrecht kommt man aktuell nicht an der – einmal mehr – „größten Steuerreform aller Zeiten“, der Ökosozialen Steuerreform 2022, vorbei. Ein Überblick: Senkung der zweiten und dritten Tarifstufe bei der Einkommensteuer … … ab 1.7.2022: 30% statt 35% für Einkommensteile über € 18.000 bis € 31.000 … ab 1.7.2023: 40% statt 42% für Einkommensteile über € 31.000 bis € 60.000 Ergibt im „Vollausbau“ ab 2024 für jeden betroffenen Steuerpflichtigen eine

Steuerersparnis von bis zu 1.230 Euro

pro Jahr.

Senkung der Körperschaftsteuer

Der Körperschaftsteuersatz soll für die Veranlagung 2023 auf 24% bzw. ab der Veranlagung 2024 auf 23% gesenkt werden. Das bedeutet ab 2024 bei der Gewinnausschüttung an natürliche Personen eine Reduktion der Gesamtsteuerbelastung von 45,625% auf 43,175% oder 2.450 Euro auf 100.000 Euro Ausschüttung.

Senkung der Krankenversicherungsbeiträge

Der Krankenversicherungsbeitrag für Arbeitnehmer mit einem monatlichen Entgelt bis € 1.100 soll von derzeit 3,87% um 1,7 Prozentpunkte auf 2,17% gesenkt werden. Das Ausmaß der Senkung wird in mehreren Stufen eingeschliffen und beträgt bei einem monatlichen Entgelt über € 2.400 bis zu € 2.500 noch 0,2 Prozentpunkte. Auch bei den Selbstständigen soll die Reduktion bei einer monatlichen Beitragsgrundlage bis € 1.100 (von normal 6,8%) auf 5,1% gestaffelt bis € 2.500 auf 6,6% zum Tragen kommen. Die Änderungen sollen ab 1.7.2022 in Kraft treten.

Erhöhung Gewinnfreibetrag

Der Grundfreibetrag beim Gewinnfreibetrag, der bei einem Gewinn bis 30.000 Euro ohne Investitionserfordernis zusteht, soll ab dem 1.1.2022 von 13% auf 15% erhöht werden. Damit steigt der Grundfreibetrag von bisher €3.900 auf € 4.500.

Erhöhung Grenze für geringwertige Wirtschaftsgüter

Die Grenze für die Sofortabschreibung von geringwertigen Wirtschaftsgütern soll mit Wirkung ab 1.1.2023 von derzeit € 800 auf € 1.000 angehoben werden.

Wieder im Angebot: Investitionsfreibetrag (mit Öko-Zuschlag)

Der Investitionsfreibetrag (IFB) beträgt grundsätzlich 10% der Anschaffungs- oder Herstellungskosten und kann im Jahr der Anschaffung bzw. Herstellung als zusätzliche Betriebsausgabe geltend gemacht werden. Er erhöht sich auf 15% im Falle abnutzbarer Wirtschaftsgüter, die dem Bereich Ökologisierung zuzuordnen sind. Der IFB soll maximal von Anschaffungs- und Herstellungskosten von € 1 Mio im Wirtschaftsjahr in Anspruch genommen werden können. Umfasst das Wirtschaftsjahr keine zwölf Monate, so ist der Betrag entsprechend zu aliquotieren. Die Wirtschaftsgüter müssen eine betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer von mindestens vier Jahren aufweisen und einem inländischen Betrieb bzw. einer inländischen Betriebsstätte zuzuordnen sein. Keinen Anspruch auf IFB begründen unter anderem Wirtschaftsgüter, die für den investitionsbedingten Gewinnfreibetrag verwendet werden; Wirtschaftsgüter, für die eine Sonderform der AfA vorgesehen ist (das sind insb. Gebäude, Verbrenner-PKW und -Kombi); geringwertige Wirtschaftsgüter; unkörperliche Wirtschaftsgüter, die nicht dem Bereich Digitalisierung, Ökologisierung und Gesundheit/Life Science zuzuordnen sind; gebrauchte Wirtschaftsgüter sowie Anlagen iZm fossilen Energieträgern. Der IFB soll erstmals für Wirtschaftsjahre zur Anwendung kommen, die nach dem 31.12.2022 beginnen.

Steuerfreie Gewinnbeteiligung für Mitarbeiter

Ab 2022 können Gewinnbeteiligungen für Mitarbeiter bis € 3.000 jährlich steuerfrei bleiben, soweit diese grund-

sätzlich allen Arbeitnehmern oder bestimmten Gruppen von Arbeitnehmern gewährt wird. Die Steuerfreiheit steht nur insoweit zu, als die Summe der gewährten Gewinnbeteiligung den steuerlichen Vorjahresgewinn nicht übersteigt. Ob die Befreiung auch für Lohnnebenkosten und Sozialversicherung gelten wird, bleibt noch abzuwarten.

Besteuerung von Kryptowährungen

Die Besteuerung von Kryptowährungen soll der Besteuerung von Wertpapieren gleichgestellt werden. Zu den Einkünften sollen künftig sowohl die laufenden Einkünfte aus Kryptowährung (Früchte) als auch die realisierte Wertsteigerung (Veräußerungsgewinne) zählen. Es wird der besondere Steuersatz von 27,5% zur Anwendung kommen. Die Regelungen sollen ab dem 1.3.2022 für alle Kryptowährungen gelten, die seit dem 28.2.2021 angeschafft wurden.

Sonderausgaben für thermische Sanierung und Heizkesseltausch

Ausgaben für die thermische Sanierung von Gebäuden bzw. den Ersatz eines fossilen Heizungssystems (Heizkesseltausch) sollen als Sonderausgabe abgesetzt werden können, sofern für diese Ausgaben eine Förderung des Bundes nach dem Umweltförderungsgesetz nach dem Autor der Unternehmertipps: Mag. Alexander Hofer, Hofer-Leitinger Steuerberatungs GmbH

30.6.2022 ausbezahlt wurde. Die Ausgaben müssen abzüglich aller ausbezahlten Förderungen aus öffentlichen Mitteln (also auch von Ländern und Gemeinden) bei der thermischen Sanierung €4.000 und beim Heizkesseltausch € 2.000 übersteigen. Diesfalls können über fünf Jahre verteilt Pauschalbeträge von € 800 jährlich (für die thermische Sanierung) bzw. € 400 jährlich (für den „Heizkesseltausch“) als Sonderausgabe abgesetzt werden.

Erhöhung Familienbonus Plus und Kindermehrbetrag

Der Familienbonus Plus wird ab 1.7.2022 für Kinder bis (ab) 18 Jahre auf 2.000 Euro (650 Euro) jährlich angehoben.

pauschale soll € 1.200 pro Jahr betragen bzw. € 300 pa, wenn die Einkünfte aus einer anderen aktiven Erwerbstätigkeit, für die ein anderer Raum zur Verfügung steht, mehr als € 11.000 betragen. Daneben können noch Ausgaben für ergonomisch geeignetes Mobiliar (Schreibtisch, Drehstuhl, Beleuchtung) bis zu insgesamt € 300 pa abgesetzt werden. Sind die Ausgaben dafür höher, können im Jahr 2023 nochmals bis zu € 300 abgesetzt werden.

Sanierungsgewinne

Sanierungsgewinne sollen ab der Veranlagung 2021 auch dann steuerlich begünstigt werden, wenn diese aus einer außergerichtlichen Sanierung stammen.

Regionaler Klimabonus

Zum Ausgleich der erhöhten Ausgaben durch die CO2-Bepreisung erfolgt eine pauschale Rückvergütung über den regionalen Klimabonus, der unter Berücksichtigung

der Infrastruktur und der öffentlichen Verkehrsanbindung zwischen € 100 und

€ 200 pro Person und Jahr liegen soll.

Arbeitsplatzpauschale oder das „Homeoffice-Pauschale für Selbstständige“

Die Aufwendungen aus der betrieblichen Nutzung des privaten Wohnraumes werden ab 2022 pauschal abgegolten, wenn dem Steuerpflichtigen kein anderer

ihm zurechenbarer Raum für die Ausübung der betrieblichen Tätigkeit

zur Verfügung steht. Das Arbeitsplatz-

Alle Jahre wieder: steuerfreie (Weihnachts-)Geschenke für Mitarbeiter

Zu den 186 Euro für steuerfreie (Weihnachts-)Geschenke kommen auch heuer zusätzlich bis 365 Euro hinzu, sofern 2021 der steuerfreie Vorteil aus der Teilnahme an Betriebsveranstaltungen nicht bereits genutzt wurde und die (Weihnachtsfeierersatz-)Gutscheine im November und Dezember 2021 oder Jänner 2022 ausgegeben werden. Up2date bleiben mit Hofer Leitinger Steuerberatung Selbstverständlich gibt es noch eine Vielzahl weiterer steuerlicher Gestaltungen, die Sie vor dem Jahreswechsel überprüfen sollten. Diese finden Sie auf der Unternehmenswebsite www.hoferleitinger.at.

Start für Online-Klimaticket Steiermark

Das neue Klima-Ticket Steiermark gilt ab 1. Jänner 2022, damit können alle öffentlichen Verkehrsmittel in der Steiermark benutzt werden. Aufgrund der angespannten Corona-Situation startete der Vorverkauf erst mit 13. Dezember. „Nachdem wir in den letzten Jahren den öffentlichen Verkehr bei uns in der Steiermark weiter ausgebaut und attraktiviert haben, setzten wir mit dem neuen Klima-Ticket Steiermark nun auch in Sachen Tarifgestaltung nachhaltige Impulse. Mit dem unschlagbaren Preis von nur 588 Euro pro Jahr bzw. 49 Euro pro Monat entlasten wir die Geldbörsel unserer Fahrgäste und schaffen so einen optimalen Anreiz für den Umstieg vom Auto auf unsere Öffis“, freut sich Verkehrsreferent LH-Stv. Anton Lang.

Auszeichnung für Hypo Vorarlberg

Als achtsame Beraterbank ist Nachhaltigkeit ein wichtiges Thema für die Hypo Vorarlberg. Die Auszeichnung des Fonds „Hypo Vorarlberg Ausgewogen Global“, für welchen die Bank das Fonds Advisory betreibt, als Top-Fonds im Nachhaltigkeitscheck der Wirtschafts-Woche, ist dafür einmal mehr Beweis. „Die Auszeichnung ist eine Bestätigung der hohen Kompetenz unserer hauseigenen Vermögensverwaltung, die ambitioniert die nachhaltige Weiterentwicklung der Anlagestrategien vorantreibt“, freut sich Vorstand Wilfried Amann. Künftig ist eine noch stärkere Verankerung von Nachhaltigkeitsaspekten im Kerngeschäft der Hypo Vorarlberg geplant und das Angebot an nachhaltigen Produkten wird fortlaufend ausgebaut.

Volksbank wird „Erlebnis-Hausbank“

Mit einem völlig neuen Konzept eröffnete in Leibnitz am 29. November auf rund 350 m² die erste Volksbank Erlebnis-Hausbank der Steiermark. Kunden finden hier künftig eine Bank mit Wohlfühlatmosphäre und wickeln ihre Bankgeschäfte in einer neuen Erlebniswelt ab. „Das Planungskonzept verbindet Service- und Beratungswelt in neuer Form“, ist GD Regina Ovesny-Straka überzeugt. Optisch setzte man auf Wohnzimmer-Flair und einladende Green-Lounge. Künftig werden Kunden von einem Servicemanager empfangen. Er ist der Ansprechpartner bei Fragen rund um die Bank-Serviceleistungen. Er unterstützt bei Transaktionen, bei der Bedienung von SB-Geräten, bei Digitalisierungsthemen, Terminvereinbarungen und vielem mehr.

Hochsaison für Schneepflüge

Mit dem Wintereinbruch ist der Straßenerhaltungsdienst in Vollbetrieb versetzt worden. „Mit dem Wetterumschwung hat der Straßenerhaltungsdienst steiermarkweit den Vollbetrieb gestartet. Damit werden nicht nur Wetterprognosen oder Kamerabilder beobachtet. Es wird das gesamte Straßennetz zweimal täglich kontrolliert und bei Glättegefahr wird gestreut. Für die gut 5.100 Kilometer Landesstraßen stehen 220 Winterdienstfahrzeuge, die mit Schneepflügen und Streugeräten ausgestattet sind, bereit. Über die gesamte Steiermark verteilt sind rund 30.000 Tonnen Streusalz auf Lager“, so Landesverkehrsreferent LH-Stv. Anton Lang, der sich bei den steirischen STED-MitarbeiterInnen für ihren großartigen Einsatz bedankt.

(v.l.) WKO-Steiermark-Präsident Josef Herk, Wifi-Institutsleiter Martin Neubauer und WKO-Steiermark-Direktor Karl-Heinz Dernoscheg feierten den Erfolg beim „World Chamber Award“.

Wifi-Auszeichnung für »Unconventional Projects«

Mit seinen innovativen Projekten schlug das Wifi Steiermark kürzlich auch international Wellen. Beim Kongress der International Chamber of Commerce in Dubai konnte das Wifi Steiermark mit seinem „Extended Reality Hub“ ins Finale der weltbesten „unkonventionellen Projekte“ einziehen.

Im Rahmen des „Extended Reality Hub“ setzt das Wifi Steiermark in der Erwachsenenbildung als Lernbasis virtuelle Realitäten ein und nutzt dafür Geräte aus der Spieleindustrie. „Für uns ist das eine Bestätigung für den bestehenden Weg. Denn gute Weiterbildung geht neue Wege und versucht zu begeistern. Mit unserem Projekt zählen wir zu den vier besten Projekten dieser Kategorie“, erzählt Wifi-Institutsleiter Martin Neubauer stolz, denn die Einsatzgebiete sind äußerst vielfältig. „Damit sind wir in Österreich Vorreiter. Bisher setzte man diese Technologie meist nur beim Militär und bei Einsatzkräften zu Fortbildung ein. Am Wifi verwenden wir virtuelle Realitäten auch bei der Ausbildung von Masseuren, CNCTechnikern, Elektrotechnikern und bald auch im Mathematik-Unterricht“, so Neubauer. Auch für WKO-Steiermark-Präsident Josef Herk und Direktor Karl-Heinz Dernoscheg ist dieses Projekt ein Leuchtturm: „Bereits zum zweiten Mal in Folge konnten wir bei dieser Veranstaltung die steirische Innovationskraft auf dem internationalen Parkett präsentieren.“ Vor zwei Jahren wurde nämlich das Talentcenter der WKO von der International Chamber of Commerce zum besten Bildungsprojekt der Welt gekürt und hat damit das internationale Interesse geschürt. Inzwischen wird auch in Italien ein Talentcenter nach steirischem Vorbild gebaut.

Kurz im Gespräch mit

Doris Kampus,

Landesrätin für Soziales, Arbeit und Integration

Heuer gab es bereits 30 Tötungsdelikte an Frauen durch Partner oder Ex-Partner. Sind alle Bemühungen gegen Gewalt an Frauen wirkungslos? Ganz sicher nicht. Aber die aktuellen Zahlen sind erschreckend. Wir müssen deshalb alle gemeinsam weiter gegen Gewalt an Frauen auftreten. Wichtig ist, dass wir immer neue Wege finden, um die Information an Betroffene zu bringen. Da wir uns im Dezember in einem Lockdown befinden, machen wir mit Lokalen und Lieferdiensten eine Info-Kampagne mit der Kontaktnummer des Gewaltschutzzentrums.

Welche weiteren Maßnahmen für betroffene Frauen setzen Sie darüber hinaus? Gewalt ist niemals Privatsache, sie geht uns alle an. Daher steht Gewaltschutz ganz oben auf der politischen Tagesordnung. Einige Beispiele: Wir haben in allen Regionen Beratungs- und Betreuungseinrichtungen, in Graz und Kapfenberg gibt es Frauenhäuser. Krisenwohnungen gibt es in den Bezirken sowie in Graz, wo Frauen in der Übergangsphase in ein selbstständiges Leben betreut werden. ExpertInnen arbeiten mit den Tätern, auch ihnen muss man Wege aus der Gewalt aufzeigen.

Hat die Pandemie die Situation von Frauen in Bezug auf häusliche Gewalt verschlimmert? Eine deutliche Zunahme an Anrufen bei den Hotlines in den Lockdowns zeigt eindeutig, dass sich die Situation für Betroffene stärker zugespitzt hat.

More articles from this publication:
This article is from: