Dossier: Das M#AAS-Syndrom

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DAS M#AAS-SYNDROM Wie ein SPD-naher Klüngel aus Politik, Medien und Lobbyisten unter dem Label “Hatespeech” Kommunikations- und Meinungsfreiheit geißelt, um ihr heiß ersehntes Ziel zu erreichen:

Internetzensur .


Edito Sehr geehrte Damen und Herren, werte Leserinnen und Leser, auf den folgenden Seiten finden Sie eine Sammlung kritischer Beiträge zum Thema “Online-Überwachung und Einschränkung der Redefreiheit unter dem Vorwand sogenannter HateSpeech”. Bemerkenswert daran sind vorallem zwei Dinge: 1.) Der Großteil der ausgewählten Beiträge wurde ausschließlich im #Neuland publiziert,- blieb also Bürgerinnen und Bürgern, die ihre Informationen größtenteils oder gar ausschließlich über “alte” Medien wie Tageszeitungen, Wochenzeitungen, Magazine oder Bücher beziehen, weitestgehend verborgen. 2.) Ein für die vorliegende Auswahl nicht unwesentlicher Teil der kuratierten Beiträge wurde nicht in professionellen Publikationen veröffentlicht, sondern erfolgte im Rahmen privaten Meinungsaustausches über Blogs und Soziale Medien.

eingeräumt werden muss, dass der hier und dort spöttisch aufblitzender “Netz-Humor”, gerade in den visuellen Beiträgen, für Freundinnen und Freunde typisch deutscher Komik zuweilen sicherlich etwas gewöhnungsbedürftig ist. Doch das muss kein Schaden sein. Was bleibt ist also ein Dossier, das in seiner Gesamtheit einen ersten Einblick in eine politische Diskussion gewährt, die in Vielfältigkeit und Umfang seitens der Leitmedien m.E. nicht kommuniziert wird. Über die Gründe, warum das so ist, lässt sich nur spekulieren. - Nach Durchsicht des vorliegenden Dossiers vielleicht ja umso angeregter.

Bezüglich der Kuration der ausgewählten Inhalte habe ich im Sinne Ihrer Information keinerlei Rücksicht auf mögliche mentale und/oder politische Befindlichkeiten der jeweiligen Verfasser genommen. Jenseits dieser von mir eigenständig erstellten Arbeit Alle gezeigten Beiträge wurden/werden im würden Einige vermutlich nicht zusammen Internet kostenfrei zur Verfügung gestellt. in einer Publikation veröffentlicht werden Ihr vorderdringlichstes Anliegen ist demnach wollen. nicht die Monetarisierung, sondern die Teilnahme an der politischen Debatte. Dies hat Den am Thema dieser packenden Auseinzur Folge, dass zumindest in Teilen ein Fil- andersetzung interessierten Leserinnen ter durch redaktionelle Richtlinien entfällt. und Lesern darf dies jedoch getrost egal Da jedoch die meisten der Debattenteil- sein. Denn worum es geht, ist nicht anderes nehmerinnen und -Teilnehmer entweder als Aufklärung. Diesbezüglich wünsche ich publizieren und/oder einen themenbezo- den einen oder anderen Erkenntnisgewinn, gen professionellen/semi-professionellen sowie hin und wieder vielleicht auch ein Hintergrund aufweisen, ist ein inhaltlicher klein wenig Erbauung. Niveau-Unterschied bezüglich der via PrintQualitätsjournalismus real praktizierten Vermittlung nicht festzustellen - wenn auch In diesem Sinne, mit herzlichen Grüßen, pip

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Inhalt S 7/ Bundesverfassungsgericht zur Meinungsfreiheit

S 78-79/ Überlebensgroß Herr Kramer, Henryk M. Broder

S 8/ Bundeministerium des Inneren zum Begriff “Hatespeech”

S 82-83/ Gegen die Zusammenarbeit der amedeu Antonio-stiftung mit dem Verfassungsschutz, Offener Brief aus der “linken Szene”

S 9/ Julian Reichelt zur BMI-Hastespeech Aussage S 10-11/ Warum ich den Begriff “Hatespeech” hasse / Nikolaus Steinhöfel S 12-17/ Die schleichende Einschränkung der Meinungsfreiheit / Thomas Ney S 18-21/ Das Kommando NoHateSpeech tritt zum Dienst an. Finanziert vom Familienministerium / Jennifer Nathalie Pyka S 22-23/ Der Kampf gegen Rechts lohnt sich, Ansgar Neuhof S 26-29/ Zensur Plattofrm? Heiko im Wirrwar, Roland Tichy S 30-31/ Fefes Blog

S 84-85/ Hatespeech-Lobby Organigramm S 86-87/ Amadeu Antonio Stiftung Organigramm S 90-91/ What is Hate Speech? S 96-97/ Wirbel um ZDF-„Satire“-Beitrag zu Hasskommentaren: Stiftung reicht Beschwerde ein S 98-99/ Amadeu-Stiftung fordert Löschung von ZDF-Satirebeitrag über deren Zensurwahn im Internet, Arne Sommer S 100-105/ Wie man gegen satirische Journalisten, StaSi-Opfer und die Polizei hetzt, Don Alphonso

S 32-35/ Es gibt keine linke Querfront, Jens Berger

S 108-109/ Ist es eig. Hatespeech, wenn cih von einer lesbischen shemale als “Nazi” & “Cisfaschist” beschimpft werde?

S 36-41/ Hassrede gegen meinungsfreiheit, Niels-Arne Münch

S 112-115/ Denn sie wissen, wer zur “Neuen Rechten” gehört, Rainer Meyer

S 42-47/ Schon wieder ein Betrugs-, Untreue- und Geldwäschesystem der SPD?, Hadmut Danisch

S 116-117/ CDU von der Amadeu Antonio Stiftung bei “no-nazi.net” als gelistet

S 48/ Jungpolitiker beim “Hatespeechen”

S 118-120/ Wir fordern unseren gerechten Anteil am Denunziations-Portal, Roland Tichy

S 50-55/ Wie eine Kampagne gegen „Hate Speech“ Hass fördern kann, Lucas Schoppe S 54-61/ Vom politischen Nutzen der Hate Speech : Julia Schramm gibt eine Broschüre über Hass im Netz heraus, Lucas Schoppe S 62-65/ Anetta Kahane – wieviel Hass braucht ein Mensch, um Stasi zu werden?, Bettina Röhl S 69/... stopp Hatespeech!, erzählmirnix S 70-71/ Julia Schramm: staatlich finanzierte Hatespeech-Expertin S 72-73/ “Wir werden vom scheswigministerium gefördert”, Julia Schramm S 74-75/ Task Force gegen Hassinhalte im Internet 04

S 122-123/ CDU kritisiert Amadeu Antonio Stiftung S 124-125/ Petition: Staatliche Förderung der Amadeu Antonio-Stiftung stoppen! S 126/ Einschüchterung S 128-129/ Piratenpartei S 132-137/ Petition: Staatliche Förderung der Amadeu Antonio-Stiftung stoppen! (2) S 138/ “Förderung der Amadeu-Antonio-Stiftung schnellstmöglich einstellen!”, Thomas Feist S 141/ Willkürparagraph, stefanolix S 142-145/ IM, Stasi oder Amadeu-Antonio-Stiftung: Kahane bekämpft „politisch-ideologische Diversion (PID)“

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Das M#AAS-Syndrom S 146-147/ Die Stasi am Küchentisch S 148-152/ ‚Habe niemanden geschadet’ oder außer Kaffee und Zigaretten war nichts – der Fall ‚IM Victoria’, Dr. rer nat Philipp Lengsfeld S 154/ Amadeu-Antonio-Stiftung - Alles andere als entlastend, Detlef Kühn S 156-158/ Die Amadeu Antonio Stiftung und ihre Vernetzung - Ein Spinnennetz legt sich über das Land, Ansgar Neuhof S 159/ Amadeu-Antonio-Stiftung jetzt mit eigener Verschwörungstheorie, Ansgar Neuhof S 162-169/ Internetzensur: Antwort aus dem Bundesjustizministerium, Hadmut Danisch S 170-174/ Thomas de Maiziere, der Rassismus, die Antifa und die Amadeu Antonio Stiftung, Don Alphonso

S 204-205/ Hasskommentare: Justizminister Maas liebäugelt mit verschärfter Haftung für Facebook & Co, Stefan Krempl S 206-215/ “LEGALE freie Meinung einschüchtern ..” via #NichtEgal usw., u.a. Dushan Wegner u. Prof. Dr. Diringer S 216-218/ Google wird dein neuet Lehrer, Dr. Alexander Kissler S 224-227/ Haben die Deutschen das Streiten verlernt?, Cora Stephan S 228-229/ Nicht die Urheber, sondern die Empfänger werden in Ketten gelegt, Matthias Heitmann S 232/ Maß halten, Dr Alexander Will S 233/ Die Justiz muss entscheiden, nicht Facebook

S 175-177/ Facebook-Accounts wegen Hate Speech gesperrt

S 234-235/ NetzDG: Das Ende von Meinungsfreiheit und Rechtsstaat, Thomas Spahn

S 178-180/ Was heißt hier Hass? Facebook sperrt und löscht beliebig ..., Johannes Boie

S 236-237/ eco kritisiert Gesetzentwurf gegen Haste speech: “Im Zweifel gegen die Meinungsfreiheit”

S 182-183/ Selbstzensur bezüglich Amadeu Antonio Stiftung? S 184-185/ “Anhaltender PR-Gau” - Anwalt Joachim Steinhöfel prangert Facebook-Löschaktionen mit “Wall of Shame” an. S 186-187/ Facebook-Sperre-Wall Of Shame, Joachim Steinhöfel S 188-191/ Was steuerfinanzierte Diskurswächter mit dem Grundgesetz zu tun haben, Frank Lübberding S 192-195/ Amadeu Antonio Stiftung betreibt steuerfinanziert Wahlkampf gegen die AfD S 198-199/ Julia Schramm findet “Merkels Politik ist so scheiße wie Deutschland” und Justizminister Maas versendet Grüße an “Linksextreme”

S 238-239/ Gesetzentwurf von Heiko Maas: Erdoganismus in Reinkultur, Harald Martenstein S 240-241/ Die Zensur ist wieder da, Nicolaus Feist S 242-245/ Neuer Entwurf des “Netzwerkdurchsetzungsgesetzes”: Frontalangriff auf das Vertrauen im Internet, Joerg Heidrich S 248-249/ Hate-Speech-Gesetz: Schon ausgeweitet, bevor es in Kraft tritt, Markus Reuter S 250/ “Schwarzer Tag für das freie Internet” - Internet-Verbände kritisieren Gesetzentwurf gegen Hasskriminalität S 251/ Abwägung Fehlanzeige. Warum dem BVerfG das NetzDG nicht gefallen wird, Niko Härting

S 200-202/ Polizei-Behörde bewirbt Amadeu-Antonio Stiftung Hate Speech-Kampagne

S 253/ Endet die Anonymität im Netz mit neuem Gesetzentwurf gegen Hate Speech?, Antonia

S 203/ “Wenn das das Freiheitsverständnis unserer Polizei ist, haben wir ein Problem.”, Julian Reichelt

S 258-259/ Fazit, Warum & Kontakt, pip

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“Meinungsfreiheit!”

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Warum ich den Begriff „Hatespeech“ hasse „Wir sprechen uns gegen Hatespeech aus, egal ob strafbar oder nicht. Jeder darf seine Meinung äußern, aber sachlich & ohne Angriffe“. Bundesministerium des Inneren, tweet vom 28.07.2016 „Auch eine überzogene oder gar ausfällige Kritik macht eine Äußerung für sich genommen noch nicht zur Schmähung. Eine Äußerung nimmt diesen Charakter erst dann an, wenn nicht mehr die Auseinandersetzung in der Sache, sondern – jenseits auch polemischer und überspitzter Kritik – die Diffamierung der Person im Vordergrund steht…Sie liegt bei einer die Öffentlichkeit wesentlich berührenden Frage nur ausnahmsweise vor …Die Annahme einer Schmähung hat…ein eng zu handhabender Sonderfall zu bleiben.“ Bundesverfassungsgericht in 1 BvR 2646/15 – Hervorhebungen durch den Autoren. Ich hasse den Begriff „Hatespeech“. Was soll das sein? Wer verwendet ihn warum? Nähern wir uns der Sache an. Äußerungen können zB als Volksverhetzung, Beleidigung oder üble Nachrede strafbar sein, sie können gleichzeitig zivilrechtliche Unterlassungsansprüche usw. auslösen. Demgegenüber steht das für ein demokratisches Gemeinwesen elementare und durch die Verfassung verbürgte Recht auf Meinungs- und Pressefreiheit (Art. 5 GG). Der Begriff „Hatespeech“ ist ungenau, schwammig und Instrument jeder Menge ideologischer Geisterfahrer, die jenseits der Gesetze auf den Trichter gekommen sind, zulässige Meinungsäußerungen, die ihrer politischen Ausrichtung zuwider laufen, zu kriminalisieren. Ein Blick in die groteske Broschüre der hinreichend bekannten Amadeu-Antonio-Stiftung (insb. deren Seite 5) macht uns mit den häufigsten Formen „rassistischer Hetze“ bekannt: „Gegenüberstellung »Wir« und »Die«.

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„Abwertende Bezeichnungen: zB »Wirtschaftsflüchtling« suggeriert, dass das Grundrecht auf Asyl hier von Menschen ausgenutzt werde, die nur aus wirtschaftlichen Gründen nach Deutschland kommen, nicht, weil sie Schutz vor Verfolgung suchen.“ „Die da oben/die Lügenpresse – erzählen uns eh nicht die Wahrheit“. Zweifel an einer zutreffenden Berichterstattung in den Medien, ob begründet oder nicht, scheint keine Rolle zu spielen, ist mithin bereits „rassistische Hetze“. Ebenso der zutreffende Hinweis, dass eine große Zahl der Flüchtlinge das völlig legitime Streben nach einem besseren Leben hierher bringt, diese aber dennoch keinen Anspruch auf Asyl haben. Abwegig, aber wir zahlen für diesen Unfug mit. Die mit Millionen von Steuergeldern subventionierte Stiftung ist nur ein kleiner, wenngleich besonders unappetitlicher Teil einer Phalanx von Personen und Institutionen, die auf einem guten Wege sind, Menschen einzuschüchtern, die nichts anderes tun als ihre verfassungsmäßigen Rechte wahrzunehmen. Es unterliegt keinem Zweifel, dass viel von dem, was durch die Stiftung auf der einen bis zu dem üppig mit Gebührengeldern bezahlten Claus Kleber vom ZDF auf der anderen Seite als „Hass“ bezeichnet wird, nicht strafbar, sondern vielmehr erlaubt ist. Immer wenn jemand den Begriff „Hatespeech“ in den Mund nimmt, sollte man ihn fragen, ob er diesen Begriff auch auf Äußerungen bezieht, die die Verfassung gestattet oder nur auf das, was das Strafgesetzbuch untersagt. Wenn er Ersteres bejaht, steht jemand vor ihnen, der ihre Meinungsfreiheit einschränken will. Wenn er Letzteres bejaht, soll er erklären, warum er nicht von „strafbaren Äußerungen“ spricht. Tertium non datur – Ein Drittes gibt es nicht.

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Vor diesem Hintergrund sollte man noch einmal die am Eingang des Textes befindlichen Zitate überfliegen. Und sich fragen, was sich das Bundes-ministerium des Inneren (BMI) bei diesem tweet eigentlich gedacht hat. Ich habe beim Ministerium nachgefragt. „Wie genau definiert ihr Haus ‚Hatespeech’?“. Und: „Der tweet spricht sich explizit gegen auch vom Grundrecht aus Art. 5 GG gedeckte Meinungsäußerungen aus. Sind von Seiten Ihres Hauses, gfls. in Zusammenarbeit mit dem BMJV, Gesetzesinitiativen geplant oder erwünscht, die „Hatespeech“ aus dem durch Art. 5 GG gewährten Grundrecht ausklammern? Wenn ja, welche? Wenn nein, erhofft sich Ihr Haus durch den tweet, dass Bürger in geringerem Rahmen von ihren verfassungsmäßigen Rechten Gebrauch machen, als durch Art. 5 GG gewährleistet? Wieso wäre letzteres Anliegen, wenn von Ihnen verfolgt, nicht auf eine faktische Teilsuspendierung von Art. 5 GG gerichtet? Wenn auch dies nicht Ihre Absicht war, bitte ich um Erläuterung, was dann mit dem tweet beabsichtigt war.“ Hier ein Auszug aus der Erwiderung: „Eine rechtliche Bewertung sollte mit dem Tweet nicht zum Ausdruck gebracht werden. Es geht uns vielmehr darum, allgemein und themenübergreifend für einen respektvollen Umgang miteinander zu werben und selbstverständlich nicht darum zu bestimmen, was erlaubt ist und was nicht. Es wird Sie daher nicht überraschen, dass eine rechtsetzungsinitiative der von Ihnen angesprochenen Art nicht geplant ist.“ Die Broschüre der Amadeu-Antonio-Stiftung enthalte nach Einschätzung des BMI im übrigen „Handlungsempfehlungen für die Zivilgesellschaft“. Tatsächlich kann man den tweet des Inpip

nenministeriums auch so zusammenfassen: „Das Grundrecht auf freie Meinungsäußerung sollte nur eingeschränkt ausgeübt werden. Wir sprechen uns gegen die Wahrnehmung dieses verfassungsmäßigen Rechts in seinem vollen Umfang aus.“ Obwohl sich ein Vergleich unserer demokratischen Institutionen mit dem Unrechtsstaat (dissenting vote: Gregor Gysi) DDR verbietet, schadet es nichts, sich mit dem dortigen Straftatbestand „Staatsfeindliche Hetze“ vertraut zu machen: Ein in der DDR als Staatsverbrechen eingestuftes Delikt (§ 106 StGB, ursprünglich „Boykotthetze“), das in weit gefassten Rechtsbegriffen u. a. den Angriff oder die Aufwiegelung gegen die Gesellschaftsordnung der DDR durch „diskriminierende“ Schriften und Ähnliches unter Strafe stellte. Unter dem Vorwurf der „staatsfeindlichen Hetze“ wurden viele Oppositionelle der DDR verhaftet, insbesondere weil die Formulierungen des Paragraphen so offen gestaltet waren, dass beinahe jede kritische Äußerung unter Bezug auf diesen Artikel geahndet werden konnte. Die ubiquitäre Verwendung des Begriffs „Hatespeech“ ist ein Schritt in die völlig falsche Richtung. Ebensowenig, wie wir eine Kanzlerin brauchen, die ein Buch, das sie nicht gelesen hat, als „nicht hilfreich“ bewertet, brauchen wir ein Ministerium, das sich mit unbestimmten Rechtsbegriffen auf den Weg macht, die Bürger dazu zu nötigen, den Mund zu halten. © Joachim Nikolaus Steinhöfel 2016 link: https://www.steinhoefel.com/2016/08/warumich-den-begriff-hatespeech-hasse.html

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Die schleichende Einschränkung der Meinungsfreiheit von Thomas Ney Mehrere Bundesministerien haben dem sogenannten „Hatespeech“ im Internet den Kampf angesagt. Mit Unterstützung ausgerechnet der von einer ehemaligen Stasi-Mitarbeiterin geführten Amadeu-Antonio-Stiftung, welche auch linksradikale Antideutsche beschäftigt, sollen Betreiber Sozialer Netzwerke zur Löschung „unangemessener Beiträge“ angehalten werden. Die Definition dessen, was „Hatespeech“ ist, ist vage und wirkt bisweilen tendenziös. Neben eindeutig strafbewehrten, werden darunter auch Aussagen gefasst, die klar von dem Grundrecht auf freie Meinungsäußerung gedeckt sind. Eine rechtliche Grundlage hierfür gibt es nicht. Statt sich klar gegen diese Einschränkung der Meinungsfreiheit zu positionieren, verharrt die Piratenpartei in Untätigkeit.

„Ich missbillige, was Sie sagen, aber ich werde bis zum Tod Ihr Recht verteidigen, es zu sagen.“ Evelyn Beatrice Hall Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten […]. Eine Zensur findet nicht statt. So regelt es Artikel 5 des Grundgesetzes. Diese Rechte finden – so bestimmt es der Artikel weiter – ihre Schranken nur in allgemeinen Gesetzen und dem Recht der persönlichen Ehre. Entsprechend kennt das deutsche Recht eine Vielzahl von Paragraphen, die die Grenzen dieses Grundrechts definieren: Volksverhetzung (§ 130 StGB), Beleidigung (§ 185 StGB), üble Nachrede (§ 186 StGB) und Verleumdung (§ 187 StGB), sowie der Aufruf zur Straftat (§ 111 StGB) sind nur einige der Straftatbestände, die die Überschreitung der Meinungsfreiheit sanktionieren. Im Kontext der Flüchtlingsdebatte geistert ein weiterer, ursprünglich aus den USA kommender Begriff durch den politischen Diskurs: „Hatespeech“, zu Deutsch Hassre12

de. Mit ihm sollen auch jene Meinungsäußerungen erfasst werden, die zwar möglicherweise nicht strafbar, aus Gründen der politischen Korrektheit aber dennoch unerwünscht sind, etwa weil sie Elemente einer gruppenbezogenen Menschenfeindlichkeit enthalten könnten. Gleich mehrere Bundesministerien wenden sich seit neuestem dem „Kampf gegen Hatespeech“ zu. Mit der Durchführung beauftragt wurde u. a. die Amadeu-Antonio-Stiftung. Sie soll mit einer „Taskforce“ Betreiber Sozialer Netzwerke im Umgang mit Hassreden beraten und allgmeine Löschempfehlungen aussprechen. „Wir sprechen uns gegen Hatespeech aus, egal ob strafbar oder nicht. Jeder darf seine Meinung äußern, aber sachlich und ohne Angriffe.“ Bundesministerium des Innern via Twitter Kampf gegen nicht strafbare Äußerungen? Kritiker befürchten, dass durch die Kampagne die Grenzen der Meinungsfreiheit schleichend verschoben und nicht nur unzulässige, sondern auch anderweitig

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missliebige Meinungen (wie etwa die Kritik dem Recht keine Handhabe besteht. Und da an der Flüchtlingspolitik der Regierung) dis- er dies mangels rechtlicher Grundlage nicht kreditiert werden sollen. selbst tun kann, beauftragt der Staat eine private Stiftung mit der Durchführung der Wer sagt, was „Hatespeech“ ist? Kampagne. Formal wird die Stiftung nur „beratend“ im Rahmen einer „Taskforce“ tätig. Einer der Hauptkritikpunkte am geplanten Gleichzeitig erhöht Justizminister Maas den Vorgehen gegen sogenannten „Hatespeech“ Druck auf Facebook und Co., den Empfeist dessen Unbestimmtheit. Die vom Bun- hlungen der „Taskforce“ nachzukommen. desfamilienministerium geförderte Bro- Die eigentliche Löschung erfolgt dann vom schüre besagter Amadeu Antonio Stiftung Betreiber selbst mit Verweis auf dessen Nutverzichtet bewusst auf eine präzise Beg- zungsbedingungen. Der missliebige Beitrag riffsbestimmung und vermerkt lediglich: ist weg, ganz ohne rechtsstaatliches Verfahren. Ein wirksamer Einspruch ist in aller „Die Frage, was Hate Speech eigen- Regel nicht möglich. Insgesamt handelt es tlich ist, bleibt umstritten. Eine fes- sich also um ein hochgradig intransparentes te Definition oder gar ein Katalog an Verfahren. Wörtern kann es nicht geben, da Hate Speech nicht aus dem jeweiligen Kon- Gegen wen sich dieses Vorgehen vornehmtext gelöst werden kann.“ lich richten soll, wird im weiteren Verlauf der Broschüre der Amadeu-Antonio-Stiftung Broschüre deutlich: „Hatespeech“ sei demnach zwar kein juristischer, sondern ein politischer Begriff, weise aber Bezüge zu juristischen Tatbeständen auf. Assoziationen zu unrühmlichen Epochen deutscher Geschichte drängen sich auf. Mehr als einmal mündete die zu enge Verbindung von Politik und Justiz in Bezug auf die Meinungsfreiheit mit fatalen Folgen in eine Gesinnungsjustiz. So wurden beispielsweise in der DDR „diskriminierte Schriften“ als „staatsfeindliche Hetze“ bestraft. Durch die bewusst weite Fassung dieses Rechtsbegriffes wurden darunter all jene Äußerungen subsummiert, die den Alleinherrschaftsanspruch der SED in Frage stellten. Auch hinter der Bekämpfung von „Hatespeech“ steht heute eine politische Agenda. So soll durch sie eine gute Debattenkultur […] aktiv geschaffen werden. Was gut ist, definieren die Autoren der Broschüre selbst durch eine Reihe von Negativbeispielen. Wird demnach eine Aussage als „Hatespeech“ identifiziert, so soll diese zur Anzeige gebracht oder – wenn eine strafrechtliche Ahndung nicht möglich ist – den Betreibern sozialer Netzwerke gemeldet und von diesen anschließend gelöscht werden. Im Netz rät die Stiftung im Zweifel immer zur Anzeige. Eine Anzeige zu viel, ist besser als eine zu wenig.

„In Zeiten von Sozialen Medien und einer ausgeprägten Forenkultur dient das Netz nicht nur als Ort des Austausches, sondern auch für Verabredung und Planung konkreter Aktionen und rechtsextremer Überfälle. Neonazis haben das Netz schon früh als ideales Werkzeug für Vernetzung, Propaganda und Rekrutierung entdeckt. Hate Speech ist ein Mittel organisierter Rechter, um die ideologische Deutungshoheit für sich zu gewinnen und Solidarisierungseffekte zu provozieren, die nicht originär rechte Bürger_innen einfangen sollen.“ Broschüre der Amadeu-Antonio-Stiftung

Vorweg zu sagen ist, dass die Anstiftung, Beihilfe und Billigung von Straftaten selbst strafbar sein können und unbedingt zu verfolgen sind. Auch geht es nicht um die Legitimierung extremistischer Aussagen. Die starke Fokussierung auf rechtsextreme Äußerungen war angesichts der bisherigen, durchaus unterstützenswerten Aktivitäten der Stiftung nicht verwunderlich. Das hier beschriebene Nutzungsverhalten ist jedoch keineswegs nur für das politisch rechte Spektrum charakteristisch, sondern wird von Linksextremisten gleichermaßen genutzt. Diese werden aber an keiner Stelle adressiert, wohingegen rechte (nicht zwangsläuAuf diese Weise soll Druck auf die Betreiber fig rechtsextreme) Aussagen pauschal von Sozialer Netzwerke ausgeübt werden, auch „Hatespeech“ umfasst werden sollen. Diese Inhalte zu löschen, gegen die nach gelten- einseitige Fokussierung auf rechte Propa-

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ganda steht dabei im Widerspruch zu einer dadurch zu einer Verunglimpfung von Aussage an anderer Stelle der Broschüre: Migrant/innen, weil sie nur dann einen Sinn ergibt, wenn wir annehmen, „Der Staat kann [Meinungsäußerun- dass Migrant/innen sich normalerweise gen] untersagen, sofern er sich hi- nicht an Gesetze halten. […]“ erzu ‚allgemeiner‘ Gesetze bedient. Webseite der Amadeu-Antonio-Stiftung Allgemein sind in diesem Sinn solche Gesetze, die sich nicht gegen eine Mit einem derartigen Verständnis ließe sich bestimmte Meinung richten, die also aktuell beinahe jeder Vorbehalt gegen die meinungsneutral sind. […] Verböte ein Flüchtlingspolitik der Bundesregierung als Gesetz hingegen (hypothetisch) ein- „Hatespeech“ qualifizieren. seitig die Verbreitung linksextremer politischer Ansichten, so wäre dieses Bemerkenswerter ist jedoch, dass sich die Gesetz nicht allgemein und damit ver- Stiftung – wie dargelegt – auch gegen Meifassungswidrig.“ nungsäußerungen richten will, von deren Broschüre der Amadeu-Antonio-Stiftung Zulässigkeit sie zweifelsfrei überzeugt ist. So gestehen die Autoren selbst ein, dass An dieser Stelle sei lediglich auf die unter- das deutsche Recht nur zwischen zumlässischiedliche Bewertung rechts- und linksex- gen und nicht zulässigen Meinungsäußeruntremer Aussagen hingewiesen. Das von gen unterscheidet. Demnach ist aber jede der Stiftung gewählte Beispiel müsste im nicht explizit verbotene Meinungsäußerung Umkehrschluss auch für die Verbreitung re- gestattet. Das Bundesverfassungsgericht chtsextremer Ansichten gelten. Selbstver- hat diese besondere Bedeutung der Meiständlich kann beides nicht im allgemeinen nungsfreiheit in unzähligen Urteilen herInteresse liegen. Ebensowenig geht es dar- vorgehoben. Für den Schutz durch Artikel 5 um, rechtsradikale Inhalte zu legitimieren. des Grundgesetzes sei es unerheblich, ob eine die geäußerte Meinung ‚wertvoll‘ oder Entscheidend ist, dass es sich nach Auf- ‚wertlos‘, ‚richtig‘ oder ‚falsch‘, emotional fassung der Stiftung eben nicht einmal um oder rational begründet ist (BVerfG 1 BvR extremistische Inhalte handeln muss. Auch 389/90). Die Meinungsfreiheit schütze nicht vermeintlich rationale Aussagen, die ganz nur sachlich-differenzierte Äußerungen. klar außerhalb des justiziablen Bereichs Kritik [darf] auch pointiert, polemisch und liegen können problematisch sein, weil sie überspitzt erfolgen (BVerfG 1 BvR 2646/15). etwa mit falschen Fakten rechter Propagan- Vielmehr sei Meinung, auch die von etwa da in die Hände spielen. herrschenden Vorstellungen abweichende, schutzwürdig (BVerfG 2 BvR 41/71). Ein Beispiel für derart problematische Aussagen findet sich auf der Webseite der Stif- Somit hat das Bundesverfassungsgericht tung: eben jene, von der Stiftung erhobenen Ansprüche an eine zulässige Meinungsäu„[…] Im Alltag schwerer zu erken- ßerung verworfen. Dessen waren sich auch nen sind aber Fälle, in denen die Aus- die Autoren bewusst. Folglich stellt sich sage selbst zunächst harmlos oder die Stiftung mit ihren Aktivitäten bewusst sogar positiv wirkt, und die Hassrede gegen zulässige Ausprägungen der freien Teil einer zum Verständnis der Äu- Meinungsäußerung. Geht es also mit verßerung notwendigen stillschweigen- fassungsfeindlichen Mitteln gegen Verfasden Grundannahme ist. […] Politische sungsfeinde? Etwas überspitzt könnte man Gruppen verwenden diese Strategie fragen: der impliziten Hassrede häufig: Wenn eine Partei etwa ständig betont, dass Die Amadeu-Antonio-Stiftung – eine verfasMigrant/innen willkommen seien, ‚sol- sungsfeindliche Organisation? ange sie sich an unsere Gesetze halten‘, ist dies ja zunächst eine fast schon triv- Bei der näheren Betrachtung der Stiftung ial harmlose Aussage, denn selbstver- seien nur einige wenige Punkte herausgegständlich sollen sich alle Menschen an riffen. Seit ihren jüngsten Aktivitäten befinGesetze halten. Die Aussage wird aber det sich die Stiftung jedoch unter verstärk- M#AAS-Syndrom -

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ter Beobachtung, sodass der interessierte Leser durch eine einfache Internetrecherche sicher auf weitere Fakten stoßen wird. Verfasst wurde die hier vielzitierte Broschüre von Julia Schramm. Die selbsternannte Internet-Exhibitionistin arbeitete zunächst für die FDP, saß zeitweilig im Bundesvorstand der Piratenpartei und unterstützt neuerdings die Linkspartei. Schramm, die sich selbst als Marxistin bezeichnet, ist Anhängerin der radikalen Linken und wird zum Kreis der sogenannten Antideutschen gezählt. In die Kritik geriet sie unter anderem für zahlreiche beleidigende, zum Teil menschenverachtende Beiträge im Kurznachrichtendienst Twitter. So huldigte sie unter anderem Royal-Air-Force-Offizier Arthur Harris für die Bombardierung Dresdens: „Sauerkraut, Kartoffelbrei – Bomber Harris, Feuer frei!“ Julia Schramm via Twitter (Der Beitrag wurde inzwischen von ihr gelöscht. Ein Screenshot findet sich oben.) Klarer Hatespeech sollte man meinen. Aber mit etwas Bigotterie findet sich für diese problematische Aussage eine passende Rechtfertigung: „Rassismus gegen Weiße […] hat jedoch keine gesellschaftliche Dimension. Entsprechend fallen abwertende Aussagen über Weiße (z.B. ‚Kartoffel‘) nicht unter Hate Speech, da ihnen schlicht die gesellschaftlichen Konsequenzen fehlen.“ Webseite der Amadeu-Antonio-Stiftung

zige kritische Personalie der Stiftung. An ihrer Spitze steht Anetta Kahane. Die 1954 in Ost-Berlin geborene Journalistin arbeitete von 1974 bis 1982 als inoffizielle Mitarbeiterin des Ministeriums für Staatssicherheit. Während dieser Zeit berichtete sie ehrlich und zuverlässig und belastete dutzende Personen aus ihrem persönlichen Umfeld. Am Ende umfasste ihre IM-Akte knapp 800 Seiten. Mit ihrer Stasi-Vergangenheit konfrontiert, ließ sie 2012 ein Gutachten durch den Historiker Helmut Müller-Enbergs anfertigen, ob Dritten durch ihre Kontakte zum MfS Nachteile entstanden seien. Auf Grundlagen der von Kahane selbst vorgelegten Unterlagen, konnte dieser hierfür keine Indizien feststellen. Von ihren Unterstützern wird dies fälschlicherweise stets als Entlastung gewertet, da Kahane schließlich „niemandem geschadet“ habe. Das hält das Gutachten aber gar nicht fest. De facto konnte Kahane zum Zeitpunkt der Berichte gar nicht wissen, ob Dritten hierdurch Nachteile entstehen, da prinzipiell jede Information für das MfS von Nutzen sein konnte. Sie nahm dies billigend in Kauf. So hält auch das Müller-Enbergs-Gutachten fest, dass Informationen, gleich – welcher Art und Umfang – per se das Risiko enthalten konnten, Dritte zu benachteiligen. Die bloße Existenz des Ministeriums für Staatssicherheit hatte indes gesellschaftliche Folgen für die Menschen in der ehemaligen DDR. Als „Schild und Schwert der Partei“ sicherte es die SED-Diktatur. Und Kahane war Teil dieses Systems. (Kahane ist im Übrigen nicht die einzige Personalie der Stiftung mit Geheimdiensterfahrung. So sitzt der Leiter des Landesamtes für Verfassungsschutz von Thüringen im Stiftungsrat.)

Zumindest beim Bundesministerium des Innern sah man das etwas anders und reagi- Trotz allem ist die Stiftung in der Politik erte mit einer butterweichen, am Ende fol- scheinbar gut vernetzt. So finden sich im genlosen Distanzierung: Internet zahlreiche Berichte, die auf das geringe Stiftungskapital verweisen, welch„In einigen Tweets haben sie uns auf es eine eigenständige Arbeit eigentlich gar Äußerungen einer Mitarbeiterin der nicht ermögliche (Näheres zu den Finanzen Stiftung, die die o. a. Broschüre ver- der Stiftung hat der Rechtsanwalt und Steufasst hat, aufmerksam gemacht. Eini- erberater Ansgar Neuhof zusammengetrage der von ihr verfassten Tweets über- gen. [1] [2]). Vielmehr profitiere die Stifschreiten tatsächlich auch für uns die tung von umfangreichen Zuwendungen der Grenze zur Hassrede. Von diesen Aus- öffentlichen Hand und sei fast vollständig sagen distanzieren wir uns.“ von diesen Projektförderungen abhängig. Bundesministerium des Innern via Twitter Zum Teil erhält die Stiftung diese auch auf fragwürdige Art und Weise zugesprochen. Frau Schramm ist allerdings nicht die ein- Es wäre also zu fragen, ob hierbei nicht eine

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Art mittelbares Staatshandeln im privatrechtlichen Bereich vorliegt. Trotzdem scheut sich das Justizministerium, eine allzu große Nähe zur Stiftung einzugestehen. Auch in den Medien scheint die Stiftung gut vernetzt und hat vor allem in Journalistenkreisen einige Unterstützer. Als Beispiel sei hier Matthias Meisner genannt, der in einem Artikel im Tagesspiegel die Stiftung gegen jedwede Kritik in Schutz nahm. Vielmehr sei diese durch ihr Engagement gegen Rassismus und Gewalt in den Fokus Rechtsextremer geraten und sehe sich zu Unrecht einer Hetzkampagne ausgesetzt. Die Angriffe auf Kahane seien häufig antisemitisch motiviert, beklagt in dem Artikel auch Stiftungsgeschäftsführer Timo Reinfrank und versucht damit Kritik an ihrer Person unmöglich zu machen.

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Partei, die derzeit in den Umfragen bestenfalls zwischen einem und zwei Prozent steht, überhaupt relevant ist. Aber bei Themen wie Meinungsfreiheit und Zensur (speziell im Internet) geht es um den Markenkern der Partei, die quasi „im Internet geboren“ wurde.

Mit den Piraten richtig in Kontakt kam ich 2009 im Kontext des sogenannten „Zugangserschwerungsgesetzes“ von „Zensursula“ von der Leyen. Damals wollte die Bundesregierung eine Zensurinfrastruktur errichten, um die Verbreitung kinderpornografischen Materials zu erschweren. Die Piraten standen seinerzeit in den Umfragen nicht wesentlich besser da als heute. Was mir aber an den Piraten von 2009 imponierte, war, dass sie das Rückgrat besaßen auch dann zu ihren Überzeugungen zu stehen, wenn sie sich hierfür massiven Anfeindungen ausgeSicherlich finden sich unter den Kritikern der setzt sahen. Weil für diese Partei der Zweck Stiftung auch zahlreiche Rechte und sogar eben nicht automatisch die Mittel heiligte. Rechtsextreme. Deren Kommentare stehen Das wirkte anziehend. Auf mich und viele der Menschenverachtung einer Julia Sch- andere. ramm in keiner Weise nach und sind ebenso verachtungswürdig. Für Meisner genügt Und heute? dies allerdings, um jegliche Kritik an der Ar- Hat der Meisner-Effekt die Partei voll erbeit der Stiftung zu delegitimieren und sich wischt. Wir wollen bloß nicht auf der „falsgrundsätzlich nicht mit Gegenargumenten chen“ Seite stehen – schon gar nicht auf auseinander zu setzen. Meisner verkennt einer Seite mit der AfD! Dafür ist man bereit, damit, dass die Stiftung keineswegs nur notfalls auch die eigenen Prinzipien zu vervon rechter Seite kritisiert wird. Und selb- raten oder zumindest nicht mehr offensiv zu st wenn dem so wäre: Grundsätzlich ist es vertreten. Plötzlich – so scheint es – gelten völlig unerheblich, von welcher Seite Kritik Grundrechte nicht mehr gleichermaßen hervor gebracht wird, solange sie inhaltlich und vorbehaltslos für jeden. Und aus „nicht gerechtfertigt ist. Doch auf die inhaltlichen immer nett, aber immer ehrlich“ wurde Punkte geht Meisner mit keinem Wort ein. #flausch. Bloß nicht anecken und schön im Und auch für die Frankfurter Rundschau, zu- Fahrwasser des Mainstreams bleiben. gleich Arbeitgeberin von Stiftungschefin Kahane, sind ihre Kritiker ausschließlich rechte Die Piraten entstammen aber der Netz- und Nerdszene. Da konnte der Umgangston Verschwörungstheoretiker. schon immer etwas rauer sein, solange die Gegen Kritiker geht die Stiftung allerdings Fakten bzw. Informationsgehalt stimmten. auch selbst vor und verlangte vom ZDF Ansonsten galt: dftt. Dort kämpften Chadie Löschung eines satirischen Beitrags oten wie die Anhänger von Anonymous für von Achim Winter in der Sendung „Hallo Meinungsfreiheit und gegen jede Form der Deutschland“. Die Zensurbemühungen rich- Zensur und erhielten dafür eine breite Anteten sich zu allererst gegen die eigenen erkennung. Wir waren mal der politische Arm dieser Szene. Das waren doch unsere Kritiker. Kein guter Auftakt. Leute! Aber wir haben den Kontakt zu dieser, unserer Basis verloren. Und die ProtestKuschelige Piraten wähler, die wir 2011 mit Ehrlichkeit noch Abschließend noch ein paar Worte zur Rolle ziehen konnten, sind weitergezogen. Ausder Piratenpartei in dieser Causa. Nun mag gerechnet zur AfD – die sich zwar teilweise man sich fragen, inwieweit die Rolle einer unserer Methoden bedient, aber inhaltlich - M#AAS-Syndrom -

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fast nichts mit unseren Zielen gemein hat. Dabei hätte genau das unser Thema sein können, mit dem wir uns auch wohlwollend vom politisch korrekten Kuschelkurs der Etablierten hätten absetzen können. Eine vergebene Chance. Wieder einmal. Es ist frustrierend. Link: h t t p : / / t h o m a s - n e y. n e t / 2 0 1 6 / 0 8 / d i e schleichende-einschraenkung-der-meinungsfreiheit/

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Das Kommando NoHateSpeech tritt zum Dienst an. Finanziert vom Familienministerium Der Kampf gegen Hass und Hetze im Internet zählt zu den größten Herausforderungen des Jahrzehnts. Viel hat die Bundesregierung schon getan, doch noch viel mehr muss sie unternehmen, um diese Mammutaufgabe zu bewältigen. Das größte Problem besteht dabei darin, dass man immer mehr Hass entdeckt, je mehr man in dessen Bekämpfung investiert. Lief es einstmals noch unter verbaler Gewalt, einen Menschen zu bedrohen, so reicht heute schon der Begriff „Wirtschaftsflüchtling“, um sich eines Hassverbrechens verdächtig zu machen. Zumindest, wenn es nach der Antonio Amadeu Stiftung geht, die in der „Task Force“ des Justizministers mitwirkt, in der über die Lösch-Politik von Facebook, Twitter und Google philosophiert wird. Vorbei die Zeiten, als sich noch Polizei und Justiz um die bösen Jungs kümmerten. Der Kampf gegen hatespeech ist schließlich zu wichtig, um ihn nur am Strafgesetzbuch zu messen. Was genau eine Hassbotschaft ausmacht, ist dabei zwar keineswegs ersichtlich. Aber es reicht ja auch, wenn die zuständigen Behörden und ihre Dienstleister das wissen. Derlei Kleinigkeiten können immer noch geklärt werden, sobald Heiko Maas bei Facebook endgültig für Ordnung gesorgt hat. Bis dahin bleibt allerdings noch viel zu tun. Darum sind nun nicht nur die Antonio Amadeu Stiftung, das BKA und der Justizminister gefragt, sondern „wir alle“. Schon länger setzt sich der Europarat dafür ein, auch die Bevölkerung für die Gefahren des organisierten Hasses zu sensibilisieren. In 18

diesem Sinne hat er das „no hate speech movement“ erschaffen: eine Kampagne, die europaweit auf nationaler Ebene umgesetzt werden soll, um die Bekämpfung von Hetze in die Herzen, Hände und Browser jedes Europäers zu tragen.

Digitale Pfadfinder auf edler Mission – sponsored by Manuela Schwesig Insofern ist es beruhigend, dass ab heute auch in Deutschland eine „no hate speech“ Kampagne an den Start geht, um die Front zu verstärken. Dabei begnügt sich die Kampagne nicht nur mit Herzchen, Slogans wie „Hass ist keine Meinung“ und Videos, die direkt vom „Bundestrollamt für gegen digitalen Hass“ [sic!] ausgestrahlt werden, damit sich auch schon Grundschüler angesprochen fühlen. Vielmehr will man „Organisationen, Initiativen, öffentliche Stellen und Aktivist*innen vereint gegen Hass im Netz“ zusammenbringen. Mitmachen kann aber jeder, der sich berufen fühlt: „Jede*r kann dabei sein, jede*r kann was tun: Zum Beispiel schön kontern mit Memes, Sprüchen, Videos, mit Infos zu allem, was man über Hate Speech wissen muss und mit Ideen, wie wir alle Kante zeigen können. Alles drin auf www.no-hatespeech.de. Ab 22. Juli online. - Unterstützt diese Kampagne, gebt uns auf Facebook die Daumen nach oben, postet, tweetet, teilt und liebt #NoHateSpeech. Bis alle wissen: Wir sind laut, wir sind viele, wir sind gegen Hass im Netz.“ Eine hübsche Idee, die ein bisschen so klingt, als ginge es um einen digitalen Pfadfinder-Club. Jeden Tag eine gute Tat. Da hebt auch Familienministerin Manuela Schwesig, die die Aktion in Deutschland umsetzt und finanziert, umgehend ihr Däumchen.

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Zwischen Staat, Hass und journalistischer verfolgten sie andere Missionen, die mindestens Unabhängigkeit: Die „Neuen Deutschen ebenso edler Natur sind. Es bekam eben nur - mit Ausnahme ihrer Sponsoren, zu denen auch das Medienmacher“ packen an Für die Koordination des Projekts sind indes die „Neuen Deutschen Medienmacher“ (NDM) zuständig: ein exklusiver Club von „Medienschaffenden mit unterschiedlichen kulturellen und sprachlichen Kompetenzen und Wurzeln“, der für mehr Vielfalt in der Medienwelt sorgen will. Im Rahmen dessen konzentrieren sie sich vor allem auf Lobbyarbeit: „Unser Netzwerk versteht sich als Interessenvertretung für Medienschaffende mit Migrationshintergrund und tritt für eine ausgewogene Berichterstattung ein, die das Einwanderungsland Deutschland adäquat wiedergibt.“ Nun könnte man durchaus skeptisch werden, wenn eine Lobby-Gruppe solch hoheitliche Pflichten übernimmt. Schließlich würde man ja auch nicht Greenpeace mit der Kontrolle von Abgasen betrauen. Daneben mag es ein wenig irritieren, dass sich ausgerechnet Medienschaffende, die eigentlich unabhängig sein sollten, im Auftrag des Staates in das verminte Grenzgebiet begeben, das zwischen Hass und Meinung verläuft. Letztlich kann man nie wissen, ob ein solcher Anti-Hatespeech-Warrior nicht mal rollen- oder machttechnisch durcheinanderkommt und PR mit Journalismus verwechselt. Aber bei den NDM, in deren Vorstand unter anderem Daniel Bax von der „taz“ sitzt, sind solche Bedenken freilich fehl am Platz. Denn bevor sie sich dazu bereiterklärten, als „no hatespeech“-Koordinatoren auch „junge Angehörige von Minderheiten (…) zu empowern“ und „Medienschaffende (…) für diskriminierungsfreie Sprache zu sensibilisieren“, pip

BAMF und die Bundeszentrale für politische Bildung zählen - niemand wirklich mit.

Vielfalt nach Plan mit Gendersternchen So sorgen sich die NDM seit geraumer Zeit um die dramatische Abwesenheit von Journalisten mit Migrationshintergrund in deutschen Redaktionsstuben. „Jede*r fünfte Einwohner*in in Deutschland hat einen Migrationshintergrund, in den Redaktionsräumen dagegen nur jeder fünfzigste“, erfährt man auf ihrer Website. Wie viele Migrationshintergrund-Inhaber sich überhaupt bewerben, verraten die NDM hingegen nicht. Fakt ist, dass es definitiv zu wenige sind, um die „vielfältige Lebenswirklichkeit einer multiethnischen Gesellschaft in den deutschen Medien als Normalität wieder[zu] spiegeln“. Darum haben die NDM viele Ideen entwickelt, um eine „vorurteilsfreie und ausgewogene“ Berichterstattung zu befördern. NDM-Geschäftsführerin Konstantina Vassiliou-Enz stellt sich etwa vor, schon in der Ausbildung „auf die Vermittlung von interkultureller Kompetenz als Professionalisierungsmerkmal“ zu achten. Nachwuchsjournalisten mit Migrationshintergrund soll zudem der Zugang zu Journalistenschulen, Universitäten und Volontariaten erleichtert werden. Und nicht zuletzt möge auch die Politik „ihr Mandat in den Rundfunkräten nutzen, um unmissverständlich klar zu machen, dass interkulturelle Kompetenz und Vielfalt in den Redaktionen entscheidend ist für die Integration von Menschen mit Migrationshintergrund in die medial hergestellte Öffentlichkeit und

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auch in die Mediensysteme“. Zweifellos: Wenn es um Vielfalt nach Plan und Gendersternchen geht, macht den NDM niemand etwas vor. Nur was Unannehmlichkeiten wie Freiheit und Wettbewerb angeht, müssen sie wohl noch ein bisschen üben. Nichts spricht gegen zwei, drei oder fünfzehn Redaktionsmitglieder mit Migrationshintergrund. Aber welcher Bewerber benötigt wird, wissen die verantwortlichen Verleger und Chefredakteure dann vielleicht doch etwas besser als die „Neuen Deutschen Medienmacher“. Es ist durchaus von Vorteil, dass private Arbeitgeber eben nicht auf Merkmale achten, für die niemand etwas kann, sondern auf die Dinge, die ein Bewerber besser als andere kann. Es sei denn freilich, man ist der Ansicht, die Aufgabe einer Redaktion läge vornehmlich darin, auch personell „vielfältige Lebenswirklichkeiten zu spiegeln“. Dann müsste ebenso jeder zweite Journalist eine Frau sein. Aber vielleicht kann sich das Ministerium für Quoten ja einmal dieser Überlegung annehmen.

Was unterscheidet ein Kopftuch von einem Hijab? Die NDM helfen aus Solange jedenfalls noch nicht jeder fünfte Journalist einen Migrationshintergrund hat, sorgen die NDM dafür, dass wenigstens die biodeutsche Garde an ihrem Vokabular schraubt. Erst letzten November feierten sie einen großen Erfolg, als sie ihrer Umwelt liebevoll erstellte „Formulierungshilfen für die Berichterstattung im Einwanderungsland“ präsentierten. Wer als Medienschaffender zum Beispiel nicht weiß, was ein Kopftuch von einem Hijab (das eine kann locker sitzen, das andere dagegen eher streng) unterscheidet, kann sich im „Glossar“ der NDM schlau machen, das auch mit Mitteln der bpb gefördert wurde. Dort erfährt man auch, dass statt von „illegalen“ lieber von „illegalisierten Flüchtlingen“ die Rede sein sollte und dass das Wort „Aufnahmegesellschaft“ eher suboptimal ist (empfohlen: multikulturelle Aufnahmegesellschaft). Weiterhin sollte man besser nur von Kriminalität sprechen, wenn man eigentlich gerade „Ausländerkriminalität“ tippen wollte. Gerade in Zeiten, in denen man 20

nur drei Tage warten muss, bis große Medien über Ereignisse wie Silvester auf der Kölner Domplatte berichten, sind derlei Hilfestellungen unverzichtbare Instrumente. Diese Realitätswahrnehmung scheint jedenfalls auch Frau Schwesig so sehr überzeugt zu haben, dass sie keine andere Wahl sah, als die Installation organisierter Liebe im Netz vertrauensvoll an die NDM zu delegieren. Wenn sprachliche Sensibilität auf ideologische Grobmotorik trifft, kann das Familienministerium eben nur schwer widerstehen. Woher die NDM ihre Islambilder beziehen Immerhin wissen die Fachkräfte für diskriminierungsfreie Sprache nicht nur haargenau zwischen Islamfeindlichkeit, Islamophobie und antimuslimischem Rassismus zu differenzieren. Auch mit dem „Islambild in deutschen Medien“ kennen sie sich aus. Darüber diskutierten sie 2015 im Friedrich-Ebert-Haus mit hassfreien Experten wie etwa Mustafa Yoldas von der „Islamischen Gemeinschaft Milli Görüs“, die vom Bundesamt für Verfassungsschutz beobachtet wird. Bevor er sich zum Experten für Islambilder beförderte, war er zudem im Dienste der „IHH“ in Deutschland unterwegs, die sich auch um die Millionen schwere Finanzierung der Hamas kümmerte. Als die IHH dann 2010 verboten wurde, fand Yoldas dafür angemessene Worte: Deutschland mache sich zum „willfährigen Vollstrecker“ Israels. Aber wenn es um Islambilder geht, müssen die Juden eben Rücksicht nehmen. Die NDM können sich auch nicht um alle Hetzer kümmern. Oberste Priorität haben ohnehin nicht organisierte Antisemiten, sondern die genauso gefährlichen Islamophobiker. Als Thilo Sarrazin mit „Deutschland schafft sich ab“ an den Start ging, überschritt er damit auch die rote Linie der 1. Vorsitzenden der NDM, Sheila Mysorekar. Die SPD möge dieses „rassistische Arschloch“ um ihrer Wählbarkeit willen umgehend suspendieren, forderte sie in der „taz“. Und sollte Sarrazin nicht selbst ihrem Wunsch folgen, so könne er „von mir aus gerne Harakiri begehen“.

Brunnenvergiftung und Wucher – die NDM beherrschen auch Israelkritik

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Seitdem scheint auf der NDM-Führungsebene ein Wettbewerb um die liebevollsten Gedanken ausgebrochen zu sein. Denn auch der 2. Vorsitzende Chadi Bahouth hat so seine Sorgen - und die kreisen öfter mal um Juden. In seiner One-Man-Podcastshow nimmt er sich bereitwillig der Apartheid und weiterer Verbrechen in Israel an. Daneben trifft man ihn auch als Diskutant bei der Rosa-Luxemburg-Stiftung an. Und sobald in Deutschland der „Kindermörder Israel“-Mob durch die Straßen marschiert, stört ihn vor allem, dass kaum jemand die „rassistischen Parolen von Israelis gegen Araber und Palästinenser“ kritisiert. Aber Bahouth ist kein gewöhnlicher „Israelkritiker“, sondern Experte auf seinem Gebiet. Zumindest können vermutlich nur wenige neue deutsche Medienmacher von sich behaupten, über das Thema „Der Konflikt um Wasser in Israel und Palästina: Konfliktstoff trotz Friedensquells“ eine 273-seitige Doktorarbeit geschrieben zu haben. Als promovierter Israelkritiker weiß er etwa zu berichten, dass die Israelis den Palästinensern zuweilen das Wasser erst klauen, um es ihnen anschließend zu überhöhten Preisen zu verkaufen. Und wenn die gewöhnlichen Israelis mit dem Wuchern fertig sind, sorgen die „extremistischen Siedler“ für eine „gezielte Vergiftung palästinensischer Quellen“. Es ist also nur noch eine Frage der Zeit, bis Bahouth herausfinden wird, was die Israelis mit kleinen Kindern aus Gaza so anstellen.

Sexismus, den man ihnen zufolge vor allem bei Rainer Brüderle und auf dem Münchner Oktoberfest, jedoch vergleichsweise selten auf der Kölner Domplatte oder in Saudiarabien antrifft, ist bei der Sensibilisierung der Zivilgesellschaft von unschätzbarem Wert. Angesichts so viel geballter Kompetenz kann beim Kampf gegen den digitalen Hass eigentlich nichts mehr schief gehen. Schließlich gilt: Hass ist keine Meinung. Und über die Frage, wo Hass beginnt, bilden sich wiederum vorwiegend die Fachkräfte von #nohatespeech eine Meinung. Mit freundlicher Unterstützung des Steuerzahlers. link: http://www.achgut.com/artikel/das_kommando_ nohatespeech_tritt_zum_dienst_an._finanziert_ vom_familienminis

Selektiver Hass und jede Menge Kompetenz Aber so sind sie eben, die neuen deutschen Medienmacher. Mangelnde Erfahrung und fehlende Praxis im Umgang mit Hass kann man ihnen sicher nicht vorwerfen. Wer dabei eine etwas freizügigere und selektive Definition von „Hetze“ wittert, begeht allerdings vielleicht schon ein geistiges Hassverbrechen. Und sollten die NDM doch mal zwischen Hass und Meinung durcheinander kommen, dann gibt es ja noch das „Nationale Kampagnen Komitee“ der no hate speech Kampagne. Dort sitzen bereits Aktivistinnen wie Anne Wizorek und Kübra Gümüşay – erfolgreiche Erfinderinnen von Hashtags wie #aufschrei, #ausnahmslos und #schauhin - in den Startlöchern. Vor allem deren Expertise in Sachen pip

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Der Kampf gegen rechts lohnt sich Die Amadeu-Antonio-Bank und die Stasi-IM Victoria Von Ansgar Neuhof Max Kahane war ein überzeugter Kommunist. KPD-Mitglied, Mitbegründer des (späteren DDR-)Nachrichtendienstes ADN, Journalist und Chefkommentator beim „Neuen Deutschland“, dem staatlichen Propagandablatt der DDR, das gegen die Bundesrepublik und ihre freiheitliche, marktwirtschaftliche Ordnung hetzte und den Verbrecherstaat DDR verherrlichte. Sogar die Zeitung „Neues Deutschland“ selbst (ja sie existiert immer noch) schrieb - bei aller Relativierung im übrigen - im April 2016 zum 70jährigen Bestehen über die eigene Vergangenheit: „In dieser Zeitung haben furchtbare Dinge gestanden, wurden Linke diffamiert, Menschen verächtlich gemacht, denen der real existierende Sozialismus keine Hoffnung mehr war. Es wurde gelogen. Es wurden reale Zustände und Zusammenhänge vernebelt.“ Nun ja, es wurden nicht nur Linke diffamiert. Aber in der Tat: furchtbare Dinge hat die Zeitung verbreitet. Und Max Kahane hat dabei mitgemacht. 22

Menschen mit rechtsextremen Kreisen in Verbindung bringen – bewährte Stasi-Methode Seine Tochter Anetta Kahane führt die „furchtbare“ Propagandaarbeit über die von ihr 1998 gegründete, als gemeinnützig anerkannte Amadeu-Antonio-Stiftung fort, deren Vorstandsvorsitzende sie ist. Gelernt hat sie dies womöglich bei der DDRStaatssicherheit, der sie sich gegenüber über viele Jahre als Spitzel verpflichtet hatte. Eine Schule fürs Leben. Ein bewährtes Mittel der Stasi zur Zersetzung war, Menschen mit rechtsextremen Kreisen in Verbindung zu bringen. Dieses Mittel lässt sich auch heute nutzen. Über ihre Stiftung kann Frau Kahane jetzt Andersdenkende diffamieren und an den Pranger stellen. Da werden Listen über Personen mit aus Sicht der Stiftung falscher politischer Einstellung geführt und diese in die (rechts-) kriminelle Ecke gestellt (siehe das Projekt „NeueRechte-Wiki“), auf Regierungsgeheiß mit Facebook eine sogenannte „Initiative für Zivilcourage online“ zur Bekämpfung unliebsamer Meinungen im Internet betrieben oder kürzlich mit ausdrücklich genannter Unterstützung des Bundesfamilienministeriums in einem Leitfaden über „Hetze gegen Flüchtlinge in sozialen Medien“ konkrete Personen namentlich verunglimpft ebenso wie diverse Publikationen (zum Beispiel „Eigentümlich frei“). Ver-

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linkungen auf diese Denunziations-Projekte der Stiftung erfolgen hier nicht, wer sich diesen Unfug antun will, soll selber suchen.

sollte darüber nachdenken, warum bei einer gemeinnützigen Organisation hohe Gewinne realisiert werden müssen.

Allgemeiner Unterstützung kann sich Frau Kahane bei ihrem Tun sicher sein. Im Stiftungsrat sitzen Vertreter aus den Reihen des Rundfunk Berlin Brandenburg und der Wochenzeitung „Die Zeit“, es besteht eine Kooperation mit dem „Stern“, und die SPD-Fraktion des Bundestags hat der Stiftung einen Bundestags-Hausausweis für Lobbyvertreter ausgestellt. Frau Kahane ist das, was ihr Vater in der DDR war: ein mit den Mächtigen vernetzter, ideologisch verhärmter Überzeugungstäter. Doch während dem Vater der Vaterländische Verdienstorden der DDR verliehen wurde, blieb Tochter Anetta bisher das Bundesverdienstkreuz versagt – noch, möchte man ergänzen, sind doch StasiVerbindungen mittlerweile hilfreich, siehe Beate Klarsfeld.

Aus diesen Gewinnen hat die Stiftung hohe Rücklagen gebildet, auf fast 1,3 Millionen Euro belaufen sich Rücklagen nebst Gewinnvortrag per 31.12.2014, dazu noch das Stiftungskapital von fast 400.000 Euro. Was tut eine Stiftung mit so viel nicht benötigten Zuschüssen und Spenden? Sie legt es in Wertpapiere an (ca. 600.000 Euro) und läßt es auf dem Konto (ca. 700.000 Euro) liegen. Und dann kann man Geld auch noch wie eine Bank verleihen. 432.000 Euro sind als sonstige Ausleihungen in der Bilanz verbucht. Als sonstige Ausleihungen werden langfristige Kapitalüberlassungen an Dritte bezeichnet, vor allen Darlehen gehören dazu. Die Stiftung teilt – auch auf Anfrage – nicht mit, worum es sich dabei handelt und ob sie gegebenenfalls Darlehen an Frau Kahane selbst oder andere Stiftungsratsmitglieder vergeben hat oder an eine befreundete Partei/Organisation oder wen auch immer. Wer also das „Bankgeschäft“ der Stiftung weiter unterstützen will, mag ruhig weiter spenden. Die Amadeu-Antonio-Bank wird es ihm danken.

Diffamierung Andersdenkender – auf Steuerzahlerkosten Finanziell jedenfalls hat sich ihre Vor-Wende„Ausbildung“ in der DDR für Frau Kahane außerordentlich gelohnt. Denn ihre Agitationstätigkeit kann sie mit weitreichenden Steuermitteln betreiben. Wie sich den eigenen Angaben der Stiftung auf deren Internetseite entnehmen läßt, erhielt die Stiftung von 2008 bis 2014 (die Jahre vor 2008 sind nicht veröffentlicht, 2015 auch noch nicht) fast 6,2 Millionen Euro an Zuschüssen, insbesondere vom Bundesfamilienministerium. Im Durchschnitt jährlich fast 900.000 Euro. Das sind etwa zwei Drittel der Einnahmen. Der Rest sind Spenden und sonstige Erträge, die nicht näher bezeichnet sind. In dem Zeitraum von 2008 bis 2014 erzielte die Stiftung einen Gesamtüberschuß von ca. 455.000 Euro, im jährlichen Durchschnitt beträgt der Überschuss etwa 65.000 Euro. Bezogen auf das Stiftungskapital, das in dem Zeitraum von 343.700 Euro auf 379.700 Euro anstieg, macht das eine jährliche Eigenkapitalrendite von etwa 17 bis 19 Prozent. Und das steuerfrei. Davon können die meisten „bösen Kapitalisten“ nur träumen. (Die Rücklagen sind bei der Rendite außen vorgelassen, da gemeinnützige Organisationen grundsätzlich nicht auf Vermögensmehrung ausgerichtet sein dürfen).

Ansgar Neuhof (46) ist Rechtsanwalt und Steuerberater mit eigener Kanzlei in Berlin link: http://juedischerundschau.de/der-kampf-gegenrechts-lohnt-sich-135910652/

Bei solch hohen Gewinnen fragt man sich unwillkürlich, warum der Staat Zuschüsse an die Stiftung vergibt, die jedenfalls in der vollen Höhe gar nicht benötigt werden. Wer ideologisch nicht völlig verbohrt ist, fragt sich natürlich weitergehend, warum überhaupt Zuschüsse an diese Stiftung gezahlt werden, und kann sich die Antwort selbst geben. Aber das soll hier nicht das Thema sein. Denn auch wer der Stiftung gewogen sein sollte (egal ob als Spender oder als Beamter, der über Zuschussgewährungen zu entscheiden hat), pip

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Fragen über Fragen ...

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Zensur-Plattform? Heiko im Wirrwarr

des deutschen Rechts prüfen.

Von Roland Tichy

Facebook nahm daraufhin Flüchtlinge als zu schützende Kategorie in die Richtlinien auf und gelobte, Gegenrede gegen Hass zu fördern. Während Google seinen Dienst in China schon mal aufgab, weil er zensiert werden sollte, ist das bei Facebook nicht so zu erwarten: Facebook geriet bereits in den USA unter Beschuss, weil es einseitig Anti-Trump-Berichten Vorfahrt einräumte. Das mag der eine oder andere ja richtig finden – aber ist ein tiefer Eingriff in die Meinungsfreiheit: Facebook als Plattform soll Meinungen transportieren, nicht zensieren.

Wie Justizminister Heiko Maas beginnt, eine Zensurkampagne aufzubauen. Dabei passieren Pannen, aber alles dient letztlich dem Ziel, Kritiker und Kritikerinnen der Politik zum Verstummen zu bringen. Ja, Presse- und Meinungsfreiheit ist eine dumme Sache, wenn Meinungen verbreitet werden, die nicht die eigene sind. Das wissen Politiker und Betroffene schon länger. Aber auch Meinungen zu blockieren und zu verfolgen, kann daneben gehen, wie Bundesjustizminister Heiko Maas jetzt erfährt.

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Dabei hatte Maas es so gut eingefädelt: Im vergangenen September lud er die Vertreter von Facebook, Twitter und Google zu einer Arbeitsgruppe Hetze – und nahm den Unternehmen eine Selbstverpflichtung ab: Sie sollten Beiträge, die Nutzer wegen des Verdachts auf Volksverhetzung melden, binnen 24 Stunden auf Grundlage

Aber offensichtlich funktionierte das Ganze so nicht. Nach den bundesweiten Razzien gegen Verfasser von Hasskommentaren erhöht die Bundesregierung nach SPIEGEL-ONLINE-Informationen den Druck auf Facebook. Justizminister Heiko Maas hat sich in einem Brief an Konzernmanager über den mangelnden Fortschritt beim Kampf gegen Hetze im Netz beschwert.

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In einem Schreiben, das SPIEGEL ONLINE vorliegt, wirft der SPD-Politiker Facebooks Cheflobbyisten in Berlin und London vor, die in einer gemeinsamen Arbeitsgruppe gemachten Zusagen zu brechen. “Das Ergebnis Ihrer Anstrengungen bleibt aber bisher hinter dem zurück, was wir in der Task Force gemeinsam verabredet haben”, schreibt Maas. “Es wird noch immer zu wenig, zu langsam und zu oft auch das Falsche gelöscht.” Dieser Briefwechsel an sich zeigt schon, wie schräg der Justizminister denkt, der in Deutschland als „Verfassungsminister“ das Grundgesetz schützen soll: Facebook löschte nicht „das Richtige“. Das “Richtige” in der Veröffentlichung – darüber entscheidet ein deutscher Minister? Das erinnert fatal an beide Formen der diktatorischen Vergangenheit unseres Landes: Sowohl in der DDR wie auch im 3. Reich entschieden jeweils das Propagandaministerium, was „richtig“ war und geschrieben werden durfte. Wer aus Sicht der Diktatoren Falsches schrieb, wurde erst gesperrt und im Wiederholungsfall eingesperrt. Oder Schlimpip

merers. Im 3. Reich entschied die „Reichsschriftumskammer“ über gut und falsch; eine tägliche Konferenz unter Propagandaminster Josef Goebbels gab die tägliche Schreibrichtlinie vor. Im DDR-Funk entschied das „Staatliche Komitee für Rundfunk“ darüber. Nun ist die Kontrolle in Deutschland-Neu nicht derartig strikt; aber auf die Sozialen Netzwerke soll sie schon ausgedehnt werden. Denn während die öffentlichrechtlichen Sender und die allermeisten Zeitungen und Zeitschriften ganz brav sind, verbreitet sich im Netz doch viellerlei, was der Bundesregierung so nicht passen kann. Dabei hilft – ausgerechnet Anetta Kahane, die unwidersprochen 8 Jahre lang der DDR-Staatssicherheit diente. Sie hat eine Stiftung gegründet, die mit Geld aus dem Familienministerium von Manuela Schwesig, der Freudenberg-Stiftung („Vileda“) und der SAP-Stiftung finanziert wird. Es ist ein peinliches Netz der Zensur, das hier über Deutschland gelegt wird und im Zusammenspiel mit den Parteien und vielen Medien glänzend funktioniert.

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Viel Geld und Mühe also, und was kommt raus? Das Falsche. Jedenfalls auf den ersten Blick. Trotz dieser ganzen Herumwerkelei wird einfach das Falsche gesperrt: So sperrte Facebook den aus der Türkei stammende Ali Utlu für 30 Tage. Grund: er hatte in einem geposteten Foto den Ku-Klux-Klan mit dem IS gleichgesetzt; ein Foto übrigens, das er nur weiterverbreitete. Utlu als bekennend homosexueller Nicht-Moslem steht ganz offensichtlich unter “Beobachtung” seiner “Feinde” – diese Sperrung ist nicht die erste, die ihm widerfuhr. Immer wieder – vor allem dann, wenn er islamkritische Postings schrieb oder weiterleitete – wurde er von Facebook für einen gewissen Zeitraum gesperrt. „Das ist für Jemanden, der politisch vor allem über die sozialen Netzwerke wirkt, fast so etwas wie ein Berufsverbot“. David Berger, ein streitbarer Geist und Kämpfer für die Rechte der Homosexuellen, kritisierte die Berichterstattung der Medien über das Attentat in Orlando. Es ist unerheblich, ob man seiner Denkweise folgen mag oder nicht; er schreibt übrigens auch für TE. Als Grund für die Sperre auf Facebook wurde ein Artikel benannt, in dem er kritisiert, dass jemand in Islamkritikern eine größere Gefahr für Homosexuelle sieht als in Islamisten. Polemisch könnte man fragen, wenn man Maas als Vater der neuen deutschen Zensur ansieht: Stärkt Maas homophoben Islamisten den Rücken? Also falsch? Nix Regenbogen mehr? Nach dem Staatsstreich Erdogans in der Türkei wird es noch doller mit der Zensiererei auf Facebook. Nach dem Amoklauf von München postet Sevval Aytekin auf Facebook: „In München Terroranschlag? #gutso!!!!! … Ich soll jetzt Mitleid haben? Warte nur ab Merkel, es wird noch schlimmer kommen. #karma”

Es ist eine unglaubliche Unverschämtheit. Das würde nun wirklich den Vorwurf der Hass- und Hetzrede erfüllen; man bäumt sich geradezu auf: Fordert Aytekin wirklich noch mehr Tote? Hat Maas nicht Recht mit seiner Forderung, solche Figuren zu sperren? Doch nicht Frau Aytekin wurde gesperrt: Es traf die ebenfalls auf TE aktive Bloggerin Ronai Chaker. Sie wurde für 30 Tage gesperrt – ihr Vergehen: Die politisch aktive Kurdin hatte den Mordaufruf kritisiert und damit verbreitet! Und weil Maasens dumpfe Netzpolizisten schon beim Sperren waren, traf es auch gleich Anabel Schunke, die allen unseren Lesern bekannt sein dürfte. Weiterverbreitung von Hetzrede! Von Hass-Postings! (In der Zwischenzeit hat sich der Arbeitgeber von Sevval Aytekin wegen oben genannten Äußerungen distanziert.) Ist das jetzt nur Zufall? Fehlerhaftes Vorgehen, wie Maas laut SPON kritisiert? Oder ist es mehr – Zensur, die sich eines beliebigen Vorwands bedient, um missliebige Autoren zu bestrafen? Zensur geht oft wunderliche Wege. Ein Fall aus der DDR zeigt, wie es funktioniert: Ein ohnehin schon negativ aufgefallener Kameramann ging rückwärts vor der Marschkolonne zum Jahrestages des Todes von Liebknecht und Luxemburg, eine Art Blutgedenken der DDR-Führung. Die Liebknecht-Luxemburg-Demonstration gedenkt deren Ermordung der beiden Parteigründer am am 15. Januar 1919 und ist bis heute eine Art Blutgedenken der DDR-Führung und heute der LINKEN am meist kalten 15. Januar. Dumm nur, dass vor Anstrengung der gefrierende Atem des Kameramanns über die Linse wehte und das Bild etwas verschwommen in der Aktuellen Kamera, der Hauptpropagandasendung der DDR-Führung erschien. Der Mann erhielt Berufsverbot – wegen “Verunklarung der Parteilinie“. Anetta Kahane, Maas’ Hetz-Kontrolleurin, wird sich daran erinnern. Sie war damals mitbeteiligt, viele Journalisten auszuhorchen, und als Kind der DDR-Nomenklatur weiß sie, wie so etwas geht. So schwer ist eben Zensur. Schadet sie niemandem, wie Anetta Kahane dienstfertig behauptet? Geht sie vielleicht nach hinten los? Möglicherweise. Absicht und Nebenwirkungen sind schwer zu trennen. Derzeit wird viel gelöscht in Deutschland, was Erdogan schaden könnte. Seine Anhänger haben mehr Einfluss auf die Bundesregierung; schließlich ist Erdogan der Türwächter in der Flüchtlingsfrage und erledigt, wobei die Bundesregierung Moral und Hände nicht beschmutzen will. Erdogans Fans sind in Verbänden, die zum Teil aus der Türkei

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finanziert werden, gut organisiert. Da trifft es dann auch Mimoun Azizi, Arzt. Er warnt davor, die Vertretung der Muslime in Deutschland den aus Ankara ferngesteuerten Truppen etwa um GabrielSpezl Mazyek zu überlassen. Azizi übersetzte den Hatespeech von Betül Ulusoy. Dann wurde auch Azizi auf Facebook gesperrt (nach diesem Posting).

Ismail Tipi, CDU-Mitglied des Landtags in Wiesbaden, wurde im letzten Jahr nach Posten eines Bildes von Pierre Vogel sieben Tage durch Facebook gesperrt. “Tipi habe mit dem Bild von Vogel vor den Gefahren der Terrororganisation Islamischer Staat (IS) warnen wollen. Er hatte auf dem Foto einen Kapuzenpulli mit einem IS-Symbol an. Das Bild sollte deutlich machen, dass Vogel mit dem IS sympathisiere, erklärte Tipi. Facebook hatte die Sperrung mit dem Hinweis erklärt, dass das Foto den Richtlinien des Unternehmens widerspreche. Dagegen hatte sich Tipi mündlich und schriftlich beschwert. Das Unternehmen räumt nun nach Angaben einer Sprecherin ein, einen Fehler begangen zu haben.” Im Januar diesen Jahres wurde der erste Beitrag von unserer Facebook-Seite gesperrt. Ausgerechnet ein Beitrag von Najib Karim, der sich mit den Ereignissen aus der Silvesternacht in Köln auseinander setzte. Also ist doch nicht alles falsch, wie Maas sperrt? Ist es doch ganz praktisch, wenn Anabel Schunke mit fadenscheinigen Gründen aus dem Netz fliegt, denn immerhin hat sie sich mit ihrem Beitrag „Ich muß gar nix“ nicht das erste Mal gegen die regierungsamtliche Linie gestemmt und sich eine große Gefolgschaft auf Facebook erarbeitet? Wenn man noch (?) nicht an TE herankommt, dann wenigstens auf den diversen Social-MediaKanälen? pip

Die Maas-Polizei trifft wohl schon die Richtigen, und gerade in den letzten Tagen ist ihre Aktionitis kräftig aufgeflammt. Praktisch, dass sie sich auf eine generelle Bereitschaft zum Denunziantentum stützen kann. So wird das Netz der Zensur von sich aus engmaschiger. Ein Beispiel ist der Tagesspiegel-Journalist Meisner, der dafür heute von unserem Autor Stephan Paetow den „Heiko der Woche“, die virtuelle Ehrennadel für Denunziation erhalten hat. Er gehört zum engen Kreis der Stasi-Stiftung Amadeu-Antonio-Stiftung, die ein wesentlicher Baustein in der Maas-Zensur bildet. In Tweets an alle möglichen „Dienststellen“, wie man es im 3. Reich gekannt hätte, an ZDF, FAZ u.a. verweist er darauf, dass der FAZ-Kolumnist Don Alphonso in einem auf ihn “abgekartet wirkendem Spiel” zusammen mit kopp und dem CDU-MdB Philip Lengsfeld agiert hat! Und dass das ZDF durch ZDF-Comedian Achim Winter die Amadeu-Antonio-Stiftung dem Spott preisgebe. Die Aufgabe der Zensoren ist grenzenlos, das sichert der AAStiftung auch neue Aufgaben. Meisner und Steffen von Der Zeit durchforsten jetzt auf Twitter, wer wem folgt und was gelesen haben könnte! Die nächste Stufe ist erreicht. Wer Feind-Sender hört, wird denunziert. Wer sich ungehörige Information beschafft, wird denunziert. Peinlicherweise von Kollegen mit Presseausweis. Für sie scheint Presse zu bedeuten, nur regierungsgenehme Quellen zu benutzen und alle jene zu verdächtigen, die sich ein eigenes Bild verschaffen. Damit schließt sich der Kreis. Heiko Maas hat eine breite Kampagne gestartet, der sich sowohl das Bundeskriminalamt, Innen- und Familienministerium, die Stiftung Warentest, gefällige Journalisten und dafür instrumentalisierte Stiftungen angeschlossen haben. Vordergründig geht es um Hass und Hetze. Schaut man wie im aktuellen Fall Erdogan und Anabel Schunke darauf, wird eine durchgängige Durchsetzung der Regierungslinie mit Mitteln der Meinungsunterdrückung daraus. Schließlich ist Meinungsfreiheit nur gut, wenn es sich um die eigene, die von Heiko Maas und seinen Freunden/innen, verbreitete handelt. Link: http://www.rolandtichy.de/tichys-einblick/heikoim-wirrwarr/

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Fefes Blog

deutlich weiter.

Und dann gibt es noch die Fundamentalkritik an der AA-Stiftung, dass sie zu nah an staatlichen Institutionen arbeitet, u.a. sitzt im Stiftungsrat der Leiter des Noch ein Nachschlag zur Amadeu-Antonio-Stiftung. Landesamtes für Verfassungsschutz von Thüringen. Aus meiner Sicht ist das eine unerträgliche VerquickIch sehe mich ja zur Fundamentalopposition gegen die ung, Mitarbeit in einem Geheimdienst und Mitarbeit in genötigt, weil die diese Hatespeech-Internetzensur-Deeiner Stiftung für Demokratie und Zivilgesellschaft geht nunziantenschiene fahren. nicht gleichzeitig. Auf der anderen Seite gibt es das Argument, dass der Verfassungsschutz in Thüringen nach Aber ich stelle mir natürlich auch die Frage, ob ich dem NSU-Skandal entkernt wurde. Die regierende Rotdenen jetzt Unrecht tue. Vielleicht tun die ja ansonsten Rot-Grüne Landesregierung hätte dort beispielhaft eine lauter ganz tolle Sachen. Ein Kumpel hatte mir dazu Verfassungsschutzbehörde geschaffen, die den Namen gesagt, dass die für das Projekt Noteingang stehen. auch verdient hat. Ich habe zu wenig Einblick, um das Argument bewerten zu können, daher nenne ich es hier Ich habe da jetzt noch ein paar Zuschriften gekriegt und ohne Wertung. noch ein paar Gespräche geführt. Hier ist das Ergebnis.

Sat Aug 6 2016

Erstens: Hinter dem Projekt Noteingang steckt nicht die Amadeu-Antonio-Stiftung, sondern das ist ursprünglich ein Antifa-Projekt. Wie die genaue Historie ist, hängt wahrscheinlich von der Gegend ab, die Antifa ist ja eine eher dezentrale Angelegenheit. Die AmadeuAntonio-Stiftung behauptet bei näherer Betrachtung auch gar nicht, Noteingang erfunden zu haben, nur dass sie bei einer Umsetzung mitgemacht haben.

Ein Kritikpunkt, den ich auch ein paar Mal gehört habe, ist dass die Stiftung sich von staatlichen Fördermitteln so abhängig gemacht hat, dass sie nicht mehr als unabhängige Stiftung gesehen werden kann. Das kann ich mangels Einblick in die Zahlen auch nicht beurteilen, aber es erscheint mir zumindest plausibel.

Insgesamt komme ich für mich zu dem Schluss, dass meine Fundamentalkritik an dieser Stiftung bezüglich der Internet-Geschichte auch im Hinblick auf den Recht Eine Zuschrift las sich, als ob sie die Lage aus Behörden der Stiftung und ihrer Arbeit gerechtfertigt ist. Mehrere oder Ministeriumssicht beschreibt. Die Botschaft war, Gesprächspartner weisen aber darauf hin, und das will ich kürze das mal grob ab, dass die so weit und breit ich hier gerne weitergeben, dass die Kritik nicht die das einzige halbwegs verlässliche linke Projekt sind, Tausende von Freiwilligen meint, sondern den aktuelle das man da fördern kann, und die sich auch als OrFührungsriege betrifft, insbesondere Frau Kahane. ganisator oder Abrechnungspartner für andere Projekte verstehen. Das Ministerium gibt der AA-Stiftung Geld, Ich sage euch das hier als Information über meine die bezahlt damit dann linke Verpeiler, die das eigentliGedankengänge. Bildet euch eure Meinung bitte selbst. che Projekt machen. So ungefähr habe ich das jedenfalls verstanden. Es klang ein bisschen verzweifelt, so: Wer den Link oben gut fand, und mehr von Rudolph Wenn man die jetzt wegnimmt, dann bleibt in weiten Bauer und seine Analysen über die Linken lesen will, Teilen Ostdeutschlands überhaupt niemand mehr übrig, dem empfehle ich auch dieses Interview hier. Viel Spaß der Kulturprojekte für Jugendliche macht. bei der Lektüre. Dann stellte sich für mich noch die Frage, ob die Kritik link: https://blog.fefe.de/?ts=a95bda4e an denen vielleicht rechte Propaganda ist. Dem scheint nicht so zu sein, jedenfalls nicht vollumfänglich, denn in diesem Interview in den Nachdenkseiten gibt es auch Sun Aug 7 2016 linke Fundamentalopposition gegen den Vorstand und Aktuelle Highlights der Nohatespeech-Kampagne: insbesondere Frau Kahane. Der Vorwurf ist: Eins und zwei. Indem die Stiftungsvorsitzende Kahane sich derselben Ich habe da übrigens am Rande mitgekriegt, wie eine Methoden bedient wie ihre angeblichen Gegner, leitet Journalistin versucht hat, dieser Kampagne ein paar Fragen zu stellen. Die Antworten kamen von einer sie Wasser auf deren Mühlen. Werbeagentur. Ihr wisst schon, eine dieser Social-MeDas ist ja auch der Eindruck, den ich jetzt angesichts dia-Experten Meinungsmanipulations-Klitschen. Die dieser Netzzensur-Hatespeech-Geschichte gewonnen Branche, die ansonsten die Erdöl-Förderer berät, wie hatte. Aber lest euch das mal ganz durch, das geht noch man Fracking weniger unpopulär machen kann. 30

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pip


Mein Eindruck an der Stelle ist, dass die Bundesregierung das ganze Hatespeech-Zeug als PR-Problem betrachtet. Die haben sich entschieden, da mal ein paar Euro locker zu machen, und haben die einer Werbeagentur gegeben. Das ist der Stellenwert, den dieses Problem für die hat. Es geht nicht um Hatespeech, es geht darum, auf dem Weg mal wieder die Internetzensur zu kriegen.

Ist das vielleicht gar der Versuch, anonyme Anzeigen generell zu verbrennen? Denn welcher Cop hat denn Bock, sich nach einer Flut von 10000 anonymen Bullshit-Anzeigen um die eine zu kümmern, die nicht Bullshit war? link: http://blog.fefe.de/?ts=a949421a

Erinnert ihr euch eigentlich noch daran, als wir die Internetzensur wegen den Kinderpornographen brauchten? Fri Aug 26 2016

Da hört man nichts mehr von. Ich vermute, die Kind- Das haben wir jetzt von dem Hatespeech-Scheiß: er sind alle gerettet worden und brauchen keine Hilfe Fox News fährt die offensichtliche Gegenstrategie zu mehr. Hatespeech-Vorwürfen und labelt einfach die Democrat-nahe Watchblog-Seite Media Matters als Hate Oder vielleicht war das ja auch alles PR-Bullshit und Speech. Media Matters sammelt kleine Videoclips von bloß vorgeschoben, und alles, was die wollen, ist mehr Momenten, bei denen Politiker aus dem rechten SpekZensurbefugnisse für den großen Bruder. trum mal wieder so richtig ins Klo greifen. Fox NewsModeratorin Megyn Kelly findet jetzt, hey, frag doch link: https://blog.fefe.de/?ts=a959c0cf mal die “Opfer” von diesen Klarstellungen, die empfinden das auch nicht als freundlich!1!! Also ist das Hate Was ist besser als Denunziation? Speech!

Sat Aug 20 2016

Und es gibt NICHTS, was die Linke dagegen sagen kann. Denn das Wort ist nicht definiert, und der WortsNa klar, anonyme Denunziation (Ctrl-F anonym)! Der tamm basiert auf Begriffen aus der Emotionswelt, nicht Link geht genau dahin, wo ihr jetzt vermutet habt, dass Tatbeschreibungen. Klar, inzwischen wurden Definitionsversuche nachgereicht. er hingehen würde (*https://www.amadeu-antonio-stiftung.de/onlineHier ist zum Beispiel die Definition der Amerikanishetze/a2-anzeigen/). Ich zitiere mal: chen Anwaltskammer: Es besteht grundsätzlich die Möglichkeit, eine Hate speech is speech that offends, threatens, or inAnzeige auch anonym aufzugeben. Der einfachste Weg ist eine Anzeige per Email von einem Fake- sults groups, based on race, color, religion, national oriAccount direkt an die E-mail-Adresse der zuständi- gin, sexual orientation, disability, or other traits. gen Staatsanwaltschaft zu schicken. Wenn jemand etwas über eine Gruppe von Menschen Na DA wird sich die Polizei aber freuen! Lauter anon- sagt, und die sich beleidigt fühlt, ist das Hate Speech. yme Denunziationen, ohne Möglichkeit der Sanktion JA SUPER! Die Gruppe der Fefisten fühlt sich von der des Tippgebers im Falle falscher Beschuldigungen, Wikipedia beleidigt. Ist jetzt Wikipedia Hatespeech? ohne Möglichkeit der Rückfrage bei Unklarheiten! Da Herzlichen Glückwunsch, liebe Hatespeech-KreuzritWARTEN die doch bestimmt nur drauf!1!! ter der Linken. Das habt ihr ja toll gemacht! Endlich Ich frage mich bei sowas ja immer eine Sache, wahr- hat die CDU einen schönen Vorwand, um Indymedia scheinlich basierend auf Vorurteilen und Uninformi- zuzumachen! ertheit meinerseits: Linke dieses Kalibers sind mir bisher nie als besonders obrigkeitshörig aufgefallen. Beachtet bitte, dass die Rechten in den USA gerade Eher im Gegenteil. So Leute mit ACAB-Käppi, die die Ober- und Unterhaus kontrollieren. Die können GePolizei eher als Gegner als als legitime Ausüber des setze machen. Wenn die jetzt ein Hatespeech-Gesetz Gewaltmonopols betrachten. Ist das hier jetzt ernst- machen und damit MSNBC als Hatespeech zumachen, gemeint und die Polizei soll mal was gegen Hasskom- dann ist das eben so. Sowas muss man sich überlegen, mentare machen? Oder ist das ein DDoS-Versuch ge- bevor man die geladene Schusswaffe in die Mitte des gen die staatlichen Strafverfolgungsbehörden, damit Tisches legt. die abgelenkt sind und “uns” in Frieden Anti-Nazilink: http://blog.fefe.de/?ts=a93e49eb Graffiti sprayen lassen?

pip

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Verantwortlich: Jens Berger

Es gibt keine linke Querfront Das System immunisiert sich zunehmend gegen Kritik und greift dabei zunehmend gern auf pseudo-linke Kronzeugen zurück. Sahra Wagenknecht etwa sei, so lesen wir, irgendwie rechts; und TTIP-Kritik, ja, die sei nachweisbar „nationalistisch“ und „antiamerikanisch“. Wer gegen Krieg und Militarisierung argumentiert, steht ebenfalls schnell in Verdacht, irgendwie „rechts“ zu sein. Worum geht es bei dieser ganzen „Querfront“-Debatte? Und welchen Interessen arbeiten die pseudo-linken Demagogen, die diese bedienen, zu? Zu diesen Fragen sprach Jens Wernicke mit dem Autor und Friedensforscher Rudolph Bauer, der sicher ist: Eine „linke Querfront“, die gab es nie. Herr Bauer, vor kurzem erschien in der Tageszeitung junge Welt ein Artikel von Ihnen mit dem Titel „Wo ist die Gegenseite? Es gibt keine linke Querfront“. Wie kommen Sie auf so etwas? Wir lesen es doch beständig in den großen wie kleinen Medien: Immer mehr Linke würden mit Nazis zusammenarbeiten und also an der Abschaffung der Demokratie mitwirken … Der Titel des Beitrags wurde von der Redaktion ohne vorherige Rücksprache mit mir geändert. Eingereicht hatte ich den Beitrag unter der Überschrift „Geschichtsklitterung im ‚Kampf gegen Rechts’ als Wasser auf die Neonazi-Mühlen“. Mein Vorwurf der Geschichtsklitterung bezieht sich dabei auf ein Interview von Frau Anetta Kahane, der Vorsitzenden der Amadeu-AntonioStiftung. Diese bundesweit tätige Stiftung finanziert und fördert Projekte, die vorgeben, sich gegen Rechtsextremismus, Rassismus und Antisemitismus zu engagieren. Neonazis, Fremdenfeindlichkeit und Vorurteile lassen sich aber nicht erfolgreich bekämpfen, wenn man im Kampf gegen sie genauso vorgeht und agitiert wie die Gegenseite: ohne Geschichtskenntnis, mit diffuser Begrifflichkeit und ohne wissenschaftliche Ursachenanalyse. Ganz im Gegenteil: Indem die Stiftungsvorsitzende Kahane sich derselben Methoden bedient wie ihre angeblichen Gegner, leitet sie Wasser auf deren Mühlen. 32

Wie habe ich das zu verstehen, dass Frau Kahane geschichtsblind ist und sich einer diffusen Begrifflichkeit bedient? Ich beziehe mich auf das Interview, das die Stiftungsvorsitzende kürzlich anlässlich einer Vortragsreihe in Bremerhaven und Bremen der Regionalzeitung Weser-Kurier gegeben hat. Darin verwendet sie den Begriff „Querfront“ und definierte eine solche als „eine linke Strömung in der NSDAP, die extrem antikapitalistisch war“. Das stellt eine Behauptung dar, die bar jeder Geschichtskenntnis ist. Erstens lässt sich der von ihr angesprochene Strasser-Flügel in der NSDAP schwerlich als links bezeichnen. Er war antimarxistisch, rassistisch und antisemitisch orientiert. Und das soll links gewesen sein? Ganz sicher nicht! Seine scheinbar antikapitalistische Stoßrichtung war gegen das „jüdische Großkapital“ und gegen die ebenso angebliche „jüdische Weltverschwörung“ gerichtet, aber nicht gegen den Kapitalismus als Wirtschaftssystem und Gesellschaftsordnung. Zweitens: Geschichtlich geht der Begriff zurück auf die Politik der zwischen März 1930 und Januar 1933 amtierenden Minderheitsregierungen, zuletzt unter dem Reichskanzler General Kurt von Schleicher, eines engen Vertrauten des Reichspräsidenten Paul von Hindenburg. Schleicher verfolgte den Plan, als politische Massenbasis ein „Querfront“-Bündnis aus Reichswehr, Gewerkschaften und dem Strasser-Flügel der rassistischen NSDAP zu schaffen. Das QuerfrontProjekt scheiterte, woraufhin Schleicher am 28. Januar 1933 demissionierte. Am 30. Januar 1933

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pip


wurde an seiner Stelle Adolf Hitler zum Reichskanzler ernannt. Querfront war historisch also ein Konzept der konservativen Reichsregierung und keines, das sich irgendwie als links bezeichnen ließe. Zu gerne hätten die Herrschenden schon damals die Gewerkschaften vor ihren reaktionären Karren gespannt.

hane nicht einmal, beispielsweise Sahra Wagenknecht, die Vorsitzende der Linksfraktion im Bundestag, braun anzuschwärzen und in die rechte Ecke zu bugsieren. Sie bezichtigte Wagenknecht allen Ernstes eines „gewissen Chauvinismus und Rassismus“. Das ist unerhört und bar jeden Argumentes.

Und Ihr Vorwurf diffuser Begrifflichkeit, worauf stützt der sich beispielsweise?

Tatsächlich wird andersherum ein Schuh daraus: Die Neonazis, wie auch schon die NSDAP, tarnen ihre reaktionären ProgrammVersatzstücke mit „linken“ Themen, Parolen, Symbolen, Dress- und Sprachcodes.

Nun, ganz einfach: Die Vorsitzende der AmadeuAntonio-Stiftung argumentiert nach dem Muster „links gleich rechts“, „kapitalismuskritisch gleich antisemitisch“, „pazifistisch gleich Putinfreund“. Bei ihrem Vortrag in Bremen, bei dem ich anwesend war, subsumierte sie unter den Oberbegriff „Querfrontler“ dabei alle möglichen Gruppierungen: völkische, populistische, antikapitalistische, „anti-amerikanische“, rassistische, antisemitische, homophobe, antiliberale, europaskeptische, globalisierungskritische, antidemokratische und angeblich verschwörungstheoretische. Natürlich auch Linke, Friedensfreunde, Antimilitaristen und NATO-Gegner. Alles durcheinander, Kraut und Rüben, Hackepeter und Sachertorte. Fakten spielen bei ihr keine Rolle. Argumente und Analysen ebenso wenig. Hier wird ein Stil der politischen Auseinandersetzung als „demokratisch“ und „liberal“ hoffähig gemacht, der bei den Rechten beheimatet ist, um Linke damit pauschal zu diskreditieren und zu denunzieren. Ebenso wie ein gewisser Herr Storz das pseudo-wissenschaftlich vor einiger Zeit für die vermeintlich linke Otto-Brenner-Stiftung getan hat? Alles vermischen und behaupten, nichts belegen, schwammig bleiben und Menschen mit Dreck bewerfen, deren Meinung nicht mehr im Sinne der Herrschenden einzunorden ist? Verfahren und Methode haben zurzeit ja offenbar Hochkonjunktur… Leider ist es wohl so. Die Vorsitzende der Amadeu-Antonio-Stiftung war zu DDR-Zeiten bekanntlich Informelle Mitarbeiterin der Stasi. Sie macht daraus heute zwar keinen Hehl und entsorgt ihre Vergangenheit mit dem Hinweis, dass sie sich noch vor 1989 in den Westen abgesetzt habe. Man gewinnt aber leicht den Eindruck, dass sie sich in ihrer heutigen Funktion nicht minder verleumderisch hervortut wie ehedem, diesmal nur anders herum… Ja, im zitierten Interview scheute sich Frau Kapip

So, wie uns auch die Neoliberalen in den letzten Jahren Privatisierung als „Autonomie“, Unterwerfung als „Freiheit“, Krieg als „Friedensmission“ und eine immer übler grassierende Armut im Land als „Armutsgefühl“ zu verkaufen gesucht haben? Ja, eine alte, uralte Strategie der Mächtigen und der Macht: semantische Enteignung. Dasselbe passiert auch beim aktuell zu beobachtenden „Rechtsruck“. Er wird mit linken Begriffen getarnt, um Verwirrung zu stiften und Zustimmung zu heischen. Und wie ordnen Sie diese „Querfront-Argumentation“ in diesem Kontext ein? Worum geht es dabei; worauf zielt das Ganze ab? Die Herrschenden sowie ihre gut bezahlten Stichwortgeber und medialen Handlanger verwenden das Querfront-Argument, um fortschrittliche Kräfte einerseits negativ abzustempeln, sie als „rechts“ zu etikettieren und sie öffentlich zu diskreditieren. Andererseits dient der Querfront-Vorwurf dazu, der linken Bewegung interne Auseinandersetzungen aufzunötigen, um sie in Lager zu spalten, politisch zu lähmen und handlungsunfähig zu machen. Man braucht sich nur an den so genannten „Friedenswinter“ zu erinnern, als die Friedensbewegung wegen des Auftretens bestimmter Personen bei den Montagsmahnwachen in Misskredit gebracht wurde. Und auch die TTIPDemonstrationen werden angefeindet, sie seien „anti-amerikanisch“. Kritik an der EU wird als „nationalistisch“ verteufelt. Nicht zuletzt dient der Antisemitismus-Vorwurf als Rote Karte, um Demonstrationen gegen die Übergriffe der Besatzungspolitik durch das israelische Militär zu disqualifizieren. Hauptangriffsziel des Querfront-Verdachts sind die pazifistische und antimilitaristische Bewegung. Das Ziel ist also, demokratischen Widerstand zu vereiteln, Kritik zu entkräften und lächerlich zu machen, die Diskussion und Forderung sozi-

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oökonomischer Alternativen zu verhindern, die wahrlich ganz Anderes zum Ziel haben als etwa die stramm rechte „Alternative für Deutschland“. An dieser Pauschalisierungs-Kampagne beteiligen sich nicht nur CDU/CSU und SPD sowie die Großmedien einschließlich der taz. Auch Bündnis 90/Die Grünen und Teile der Linkspartei tun sich im Gezeter und Geblaffe über eine angebliche Querfront hervor. Woran denken Sie denn dabei, wenn Sie die Grünen und Linken ebenfalls kritisieren? Zunächst, es waren die Grünen der Hansestadt, die Frau Kahane von der Amadeu-Antonio-Stiftung nach Bremen und Bremerhaven eingeladen hatten. Schon im Gründungskuratorium der Stiftung saß 1998 der Grünen-Vorsitzende Cem Özdemir. Die Grünen mit Marieluise Beck, der russophoben Bremer Bundestagsabgeordneten, sympathisieren mit der Querfront-Ideologin der Stiftung. Das erstaunt umso mehr, als es gerade die Grünen waren, die sich in ihren Anfangsjahren gegen den Vorwurf zu verteidigen hatten, selbst eine Art „Querfrontler“-Partei zu sein. In ihren Reihen waren unter anderem sowohl Anhänger des Kommunistischen Bundes Westdeutschland versammelt als auch Vertreter rechtskonservativer Couleur wie Herbert Gruhl. Und was nun die Linken angeht: Da empfehle ich die zwei guten Analysen „Die Linke – von innen umzingelt“ und „Torte aus Stiftungspulver“ zur geneigten Lektüre. Die Amadeu-Antonio-Stiftung wirbt auf ihrem Logo mit der Zeile „Initiativen für Zivilgesellschaft und demokratische Kultur“. Nehme ich Ihre Bemerkungen zur Stiftungsvorsitzenden ernst, dann tut sich da ein Widerspruch auf: Wo Demokratie draufsteht, fehlt jede Form intellektueller Auseinandersetzung und demokratischer Streitkultur. Wo von Zivilgesellschaft die Rede ist, werden tatsächlich die antimilitaristischen und pazifistischen Verfechter des Zivilen in die Pfanne gehauen. In der Tat, so ist es. Mir stellt sich daher die Frage, wer da den Bock zur Gärtnerin machte und jemanden wie Frau Kahane an die Spitze der Amadeu-Antonio-Stiftung berief – einer Stiftung, die nach Amadeu Antonio Kiowa benannt worden ist, der von einer Neonazi-Bande im November 1990 in Eberswalde ermordet wurde. Mir erscheint es naheliegend, dass der Stiftungsgründer, der 1918 geborene Karl Konrad Wilhelm Alexander Graf von der Groeben-Ponarien, mit der Berufung der überaus transatlantisch gesinnten Vorsitzenden von Amadeu-Antonio 34

eine Dankesschuld abzutragen wünschte. Im Interview des Weser-Kuriers wetterte Frau Kahane gegen all jene, die „nur bereit sind, eine Art von Imperialismus zu sehen, und das ist der amerikanische“. Laut Wikipedia-Eintrag erhielt der Stiftungsgründer 1951 aus Mitteln des Marshallplans „einen großzügigen (US-)amerikanischen Kredit, mit dessen Hilfe er eine Coca-Cola-Abfüllanlage in Gießen bauen konnte“. So entstand, nach weiteren Werken in Mainz und Wiesbaden, ein riesiges Getränke-Imperium. Der Graf veräußerte es nach 35 Jahren, und vor seinem Tod 2005 zweigte er aus seinem Vermögen einen Betrag in Höhe von rund 380.000 Euro ab, um den Kapitalstock für die Stiftung zu legen. Die Amadeu-Antonio-Stiftung schüttet jährlich 1,5 Millionen Euro aus, um Projekte zu unterstützen. Woher kommt dieses Geld angesichts des doch ziemlich knappen Stiftungsvermögens? Zum Ausgleich des jährlichen Budgets tragen Spender und Förderer bei. Dazu gehören unter anderem das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, das Magazin „stern“ und die Freudenberg Stiftung, die den CIVIS-Medienpreis verleiht. Schirmherr der Preisverleihung: Bundespräsident Gauck. Man sieht, da stricken ein Ministerium der Bundesregierung, ein Wochenmagazin aus dem Hause Bertelsmann und eine andere Stiftung, die mittels ihrer Preisvergabe unter Präsidentenbeschirmung den Mainstream-Journalismus belobigt, an einer wirkmächtigen Querfront-Verleumdungskampagne, die sich offiziell gegen Rechts positioniert, dieses aber in einer Weise tut, die teils unterschwellig, teils offen gegen linke Kritik und außerparlamentarische Oppositionsansätze gerichtet ist. Wie gesagt: Was ihre Methoden und Inhalte betrifft, leitet die Vorsitzende der Stiftung reichlich Wasser auf die Mühlen der Reaktion. Der in Ihrer Ausgangsfrage wiedergegebenen Ansicht, dass immer mehr Linke mit Nazis zusammenarbeiten würden und also an der Abschaffung der Demokratie mitwirkten, muss insofern entschieden widersprochen werden. Es sind Leute wie die Stiftungsvorsitzende Kahane, die an der Abschaffung der Demokratie mitwirken! Ich bedanke mich für das Gespräch. Rudolph Bauer ist Politikwissenschaftler und war Professor an der Universität Bremen. Seine Beiträge zu aktuellen Fragen werden unter anderem in „Ossietzky“, „Marxistische Blätter“ und

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„junge Welt“ veröffentlicht. Eine italienische Übersetzung seiner Arbeiten erschien kürzlich im Verlag epubli und trägt den Titel „Nel mezzo di una guerra … per un pacifismo radicale„. Dieser Beitrag ist auf den “NachDenkSeiten” auch als Audio-Podcast verfügbar. Link: http://www.nachdenkseiten.de/?p=33793

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“Meine Feinde verteidigen” Niels-Arne Münch 24.07.2016

Hassrede gegen Meinungsfreiheit “Der einzige Weg, eine freie Gesellschaft gegen ihre Feinde zu verteidigen liegt darin, meine Feinde zu verteidigen”. Der Satz stammt vom langjährigen Vorsitzenden der American Civil Liberties Union (ACLU), Aryeh Neier1, der mit diesen Worten begründete, weshalb er - ein Jude, der als Kind vor den Nationalsozialisten fliehen musste - ausgerechnet das Recht amerikanischer Nazis verteidigte, in Skokie, einem von vielen Juden bewohnten Stadtteil Chicagos, zu demonstrieren. Für Neier war klar: Die Gefahr für die Demokratie, die von der Unterdrückung freier Meinungsäußerung durch staatliche Stellen ausgeht, ist vielfach höher, als die Gefahr durch “freiheitsfeindliche” Diskussionsbeiträge. In der deutschsprachigen Debatte um Hassreden und Beleidigungen im Netz sucht man solche Stimmen derzeit noch vergebens. Angesichts rassistischer Hetze, zunehmenden Gewalt gegen Flüchtlinge, aber auch gewalttätiger Konfrontationen von Extremisten unterschiedlicher Lager - man denke nur an die “Hooligans gegen Salafisten” oder die Gaza-Demos im vergangenen Jahr - scheint sich ein breiter gesellschaftlicher Konsens für mehr Zensur und Verbote zu bilden. Das Thema ist zum Dauerbrenner geworden: Eine zunehmend unübersichtlich werdende Menge an Veranstaltungen und Fachliteratur widmet sich ebenfalls dem Thema: Unter anderem verfasste zum Beispiel die Amadeu Antonio Stiftung (AAS) 2015 unter dem Titel “Geh Sterben!” eine Broschüre zum “Umgang mit Hate Speech im Internet”.2 Im deutschen Sprachraum erschien zuletzt im April 2016 das vielbeachtete Buch “Hass im Netz” der österreichischen Journalistin Ingrid Brodnig.3 36

Auf politischer Ebene hatte Justizminister Hei-

ko Maas bereits im vergangenen Jahr eine Task Force zum Thema Hate Speech ins Leben gerufen und sich mit Plattformbetreibern auf einen Kriterienkatalog verständigt. Nun legt der Justizminister nach und wirft Facebook & Co. in einem Brief[1] vor, “das Ergebnis Ihrer Anstrengungen bleibt hinter dem zurück, was wir in der Task Force gemeinsam verabredet haben” und droht mit EU-weiten Regulierungen. Zugleich kam es vor wenigen zu ersten bundesweiten Hausdurchsuchungen wegen “Hassverbrechen im Internet”. Dabei wäre auch hierzulande eine kritische Debatte über die Gefahren neuer Gesetze dringend geboten, wie sie im englischsprachigen Ausland längst geführt wird: Als die Europäische Kommission vor einigen Wochen einen freiwilligen Verhaltenskodex[2] zum Umgang mit Hasskommentaren im Internet veröffentlichte, zogen sich maßgebliche NGOs wie Access Now und EDRi umgehend aus den Gesprächen mit der EU-Kommission zurück[3]: indem sich Facebook, Twitter, Microsoft, und Youtube zum Löschen bestimmter Inhalte nach Maßgabe “ihrer Regeln und Richtlinien und wo nötig auch Nationaler Gesetze”4 verpflichteten, werde die “Privatisierung von Menschenrechten im Netz” betrieben, so die NGOs. Dies widerspräche der Grundrechtscharta der EU, die im Artikel 52 jede Art von Eingriffen in die Meinungsfreiheit ausdrücklich unter Gesetzesvorbehalt stellt.5 Auch der UN-Sonderberichterstatter zur Meinungsfreiheit, David Kaye, drückt in seinem diesjährigen Bericht seine “Besorgnis wegen der zunehmenden Verbreitung vager Gesetze [aus], die mit weit gefassten Verstößen auf Onlineinhalte zielen, und den Autoritäten unbegrenzte Möglichkeiten einräumen, jedweden Inhalt zu kriminalisieren, den sie für verwerflich halten”.6 Als Stimme aus dem kulturellen Bereich widmet der Historiker Timothy Garton Ash7 in seiner vor wenigen Wochen veröffentlichten rund 500 Seiten starken Monographie “Free Speech” ein

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ganzes Kapitel den Versuchen, Hassrede per Gesetz einzudämmen. Ash argumentiert, es habe sich gezeigt, dass die Anwendung solcher Gesetze in der Praxis “unberechenbar und oft unverhältnismäßig war. … Genau jenes Gleichheitsprinzip - insbesondere der Anspruch auf gleiche Behandlung durch den Staat - mit dem solcher Gesetze gerechtfertig werden, wird durch ihre willkürliche Anwendung untergraben.”8 Wer seine Geschichte nicht erzählen kann, existiert nicht In der oben erwähnten Broschüre der AAS erklärt deren Vorsitzende, Annetta Kahane, den Kampf gegen Hassrede zum “Kulturkampf der Gegenwart”.9 Da könnte sie Recht behalten, allerdings anders als sie glaubt: Die Trennung von Worten und Taten gehört historisch zu den Anfängen der europäischen Aufklärung und zu ihren Grundsäulen: Kugeln töten, Worte nicht diese Sichtweise war und ist elementar für das Recht auf freie Meinungsäußerung. Was dagegen (zu) selten gesagt wird: Diese Sichtweise ist nicht zwingend, sie beruht auf einer gesellschaftlichen Verabredung: Systematisch sind Worte irgendwo zwischen Gedanken und Taten angesiedelt: Taten sind oftmals verboten und sollten es auch sein, Gedanken können nicht verboten werden. Anders als unausgesprochene Gedanken bleiben Worte aber nicht folgenlos, das haben sie mit Taten gemein. Hetzreden haben in der Geschichte immer wieder zu Gewalttaten oder regelrechten Menschheitsverbrechen angestachelt, im Rahmen der Flüchtlingsdebatte lässt sich dies derzeit einmal mehr in all seiner Hässlichkeit beobachten. Wegen der sozialschädlichen Folgen, die bestimmte Reden ohne Zweifel haben können, war und ist die Redefreiheit in vielen Gesellschaften eingeschränkt oder schlicht nicht vorhanden: Blasphemie, aufstachelnde Reden gegen die Obrigkeit und ähnliches sind in den meisten Teilen der Welt verboten und waren es die meiste Zeit unserer Geschichte auch in Europa. Jedoch: Menschen sind Sprachwesen, wie Salman Rushdie in seiner Rede zur Eröffnung der Frankfurter Buchmesse 2015 so eindringlich feststellte[4]: “Sie [die Menschen] existieren, indem sie sich ihre Geschichte erzählen.” Oder umgedreht: “Wer seine Geschichte nicht erzählen kann, existiert nicht.” Die Kriminalisierung bestimmter Worte oder Reden kommt der Gedankenkontrolle so nahe, wie das in der Realität eben möglich ist: Ohne passende Worte fehlen uns die Mittel, unsere Umwelt auch nur gedanklich zu beschreiben, gepip

schweige denn, uns über sie auszutauschen und zu neuen Gedanken anregen zu lassen. “Die Bedeutung der Redefreiheit”, so der britische Wissenschaftsautor und Philosoph Kenan Malik[5], “liegt darin, dass sie die Voraussetzung bildet, jedwedes politische, soziale, moralische oder auch persönliche Problem zu durchdenken, den eigenen Horizont zu erweitern, die Standpunkte anderer zu verstehen und den eigenen Standpunkt zur Debatte zu stellen.” Die Durchsetzung der Redefreiheit als Grundrecht und Fundament einer demokratischen Öffentlichkeit war Ergebnis eines langwierigen sozialen Prozesses, an dessen Ende unsere heutigen Gesellschaften stehen, die das Wort eher in der Nähe des Gedankens sehen, als in der Nähe der Tat. Dieser Konsens fußt ausdrücklich nicht darauf, dass eine Rede als solche nie schädlich sein könne, sondern darauf, dass Redefreiheit Voraussetzung unseres Mensch-Seins ist. Der in der Debatte um Hassrede und Rassismus im Netz zum Ausdruck kommende Trend, Worte wieder stärker in die Nähe der Tat zu rücken, gräbt daher am Fundament der modernen Gesellschaft. So heißt es bei der AAS: “Dabei steht die Sprache am Anfang: Hate Spech ist das motivierende Hintergrundrauschen zum gelebten Gewaltexzess. … Deswegen ist Sprache auch Handeln.”10 Ähnlich pointiert argumentierte auch die Netzfeministin Anne Wizorek in ihrem Vortrag auf der re:publika15[6] zu ihrer Sicht auf die Meinungsfreiheit: “Durch Hate Speech im Netz wird Gewalt ausgeübt, es werden Menschen in ihrer Meinungsfreiheit eingeschränkt und an der Teilhabe am gesellschaftlichen und politischen Geschehen gehindert.” In solchen Aussagen wird der Unterschied zwischen Worten und Taten systematisch verwischt: Worte, auch hasserfüllte Worte, können per se niemanden an irgendetwas hindern. Angst allerdings - etwa vor (Gewalt-)Taten, die den Worten folgen könnten - kann das, genauso wie die Taten selbst natürlich. Nicht Worte schränken Menschen in der Ausübung ihrer Freiheitsrechte ein, sondern die Gefahr oder Tatsache realer Gewalt und der Zweifel, ob Gesellschaft und Rechtsstaat potentielle Opfer erfolgreich schützen können. Der Kampf gegen Hassrede als Instrument der Ausgrenzung Für Demokratie, Freiheit, und vor allem für jegliche machtlose Minderheit ist die Unterdrückung der Redefreiheit immer schädlicher als das Aushalten der Freiheit mit all ihren Risiken: Schließlich sind es nicht die Mächtigen, die des

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Schutzes der Redefreiheit besonders bedürfen, sondern die Machtlosen: Insbesondere ihnen garantiert die Redefreiheit das Recht, jeden status quo infrage stellen zu dürfen, ohne Konsequenzen fürchten zu müssen. Wer mit Gesetzen gegen Hassreden oder -kommentare vorgehen will, muss aber definieren, was genau er meint - und es werden nicht die Machtlosen sein, die diese Grenzen definieren. Im aktuellen Diskurs ist der Katalog zu verbietender Sprache politisch meist hochgradig einseitig, auch der Unterschied zwischen vulgärer, verunglimpfender Wortwahl und hasserfüllten Botschaften - die sich durchaus auch in harmlose Worte kleiden lassen - verschwimmt regelmäßig. Wer die Deutungshoheit innehat, übt sehr viel Macht aus: So forderte der Journalist Michael Seemann auf einer Tagung der Friedrich-Ebert Stiftung zum Thema “Wessen Internet? Geschlechterverhältnisse und Debatten im Netz”, Plattformen wie Twitter müssten “eine klare Haltung gegenüber bestimmten gesellschaftlichen Strömungen” entwickeln und deutlich machen, dass manche dort einen “Safespace” hätten, andere, wie etwa “Maskus” (Männerrechtler) “keinen Safespace”.11 Für Diskussionsteilnehmer mit unterschiedlichen Ansichten sollen also unterschiedliche Freiheiten gelten.12 Was im Gewand angeblich “neutralen” Engagements für eine zivile Diskussionskultur daherkommt, entlarvt sich als Strategie, den eigenen Standpunkten als einzig sagbaren durchzusetzen. Auch in der Broschüre der AAS wird sehr genau definiert, gegen wessen Rede effektiver vorgegangen werden soll und wessen Rede “unproblematisch” ist: Hassrede heißt es dort, “kann nicht aus dem jeweiligen Kontext gelöst werden. Dieser Kontext ist meist von der nationalstaatlichen Ordnung geprägt. … Grundlage für Hate Speech ist immer eine bestehende Diskriminierung von Gruppen aufgrund von Hautfarbe, Gender, Sexualität, ethnischem Hintergrund oder Religion. Hate Speech funktioniert nur, wenn sie … in Einklang mit gesellschaftlicher Diskriminierung steht. Rassismus gegen Weiße zum Beispiel kann situativ stattfinden, hat jedoch keine gesellschaftliche Dimension. Entsprechend fallen abwertende Aussagen über Weiße (z.B. »Kartoffel«) nicht unter Hate Speech, da ihnen schlicht die gesellschaftlichen Konsequenzen fehlen.”13 Wer so argumentiert, begibt sich auf extrem dünnes Eis: Was genau ist denn die “gesellschaftliche Dimension”? Was auf nationalstaatlicher Ebene gilt - etwa die Diskriminierung von Migranten bei der Wohnungssuche -, kann sich auf Schulhöfen und in Stadtteilen, in denen das Leben der jeweiligen Sprecher stattfindet, 38

ganz anders darstellen. Gleiches gilt für die globale Ebene: Sind Muslime Angehörige einer “machtlosen und entrechteten Minderheit” (so etwa er amerikanische Cartoonist Garry Trudeau in einer Polemik gegen Charlie Hebdo, in der er dem Magazin Hassrede vorwirft14), oder handelt es sich um die Angehörigen einer mächtigen Weltreligion mit 1,5 Milliarden Gläubigen und Milliarden saudischer Petrodollars im Rücken? Was ist mit einem deutschen Dschihadisten, der sich im Internet auf einer Webseite radikalisiert, die im Iran, dem vom IS kontrolliertem Gebiet oder in Afghanistan gehostet und über Umwege von Saudi-Arabien finanziert wird? Entscheidend für unseren Kontext sind nicht die Antworten auf diese Fragen, sondern die Tatsache, dass diese Fragen in einen offenen demokratischen Dialog hinein gehören und nicht Sittenwächtern überlassen werden dürfen, die anhand ihrer eigenen Weltsicht entscheiden, was überhaupt diskutiert werden darf. Im Vergleich zur AAS argumentiert die österreichische Autorin Ingrid Brodnig angenehm unaufgeregt, doch auch sie schreibt, es sei “eben ein Irrtum, dass im Internet jede Stimme und jeder User gleich schützenswert ist”. Eine Diskussionskultur, so eines ihrer Beispiele[7], “in der Verschwörungstheorien gleichrangig mit wissenschaftlichen Fakten behandelt werden, ist nicht schützenswert.” Dies scheint im ersten Moment einleuchtend, doch so Manches, was wir heute über unsere Überwachung durch Geheimdienste als Tatsache wissen, galt bis zu den Enthüllungen Edward Snowdens als “Verschwörungstheorie”. Wissenschaftlicher Dialog beruht auf dem Wechselspiel zwischen These und Antithese, bestimmte Thesen, und seien sie noch so abstrus, von vornherein auszuschließen, schadet diesem Dialog. Und was hat das Vertreten möglicherweise abwegiger Vorstellungen mit Beleidigungen und Drohungen zu tun? Die Broschüre Hate Speech[8] der “Arbeitsgemeinschaft Kinder- und Jugendschutz (AJS) Landesstelle NRW” definiert Sexismus eng als “Diskriminierung und Abwertung von Frauen und Mädchen aufgrund ihres Geschlechts”. Ausgeschlossen scheint dagegen zu, dass sich Sexismus auch gegen Männer richten könne, etwa im Kontext von Väterrechten nach Scheidungen, oder durch Aussagen wie “Ich bade in deinen Männertränen!”. Auch Brodnig nennt als weiteres Beispiel für “nicht schützenswerte” Diskussionskultur herabwürdigende Bezeichnungen für Frauen

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(“Schlampe”) und übersieht die Einseitigkeit: Natürlich disqualifizieren derartige Ausdrücke den Sprecher für jede ernsthafte Debatte. Doch jeder, der sich - etwa auf Twitter - bereits einmal den Zorn aufgebrachter Netzfeministinnen und ihrer “Allys” zugezogen hat, weiß, dass Aggressivität und herabwürdigende Sprache keine Frage des Geschlechts sind: Der amerikanische Filmregisseur Joss Whedon[9] (der sich durch seine vermeintlich sexistische Behandlung der Marvel-Figur “Black Widow” den Zorn vieler Netzfeministinnen zuzog) sei als prominentes Beispiel genannt. Auch der oben zitierte Journalist Michael Seemann (der die “Safe Spaces” forderte), greift selbst ab und zu tief ins Wörterbuch des Unmenschen, zum Beispiel wenn er über Twitter Nutzerlisten mit der Bemerkung[10] “menschlicher Abschaum zum Spamblocken” verbreitet oder den Holocaust verharmlost[11], indem er wissen lässt, er nehme “Maskus halt so ernst wie Holocaustleugner”. Vor einigen Wochen erst stand die britische Radiomoderatorin Julia Hartley-Brewer im Mittelpunkt einer hasserfüllten Kontroverse auf Twitter, nachdem ein Beitrag zum Terroranschlag in Orlando eskaliert war, bis der eingeladene LGBT-Aktivist bei laufender Sendung das Studio verlassen hatte.15 Der Wert der Vielfalt liegt in der Konfrontation Fragt man heutzutage nach Macht und Ohnmacht, wirkt ein Verweis wie der auf die “nationalstaatliche Ordnung” angesichts der Vielfalt moderner Gesellschaften hoffnungslos aus der Zeit gefallen. Einwanderung, Individualisierung, Globalisierung prägen immer komplexere soziale Verhältnisse, die durch vielschichtige und vor allem bewegliche Machtstrukturen gekennzeichnet sind. Unter diesen Bedingungen lassen sich “Oben” und “Unten” oft nur schwer und vor allem nicht unabhängig vom jeweiligen Kontext bestimmen: Der muslimische Einwanderer im Westen kann in vielfacher Hinsicht Opfer von Rassismus sein - versucht er aber, in seiner Familie und der islamischen “Community” die Regeln der Scharia durchzusetzen, wird er zum Täter. In vielen Teilen der Welt werden Frauen immer noch massiv unterdrückt, andererseits verfügen sie dank des Feminismus hierzulande über gut vernetzte, sehr einflussreiche Organisationen, die ihre Interessen bis auf die europäische Ebene vertreten. Wer Träger des Privilegs ist, hängt vom konkreten Thema ab. Je mehr unterschiedliche Gruppen eine Gesellspip

chaft ausmachen, desto unvermeidlicher wird es passieren, dass die Ansichten und Lebensweisen der einen Gruppe von Angehörigen der anderen als verletzend empfunden werden. Hierauf mit Einschränkungen der Meinungsfreiheit zu reagieren, errichtet überall Mauern: 2007 warb die Schwedische Evangelische Allianz auf großen Plakaten für die Beibehaltung der Ehe als Bund zwischen einem Mann und einer Frau. Die Plakate zeigten eine “Normalfamilie”, der Text bestand aus drei Worten: “Mutter. Vater. Kinder.” Es folgte eine landesweite Debatte, in der prominente Politiker ein Verbot forderten, weil das Plakat ein Beispiel für “Hassrede” sei: Es könne von Alleinstehenden, Geschiedenen oder Homosexuellen als beleidigend empfunden werden.16 Sicher, die Aussage des Plakats ist ohne Zweifel homophob - aber immerhin knapp zwanzig Prozent der Deutschen sind gegen die völlige Gleichstellung der “Homo-Ehe” und fast drei Viertel (72 %) sind der Meinung, “Ein Kind braucht ein Heim mit beiden: Vater und Mutter, um glücklich aufzuwachsen”.17 In welcher Gesellschaft landen wir, wenn wir dieses Segment der Bevölkerung zum Schweigen bringen, um die Gefühle eines anderen Segments nicht zu verletzen? Richtig wäre der umgekehrte Weg: Wie Kenan Malik zu Recht schreibt, braucht eine vielfältiger werdende Gesellschaft nicht weniger, sondern mehr Meinungsfreiheit.18 Das Positive, das Befreiende in der neuen Vielfalt liegt ja gerade nicht im unhinterfragten Nebeneinander, sondern darin, dass die Vielfalt uns mit neuen Perspektiven konfrontiert und uns hilft, aus dem Gefängnis der eigenen tradierten Vorstellungen auszubrechen. Das geschieht aber nur, wenn diese Vielfalt in einer vielfältigen Öffentlichkeit gelebt wird und aufeinandertrifft. Gelebte Vielfalt verträgt keine “Vorauswahl” an Meinungen, die wir zum Diskurs zulassen und solche, die wir nicht zulassen. Malik: “Zu akzeptieren, dass bestimmte Dinge nicht gesagt werden dürfen, bedeutet zu akzeptieren, dass bestimmte Formen von Macht nicht infrage gestellt werden dürfen.”19 Echokammern zerstören den öffentlichen Raum Dennoch stellt der Hass im Netz für die demokratische Debattenkultur ein großes Problem dar. Doch wer etwas dagegen unternehmen will, darf nicht zur Zensur greifen, sondern muss den Tribalismus der Netzgemeinde und ihre Echokammern ins Visier nehmen: In der Frühzeit des Internets dachte man, das Netz würde als großer “Gleichmacher” wirken: Die Zugangshürden zum öffentliche Raum würden sinken, körperli-

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che Merkmale wie Geschlecht oder Hautfarbe in der digitalen Kommunikation keine Rolle mehr spielen, der öffentliche Raum selbst würde so demokratisiert werden: Tatsächlich zeigt sich jedoch immer deutlicher, dass Internetnutzer dazu neigen, sich in Gemeinschaften und Netzwerken Gleichgesinnter zu sammeln, “Echokammern” in denen die eigene Meinung wie ein Echo “zurückhallt”.20 Fast im Gegenteil zu dem, was erwartet wurde, fördert das Internet nicht den Kontakt zu anderen Meinungen, sondern reduziert ihn. Die Folgen dieses neuen “Tribalismus” (Ash) könnten kaum dramatischer sein: Das Entstehen der modernen Demokratie hing eng mit der Urbanisierung und dem Entstehen öffentlicher Räume, Lebensstile und folglich auch Persönlichkeitsstrukturen zusammen, in denen die permanente Begegnung mit Anderen zum unvermeidlichen Alltag (am Arbeitsplatz, beim Freizeitvergnügen, auf der Straße) gehört. Der Rückzug in die Gemeinschaft Gleichgesinnter, wie ihn das Netz ermöglicht, stärkt den Confirmation Bias (also unsere Neigung, Informationen, die unsere Meinung bestätigen, ernster zu nehmen als widersprechende Informationen). Dieses Auseinanderfallen des öffentlichen Raums befördert Radikalisierungsprozesse wobei der konkrete Inhalt der Radikalisierung fast beliebig ist: Manche steigern sich in Verschwörungstheorien hinein, andere in Esoterik, religiösen Fundamentalismus, Rechts- oder Linksextremismus, Radikalfeminismus oder Antifeminismus. In einer zunehmend zerfaserten Öffentlichkeit wird die andere Meinung fast nur noch als Provokation wahrgenommen, nicht als legitimer Bestandteil einer demokratischen Debattenkultur. Forderungen wie die von Michael Seemann nach mehr “Safe Spaces” sind deshalb nicht nur falsch: Solche Konzepte beschleunigen die Bildung von Echokammern weiter und sind das exakte Gegenteil dessen, was wir brauchen.21 Statt Zensur zu betreiben, müssen wir mit allen Mitteln - technisch, sozial und bildungspolitisch - der Zerstörung des öffentlichen Raums entgegenwirken. Technisch bedeutet dies, Strukturen zu schaffen, die die Konfrontation mit anderen Meinungen gezielt fördern: Zum Beispiel nützen die Kommentarfunktionen und “like”-Buttons vieler Plattformen derzeit vor allem den Vielschreibern und den Schreibern mit den aggressivsten Tönen.22 Stattdessen sollte die Sichtbarkeit insbesondere jener Kommentare gefördert werden, die dem ursprünglichen Artikel widersprechen und erkennen lassen, dass sich der Kommentator Mühe gegeben hat (etwa anhand von Kriterien wie Textlänge, Wort40

wahl oder durch das Verlinken von Quellen). Ob wir uns mit anderen Meinungen konfrontieren oder einigeln, ist letztlich auch eine Willensfrage. Wir müssen deshalb Medienkompetenz schulen, die dazu anleitet, im Internet die andere Meinung bewusst zu suchen. “Newsgroups”, die neutral Meldungen zu ihrem jeweiligen Thema sammeln, eignen sich hierfür besser als eine weltanschaulich festgelegte Gemeinschaft von Aktivisten, zu welchem ehrenwerten Anliegen auch immer.23 Medienkompetenz heißt aber auch, sich den Grenzen und Anforderungen des Mediums selbst bewusst zu sein: Keine noch so ausgefeilte Technik kann die direkte Begegnung mit einem Gegenüber in Fleisch und Blut ersetzen. Die digitale Kommunikation ist unverzichtbarer Bestandteil unserer vielfältigen Kommunikations- und Medienlandschaft, aber eben nur ein Bestandteil von vielen. Schließlich sollte man sich auch über die Natur des öffentlichen Raums selbst keine Illusion machen: Er war noch nie von einer ausnehmend freundlichen Atmosphäre gekennzeichnet und stand klassisch in der Regel einer kleinen (Bildungs-)Elite offen. Meist erhielten Menschen, die hier regelmäßig auftraten, eine spezielle Schulung in Rhetorik, Autodidakten waren seltene Erscheinungen. Das Internet hat die Zugangshürde radikal gesenkt und den öffentlichen Raum demokratisiert. Nun wimmelt es von “Selbst-Berufenen”, die zu allem und jedem ihre Meinung kundtun, egal wie viel oder wie wenig Ahnung und rhetorisches Geschick sich hinter ihren Worten verbirgt. Das ist ihr demokratisches Recht, aber nun mischen sich vulgäres Gepöbel, geschickte Hetze und schlicht verunglückte Wortmeldungen von “Anfängern”, die die Regeln der Debatte erst noch lernen müssen, zu einem manchmal schwer erträglichen Sammelsurium. Die Idee, dass der öffentliche Raum freundlicher werden müsse, ist eine Illusion, er war und wird nie ein Ort für Schüchterne sein. Noch immer und gerade in Demokratien wird hier um die Meinungshoheit gerungen, Macht und Einfluss verteilt. Eigentlich weiß jeder: Wer sich in der Öffentlichkeit exponiert, eventuell noch dazu mit kontroversen Thesen, wird nicht nur auf Freunde treffen, und er sollte wissen, worauf er oder sie sich einlässt. Wer Beschimpfung nicht aushält, sollte vielleicht einfach etwas Schöneres mit seiner Zeit anstellen. Fußnoten

1) “Defending my enemy is the only way to protect a free society against the enemies of freedom.” Aryeh Neier “Defending My Enemy” Central European Univ. Pr; 2. Auflage: (10. November 2012) In dem Buch berichtet Neier aus seiner Sicht über die (in den USA) berühmte Skokie-Ausein-

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andersetzung: 1977 hatte die Nationalsozialistische Partei Amerikas (NSPA) in SA-Uniformen und mit Hakenkreuzen in Skokie, einem Vorort von Chicago, demonstrieren wollen. Skokie war seinerzeit der Ort in den USA mit dem höchsten Anteil jüdischer Einwohner (über ein Drittel), darunter viele Holocaustüberlebende. Als der Aufmarsch von der Kommune verboten wurde, klagte die ACLU vor dem Supreme Court: Der hob das Verbot schließlich auf, da es gegen den 1. Zusatzartikel zur Verfassung der Vereinigten Staaten, in dem die Grundrechte der Bürger festgelegt sind, unter anderem das auf Meinungsfreiheit. Die Auseinandersetzung erregte großes Aufsehen, 1981 entstand ein hochgelobter Spielfilm, 2012- produzierte das Illinois Holocaust Museum & Education Center eine preisgekrönte Dokumentation über die -inzwischen 35 Jahre zurückliegenden Ereignisse. 2) Amadeu Antonio Stiftung, Geh Sterben! - Umgang mit Hate Speech und Kommentaren im Internet[1] 3) Brodnig, Hass im Netz, Christian Brandstätter Verlag 2016, Kindle Edition 4) “their rules and community guidelines and where necessary national laws” 5) “Jede Einschränkung der Ausübung der in dieser Charta anerkannten Rechte und Freiheiten muss gesetzlich vorgesehen sein und den Wesensgehalt dieser Rechte und Freiheiten achten. Unter Wahrung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit dürfen Einschränkungen nur vorgenommen werden, wenn sie notwendig sind und den von der Union anerkannten dem Gemeinwohl dienenden Zielsetzungen oder den Erfordernissen des Schutzes der Rechte und Freiheiten anderer tatsächlich entsprechen.” Charta der EU-Grundrechte Art. 52 Abs.1. 6) “The Special Rapporteur raises concerns at the proliferation of vague laws targeting online content, with broad offences that essentially give authorities unfettered discretion to criminalise any expression they find objectionable.”[1] 7) Timothy Garton Ash, Free Speech. Yale Univ. Press 2016 8) “There is no correlation between the presence of extensive hate speech laws on the statute books and lower levels of abusively expressed prejudice about human difference. … The application … of hate speech laws has been unpredictable and often disproportionate. … The very principle of equality - specifically a claim for equal treatment by the state - which is one of the justifications of such laws will be undermined by their arbitrary application.” ebd., Kindle Edition 9) “Geh sterben”, a.a.O., S. 7 10) Hate Speech, a.a.O. S. 9 11) “Wessen Internet? Geschlechterverhältnisse und Debatten im Netz” Tagung der Friedrich-Ebert Stiftung am 22. April 2015. Eine Aufzeichnung der Veranstaltung[1] der zitierte Kommentar ab Minute 7:43:55; Ein Kommentar hier: Vom emanzipatorischen Wert der Verleumdung[2] 12) Dass es hier mitnichten um eine “Diskussionskultur ohne Hass” geht, dafür ist Michael Seemann selbst ein gutes Beispiel: Fernab jedes “zivilisatorischen Mindeststandards” greift er über Twitter auch selbst tief ins Wörterbuch des Unmenschen und verbreitet Nutzerlisten mit der Bemerkung[1] “menschlicher Abschaum zum Spamblocken” oder verharmlost[2] den Holocaust, indem er wissen lässt, er nehme “Maskus halt so ernst wie Holocaustleugner”. 13) Hate Speech, a.a.O., S. 9 & 14 14) “By punching downward, by attacking a powerless, disenfranchised minority with crude, vulgar drawings closer to graffiti than cartoons, Charlie wandered into the realm of hate speech, …”[1] 15) Im Kern drehte [1] sich der Streit[2] um die Frage, ob Hartley-Brewer und der Gastgeber der Show den Anschlag angemessen deutlich als Hassverbrechen gegen LGBTMenschen beschrieben hatte, oder in ihrem Versuch, des Anschlag als Anschlag “auf uns alle” zu charakterisieren, LGBT-Opfer unsichtbar gemacht würden. 16) Mats Tunehag: Meinungs- und Redefreiheit - Grundpfeiler der Demokratie[1]

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17) Schneller akzeptiert als gedacht.[1] 18) Kenan Malik, Multiculturalism and its Discontents: Rethinking Diversity after 9/11. Seagull Books 2014, S. 95 19) ebd. S. 77 20) So zum Beispiel bei Ingrid Brodnig hier[1] oder in ihrem oben zitierten Buch; ebenso Timothy Garton Ash in Free Speech. 21) Ähnliches gilt für die Vorschläge[1] von Yasmina Banasczcuk für “mehr Sicherheit auf Twitter” zu sorgen, indem man den Nutzern ermöglicht, andere Nutzer nach Vertrauensstatus zu differenzieren oder gar die Antworten anderer Nutzer auf die eigenen Kommentare für Leser “unsichtbar” machen zu können. 22) Vgl. auch Brodnig “Hass im Netz”, a.a.O. 23) Timothy Garton Ash, Free Speech, a.a.O.

Link: http://www.heise.de/tp/artikel/48/48916/4.html

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Schon wieder ein Betrugs-, Untreueund Geldwäschesystem der SPD?

[Nachtrag 3]

Der Leser wird sich noch an den Themenkomplex Humboldt-Universität / Gender Studies / Verfassungsrichterin Susanne Baer erinnern, und die Finanzschweinereien außenrum. Das Familienministerium zahlt Forschungsgelder an die HU, die zwackt was ab und guckt dafür weg und gibt nen Professorentitel dafür raus, und damit wird eine Professur und Forschungstätigkeit vorgetäuscht, obwohl es eine politische Beratertätigkeit für das Ministerium war, für die in Wirklichkeit die SPD selbst hätte zahlen müssen. Alles drin: Betrug, Untreue, Bestechung, Bestechlichkeit, Geldwäsche, illegale Parteienfinanzierung. Ich glaub gerade, es ist noch so’n Ding hochgepoppt: Die Amadeu-Antonio-Stiftung. Ich habe doch vor ein paar Monaten mal darüber berichtet, dass ich eine Presseanfrage an das Bundesjustizministerium geschickt habe und nach einigem hin- und her erst eine telefonische Antwort bekommen habe (Flucht in das Privatrecht) und dann eine schriftliche (InternetZensur). Und immer heißt es: Ach, das Justizministerium, das hat damit (Facebook-Zensur) ja eigentlich gar nichts zu tun, eigentlich haben die ja nur den Raum und ein paar Getränke gestellt. Das war quasi reiner Zufall. Google, Facebook, die Amadeu-Antonio-Stiftung, und wer da sonst noch die Finger drin hat, die wollten sich doch sowieso alle zum gemeinsamen Zensieren treffen, und die armen Kerle, man stelle sich das vor, sind hilfslos durch Berlin geirrt auf der Suche nach Unterkunft, und da haben sie sich so rein zufällig in das Bundesjustizministerium verirrt, weil da gerade zufällig die Türen so weit aufstanden. Und weil der Justizminister so ein netter Kerl ist, hat er sie nicht rausgeworfen, sondern ihnen ein Dach über den Kopf und ein ärmliches Getränk erlaubt, obwohl der damit ja gaaaar nichts zu tun hat. 42

So ungefähr wollten die mir das erzählen. Ja, Heiko Maas sei da schon dabei gewesen, aber eigentlich nur so als Kellner, er hat Getränke gebracht, und so als Maskottchen, damit die sich zu sagen trauen, was sie sowieso schon immer sagen wollten. Eigentlich hat er damit gaaar nichts zu tun. So, so. Dann haben die also angefangen, da mit und bei Facebook rumzuzensieren. Dann gabe es kürzlich den Vorfall, dass irgendwer das Innenministerium darauf hingewiesen hatte, dass eine Mitarbeiterin der Amadeu-Antonio-Stiftung dafür bekannt und berüchtigt sei, im Internet ausfällig zu werden. Ausgerechnet die, die anderen Hate Speech vorwerfen. Zwar ging aus den Meldungen nicht so genau hervor, was die meinen, aber de Maizière und sein Innenministerium distanzierten sich von der Amadeu-Antonio-Stiftung so irgendwie: “In einigen Tweets haben sie uns auf Äußerungen einer Mitarbeiterin der Stiftung, die die o.g. Broschüre mit verfasst hat, aufmerksam gemacht. Einige der von ihr verfassten Texte überschreiten tatsächlich auch für uns die Grenze zur Hassrede. Von diesen Aussagen distanzieren wir uns.” Ausgerechnet die Amadeu-Antonio-Stiftung. Einige Leser meinten, die Ursache wäre Julia Schramm gewesen, die laut dieser und anderer Zusammenstellungen nicht nur sehr ausfällig und beleidigend wird, sondern auch einen Trend zur anal-fäkalen Fixierung erkennen lässt. Und die mir schon mal aufgefallen ist, weil sie erklärte, durch Hate Speech „posttraumatische Belastungsstörungen” erlitten zu haben. Das ist sowas, was Soldaten nach dem Vietnamkrieg hatten. So fühlt sich das für die an, wenn jemand eine andere Meinung als ihre äußert. Und weil sie bei ihr eingebrochen haben und sie dann der Polizist fragte, warum sie so ein schlechtes Türschloss hätte, sie sollte sich mal ein ordentliches kaufen. Ausgerechnet die arbeitet für die Am-

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adeu-Antonio-Stiftung und berät da Polizei, Facebook und sowas. Vielleicht braucht man eine posttraumatische Belastungsstörung, um dort arbeiten zu können. Und kurios ist das ja schon, selbst so auszuteilen und dann anderen vorzuwerfen, ihr posttraumatische Belastungsstörungen zu verursachen. Das fand ich amüsant. Also habe ich mal beim Justizministerium nachgefragt, ob diese Distanzierung des Innenministeriums auch für das Justizministerium gilt. Und wie das überhaupt zusammenpasst, ausgerechnet die Amadeu-Antonio-Stiftung mit Hate-Speech-Bekämpfung zu beauftragen. Ich bekam wieder Antwort, wieder vom gleichen Pressesprecher (12.7.2016): “Sehr geehrter Herr Danisch, zu Ihrer Anfrage teile ich Ihnen als Sprecher des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz gerne Folgendes mit: Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz nimmt die Twittermeldungen zur Kenntnis. Grundsätzlich stellt sich das BMJV jedweder Verbreitung von Hate Speech im Internet und in sozialen Netzwerken aktiv entgegen. Ich bitte Sie jedoch um Verständnis, dass wir Einzelfälle nicht kommentieren. Ergänzend weise ich bezüglich einer Zusammenarbeit mit der Amadeu-Antonio-Stiftung auf folgenden Umstand hin: Die Task Force „Umgang mit rechtswidrigen Hassbotschaften im Internet“ setzte sich aus Internetanbietern und zivilgesellschaftlichen Organisationen zusammen, nicht hingegen aus Einzelpersonen. Die Organisationen wurden nicht berufen oder beauftragt, sondern haben freiwillig an der Task Force mitgewirkt. Mit freundlichen Grüßen Philip Scholz” Der selbe Pressesprecher, dieselbe Aussage wie schon zuvor (siehe oben zur Flucht ins Privatrecht): “Die Organisationen wurden nicht berufen oder beauftragt, sondern haben freiwillig an der Task Force mitgewirkt.” Als ob sich irgendwelche Leute einfach aus Spaß und Berufung selbst der Tätigkeit widmen, anderen Leuten das Wort zu verbieten. 44

Bis dahin könnte man das für schräg, aber noch irgendwie zutreffend halten, denn die Amadeu-Antonio-Stiftung ist, wie der Name schon sagt, eine Stiftung. Es könnte also einfach so sein, dass irgendwer mit viel Geld einfach einen großen Haufen davon in eine Stiftung gibt, deren Aufgabe es dann ist, irgendeinen Zweck zu verfolgen und damit dann Leute dafür zu bezahlen, dass sie das tun. Soweit im Prinzip möglich und meines Erachtens legal. Politisch dubios, rechtsstaatlich fragwürdig, aber vom Prinzip her legal. Jetzt kommt aber der Brüller: Bei Achgut nämlich hat ein Berliner Rechtsanwalt und Steuerberater etwas über diese Amadeu-Antonio-Stiftung geschrieben: “Diffamierung Andersdenkender – auf Steuerzahlerkosten Finanziell jedenfalls hat sich ihre VorWende-„Ausbildung“ in der DDR für Frau Kahane außerordentlich gelohnt. Denn ihre Agitationstätigkeit kann sie mit weitreichenden Steuermitteln betreiben. Wie sich den eigenen Angaben der Stiftung auf deren Internetseite entnehmen läßt, erhielt die Stiftung von 2008 bis 2014 (die Jahre vor 2008 sind nicht veröffentlicht, 2015 auch noch nicht) fast 6,2 Millionen Euro an Zuschüssen, insbesondere vom Bundesfamilienministerium. Im Durchschnitt jährlich fast 900.000 Euro. Das sind etwa zwei Drittel der Einnahmen. Der Rest sind Spenden und sonstige Erträge, die nicht näher bezeichnet sind. In dem Zeitraum von 2008 bis 2014 erzielte die Stiftung einen Gesamtüberschuß von ca. 455.000 Euro, im jährlichen Durchschnitt beträgt der Überschuß etwa 65.000 Euro. Bezogen auf das Stiftungskapital, das in dem Zeitraum von 343.700 Euro auf 379.700 Euro anstieg, macht das eine jährliche Eigenkapitalrendite von etwa 17 bis19 Prozent. Und das steuerfrei. Davon können die meisten „bösen Kapitalisten“ nur träumen. (Die Rücklagen sind bei der Rendite außen vorgelassen, da gemeinnützige Organisationen grundsätzlich nicht auf Vermögensmehrung ausgerichtet sein dürfen). Bei solch hohen Gewinnen fragt man sich unwillkürlich, warum der Staat Zuschüsse an die Stiftung vergibt, die jedenfalls in der vollen Höhe gar nicht benötigt werden. Wer ideologisch nicht völlig verbohrt ist, fragt sich natürlich weitergehend, warum über-

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haupt Zuschüsse an diese Stiftung gezahlt werden, und kann sich die Antwort selbst geben. Aber das soll hier nicht das Thema sein. Denn auch wer der Stiftung gewogen sein sollte (egal ob als Spender oder als Beamter, der über Zuschußgewährungen zu entscheiden hat), sollte darüber nachdenken, warum bei einer gemeinnützigen Organisation hohe Gewinne realisiert werden müssen.

sind. Beispielsweise die Fördermillionen zum „Kampf gegen Rechts”. Die sind nicht dafür gedacht, dass die SPD sich ihre Polit-Dienstleister einkauft, denn – und da wären wir bei einer Parallele zur Kausa Baer – das müsste die SPD selbst bezahlen. Denn effektiv läuft es ja darauf hinaus, zugunsten der SPD solche Diskussionen zu kappen, bei denen die SPD die meisten Wähler verliert. Im Prinzip nichts anderes als die vielen dubiosen Politmedienagenturen.

Aus diesen Gewinnen hat die Stiftung hohe Rücklagen gebildet, auf fast 1,3 Millionen Euro belaufen sich Rücklagen nebst Gewinnvortrag per 31.12.2014, dazu noch das Stiftungskapital von fast 400.000 Euro. Was tut eine Stiftung mit so viel nicht benötigten Zuschüssen und Spenden? Sie legt es in Wertpapiere an (ca. 600.000 Euro) und läßt es auf dem Konto (ca. 700.000 Euro) liegen. Und dann kann man Geld auch noch wie eine Bank verleihen. 432.000 Euro sind als sonstige Ausleihungen in der Bilanz verbucht. Als sonstige Ausleihungen werden langfristige Kapitalüberlassungen an Dritte bezeichnet, vor allen Darlehen gehören dazu. Die Stiftung teilt – auch auf Anfrage – nicht mit, worum es sich dabei handelt und ob sie gegebenenfalls Darlehen an Frau Kahane selbst oder andere Stiftungsratsmitglieder vergeben hat oder an eine befreundete Partei/Organisation oder wen auch immer. Wer also das „Bankgeschäft“ der Stiftung weiter unterstützen will, mag ruhig weiter spenden. Die Amadeu-Antonio-Bank wird es ihm danken.”

Würden sie aber als Firma auftreten, wie es richtig wäre, dann müssten die Dienste ausgeschrieben werden und an den Günstigsten vergeben werden. Was dann natürlich dem Ziel im Weg steht, die eigenen Leute zu finanzieren und dabei noch weiter Geld abzuzweigen. Und sie müssten Umsatz- und Gewerbesteuer zahlen. Und könnten keine Spenden einnehmen und Spendenquittungen ausstellen.

Na sieh mal einer an.

Damit hätten wir dann eigentlich schon wieder alles beisammen. Untreue, Betrug, Geldwäsche, illegale Parteienfinanzierung. Und: Steuerbetrug. Denn Fördergelder des Ministeriums an eine Stiftung gehen steuerfrei. (Wobei man mal prüfen könnte, ob Baer bei ihrer Professorennummer nicht auch Steuern hinterzogen hat, weil die als Dienstleisterin ja auch Steuern hätte zahlen müssen.) Und dann hätten wir einen richtig flotten Dreier: Während das Justizministerium/Maas mir einen erzählt, man hätte sie nicht beauftragt und die täten das freiwillig, werden sie vom Familienministerium/ Schwesig dafür bezahlt, dass sie genau das tun. Also gar nichts mit freiwillig.

Von 2008 bis 2014 fast 6,2 Millionen Euro an Zuschüssen, insbesondere vom Bundesfamilienministerium. Bei einem Stiftungskapital von gerade mal 343.700 Euro. Das dabei auch noch ansteigt.

Die sind einfach die Zensoren der SPD.

Das heißt, dass die gar nicht als Stiftung arbeiten, das ist nur Attrappe. Die finanzieren sich nicht aus den Erträgen ihres Stiftungskapitals, sondern aus Geldern des Bundesfamilienministeriums. Das Kapital würde dafür gar nicht reichen.

So’n richtiger Finanzschwindel.

Die arbeiten nicht als Stiftung, sondern wie eine gewöhnliche Firma, ein kommerzieller Dienstleister, der für die Politik Dienste erbringt. Die Stiftung ist nur Tarnung. In Wirklichkeit erbringen die Dienstleistungen, die vom Familienministerium bezahlt werden, aber aus Geldern, die dafür nicht bestimmt pip

Im Prinzip eine Wiederholung des Prinzips Susanne Baer. Nur statt einer Tarnprofessur nun eben eine Tarnstiftung.

“Aus diesen Gewinnen hat die Stiftung hohe Rücklagen gebildet, auf fast 1,3 Millionen Euro belaufen sich Rücklagen nebst Gewinnvortrag per 31.12.2014, dazu noch das Stiftungskapital von fast 400.000 Euro. Was tut eine Stiftung mit so viel nicht benötigten Zuschüssen und Spenden? Sie legt es in Wertpapiere an (ca. 600.000 Euro) und läßt es auf dem Konto (ca. 700.000 Euro) liegen. Und dann kann man Geld auch noch wie eine Bank verleihen. 432.000 Euro sind als sonstige Ausleihungen in der Bilanz verbucht. Als son-

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stige Ausleihungen werden langfristige Kapitalüberlassungen an Dritte bezeichnet, vor allen Darlehen gehören dazu. Die Stiftung teilt – auch auf Anfrage – nicht mit, worum es sich dabei handelt und ob sie gegebenenfalls Darlehen an Frau Kahane selbst oder andere Stiftungsratsmitglieder vergeben hat oder an eine befreundete Partei/Organisation oder wen auch immer.” Das heißt, dass da irgendwer effektiv Geld aus den Mitteln des Familienministeriums in die private Tasche steckt. Man weiß nicht, wer. Der Brüller wäre aber der: Sie haben ein Stiftungskapital von anfangs 343.000 Euro, verliehen haben sie aber 432.000 Euro. Sie verleihen mehr Geld, als sie insgesamt an Kapital haben. Hat man das an den Stifter „zurückverliehen”, damit der sein Stiftungsgeld zurückbekommt? Ist die ganze Stiftung damit ein gigantischer Schwindel? Ein riesiges kriminelles Steuersparund Veruntreuungsmodell? Gut, der Stifter ist lange tot. Aber das macht ja nichts, der hat ja Erben. Also: Wenn eine Stiftung mehr verleiht als sie Kapital hat, dafür aber fett und steuerfrei aus Ministeriumsgeldern finanziert wird und Geld im Überfluss bekommt, ist das dann ein Riesen Steuer- und Förderungsbetrug? Hat sich die SPD hier mit faulen Tricks und auf Steuerzahlerkosten Leute mit DDR-Erfahrung eingekauft, um für sie ungünstige Diskussionen im Netz auszuschalten, so wie sie schon Baer als Politberaterin über den Professorentrick aus Bundesmitteln einkaufte und tarnte? Und zur Tarnung dann einen pathetisch-schwülstigen Namen? Sagen wir es so: Die Parallelen zwischen der Stiftungs- und der Professoren-Nummer sind frappierend. Und immer ist das Familienministerium in der Geldwäsche mit drin. Und das Bundesjustizministerium behauptet dann immer, nöh, einen Auftrag gibt es nicht, das machen die alles so völlig freiweillig. Nachtrag: Weil Rückfragen kamen: Ur-Stifter ist nicht etwa der im verlinkten Artikel erwähnte Vater von Kahane, Max Kahane (über den der Autor bei Achgut schreibt, er sei KPD-Mitglied, Mitbegründer des (späteren DDR-)Nachrichtendienstes ADN, Journalist und Chefkommentator 46

beim Neuen Deutschland gewesen), sondern Karl Konrad von der Groeben, über den bei Wikipedia steht, er habe eine Bombe beiseite geschafft, ein Pferd gesattelt und Cola-Flaschen abgefüllt. Die ursprüngliche Stiftungshöhe betrug laut Wikipedia sogar – jedenfalls anfangs – nur 250.000 Mark, also etwa 128.000 Euro. Das ist Peanuts und reicht selbst bei damaligen Zinsverhältnissen nur für einen Jahresertrag von höchstens ca. 8000 Euro im Jahr, das reicht gerade, um ein Mini-Büro zu mieten. Ich kann mir bei solchen Kleckerles-Beträgen nicht vorstellen, dass die Stiftung jemals ernstlich als Stiftung arbeiten sollte. Das riecht eher nach irgendeiner politischen Gefälligkeit, damit man eine steuerbefreite juristische Person hat, die als unabhängig dasteht. Quasi eine Briefkastenfirma im eigenen Land. Nachtrag 2: Sciencefiles hat einen Artikel über Anetta Kahane, und die behaupten, dass man mangels Kenntnis der 800-seitigen StasiAkte Kahanes nicht so genau sagen kann, was sie da eigentlich gemacht hat, sich das aber über andere Unterlagen und Gutachten eingrenzen ließe, die zumindest auf einem Teil der Kahane-Akten beruhten. Darin nämlich ließe sich finden, dass Kahane in der „Abteilung XX” des Ministeriums für Staatssicherheit tätig gewesen wäre, und die Aufgabe dieser Abteilung XX habe gelautet „In den Bereichen Staatsapparat, Kultur und Kirche sollte die Abteilung XX »politisch-ideologische Diversion« (PID) und »politische Untergrundtätigkeit« (PUT) im Raum Berlin aufdecken. Dementsprechend war sie nicht nur für die Sicherung bezirklicher Organe und Einrichtungen des Staatsapparates, der Führungsgremien der Parteien (ohne SED) und Massenorganisationen und der zentralen Massenmedien (Presse, Fernsehen, Rundfunk) zuständig. Sondern sie überwachte ferner Kirchen sowie Religionsgemeinschaften und agierte im »Operationsgebiet« (vor allem Bundesrepublik und West-Berlin) gegen »Zentren der PUT« und unter Angehörigen »alternativer Gruppierungen.“ Kahane scheint also so eine Fachkraft im Aufdecken von „politisch-ideologischer Diversion” und „politischer Untergrundtätigkeit” , und eben auch der Überwachung von Massenorganisationen, Massenmedien, „alternativen Gruppierungen” zu sein. Und es scheint, als habe die SPD über das Familienministerium ganz bewusst auf deren

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„Sachkunde” zurückgegriffen. Auch da finden wir wieder Parallelen zu Susanne Baer:

spricht, dass Ursula von der Leyen irgendwie in diesem Finanzierungssumpf der SPD mit drinsteckt.

Die SPD holt sich radikales, staatsfeindliches, subversives, „schmutziges” Personal ran, und entkoppelt die dann über solche Geldwaschanlagen, damit sie behaupten kann, man hätte mit denen nichts zu tun, die seien ja unabhängig und „freiwillig” tätig. Was auch wieder sehr deutlich zeigt, dass es der SPD nicht darum geht, irgendwie Ausländerfeindlichkeit oder sowas zu bekämpfen, sondern darum, Abtrünnige, politische Konkurrenz, Kritik usw. zu identifiziern und zu eliminieren. Stasi eben. Nachtrag 3: Ich habe gerade mal etwas nach Finanzen der Amadeu-Antonio-Stiftung gegoogelt. Im oben verlinkten Achgut-Artikel wird ja die Frage aufgeworfen, wieso das Familienministerium eigentlich einer Stiftung, die eigentlich keinen Gewinn machen darf, mehr Geld überweist, als die eigentlich brauchen, und die Stiftung dann quasi selbst als eine Art Bank auftritt und Geld weiterreicht. Ich bin per Google auf eine Seite gekommen, die zwar politisch deutlich rechts riecht, aber woanders wird man solche Informationen sicherlich kaum finden (in der Mainstreampresse wohl sowieso nicht), und da der Artikel eh ziemlich faktenorientiert zu sein scheint, sollte man den durchaus mal lesen. Es sieht – wenn das so stimmt, was die da schreiben – so aus, als ob das Familienministerium über die Geldwaschanlage Amadeu-Antonio-Stiftung damit Antifa und Linksextreme finanziert. Kristina Schröder hatte das gestoppt, Manuela Schwesig hat es dann gleich wieder freigegeben. Würzig dabei ist, dass mit den Geldern angeblich auch „Hausbesetzerworkshops” abgehalten werden, und ausgerechnet diese Szene hier in Berlin gerade für massiven Terror und Brandstiftung sorgt. Könnte also, falls dieser Artikel da stimmt, gut sein, dass die Amadeu-Antonio-Stiftung das finanzielle Bindeglied zwischen der SPD und deren Familienministerium und linker Kriminialität wie Antifa, Hausbesetzerszene usw. ist. Und, als Brüller, Ursula von der Leyen darin verwickelt ist, denn unter der lief die Förderung ja weiter. Wir erinnern uns, dass sich von der Leyen da mal auf Seiten der SPD geschlagen hat und die CDU mit einer Frauenquote erpressen wollte, und auch eng mit Baer verbandelt war (siehe Kinderpornosperre), was sehr deutlich dafür pip

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Wie eine Kampagne gegen „Hate Speech“ Hass fördern kann von Lucas Schoppe

Mit diesem Tweet verkündet das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, dass es sich der Europarat-Kampagne gegen Hate Speech im Internet und anderswo anschließt. Nun wirkt eine solche Kampagne möglicherweise selbstverständlich und alternativlos – wer würde schon eine Gegenkampagne Für Hate Speech im Netz und anderswo begründen? Irritierend ist aber das Motto, das sich auch die zuständige Ministerin zu eigen macht.

Wer aber behauptet denn eigentlich, dass Hass eine Meinung sei? Es gibt gleich eine Reihe hier relevanter Straftatbestände, deren Sinn – soweit ich es sehe – niemand ernsthaft anzweifelt: Beleidigung, Volksverhetzung, Nötigung, Bedrohung, Üble Nachrede, Verleumdung, Öffentliche Aufforderung zu Straftaten. Wer behauptet denn beispielsweise, dass Gewaltandrohungen durch die Meinungsfreiheit gedeckt seien? Die Äußerung von Schwesig und das Motto ihrer Kampagne ergeben nur dann einen Sinn, wenn bestimmte Äußerungen, die allgemein als „Meinungen“ verstanden werden, eigen-

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tlich gar keine Meinungen sind, sondern Ausdruck von Hass. Dann aber müsste sie deutlich machen, welche Meinungen das eigentlich sind. Möglicherweise aber sind solche misstrauischen Überlegungen gegenüber einer möglicherweise ja vollständig wohlmeinenden Kampagne deplatziert. Woher dieses Misstrauen stammt, kann ich aber erklären im Rückblick auf eine Veranstaltung, die ich vor fast genau einem Jahr besucht habe. Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes hatte einen „Salon zum Thema Hate Speech“ veranstaltet. Wie man Hass bei Podiumsdiskussionen bekämpft: Es müssen einfach alle dieselbe Meinung haben! Hauptrednerin war Anne Wizorek, die aus ihrem Buch vorlas und die von eigenen Erfahrungen mit Hass im Netz berichtete. Die Veranstaltung mündete in einer Podiumsdiskussion, in der alle Beteiligten – Atila Altun von Tagesspiegel, Dagmar Freudenberg vom Deutschen Juristinnenbund, der Politikwissenschaftler Thomas Gesterkamp – grundsätzlich dieselbe Meinung hatten wie Wizorek auch.

det, weil er hier als ein Phänomen vorgestellt wurde, das offenbar wesentlich nur zwei Gruppen von Menschen beträfe: Feministinnen wie Wizorek, die im Netz Angriffen „von selbst ernannten ‚Männerrechtlern’“ ausgesetzt seien (im Unterschied vermutlich zu Männerrechtlern, die ordnungsgemäß von der Antidiskriminierungsstelle dazu ernannt wurden). Diese Definition ist deutlich zu eng – sie unterschlägt nicht nur, dass natürlich auch Feministinnen sehr aggressiv gegen andere agieren können, sondern auch, dass sie keineswegs die einzige Gruppe sind, die mit massiven Belästigungen im Netz konfontiert wird. Frauen sind deutlich häufiger als Männer Opfer von Stalking und sexueller Belästigung, Männer aber werden häufiger beschimpft oder bedroht. Allerdings haben für Frauen im Schnitt Belästigungen ein größeres Gewicht als für Männer, und sie fühlen sich stärker dadurch getroffen, während Männer eher bereit sind, sie als unwichtig abzutun.

Vor allem aber ist dieser Begriff in seiner Verwendung zugleich zu eng und zu weit.

Während also der Eindruck grob falsch ist, Hate Speech sei eine Besonderheit des Verhaltens von selbsternannten Männerrechtlern gegenüber ordnungsgemäßen Feministinnen, wurde beim Antidiskriminierungs-Salon der Begriff des Hasses zugleich ausgeweitet. Wizorek berichtete über Drohungen, dass jemand sie vergewaltigen und zerstückeln wolle – und es ist gewiss Konsens, dass solche Drohungen als Ausdruck von Hass zu verstehen sind. Ganz anders verhält es sich bei der Klage Thomas Gesterkamps, der es als Hass wertete, dass der wissenschaftliche Wert seiner Schriften angezweifelt worden sei.

Zu eng wurde er auf der Veranstaltung verwen-

Sind erst einmal klare Freund-Feind-Muster

Mein persönliches Fazit der Veranstaltung war, dass der Begriff „Hass“ sehr schlecht für die politische Debatte geeignet ist – schon allein deshalb, weil er nicht auf nachprüfbare Sachverhalte abstellt, sondern Gefühle und Motivationen unterstellt, die kaum klar belegbar sind.

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etabliert, dann können offenkundig ganz unterschiedliche Äußerungen – von offenen Gewaltdrohungen bis hin zu bloßer Kritik – als Ausdruck derselben Feindseligkeit gewertet werden. Wie ich einmal dem BMFSFJ eine Menge Fragen stellte So ist dann aber auch das Misstrauen nicht ganz irrational, dass mit einem Slogan wie „Hass ist keine Meinung!“ einfach bestimmte Meinungen diskreditiert werden sollen. Entsprechend fragt ein Twitter-Nutzer, wer denn entscheide, was „Meinung“ und was „Hass“ ist, und erhält zur Antwort lediglich die Wiederholung des ministeriellen Slogans – ergänzt durch eine autoritäre Basta-Geste.

Da ich ja ein sehr freundlicher und fügsamer Mensch bin, mir aber die Grenze zwischen Meinung und Hass auch nach dieser beherzten ministeriellen Klarstellung immer noch nicht klar war, entschloss ich mich, nicht etwa zu diskutieren, sondern ganz einfach um etwas Beratung zu bitten. Ich fragte also einfach nach:

Julia Schramm ist immerhin bei der Amadeu Antonio-Stiftung „Fachreferentin für Hate Speech“, obwohl es mir in diesem Zusammenhang nicht ganz klar ist, ob sie nun darüber referiert, wie Hate Speech zu analysieren oder wie sie zu verfassen ist. Da ich aber ja nicht alles an einem Thema oder gar einer Person klären wollte, fragte ich weiter.

Das bedeutet nun übrigens nicht, dass ich mit der CDU sympathisieren würde – ich finde nur eben den Einsatz gegen Hass insbesondere dann wichtig, wenn es um Hass gegen den politischen Gegner geht. Das Menschen in aller Regel selbst nicht gern gehasst werden, ist schließlich selbstverständlich, aber an sich noch kein Beitrag zur politischen Zivilität. Um wiederum dem Ministerium die Identifikation zu erleichtern, fragte ich nach einer Attacke auf eine ehemalige Ministerin.

Die Behauptung, dass jemand Feind oder Feindin aller X (Menschen/ Deutschen/ Frauen/ 52

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Männer/ Arier/….) sei, ist bekanntlich schon lange Bestandteil politischer Hetze. Interessant wäre es aber schon zu erfahren, wie das Ministerium nun eigentlich eine solche Hetze gegen eine eigene Ministerin einschätzt, auch wenn deren Positionen mittlerweile möglicherweise nicht mehr so ganz opportun sind. Deutlich aktueller, nämlich zum Thema Brexit, die nächste Frage.

Hätte jemand in der progressiven, liberalen und weltoffenen taz dumme weiße Frauen für den Brexit verantwortlich gemacht, oder gar dumme schwarze Frauen, dann hätten seine Kolleg*innen es ihm wohl nahegelegt, sich doch bitte einen neuen Job bei der Nationalzeitung zu suchen. Ist also Hass okay, solange er sich nur gegen die richtige Gruppe richtet? Oder ist es dann gar kein Hass? Solche Fragen hätte ich gern auch einmal im Bezug auf eine Partei beantwortet, die in meiner Jugendzeit meine ganz persönliche Hasspartei war.

Und schließlich noch einmal eine Frage zu einem Thema, bei dem es dem Redner selbst wohl gar nicht klar oder auch einfach egal war, dass seine Äußerung bei einigen anderen Menschen als Ausdruck von Hass ankommen könnte.

Ich bedaure übrigens sehr, dass ich bis jetzt keine Antwort des Ministeriums erhielt, obwohl ich ja nun nachweisbar überhaupt nicht diskutiert, sondern lediglich interessiert gefragt habe. Aber ein Tweet der No Hate Speech-Initiative kann da vielleicht helfen: Es wird immer Idioten geben. Euch ein schönes Pfingstwochenende mit diesen Gedanken: https://t.co/AZ8pg6lcOK pic.twitter. com/IYxhnUftwg — No Hate Speech DE (@NoHateSpeechDE) May 13, 2016 Damit wäre erstmal alles klar: Eine Meinung ist eben dann Hass, wenn es die Meinung von Idioten resp. Arschlöchern ist. Jetzt müsste das Ministerium nur noch klare Kriterien angeben, oder ggfs. eine Liste erstellen, welche Menschen als Arschlöcher zu betrachten sind und welche nicht – dann könnte die Diskussion wirklich ein

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für alle Male beendet werden. Welche Diskussion überhaupt? Wie eine Kampagne gegen Hate Speech Hass fördern kann So skurril und einseitig solch ein Twitter-Austausch mit dem Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend auch sein mag – natürlich hat das Thema bitterernste Seiten. Umso bitterer wird es dadurch, dass es eben nicht nur eine Angelegenheit von „Arschlöchern“ (um einmal auf den offiziellen Sprachgebrauch zurückzugreifen) im Netz ist, sondern auch von etablierten Politikern verschärft wird.

Ein Blogger wiederum berichtet in einem anderen Text von anderen Situationen, in denen die Polizei selbst Israel-Fahnen entfernt hat, weil sie eine Provokation darstellen würden.

Ein Beispiel, das auf den ersten Blick gar nichts mit den bislang genannten Situationen zu tun hat:

Es wäre verschwörungstheoretisch, Zusammenhänge zwischen all diesen Situationen zu konstruieren, aber darum geht es auch gar nicht. Juden können sich offenbar im heutigen Deutschland und Europa in Situationen wiederfinden, in denen ihnen von ganz unterschiedlichen Richtungen mit Feindschaft begegnet wird: von Linken, die antiisraelischen Positionen anhängen – von Rechten, die finden, dass Juden nicht nach Deutschland oder Europa gehören – von muslimischen Migranten, die möglicherweise den Eindruck gewinnen, mit ihrem mitgebrachten Judenhass auch einen heimlichen Willen von Deutschen oder anderen zu artikulieren – von der Polizei, die lieber Israel-Fahnen entfernt, anstatt der Feindschaft gegen diese Fahnen zu begegnen – und von Parlamentariern, die es beklatschen, wenn in ihrem Parlament antisemitische Legenden neu aufgelegt werden.

Am 23. Juni, also vor etwa einer Woche, war der palästinensische Präsident Mahmud Abbas zu Gast im Europäischen Parlament und erzählte dort etwas, was bei den Parlamentariern eigentlich Zweifel hätte auslösen müssen. „Ich möchte auch noch sagen, dass es durchaus Rabbiner in Israel gibt, die ganz deutlich gesagt und angekündigt haben, denn über ihre Regierung, dass sie Wasser vergiften sollen, um die Palästinenser zu töten. Was ist denn das, wenn nicht eine Gewaltverherrlichung und ein Aufruf, also zu einem Genozid.“ Selbst jemand, der sich mit der europäischen Geschichte nicht besonders gut auskennt, hätte hier erkennen müssen, dass Abbas offenbar die klassisch-judenfeindlichen Brunnenvergiftungslegenden wiederaufleben ließ. Tatsächlich räumte er selbst kurze Zeit später ein, dass seine Aussage falsch war.

Die Universität Göttingen übrigens verlängert ausgerechnet in dieser politischen Situation die Professur eines anerkannten Antisemitismus-Forschers nicht, offenbar unter seltsamen Umständen.

Wenn auch diese Situationen nicht alle miteinander zusammenhängen – einen Zusammenhang mit dem beliebigen Reden über Hass und Hate Speech kann es sehr wohl geben.

Im Tagesspiegel berichten zwei Redakteure über einen Selbstversuch – sie seien mit einer Israel-Fahne zu einer Fanmeile gegangen. Das kann nun, da Israel gar nicht an der Europameisterschaft teilnimmt, durchaus als eine etwas alberne Aktion gewertet werden – es könnte anderen aber auch egal sein.

Es ist natürlich nicht immer gleich eine Form von Hass, wenn jemand das Familienministerium kritisiert – oder die Flüchtlingspolitik der Bundesregierung – oder die rot-grüne Sexualpädagogik – oder Feministinnen – oder das Europaparlament – oder die Schriften Thomas Gesterkamps. Könnte es aber sein, dass im Schatten dieser Empfindlichkeiten, die mit beträchtlichem Einsatz von Empörungs-Ressourcen die Aufmerksamkeit auf sich ziehen, der alte, reale, brutale und mörderische Hass wieder gut gedeihen kann?

Ist es aber nicht. Die Männer werden mehrmals, und durchaus mit wachsender Feindseligkeit, angesprochen: von einem jungen Mann, der sich für links hält und der das Verhalten Israels

Das jedenfalls muss ein wichtiges Argument dagegen sein, die Grenzen zwischen Meinungen und Hass zu verwischen. Wer den Eindruck erweckt, schon Kritik, und sei es dumme und

Das hinderte das Parlament nicht daran, ihm stehende Ovationen zu spenden.

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gegenüber den Palästinensern verurteilt – von Menschen, die finden, dass solch eine Fahne nicht nach Deutschland gehöre – und schließlich von einer Gruppe Arabisch sprechender Männer, die sie so sehr bedrohen, beschimpfen, anrempeln und bespucken, dass sie fliehen müssen.

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polemische Kritik, sei eine Form des Hasses – der verstellt den Blick für den realen politischen und religiösen Hass, der ja nicht einfach in den Schreckenskammern der Geschichte verschwunden ist. Wer zudem Hass immer nur als Hass der anderen begreift, der stärkt Freund-Feind-Muster und der produziert Hass, anstatt ihn zu bekämpfen. Keine Demokratie braucht ein Ministry of Love, das wie in Orwells 1984 unterscheidet, welche Gedanken gedacht werden dürfen und welche nicht. Wenn das Familienministerium tatsächlich ein Interesse daran hat, Hasskommentare, Bedrohungen, Beleidigungen und anderes im Netz abzubauen, dann gäbe es einen viel sinnvolleren Ansatz. Dann sollte das Ministerium Vertreter ganz unterschiedlicher politischer Gruppen, religiöser Gruppen, Feministinnen, Maskulisten (gern die selbsternannten und nicht die des Ministeriums selbst) zusammenbringen und sich auf gemeinsame Maßstäbe dafür verständigen lassen, wo die Grenzen einer freien Meinungsäußerung liegen und wo der Hass beginnt. Sicher: Auch das würde niemanden abhalten, der besoffen daheim sitzt und Gewaltdrohungen in seine Tastatur haut. Aber es würde klarstellen, dass der Schutz vor Gewalt ein gemeinsames Interesse über alle politischen Unterschiede hinweg ist, und es würde zivile Strukturen stärken, ohne die Hass nicht abgebaut werden kann. Ich bin mir allerdings – leider – nicht so sicher, ob das Ministerium daran tatsächlich ein Interesse hat. Link: https://man-tau.com/2016/07/01/wie-eine-kampagne-gegen-hate-speech-hass-fordern-kann/ folgender Beitrags-Link: https://man-tau.com/2015/05/08/vom-politischen-nutzen-der-hate-speech/

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Vom politischen Nutzen der Hate Speech von Lucas Schoppe

Julia Schramm gibt eine Broschüre über Schramm dafür zuständig dafür, Hate Speech im Netz zu analysieren und über ihre Hinterden Hass im Netz heraus „Sauerkraut, Kartoffelbrei – Bomber Harris, Feuer Frei!“ Mit diesem witzigen Einzeiler unterstützte die damalige Piraten-Politikerin Julia Schramm zu Beginn des letzten Jahres ihre Parteikollegin Anne Helm, die zum Jahrestag der Bombardierung von Dresden mit nackten Brüsten posiert hatte. Nicht aus sexualisierendem Kalkül, natürlich, sondern damit der Spruch „Thank you, Bomber Harris“ zu sehen war, den sie auf ihren Oberkörper geschrieben hatte. „Kartoffeln“, das ist eine abfällige Bezeichnung für Deutsche – der Begriff „Kartoffelbrei“ bezieht sich also auf zu Brei gebombte Deutsche, die am Ende des Zweiten Weltkriegs im vom Flüchtlingen überfüllten Dresden zum Opfer der von Admiral Arthur Harris geleiteten englischen Luftangriffe geworden waren. Die infantile Belustigung über den Tod von vielen tausend Menschen ergänzte Schramm noch durch ebenso kecke Sprüche wie „Stalingrad war wunderbar – Nazi-Opa, bleib gleich da“. Bei der Amadeu Antonio Stiftung, die „Initiativen für Zivilgesellschaft und demokratische Kultur“ fördert und die ihrerseits unter anderem vom Familienministerium und der Zeit finanziert wird, hat eben diese Julia Schramm einen Posten als „Fachreferentin für Hate Speech“, für „Hassreden“ also. Und nein, das ist keine Satire. Als Redakteurin des no-nazi.net und Referentin der Stiftung ist 56

gründe und Wirkungen aufzuklären. Gerade hat sie eine Informationsbroschüre über Hate Speech herausgegeben, an der viele Bekannte mitgeschrieben haben: die feministische Bloggerin Yasmina Banaszscuk und der feministische Linguistik-Professor Anatol Stefanowitsch von der FU Berlin steuern Texte bei, die feministische Bloggerin und Twitter-Aktivistin Jasna Strick wird von Schramm über ihre Erfahrungen als Opfer eines Shitstorms interviewt.

Ein Hater im Internet (Symbolbild). Eine wesentliche Methode dieser Hater ist die Entmenschlichung ihrer Gegner. „Gewalt gegen Flüchtlinge werden wir nicht dulden“, schreibt Bundesjustizminister Heiko Maas entschlossen im Grußwort und war offenkundig nicht ausreichend darüber informiert worden, worum es in der Broschüre eigentlich geht. Gewalt gegen Flüchtlinge spielt darin bloß ganz am Rande eine Rolle.

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Hasserfüllt sind immer nur die anderen „Dem Genozid in Ruanda ging eine has-

Für Schramm „fallen abwertende Aussagen über Weiße (z.B. »Kartoffel«) nicht unter Hate Speech, da ihnen schlicht die gesellschaftlichen Konsequenzen fehlen.“ (S. 14)

Ich will natürlich nicht kleinlich sein und darauf herumreiten, dass als „Kartoffel“ eigentlich nicht alle Weißen, sondern Deutsche bezeichnet werden. Viel wichtiger ist ohnehin, dass hier sauber zwischen verschiedenen Gruppen getrennt wird: Zwischen denen, die schützenswert sind, und denen, über die eigentlich alles gesagt und geschrieben werden darf, ohne dass das als Hate Speech gelten kann. Weiße sind dabei nur ein Beispiel von mehreren möglichen. Uninformierten und arglosen Beobachtern könnte diese Unterscheidung selbst als ein Zeichen von Hass erscheinen. Wie aber kommt Schramm auf so etwas? Dass Hate Speech Folgen habe, schreibt schon Annette Kahane, Vorsitzende der Stiftung, in ihrer Vorrede. „Wer zu Hass ermuntert, ihn verbreitet, ihn anstachelt, ebnet den Weg zu Gewalt und Vernichtung, die stets das eigentliche Ziel dieses starken Gefühls sind.“ (7) Natürlich geht es dabei um die Gewalt des Nationalsozialismus. Auf den jüdischen Autor und Wissenschaftler Viktor Klemperer, der den Zusammenhang von Sprache und extremer Brutalität im Nationalsozialismus analysiert hat, beruft sich die Broschüre wiederholt. Damit niemand auf die Idee kommt, Hate Speech im Internet nicht ernst genug zu nehmen, setzt auch Julia Schramm sie in einen Rahmen größtmöglicher Gewalt. pip

serfüllte Radiokampagne voraus. Der Blick in die Geschichte des Antisemitismus zeigt, wie antisemitische Hate Speech immer auch die Grundlage für die angestrebte Zerstörung der Juden bildete.“ (9) Aus der Einsicht, dass Hass zu Taten führen kann, macht Schramm also die Behauptung, dass nur das Hass ist, was Gewalttaten und „gesellschaftliche Konsequenzen“ zur Folge hat. Dass wiederum einigen Aggressionen gesellschaftliche Konsequenzen fehlen, lässt sich aus Schramms Position selbstverständlich jederzeit eindeutig entscheiden. Auch Anatol Stefanowisch stellt klar, dass der Hass auf bestimmte Gruppen „historisch immer wieder die Grundlagen für die Zerstörung der betreffenden Gruppen gelegt hat.“ (13) Als Sprachwissenschaftler unterscheidet er zwischen Beleidigung und Hass. Die Beleidigung bezöge sich auf Einzelne, der Hass auf Gruppen und auf Einzelne nur, soweit sie als Mitglied einer verhassten Gruppe identifiziert würden. Derselbe Anatol Stefanowisch hatte im Sommer 2013 den Blogger Christian Schmidt kräftig beschimpft. Schmidt hatte Kritik an einem BlogBeitrag der Stefanowitsch-Freundin „Dr. Mutti“ veröffentlicht, und nun legte Stefanowitsch bei Twitter los: „Peinliche Maskutrolle rotten sich auf peinlichem Maskublog gegen ‚Genderfeministin‘ Dr. Mutti zusammen“ – „Ihr rottet euch zusammen. Ob ihr eine ‚Meinung‘ habt, ist dabei irrelevant.“ – „Haha, es gibt tatsächlich Leute, die Pinker [gemeint ist

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Steven Pinker, Professor für Psychologie in Harvard] für ‚gute Gesellschaft‘ halten.“ –„Außer Ihren Maskutrollfreunden hat niemand Interesse, Ihr Blog zu lesen oder zu kommentieren.“ Schmidts Angebote, auf seinem Blog eine Gegenposition zu formulieren, schlug Stefanowitsch höhnisch aus – einen anderen Midiskutanten aber verschonte der Berliner Professor und ließ dessen harte Ausfälle demonstrativ unkommentiert. Dieser Mitdiskutant hatte nämlich die „Maskutrolle“ als „sexistischen Schleim“ beschimpft, der seinen „Auswurf“ auch noch als „Meinung“ bezeichne. Er wolle nur, dass sie „die Fresse halten“. Dass der durchweg moderat und sachlich antwortende Schmidt von Stefanowitsch und seinem Kampfgefährten so hart attackiert wurde, lag offenkundig daran, dass er vom Berliner Professor als Angehöriger einer hassenswerten Gruppe identifiziert wurde – als einer der „Maskutrolle“ eben. Dieser Begriff wiederum ist dehnbar – er kann sich auf Männer beziehen, die gegen Feministinnen pöbeln (was Schmidt nie getan hat), und ebenso auf Männer, die behaupten, dass Menschenrechte für Männer und Jungen ebenso gelten wie für Mädchen und Frauen (was Schmidt tut). Glücklicherweise aber hat ja schon Schramm klargestellt, dass es Gruppen gibt, deren Mitgliedern eigentlich alles entgegen geworfen werden kann, ohne dass es auch nur irgendetwas mit Hass zu tun hätte. Gewaltbereit sind immer nur die anderen. Aus eben diesem Grunde muss der Bloggerin Yasmina Banaszczuk auch nichts Besonderes 58

auffallen, wenn sie in ihrem Beitrag die „Entmenschlichung“ der Gegner als eine der Strategie von „Hass-Gruppen“ beschreibt und dann zweieinhalb Zeilen weiter feststellt: „Wie in die Ecke getriebene Tiere beißt die derart angewachsene Hass-Gruppe um sich.“ (20) Was die angewachsenen Tiere so in die Ecke treibt, wird hier nicht ganz klar – Argumente haben diese Gestalten jedenfalls nicht, animalisch, wie sie sind, und allein das ist wichtig. Die Attacken der Hass-Gruppen nämlich seien „organisierte und geplante Aktionen. Das zu verstehen ist gerade für Dritte wichtig, die allzu häufig den ‚Devil’s Advocate’ spielen wollen (…).“ (ebd.) Typisch für Teufelsadvokaten wiederum ist die Überlegung, ob Kritik an „Vertreter_innen z.B. des Feminismus“ (18) nicht möglicherweise gute sachliche Gründe haben könnte, anstatt einfach nur Ausdruck von Hass zu sein. „Hass und Gewalt im Netz sind leider thematische Dauerbrenner. Für viele, die sich online feministisch oder aktivistisch engagieren, werden Gewalterfahrungen im Netz zur ungewollten Routine bis hin zum anstrengenden Alltag.“ (18) So beginnt Banaszczuk ihren Text, und so macht die weiter – wiederholt mit Bezug zur steuermittelfinanzierten Studie der Heinrich Böll Stiftung, die ohne Belege, aber wirkungsvoll unterstellend behauptet, dass „Männerrechtsbewegungen zumindest rechts offen sind“ (18f.) GamerGate zum Beispiel sei einfach eine Hetzkampagne gegen „Frauen, die sexistische

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Darstellungen in Videospielen angeprangert haben.“ (18) Das ist erheblich verkürzend, ignoriert die Argumente der Gamer und verschweigt einen Aspekt, der hier zentral sein müsste: In den Auseinandersetzungen um Bildschirmspiele, journalistisches Ethos und der Darstellung der Geschlechter in Spielen wurden von allen Seiten Drohungen und massive Beschimpfungen lanciert und Grenzen erheblich verletzt. Gerade erst wurde ein Treffen von GamerGate aufgrund von Bombendrohungen unterbrochen. Doch wenn es die Richtigen trifft, dann haben Bombendrohungen in den Augen der Aufklärer über Hate Speech möglicherweise einen emanzipatorischen Charakter und sind keinesfalls als Ausdruck von Hass einzuordnen. Yasmina Banaszczuk stellt sich selbst hingegen als Opfer von organisierten Attacken dar und verzeichnet damit die Situation erheblich. Sie hatte im vergangenen Jahr versucht, einen anderen Blogger zur Zielscheibe eines Shitstorms zu machen, indem sie ihm auf fragwürdige Weise Sexismus unterstellte. Dabei unterschätze sie aber die Position dieses Bloggers im Netz, der eben nicht so hilflos war, wie sie offenbar gedacht hatte. Nun hält sie Reden, in denen sie über den Hass im Internet aufklärt. Das tut auch Jasna Strick, in deren Augen Kritiker ihrer Positionen ganz gewiss keine guten Gründe haben können, sondern lediglich an der Sicherung ihrer Privilegien interessiert sind. „Sie schieben Gründe vor (ich würde Menschen anprangern, zur Gewalt aufrufen, sei des Teufels u.ä.), aber im Grunde geht es um einen Machtverlust.“ (30) pip

Auf der Veranstaltung OpenMind der damals noch halbwegs wichtigen Piratenpartei hatte Strick als Rednerin eine enorme Welle von Aggressionen losgetreten. Im Interview mit Schramm fasst sie ihren Beitrag unschuldig so zusammen: „Ich habe vor allem Screenshots mit Texten und Kommentaren gezeigt, die Drohungen gegen uns richteten.“ (30) Drohungen hatte sie tatsächlich nicht präsentiert, dafür aber Ausschnitte, die weitgehend aus einem einzigen Blog stammten und aus Tweets verschiedener Twitter-Accounts. Darin wurden Feministinnen tatsächlich scharf und zum Teil auch brachial und sprachlich gewaltsam angegriffen. Einige wenige dieser Tweets stammten von einer jungen neunzehnjährigen Frau, die sich ochdomino nannte, die offenbar als Model arbeitete und die bei ihrem Twitter-Account im Bild gut zu erkennen war. Sie hatte zum Beispiel „Hipster-Feministinnen“ als „widerliches Volk“ und als „faschistoid“ bezeichnet und erklärt, sie bekomme „Hass“, wenn sie diese „Hipstaa-Fötzchen über ’schwere‘ Arbeit reden und dabei fast ohnmächtig werden“ sehe. Der ungeheuer aggressive Sturm, den Strick als „Betroffene“ beklagt, hatte vor allem ochdomino zum Ziel. Sie bat flehentlich und vergeblich darum, ihr Bild im Stream des Vortrags unkenntlich zu machen, da sie bereits massive Drohungen erhalten habe, schloss schließlich ihre Webseite und ihren Twitter-Account und zog sich völlig aus dem Netz zurück. Der Fortgang der Geschichte bewegte sich

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irgendwo zwischen Farce, Seifenoper und Faschismus-Parabel. Ein Inhaber einer Werbeagentur behauptete, ochdomino sei bloß eine von ihm erdachte Kunstfigur gewesen, die den Zweck gehabt habe, feminismuskritisch eingestellte Männer auf Modeseiten zu leiten. Trotz der offenkundigen Dämlichkeit dieses werbestrategischen Ziels wurde die Aussage kaum bezweifelt – und wer den extremen Shitstorm gegen ochdomino kritisiert hatte, stand nun blamiert da. „Stalingrad für Maskus“, twitterte damals Julia Schramm frohgemut in ihrer unermüdlichen Faszination für die Gewalt des Zweiten Weltkriegs. Es ist heute nicht wichtig, ob die unplausible Auskunft des Agenturchefs stimmt oder ob er möglicherweise bloß eine junge Frau schützen wollte, die in das Zentrum eines Internetsturms geraten war. Wichtig ist: Alle Beteiligten, auch die Hetzer gegen ochdomino, waren davon ausgegangen, dass sie ein realer Mensch ist. „Dass dahinter Menschen stecken, wird verdrängt“ (20) – das schreibt Banasczcuk über die Attacken von Hatern, ohne auch nur einen Moment auf die Idee zu kommen, diesen Satz auch auf sich und ihre Mitstreiterinnen zu beziehen. Für den Triumphschrei nach der Meldung, dass ochdomino ein Fake sei, gibt es eigentlich nur eine plausible Erklärung: Sie bestätigte die guten Aktivistinnen und Aktivisten in dem Glauben, dass eigentlich kein Mensch dahinter stecken kann, wenn jemand ihre Positionen kritisiert. Rassistisch sind immer nur die anderen „Hate Speech konkret zu definieren oder zu katalogisieren, ist kaum möglich, denn was Hate Speech ist, ist immer vom Kontext abhängig.“ (14) Dass eine Definition kaum möglich ist, hindert Julia Schramm hier 60

natürlich nicht daran, den so massiv aufgeladenen Begriff „Hass“ ausführlich zu nutzen und zu politisieren. Dabei sprechen gleich mehrere Gründe erheblich dagegen, dies zu tun. Zum einen ist kaum etwas so gut geeignet wie die Unterstellung von Hass, eigene Aggressivität und Brutalität zu leugnen und in die Feinde zu phantasieren. Der Aufmarsch der Brachialrhetoriker, den Schramm hier für die Antonio Amadeu-Stiftung öffentlichkeitswirksam gegen den Hass im Internet paradieren lässt, hat in eben diesem Sinn etwas durchaus Komisches. Wer zudem politische Konflikte mit Hass erklärt, nicht mit – jeweils mehr oder weniger legitimen – unterschiedlichen Interessen, der entfernt sich von einer zivilen Kultur, anstatt sie zu fördern. Denn zwischen Interessen ist schließlich ein Ausgleich möglich – wenn sich aber gewaltbereite Hater und ihre Opfer gegenüberstehen, kann es nicht um einen Ausgleich gehen, sondern nur noch um den Schutz der Opfer. Die Rede vom Hass ist so ein zentrales Element einer Freund-Feind-Logik, die einen friedlichen Ausgleich von Interessen bloß als Kollaboration mit dem Feind interpretieren kann. Denn wenn sich die Guten (wir) und die Bösen (die anderen) begegnen, wäre jeder Kompromiss eine Bechränkung des Guten – eine wirklich vertretbare Lösung kann nur im Verschwinden der Bösen bestehen.Ganz in einer Freund-FeindLogik bewegt sich Julia Schramm ohnehin. Dass ihre brutalen Kommentare zur Bombardierung Dresdens nicht nur aus dem demokratischen, sondern auch aus dem rechtsradikalen Spektrum angegriffen wurden, macht Kritik an ihr in einigen linken Kreisen fast unmöglich: Die Fein-

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dschaft von Rechtsradikalen immunisiert hier auch gegen berechtigte Einwände. Dass aber jemand Arschlöcher zu Feinden hat, heißt ja nicht lange nicht, dass er ein ehrenwerter Mensch ist. Mehr noch: Die beliebige Unterstellung des Hasses beutet eben die Menschen aus, die tatsächlich Opfer von Hass geworden sind. Amadeu Antonio wurde 1990 von rassistischen Schlägern in Eberswalde ermordet, wenige Wochen vor der Geburt seines Sohnes. Es instrumentalisieert das Gedenken an ihn, wenn nun in seinem Namen weiße Akademikerinnen und Akademiker ihre – zum guten Teil selbst initiierten – Auseinandersetzungen im Netz als Gewaltakte verkaufen, die rassistischen Gewaltakten vergleichbar wären. Der ermordete schwarze Mann hat hier einen Wert bloß als Mittel zum Zweck, um beliebigen politischen Interessen anderer Gewicht zu verleihen. Keiner der Beteiligten kommt auf die Idee, dass diese Vereinnahmung und Funktionalisierung selbst rassistisch ist. Ähnliches gilt für das Andenken an ermordete und verfolgte Juden. Dass die Schrift der Amadeu-Stiftung Rassismus und Antisemitismus verbindet, hat gute Gründe, auch wenn beides nicht identisch ist. Dass sie aber Kritik am Feminismus dazu zählt, als bilde alles zusammen ein düsteres Dreigestirm reaktionärer und menschenfeindlicher Politik – das beutet den wichtigen demokratischen Konsens gegen Rassismus und Antisemitismus für eigene Zwecke aus. Dabei ist ein wesentlicher Unterscheid ja offensichtlich: Es gibt selbstverständlich keinen seriösen, demokratischen Rassismus, und es pip

gibt selbstverständlich keinen seriösen, demokratischen Antisemitismus. Es gibt aber, vielfältig und aus ganz unterschiedlichen politischen Richtungen, seriöse und demokratische Kritik an feministischen Positionen oder einfach an einer Geschlechterpolitik, wie sie insbesondere vom Familienministerium aus betrieben wird. Wieder einmal ist es nun ausgerechnet dieses Familienministerium, das aus Steuermitteln eine politische Verleumdung von Kritikern der eigenen Politik finanziert. Die durchaus hetzerische Gleichsetzung von Hass und kritischen Kommentaren drückt sich dabei schon im unfreiwillig selbstentblößenden Untertitel der Broschüre aus: „Umgang mit Hate Speech und Kommentaren im Internet“. Offensichtlich hat die Gleichsetzung solcher Kritik mit rechtsradikalen Positionen vor allem das Ziel, die Kritiker zu beschämen, ihnen die öffentliche Rede so weit wie möglich zu erschweren und ihnen die Würde des besseren Arguments grundsätzlich und unbesehen abzustreiten. Gerade in dieser Hinsicht aber ist das Ende der Vorrede sehr interessant. Ich bin mir nicht vollständig sicher, ob Heiko Maas das dort in diesem Sinne gemeint hat – aber gerade Menschen, die für die Unteilbarkeit von Menschenrechten eintreten, für die Menschenrechte von Männern und Jungen ebenso wichtig sind wie die von Frauen und Mädchen, können sich von unserem Justizminister zum Weitermachen ermutigt fühlen. Er schließt nämlich mit den Worten: „Wenn die Würde von Mitmenschen angegriffen wird, darf es niemals Schweigen, sondern muss es stets Widerspruch geben.“

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Stasi und Hatespeech Anetta Kahane – wieviel Hass braucht ein Mensch, um Stasi zu werden? Von Bettina Röhl Die Säuberung des Internets von sogenannten Hasskommentaren de facto einer Kahane und einer absurden, von ihr geführten Amadeu-Antonio-Stiftung zu übertragen, ist fürwahr eine recht seltsame Kontinuität von Unrecht à la Stasi. Ist das alles rechtmäßig, was die Bundesregierung da macht oder handelt es sich um eine Verirrsinnigung der realen Politik der Bundesregierung? Wieviel Hass braucht der Mensch, um Stasi zu werden? Welche persönliche Eignung und fachliche Qualifikation braucht der Mensch, um acht Jahre lang Stasi zu sein? Wieviel Hass, welche persönliche Eignung und welche persönliche Qualifikation braucht ein Meinungs-und Gedankenkommissar der amtierenden Bundesregierung, sei es in Gestalt eines förmlichen Beamten oder sei es in Gestalt einer outgesourcten „Privat“-Überwacherin? Bevor es seriös um die Antworten auf die hier gestellten Fragen gehen kann, muss klargestellt werden, was der informierte Leser ahnt. Es geht hier um die Amadeu-Antonio-Stiftung und deren hauptamtliche Chefin Anetta Kahane. Auch wenn im Folgenden Kahane und ihr Laden genauer unter die Lupe genommen werden, es geht zentral – und das ist ganz wichtig an dieser Stelle deutlich festgehalten zu werden – um das gigantische Versagen der Bundesregierung, die selektiv „rechte Hetzer“ durch Kahane jagen lässt und dies auf einem intellektuell, moralisch und rechtlich sehr fragwürdigem Niveau. Angesichts der realen Welt von linkem Ter62

ror, von religiös motiviertem Terror, von sehr speziellen Entwicklungen in dem NATO-Land Türkei, in dem Gewalt und Hass aktuell geradezu explodieren und auch von seltsam negierten Gewalterscheinungen in Einwandererkreisen, ist die Fokussierung auf Unmutsbezeugungen oder Hatespeech im Internet und dies vor allem, soweit diese rechts verortet werden, eine verfassungsbrechende Groteske. Es steht also die Bundesregierung auf dem Prüfstand. Ist das alles rechtmäßig, was die Bundesregierung macht? Oder handelt es sich um eine Verirrsinnigung der realen Politik der Bundesregierung? Der Eindruck drängt sich auf, je stärker die globalen Fehlentwicklungen voranschreiten, seien es Terroranschläge in Frankreich und Belgien, seien es Probleme mit der Masseneinwanderung, sei es der islamistische Staat, seien es brennende Autos und eine steigende Zahl verletzter Polizisten oder seien es klare, aber artifiziell unsichtbar gemachte Fakten der fehlschlagenden Integration, siehe den Fall Niklas in Bonn und ähnliche Fälle oder sei es eine neue Qualität sexueller Übergriffigkeit an öffentlichen Plätzen, desto hysterischer ficht die Bundesregierung ihren Kampf gegen rechts und neuerdings gegen Hatespeech, und zwar genauso, als wäre dieser Hatespeech, was immer das nach Auffassung der Bundesregierung sein könnte, in den sozialen Netzwerken verantwortlich für zuletzt die Toten in Nizza. Aber Anetta Kahane hat ja 2012 ein Gutachten in Auftrag gegeben, das ihr bescheinigt, dass ihre achtjährige Stasi-Tätigkeit niemandem ge-

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schadet habe. Schwarzfahren und Unschuldsgutachten erstellen Das wird man ja wohl noch feststellen dürfen. Wer schwarz mit der Bahn fährt, hat Niemandem geschadet. Schwarzfahren steht, ohne Frage vollkommen zu Recht, unter Strafe. Es gibt einen eigenen Paragraphen im Strafgesetzbuch, der in der täglichen Rechtsprechung als Grundlage für die Verurteilung mindestens von notorischen Schwarzfahrern dient. Wer immer sich zum Gutachter hergeben würde, um einen der Schwarzfahrt Angeklagten die Verurteilung zu ersparen, in dem er gutachtete, der Schwarzfahrer hätte der Eisenbahngesellschaft nicht geschadet, weil schließlich die Züge ohnehin von A nach B gefahren wären, ganz unabhängig und auch kostenirrelevant davon, ob nun der Schwarzfahrer in der Bahn saß oder nicht, hätte recht. Der Schwarzfahrer hat Niemandem geschadet. Er hätte objektiv nicht einmal die Möglichkeit durch seine Schwarzfahrt der Bahn zu schaden, selbst, wenn er es wollte. Sind der Staat und die Gesellschaft denn irre, etwas unter Strafe zu stellen, ohne, dass irgendwo ein Schaden entstanden ist? Klar, man darf in die Bahn nur einsteigen, wenn man bezahlt hat. Also der entgangene Gewinn ist der Schaden, den der Schwarzfahrer erzeugt? Was hatten sich die Juristen nicht für Gedanken gemacht, um die Schwarzfahrerei rechtlich in den Griff zu kriegen? Wer wortlos in den Zug einsteigt, schließt keinen Vertrag. Und eine Bahn, die gar nicht weiß, wer einsteigt und die trotzdem fähr … Lauter Kopfkonstrukte haben den Streit in den siebziger und achtziger Jahren um die Frage der Rechtmäßigkeit des Schwarzfahrerparagraphens schließlich wieder beruhigt. Es war das Lager der linken Juristen, was immer ein linker Jurist sein könnte, das nicht nur die Besetzung fremder Wohnhäuser – siehe Hausbesetzerszenen in den letzten knapp fünfzig Jahren – mit allerlei Trickserei und immer wieder auch mit der Sozialbindung des Art. 14 Grundgesetz herbeizureden versuchte, sondern das auch den Schwarzfahrern mit allerlei Exkulpationstricks politisch sehr vehement beisprang. Das schob für Jahrzehnte eine förmliche Modewelle an, die in einigen Städten bis in die etablierten Parteien hineinging, den öffentlichen Nahverkehr kostenlos anzubieten. Die FDP Berlin hat sich in dieser Hinsicht in den siebziger Jahren unrühmlich herpip

vorgetan. Ja, das waren die Zeiten eines etablierten Linksradikalismus, längst vergessen. Heutzutage denken die meisten Menschen wahrscheinlich, schwarzfahren ist schwarzfahren und das war doch wohl immer so. Weit gefehlt. Eine kleine Analogie, um zu verdeutlichen, wie das linke Lager so tickt. Sie habe keinem geschadet, so Anetta Kahane über ihre achtjährige Stasitätigkeit und deswegen war sie eigentlich gar nicht Stasi und bringe ein Gutachten bei, das bestätigt, dass sie niemandem geschadet habe. Verdammt dumme Stasi: Die hat Kahane jahrelang mit Geld und Geschenken verwöhnt und das ohne jede Gegenleistung! Von sich aus, ganz eigeninitiativ, hat Kahane ihre Stasitätigkeit nicht öffentlich bekannt gegeben, an dem Tag als die DDR untergegangen ist und sie zur gesamtdeutschen Bürgerin wurde. Warum auch? Typische linke Vorgehensweise: Immer aggressiv nach vorne gehen und dies mit gepachteter Unschuld. Kahane fütterte ihren Gutachter, dessen Qualifikation hier nicht beurteilt werden soll, mit ihren eigenen Unterlagen. Der Gutachter hat also in den zur Verfügung stehenden Stasi-Archiven nicht recherchiert und er hat auch nicht die von Kahane ausgespähten Personen befragt. Das Gutachten, auf das sich Kahane neuerdings in der Öffentlichkeit mit schweigender Unterstützung der Bundesregierung, ihrer Stiftung und auch der mitwirkenden Publikationen wie der ZEIT verschärft beruft, zur Abwehr einer rechten Hetze gegen ihre Person versteht sich, ist bei genauerer Betrachtung wohl ziemlich wertlos. Dem Gutachter wurden von der interessierten Partei, also von Kahane selber, ausgewählte, teils geschwärzte Unterlagen zur Verfügung gestellt, aber der Gutachter ist sich nicht zu schade in dem von Kahane beantragten Sinn los zu gutachten. Gemäß Wikipedia weist der Gutachter immerhin auf die Wertlosigkeit seines Gutachtens selber hin. Stasi ist Mist und mehr Die DDR lässt sich als Hassregime mal intensiver, mal etwas kommoder (so Günter Grass) begreifen. Die Stasi war allerdings die Hasszentrale gegen die eigene Bevölkerung. Sie war

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eine Gedanken-und Schnüffelpolizei. Sie war eine Einschüchterungs- und Vollstreckungsbehörde und sie war das Gegenteil von Demokratie, Rechtsstaat, sie war das Gegenteil von Meinungsfreiheit. Jeder, der dieser Behörde diente, stärkte diese und stärkte konkrete Mitarbeiter in seinem Umfeld bei deren menschenverachtendem Tun. Wo Stasi draufstand, gab es immer eine Latenz von Rechtsbruch und auch vom Straffälligwerden einzelner Stasitäter. Das Strafgesetzbuch kennt als strafverschärfende sogenannte Qualifikation die Tatbegehung durch mehrere Menschen. Das ist klar der Erkenntnis geschuldet, dass mehrere Menschen Dynamiken entfalten und sich gegenseitig anheizen können. Stasi war kein Kinderspiel, auch wenn die Stasi, ziemlich erfolgreich und aus heutiger Sicht überhaupt nicht mehr nachvollziehbar, im linken Lager in der Bundesrepublik ziemlich viele IMs oder Sympathisanten, die es eigentlich gar nicht nötig gehabt hätten, anwerben konnte. Die Stasi-Behörde war Klassenkampfbehörde. Sie war die Inkarnation des Unrechtsstaates DDR. Sie war das schlechthinnige Instrument zur Unterdrückung der Meinungsfreiheit und zur Unterdrückung jeglicher Opposition. Und sie war auch das Instrumentarium im Kampf des Unrechtsstaates DDR gegen den Rechtstaat Bundesrepublik. Unabhängig davon, dass jeder Stasi-Mitarbeiter unvermeidlicher Weise integraler Bestandteil des Apparates zur Meinungsunterdrückung, zur Unterdrückung der Opposition und zur Oktroyierung einer geschmeidigen Anpassung an die politisch gewollte Meinung war, ist die Frage, ob ein Stasi-Mitarbeiter irgendjemanden konkret geschadet hätte, ziemlich perfide. Allein die Existenz der Stasi und die personelle Allgegenwärtigkeit der Stasi hat die Menschen gequält. Und Kahane war ja eine recht produktive StasiTante. Ihre Stasi-Unterlagen umfassen offenbar gut 800 Seiten, soweit nicht eventuell weitere Unterlagen verschwunden sind. Die Art der Verteidigung, die Kahane an den Tag legt, macht sie noch unsympathischer, als ihre achtjährige Stasi-Tätigkeit sie ohnehin macht. Die etwas merkwürdige Analogie zu den linken Bemühungen die Schwarzfahrerei zu verniedlichen, erschließt sich vielleicht nicht auf den ersten Blick, aber natürlich ist Schwarzfahren 64

sozialschädlich. Natürlich schadet Schwarzfahren, auch wenn der Zug so oder so fährt, dem Unternehmen und der Volkswirtschaft. Und Schwarzfahren war übrigens damals auch ein ansteckender Volkssport, was heißt, das ein Schwarzfahrer direkt und indirekt andere angeheizt hat, ebenfalls schwarz zu fahren. Und es haben sich quasi linke Gutachter zu Hauf gefunden, die die Gesellschaft in einen sinnlosen Disput und in die Irre geführt haben oder versucht haben, dies zu tun. Schwarzfahren war ein linkes Politikum und auch der Fall Kahane ist ein linkes Politikum. Würde Kahane heute als Misses Minute im Kaufhaus Schuhe reparieren oder würde sie irgendwo am Fließband stehen, wäre ihre Stasi-Verwicklung naturgemäß ziemlich uninteressant. Da sich aber die amtierende Bundesregierung, verfassungsrechtlich ziemlich bedenklich, wie ich finde, verbotener Zensur nähert und die Drecksarbeit durch eine private Amadeu Antonio Stiftung, sprich durch Kahane machen lässt, ausgerechnet, gewinnt deren Stasitätigkeit überragendes Gewicht. Die eingangs gestellten Fragen beantworten sich ziemlich schlüssig eigentlich von selbst: Bevor jemand überhaupt freiwillig Stasi wurde, bevor er bereit war, sein eigenes privates und berufliches Umfeld auszuspionieren und darüber offiziellen Stellen der Stasi Bericht zu erstatten, musste er schon ziemlich viel Hass in sich tragen. Und frei nach der Stalinschen Propagandadevise, dass die Stasitätigkeit von Kahane doch längst bekannt und damit doch längst erledigt sei und also nur noch rechte politische Gegner daraus unmoralisches Kapital schlagen wollten, ist die Sache nicht aus der Welt zu bringen. Die Säuberung des Internets von sogenannten Hasskommentaren de facto einer Kahane und einer absurden von ihr geführten Stiftung zu übertragen, ist fürwahr eine recht seltsame Kontinuität von Unrecht à la Stasi. Damit ist die Frage der persönlichen Eignung Kahanes beantwortet. Die Bundesregierung hat sich eine ungeeignete Meinungswächterin angelacht. Man könnte witzeln, von Mielke zu Maas und Merkel. Aber das Ganze ist nicht witzig und deswegen wird hier auch nicht gewitzelt. Hatespeech kommt im deutschen Gesetz nicht vor

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Bleibt die Frage nach der persönlichen Qualifikation Kahanes als Meinungs- und Internetsheriff. Was sagen ihre „Werke“? Ihre Werke der Stiftung in Gestalt von Broschüren, Faltblättern, To-do-Listen und dem Aufbau eines allgemeinen Denunziationsdruckes. Hatespeech-Überwachung. Und das aus dem Verkehr ziehen von Hatespeechern ist die große neue Passion der Bundesregierung und der von ihr hoffnunslos überzahlten Kahane-Stiftung, die überdies ein Selektionsverhalten an den Tag legt, das per se mit Verfassungsgrundsätzen nicht in Einklang zu bringen ist. Die sicher sehr schlauen Vertreter der Bundesregierung haben angesichts dessen, was mit der Einsetzung der Kahane-Stiftung und deren quasi normativer Tätigkeit an Verwerfungen sichtbar wird, eine Bringschuld der Öffentlichkeit gegenüber. Die Bundesregierung und die betroffenen Minister Maas, de Maizière, Schwesig usw. müssen offenlegen, wieviel Geld sie der Kahane-Stiftung genau für welche Gegenleistung bezahlen. Die Bundesregierung muss jeden Auftrag an die Kahane-Stiftung offenlegen. Die Bundesregierung muss offenlegen, welche rechtliche Wirkung die Direktiven, Imperative, Handlungsanweisungen, Verurteilungen usw. der Kahane-Stiftung haben und welche Relevanz dem Output der Stiftung seitens der Bundesregierung eingeräumt wird. Die Bundesregierung muss offenlegen, wie sie als Bundesregierung dazu kommt, unsichtbare, diffuse, aggressive Gesetze zu machen, mit deren Vollstreckung sie die Kahane-Stiftung beauftragt. Hass oder Hatespeech kommt in diesem Sinne im deutschen Gesetz nicht vor, in der Verfassung schon gar nicht. Hass ist erlaubt. Und Hass, der bei den Hassverfolgungspolizisten ziemlich verbreitet ist, ist eine menschliche Fähigkeit, die objektiv nicht verbietbar ist. Wer seinen Hass nicht äußert oder in sich hineinfrisst, ist nicht als Hassender sichtbar. Und Hassäußerungen, die keinen Straftatbestand erfüllen, sind zulässig.

schadet-haben-Gutachten auf ihren eigenen regierungsamtlichen Seiten veröffentlichen und regierungsamtlich erläutern. Sämtliche von Kahane ausspionierten Menschen, soweit sie noch leben, sind von der Bundesregierung zu befragen. Wo kommt ein sich zivilisiert gebender Rechtsstaat hin, wenn er einer Kahane, die weder Juristin, noch gewählt, noch sonst einschlägige Fachfrau ist, quasi eine gesetzgeberische Hoheit überträgt? Was Bundesbürger sagen müssen, nicht sagen dürfen, wie man sie entlarvt und wie man herausbekommt, ob sie heimlich denken, was sie nicht sagen dürfen usw. Das sind verfassungswidrige Rechtsetzungen, die man nicht irgendwelchen, in diesem Sinne hergelaufenen Möchtegernscharfrichtern überlassen darf. Linker Hass, islamistischer Hass und auch ein gewanderter ethnischer Hass, den es gibt, obwohl er im veröffentlichten Bereich kaum stattfindet, klammert die Bundesregierung via Kahane mindestens de facto aus. Nicht Kahane ist das wirkliche Politikum. Das wirkliche Politikum ist diese Bundesregierung, die sich einer Kahane bedient. Die unheimlich aufgeblasene Stiftung wäre ohne jede Bedeutung, wenn die Bundesregierung sie nicht werkeln ließe. Kahane hat im öffentlichen Bereich aktuell eine Bedeutung, die mit der realen Bedeutung ihrer Person nichts zu tun hat und durch diese auch nicht erklärbar ist. Aufpeitschen und Probleme kreieren, die es nicht gibt und real existierende Probleme unterdrücken, das ist die faktische Wirkung, die besagte Stiftung zuwege bringt. Link: http://www.rolandtichy.de/kolumnen/bettina-roehl-direkt/anetta-kahane-wieviel-hass-braucht-einmensch-um-stasi-zu-werden/

Der Jokerparagraph der Volksverhetzung ist vom Gesetzgeber verfassungskonform zu reduzieren und entsprechend neu zu fassen. Wenn sich die Bundesregierung einer Privateinrichtung oder einer Privatperson zur Erfüllung ihrer eigenen Aufgaben bedient, dann hat sie eine Bringschuld, die Öffentlichkeit über die persönliche Eignung und fachliche Qualifikation, also vorliegend von Kahane, aufzuklären. Die Bundesregierung muss das ominöse Stasi-Nix-und-Niemandem-gepip

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Die Gründer von “Initiative für Zivilcourage Online”, v.l.n.r. - Sasha Havlicek / Institute for Strategic Dialogue

“The Institute for Strategic Dialogue (ISD) is a London-based ‘think and do tank’ that has pioneered policy and operational responses to the rising challenges of violent extremism and inter-communal conflict. - Combining research and analysis with government advisory work and delivery programmes, ISD has been at the forefront of forging real-world, evidence-based responses to the challenges of integration, extremism and terrorism. ISD combines the following four pillars: Policy & Research, Training & Capacity Building, Networks, Counter-narrative Campains“

- Gerd Billen / Staatssekretär im Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz - Sheryl Sandberg / Facebook - Peter Neumann / International Centre for the Study of Radicalisation and Political Violence

(ICSR or I.C.S.R.) is a non-profit, non-governmental think tank based in London whose mission is to analyse and promote the understanding of political violence and radicalisation. The Director of ICSR is Dr. Peter R. Neumann; the Deputy Director is Dr. John Bew. The organisation is a partnership of four academic institutions: King’s College London; the University of Pennsylvania;[1] the Interdisciplinary Center Herzliya (Israel); and the Jordan Institute of Diplomacy. It defines its mission as “challenging the growth of radicalisation and political violence by bringing together the world’s most innovative thinkers from academia, politics and business”.

- Anetta Kahane / Amadeu Antonio Stiftung Quelle: http://www.epochtimes.de/politik/deutschland/facebook-projekt-gestartet-gegen-online-extremismus-mit-im-viktoria-a1300228.html 74

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Quelle: http://www.netz-gegen-nazis.de/artikel/task-force-gegen-hassinhalte-im-internet-es-gibt-noch-viel-zu-tun-10780 pip

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Der Vorstand Der Vorstand führt die Geschäfte der Stiftung. Anetta Kahane ist Vorsitzende des Vorstands. Dr. Pia Gerber ist ihre Stellvertreterin. [Da Anetta Kahane bereits in diversen Beiträgen hinlängl besprochen wird, lasse ich das hier einmal aus.] Dr. Pia Gerber - Seit 2008 ist sie Geschäftsführerin der Freudenberg Stiftung und seit Ende 2009 im Vorstand des neu gegründeten Stiftungsverbundes „Stiftung Ein Quadratkilometer Bildung“ und Sprecherin des Stiftungsverbundes „Lernen vor Ort“. Die Mitglieder des Stiftungsrats: Andreas Zick, Vorsitzender des Stiftungsrats, ist Professor an der Universität Bielefeld und dort Direktor des Instituts für Interdisziplinäre Konfliktund Gewaltforschung und betreut das zehnjährige Forschungsprojekt zur “Gruppenbezogenen Menschenfeindlichkeit” mit. Andrea Böhm arbeitet als Journalistin in der Politikredaktion der Zeitschrift „DIE ZEIT“. Das Thema Rechtsextremismus ist seit vielen Jahren Thema ihrer Beiträge und Artikel. 76

Stephan Kramer ist seit Ende 2015 Präsident des Thüringer Verfassungsschutzes. Diesem Amt geht seine langjährige Tätigkeit als General -sekretär des Zentralrats der Juden in Deutschland und als Direktor des Europäischen Büros gegen Antisemitismus des American Jewish Committee voraus. Uta Leichsenring ist Leiterin der Außenstelle Halle der Bundesbeauftragten für die Unterlagen der Stasi. Zuvor war sie Vorsitzende der Barnim Uckermark Stiftung (BUS), Landesbeauftragte für das Handlungskonzept „Tolerantes Brandenburg“ und Polizeipräsidentin in Eberswalde. Petra Lidschreiber leitet die Redaktion Mittel- und Osteuropa beim RBB. Davor war sie Chefredakteurin beim RBB, moderierte das Politmagazin „Kontraste“ und weitere Sendungen der ARD und des RBB und war als langjährige ARD-Korrespondentin in New York und Bonn tätig. Christian Petry ist Mitglied des Kuratoriums der Freudenberg Stiftung und Geschäftsführer der Stiftungs- und Fördergemeinschaft Modellprojekte GmbH. Link: https://www.amadeu-antonio-stiftung.de/wir-ueber-uns/gremien/

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Überlebensgroß Herr Kramer von Henryk M. Broder Erinnern Sie sich noch an meinen Lieblingshochstapler, den rumänischen Patienten Reuven Moskowitz und seine Doktorspiele? Keine Ahnung, was aus dem Mann geworden ist. Vielleicht schreibt er an seiner zweiten Doktorarbeit, nachdem die erste bei einem Einbruch verloren gegangen ist. Es würde mich nicht wundern, wenn wir demnächst hören würden, dass er sich um einen Spitzenposten in Thüringen beworben hat. Ja, Thüringen in Mitteldeutschland, das viele mit Sachsen-Anhalt verwechseln. Dabei sind das zwei ganz verschiedene Entitäten. Sachsen-Anhalt ist das „Land der Frühaufsteher“, in Thüringen „hat Zukunft Tradition“, vermutlich weil die Thüringer morgens gerne länger schlafen.

Stephan Kramer packt aus. Kaum hat der neue Leiter des Thüringer Verfassungsschutzes die Kisten in seinem Dienstzimmer geleert, da scheinen schon alle Wände und Regale gefüllt zu sein mit Bildern und anderen Symbolen, welche die Schaffenskraft dieses Mannes zur Schau stellen. Kramer zeigt, wen er kennt und was er kann. Die Fotos mit und ohne ihn zeigen die Bundeskanzler Schmidt, Kohl und Merkel (lächelnd und jünger), Henry Kissinger und den Papst, Hans-Jochen Vogel in Schwarzweiß und Schimon Peres… Ein Blick auf dieses Stillleben offenbart: Der Kosmos von Kramer sprengt das Dienstzimmer mitsamt dem Amt, das er nun innehat.

Also bleiben wir in Thüringen, das von Bodo Ramelow (SED/PDS/Die Linke) regiert wird und für seine Rostbratwürste berühmt ist. In Thüringen gibt es auch einen Verfassungsschutz, der die Thüringer Verfassung schützen soll. Der dümpelte führungslos eine Weile vor sich hin, bis ihm ein neuer Kopf verpasst wurde. Und weil man für den Job in ganz Thüringen (2,2 Millionen Einwohner, dazu 1.745.000 Legehennen, 779.034 Schweine, 346.652 Rinder und 216.242 Schafe) niemand finden konnte, wurde ein „Quereinsteiger“ berufen. Stephan Kramer, ehemaliger „Generalsekretär“ des Zentralrates der Juden in Deutschland, und genau das, was die Wiener einen „Adabei“ nennen und auf Jiddisch „Schwitzer“ heisst. Ein Mann für alle Fälle. Eloquent, charmant, professionell. Wenn es sein müsste, würde er ein Tofu-Schnitzel davon überzeugen, es stamme von einem Rind ab.

Herrlich, nicht wahr? Im Kern der Geschichte geht es um Kramers Qualifikation für das Amt, das ihm aus heiterem Himmel in den Schoß gefallen ist

In der FAZ von heute steht eine schöne Geschichte über Kramer, die man leider nicht online findet. Sie wäre als Expose für eine Komödie zu gebrauchen - Schtonk 2 oder: “Überlebensgross Herr Kramer“ und fängt mit dieser schönen Szene an: 78

Laut Gesetz soll der Präsident des Landesamtes für Verfassungsschutz die Befähigung zum Richteramt haben. Das hat der 47 Jahre alte Kramer aber nicht. Aber was spielt das schon für eine Rolle in einem Land, in dem sogar die Kanzlerin Recht und Gesetz bricht, nur um uns „Herausforderungen“ zu bescheren, an denen wir über uns „hinauswachsen“ sollen? Da kann auch einer Chef des Verfassungsschutzes in Thüringen werden, über den nicht nur in unklaren Internetquellen, sondern auch in großen Zeitungen unwidersprochen berichtet wurde, er sei Jurist und Volkswirt , wobei sich nun herausgestellt hat, dass er weder das eine noch das andere ist, sondern Diplom-Sozial-arbeiter, der jüngst an der Fachhochschule Erfurt einen Masterabschluss in „Soziale Arbeit“ erwarb. Kramer selbst weiß, was über ihn in dem In-

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ternetlexikon Wikipedia stand. Aber jeder, der das Nachschlagewerk nutze, müsse doch überprüfen, was dort stehe. Zudem - „Sie wissen es doch selbst“ - sei es schwer, was einmal falsch im Netz stehe, dort wieder herauszukriegen. Kramer habe nie öffentlich den Anspruch erhoben, Jurist und Volkswirt zu sein. Er hat nicht einmal den Anspruch erhoben, Stephan Kramer zu sein, hat dem Gerücht aber auch nie widersprochen. Zumindest nicht öffentlich. Nun aber wollen es plötzlich alle ganz genau wissen. Nicht nur, ob er Jurist und Volkswirt, sondern auch, ob bzw. seit wann er Jude ist. Auch dass Kramer erst später im Leben zum Judentum konvertierte, wird in Erfurt als Beispiel für dessen Talent zur Selbstdarstellung genannt so als habe Kramer sich aus taktischen Gründen einen Universitätsabschluss und einen Glauben zugelegt. Kramer entgegnet mit Scharfsinn, er sei kein Konvertit, denn zu konvertieren heiße, sich einem anderen Glauben zuzuwenden. Er

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aber habe vor seinem Bekenntnis zum jüdischen Glauben keiner Religionsgemeinschaft angehört. Ist das grossartig! Er ist also nicht übergetreten, er ist eingetreten. Das ist schon mehr als Scharfsinn, das ist schon die Kunst des Haarespaltens auf einer Glatze. Aber es ist vollkommen Wurscht, ob Kramer Jude, Jurist und Volkswirt ist, oder nur einer, der, wie man heute sagt, mit seinen „hybriden Identitäten“ spielt. Und es ist auch Wurscht, ob er den Verfassungsschutz in Thüringen führt oder bei der Schalmeienkapelle Löbichau 1962 e.V. die Alt-Schalmei spielt. Wir sind in Thüringen, und da schmeckt eine Rostbratwurst wie die andere. link: http://www.achgut.com/artikel/ueberlebensgross_herr_kramer

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https://vimeo.com/175963544

Offener Brief Liebe Freundinnen und Freunde bei der Amadeu Antonio-Stiftung, wir schätzen Euer langjähriges Engagement gegen Rassismus und Antisemitismus. Die derzeitige Konjunktur rassistischer Gewalt und rassistischer Alltagsdiskurse macht antirassistisches Handeln aus der Zivilgesellschaft nötiger denn je. Die Selbstenttarnung des NSU hat darüber hinaus eine erschreckende Beteiligung der Inlandsgeheimdienste beim Aufbau von Nazistrukturen sichtbar gemacht. V-Personen wurden vor Strafverfolgung geschützt, Opfer rassistischer Gewalt müssen bis heute mit dem Wissen leben, dass ihre Peiniger Spitzelhonorare vom Staat erhielten und dass diese z.T. für den Aufbau von Nazistrukturen verwandt wurden. Im NSU-Komplex behindern die Dienste durch Aktenvernichtung und Sperrvermerke bis heute die nötige Aufklärung. Auch hier bedarf es der Intervention einer kritischen Zivilgesellschaft. Wir, als Initiativen die sich mit dem NSU-Komplex befassen und z.T. seit Jahren mit den Angehörigen und Opfern des NSU-Terror eng zusammenarbeiten, finden eine Zusammenarbeit mit Geheimdiensten nicht ver82

einbar mit der Arbeit gegen Rassismus und Antisemitismus. Wir fordern Euch deshalb auf, diese Zusammenarbeit zu beenden. Diese Zusammenarbeit betraf in der Vergangenheit:

*

Die Mitgliedschaft des Präsidenten des Thüringer Landesamtes für Verfassungsschutz im Stiftungsrat der Amadeu-Antonio-Stiftung[1],

* die Teilnahme der Vorsitzenden der AAS am Symposium der ostdeutschen Verfassungsschutzämter,[2]

* Treffen der Vorsitzenden der AAS mit dem Präsident des „Bundesamtes für Verfassungsschutz“,[3] * die Einladung von Verfassungsschützern als Redner bei Veranstaltungen zum Thema „Rechtsextremismus;[4] *

Treffen von MitarbeiterInnen der Stiftung mit MitarbeiterInnen des Geheimdienstes und den Austausch über Recherchemethoden.[5] Gegenwärtig beobachten wir eine Anbiederung des VS an zivilgesellschaftliche Gruppen, die

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sich kritisch mit Rassismus und Nazi-Terror auseinandersetzen. Wir verstehen das als Teil einer Strategie der Imagepflege nach dem NSU-Skandal mit dem Ziel eine breitere gesellschaftliche Legitimation zu organisieren. Sie trägt dazu bei die geheimdienstliche Praxis des Aufbaus, der Radikalisierung und der Absicherung von rechten Strukturen fortzuführen, aus denen heraus rassistische Verbrechen geplant und durchgeführt werden. Damit sollten wir uns nicht gemein machen. Besondere Brisanz bekommt die Zusammenarbeit der AAS mit Geheimdiensten durch die Tatsache, dass die AAS die Trägerschaft der neu eingerichteten „Dokumentationsstelle für Menschenrechte, Grundrechte und Demokratie“ in Thüringen übernommen hat. Wir begrüßen die Einrichtung der Stelle und die Übernahme der Trägerschaft durch die AAS. Die Stelle ist als Konsequenz aus den Erkenntnissen der NSU-Untersuchungsausschüsse gedacht[6] und war zunächst von der Thüringer Zivilgesellschaft als Alternative zum Verfassungsschutz nach dessen Auflösung gefordert worden. [7] Gerade weil letzteres nicht erreicht wurde, ist es umso wichtiger, dass Zivilgesellschaft Abstand von den Geheimdiensten hält. Wir bitten Euch daher, dem Beispiel anderer Verbände zu folgen[8] und folgende Selbstverpflichtung umzusetzen:

* Keine haupt- oder nebenamtlichen MitarbeiterInnen des Inlandsgeheimdienstes „Verfassungsschutz“ in eigenen Gremien, insbesondere Vorständen und Beiräte aufzunehmen;

* nicht mit haupt- oder nebenamtlichen Mitarbeitenden des Inlandsgeheimdienstes „Verfassungsschutz“ zusammenzuarbeiten, es sei den nach einer Karenzzeit von mindestens fünf Jahren und nach einem glaubhaften Bruch mit der Institution; *

keine GeheimdienstmitarbeiterInnen als „ExpertInnen“ zu den Themen Rechtsextremismus, Antisemitismus und Rassismus einzuladen.

*

keine Informationen mit dem Inlandsgeheimdienst auszutauschen, weiterzugeben oder entgegenzunehmen. Wir wissen, wie wichtig Vernetzung mit allen relevanten Akteuren ist. Dennoch: Geheimdienste können im Kampf gegen Rassismus, völkische Ideologie und Antisemitismus nicht erst seit der Selbstenttarnung des NSU keine Partner sein. In diesem Sinne freuen wir uns auf Antwort und Stellungnahme.

Kampagne „Blackbox Verfassungsschutz“ (Berlin) - Initiative „Keupstraße ist überall“ (Köln) - Initiative 6. April (Kassel) - Initiative für die Aufklärung des Mordes an Burak Bektas (Berlin) - Agentur für soziale Perspektiven e.V. (Berlin) Initiative „Extrem daneben“ (Göttingen) - Forum für kritische Rechtsextremismusforschung Weitere UnterstützerInnen auf der Netzseite.

Fußnoten: [1] http://www.amadeu-antonio-stiftung.de/wirueber-uns/gremien [2] http://www.thueringen.de/th3/verfassungsschutz/praevention_oeffentlichkeitsarbeit/veranstaltungen/Berlin/ [3] http://www.deutschlandfunk.de/verfassungsschutz-raus-aus-der-dunklen-grauenecke.724.de.html?dram:article_id=290115 [4] http://www.thueringer-allgemeine.de/web/ zgt/politik/detail/-/specific/Thueringer-Verfassungsschutzchef-durfte-Grusswort-nichthalten-894564356 [5] Ebda. [6] http://www.die-linke-thl.de/nc/presse/pressemitteilungen/detail/artikel/dokumentationsstelle-fuer-menschenrechte-grundrechte-unddemokratie-als-konsequenz-aus-nsu-un/ [7] http://www.tlz.de/web/zgt/politik/detail/-/ specific/Buergerbuendnisse-wollen-nicht-mitVerfassungsschutz-arbeiten-46990135 [8] So schließt z.B. die DGB-Jugend jegliche Bildungsarbeit mit dem Verfassungsschutz aus, http://jugend.dgb.de/dgb_jugend/ueberuns/wer-wir-sind/bundesjugendausschuss/ beschluesse/++co++f82332ae-a5b0-11e29e46-525400808b5c Link: http://www.blackbox-vs.de/aas/

Mit freundlichen Grüßen pip

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Anmerkungen zum Stiftungsnetzwerk um die Amadeu Antonio Stiftung via http://www.feuerwaechter.org/ 2016/07/anmerkungen-zumstiftungsnetzwerk-um-dieamadeu-antonio-stiftung/

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Am Abend des 13. Juli 2016 stolperte ich auf ZEIT ONLINE über einen Beitrag zur ZDF-Sendung “hallo deutschland”. Das ZDF-Format widmete sich satirisch dem Thema “Hatespeech” und somit auch der Amadeu-Antonio Stiftung. Die Stiftung ihrerseits zeigte sich der satirischen Herangehensweise des ZDFMitarbeiters Achim Winter an die Thematik gegenüber wenig aufgeschlossen, beschwerte sich über den Beitrag und ersuchte um Löschung aus der Mediathek. Im ZEIT ONLINE-Text von Tilman Steffen heißt es: “Seitdem sieht sich die Amadeu Antonio Stiftung “schwer getroffen”. Der Beitrag des Autors Achim Winter sei “verstörend”, schreibt der Vorsitzende des Stiftungsrates, Konfliktforscher Andreas Zick, an den ZDF-Fernsehrat in einer Beschwerde, die ZEIT ONLINE vorliegt. Ähnliche Schreiben gingen an die Intendanz und die Redaktionsleitung. Die Stiftung verlangt, den Beitrag aus der Mediathek zu löschen.” Um den Beitrag vor einer bevorstehenden Löschung zu bewahren und eventuellen Interessenten zu ermöglichen, sich bezüglich des Zensur-Ersuchens seitens der Amadeu-Antonio-Stiftung eine eigene Meinung bilden zu können, spiegelte ich die ZDF-Sendung auf youtube. link: https://youtu.be/g--y0BPyUoM

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In “Hallo Deutschland”

Wirbel um ZDF-„Satire“-Beitrag zu Hasskommentaren: Stiftung reicht Beschwerde ein Ein Beitrag der ZDF-Sendung „Hallo Deutschland“ hat eine Broschüre mit Handlungsempfehlungen zum Umgang mit Internethetze aufs Korn genommen - und dafür eine Beschwerde beim ZDFFernsehrat kassiert. Was steckt dahinter?

Die Amadeu Antonio Stiftung hat es sich zur Aufgabe gemacht, rassistische Hetze im Internet zu bekämpfen. Dafür hat die Organisation eine Informations-Broschüre verfasst. Darin führt sie unter anderem aus, wie man rassistische Hetze im Netz überhaupt erkennen könne. Als erster Stichpunkt steht dort: „Gegenüberstellung von ‚Wir‘ und ‚Die‘“. Zugegeben, eine etwas schwammige Bezeichnung, die eher an eine Lektion aus dem Deutschunterricht erinnert.

Was gilt schon als Hetze? Da darf sich die Stiftung eigentlich nicht wundern, wenn ein Satiriker das aufgreift und seinen Schabernack damit treibt. So wie Achim Winter in der Sendung „Hallo Deutschland“ vom 8. Juli im ZDF. Der Autor lieferte einen dreiminütigen satirischen Beitrag ab, der sich zum Großteil mit der oben genannten Broschüre beschäftigt. „Diese Amadeu Stiftung sagt ja, wenn einer ‚Wir‘ und ‚Die‘ sagt im Netz, dann ist das Hetze“, leitet Winter das Thema ein. „Dann kann ich hier nicht mehr sagen ‚Wir brauchen mehr Frauen in Führungspositionen‘,“ das sei ja dann Hetze, sagt er und setzt dabei ein schelmisches Grinsen auf.

gegen Portugal-Spieler Ronaldo, seien schließlich auch Hetze.

Nicht jeder kann darüber lachen „Ich ruf jetzt gleich mal die Frau Kahane an, von der Amadeu Stiftung, die ist ja für jeden Tipp dankbar“, schließt er seinen Beitrag ab und spielt damit auf Kahanes Vergangenheit als Inoffizielle Mitarbeiterin der Stasti an.

Stiftung „schwer getroffen“ Satire hin oder her - aus Sicht der Stiftung ging der Beitrag zu weit. Deshalb legte sie Beschwerde beim ZDF-Fernsehrat ein. „Zeit Online“ soll eben dieser Beschwerdebrief vorliegen, indem der Vorsitzende des Stiftungsrates, Andreas Zick, fordert, den Beitrag aus der Mediathek zu löschen. Winters Auftritt sei „verstörend“ und die Stiftung sehe sich „schwer getroffen“. Dennoch räumt Zick ein, dass sich der Beitrag durchaus auch als Satire einordnen lasse - aber er könne eben auch anders beurteilt werden. Ein Kritikpunkt sei, dass das ZDF zulasse, dass die Stiftung dem Spott ausgesetzt werde. Er frage sich, „welchen Zweck die Konzentration auf die Stiftung hat“. Der Sender verwies gegenüber „ZEIT Online“

Besondere Vorsicht: bei Witzen und Satire! darauf, dass Winter als Satiriker mit „provokantAuch wer Meinungsfreiheit fordert, sei schon ein „Hatespeecher“, interpretiert Winter. Besonders solle ja bei Witzen und Satire aufgepasst werden, was der Reporter mit einem gespielt schockierten „Oh Gott“ kommentiert. Nach einem Schwenk zum Finale der Fußball-EM kommt Winter wieder auf das Thema Hatespeech zu sprechen. Denn die ganzen bösen Kommentare pip

überspitzten Thesen“ arbeite und seine „politischen Aussagen“ erkennbar in dieser Rolle treffe. Gleichzeitig stellte der Sprecher klar, dass die Aussagen Winters nicht „die Haltung der Redaktions insgesamt“ widerspiegeln. link: http://www.focus.de/kultur/kino_tv/wirbel-um-satire-beitrag-beschwerde-ueber-hallo-deutschlandbeitrag-zu-hasskommentaren_id_5734263.html

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Meinung

Amadeu-Stiftung fordert Löschung von ZDF-Satirebeitrag über deren Zensurwahn im Internet Für eine beispiellose Selbstentlarvung sorgt derzeit die Amadeu Antonio Stiftung der ehemaligen Stasi-Zuarbeiterin Anetta Kahane. Diese wurde bekanntlich von Justizminister Heiko Maas jüngst als oberste Gesinnungswächterin bezüglich “Hatespeech im Internet” eingesetzt. Wegen eines ZDF-Beitrags, der dies verulkt, hat die Stiftung nun den Fernsehrat eingeschaltet. Kahane und Co wollen, dass das satirische Stück aus der Mediathek entfernt wird. von Arne Sommer Wer antideutsche Meinungsextremisten wie die Amadeu Antonio Stiftung als Berater gegen “Hatespeech im Internet” engagiert, macht den Bock zum Gärtner. Insofern kann durchaus spätestens seit dem Zeitpunkt an der Urteilsfähigkeit von Justizminister Heiko Maas gezweifelt werden, als dieser Anetta Kahane - die einstmals als Stasi-IM “Victoria” ihre Brötchen verdient hatte - und deren Amadeu Antonio Stiftung zur Top-Beraterin seiner „Taskforce gegen Hasskommentare im Internet“ gemacht hat. Zum einen ist das politische Milieu, aus dem Kahane stammt, dafür berüchtigt, selbst massive Hetzkampagnen gegen jedweden Anders98

denkenden zu lancieren, dessen Gesicht ihnen gerade nicht passt, zum anderen fordern sie als selbstberufene Gesinnungskommissare bei jeder noch so harmlosen Gelegenheit die Komplettzensur. Die Inbrunst, mit der die Gedankenpolizisten unter jedem Gullydeckel Rassismus, Sexismus, Antisemitismus und was auch immer sonst noch meinen, ausmachen zu können, erinnert jedenfalls frappierend an Symptome paranoiden Wahns. Wie tief verankert dieser tatsächlich ist, zeigt sich nicht zuletzt daran, wie das “antideutsche Milieu” der radikalen Linken mit Kritik an ihrer eigenen Vorgehensweise umgeht. Selbst wenn diese eindeutig humoristisch daherkommt, wittern die Profispitzel bereits “Hatespeech”, welche sofort gelöscht werden muss. Ministerial abgesegnet wüten diese Kräfte nun in den deutschsprachigen sozialen Medien. Was dies in der Praxis bedeutet, erfährt zurzeit der ZDF-Moderator Achim Winter am eigenen Leibe. In einer ulkig-satirischen Straßenumfrage macht sich der “Hallo Deutschland”-Reporter ein wenig über die Spitzel-Arbeit der Amadeu Antonio Stiftung lustig und deutet zwischen den Zeilen mögliche Probleme an, die durch den Zensurwahn entstehen können. Auch sonst witzelt Winter über den ein oder anderen Spleen der neulinken Neusprechler. Was darf man eigentlich überhaupt noch sagen in Deutschland? Offenbar nicht mehr viel. Was auf

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Update: Auf Anfrage der taz erklärte das ZDF, der Forderung nach Löschung des Beitrages nicht nachzukommen. https://deutsch.rt.com/ meinung/39437-achim-winters-zdf-satire-uber/

die Nummer folgt, ist nämlich eine beispiellose Selbstentlarvung der Amadeu Antonio Stiftung sowie von Mainstream-Medien wie Die Zeit oder Tagesspiegel.

protokolliert und in den entsprechenden Kontext gerückt, um die Argumentation von Kahane und Zick zu unterfüttern. Was zu beweisen war: Genau jene Gesinnungsspitzelei, die Winter in seinem satirischen Stück aufs Korn genommen und als problematisch aufgezeigt hat, vollzieht sich postwendend in Reaktion auf den Beitrag gegen seine eigene Person. Damit auch wirklich jedem klar ist, wie der eigentliche Vorwurf zu lauten hat, erscheint der Artikel über Achim Winter auch noch unter dem Schlagwort “Rechtsextremismus”.

In einem Brief an das ZDF bezeichnet die Stiftung Winters Beitrag zunächst als “verstörend”. In gewohnter Opferhaltung wehklagt man darüber, “schwer getroffen” zu sein. Und es wird gleich mit den ganz großen Kanonen geschossen: So ließen es sich die “Hatespeech”Experten nicht nehmen, gleich den Fernsehrat höchstselbst sowie die ZDF-Intendanz einzuWie die Angelegenheit weiter verlaufen wird, schalten. lässt sich weitgehend prognostizieren: Die Man könne das Filmchen zwar auch als Satire Wahrscheinlichkeit ist sehr hoch, dass in den einordnen, aber durchaus auch ganz anders folgenden Tagen eine fein abgestimmte Hetzverstehen. Die Stiftung werde “dem Spott preis- kampagne gegen Winter losgetreten werden gegeben”, so Kahanes Co-Vorsitzender Andreas wird. Dann werden unter anderem Tweets ausZick. So etwas kommt offenbar einer erschwer- gegraben und nach dem Kontaktschuldprinzip ten Form von Majestätsbeleidigung gleich. Da- wird das soziale Umfeld des Moderators ins her die Forderung: Das Ulkstück von Achim Win- gewünschte Licht gerückt. All das mit dem Maxiter muss aus der Mediathek gelöscht werden! malziel, Winter aus seinem Reporter-Job zu jagEine Maßnahme, die zuletzt im Böhmermann- en. Lang ist die Liste derer, die durch den ideologischen Wahn selbsterklärter Linker bereits Erdogan-Streit verhängt wurde. ihrer Existenzgrundlage beraubt wurden. Dabei Nicht weniger absurd als die Zensurforder- wird gerne das Internet als Waffe eingesetzt. So ung der Amadeu Antonio Stiftung gegen einen offenbart sich aber auch am aktuellen Fall um harmlosen Spaßbeitrag ist die journalistische Achim Winter, was das tatsächliche Problem in Schützenhilfe, die Tilman Steffen in der Zeit Deutschland ist: und im Wege der Zweitveröffentlichung auch Die gefährlichsten “Hatespeaker” beraten noch im Tagesspiegel präsentiert. Über ganze derzeit das Bundesjustizministerium. Absätze hinweg werden in dem Artikel ausgewählte Twitter-Aktivitäten von Achim Winter pip

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Wie man gegen satirische Journalisten, StaSi-Opfer und die Polizei hetzt Hier haben Sie das passende Instrument, mit dem Sie die Niedertracht der Berliner Eliten, um die es in diesem Text geht, geistig anfassen können – Sie werden es brauchen:

Darin wurde dann auch gleich detailliert erklärt, wie man solche Hetze entweder bei sozialen Netzwerken meldet, an engagierte Organisationen weiterleitet, oder gleich bei den Strafverfolgungsbehörden zur Anzeige bringt – auch wenn es „als Satire oder Humor getarnt oder im Nachhinein als Ausrede benutzt“ wird, wie die Stiftung die perfiden Methoden der Internetnutzer ausführt. Hatespeech im Netz geht ganz leicht: Es reicht, bei Migration mit dem Wort “Wirtschaftsflüchtlinge“ auszudrücken, dass ökonomische Interessen bei der Asylsuche in Deutschland im Vordergrund stehen können. Tatsächlich werden die Asylgesuche bei Herkunftsländern wie Georgien, Albanien, Algerien und Marokko fast durchwegs als unbegründet abgelehnt, was, wie die Fluchtbewegung in Länder mit möglichst guter Versorgung, tatsächlich auf wirtschaftliche Interessen hinweist. Es ist aber Hatespeech. Und auch, wenn man im Internet schreibt, dass man sich im eigenen Land fremd fühle oder Sexismus mit Flüchtlingen zusammenbringt – es gab da so einen Vorfall in Köln – äußert man schon Hetze im Internet. Sagte zumindest die Amadeu Antonio Stiftung in ihrem neuen Faltblatt.

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Einer, der offensichtlich so perfide ist, dass man ihn anzeigen muss, ist der Fernsehmoderator Achim Winter. Mit humoristischen Beiträgen in der ZDF-Sendung “Hallo Deutschland“ nimmt er gern Entwicklungen der Gesellschaft aufs Korn, und letzthin war es eben der Wunsch der Amadeu Antonio Stiftung, im Internet gegen Hatespeech zu kämpfen. Allerdings beteiligt sich Winter auch am konservativ-liberalen Gemeinschaftsblog “Tichys Einblicke“, das durch seine migrationskritischen Berichte schon länger vielen linken Aktivisten ein Dorn im Auge ist. Die Stiftung, die im Frühjahr angekündigt hat, nun auch in eigener Sache gegen Hatespeech juristisch vorzugehen und „Rufmord“ beklagte, sah nach drei läppischen Minuten TV-Witzelei offensichtlich das Mass des Erträglichen erreicht. Sie beschwerte sich beim ZDF im Erdogan-Modus, man sei “schwer getroffen“ – wozu Satire bekanntlich da ist – und das ZDF sollte doch den Beitrag aus der Mediathek nehmen, und der ganze Vorgang sollte Thema im Fernsehrat

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werden. Tilman Steffen heisst der Autor von Zeit Online, dem der Klagebrief der Stiftung an das ZDF vorlag, und der daraus einen ganzen Beitrag machte. Tilman Steffen vergass nicht, neben dem offensichtlich durchgestochenen Brief auch noch Achim Winters Twitteraccount zu durchforschen, und zwar so, wie die Amadeu Antonio Stiftung das empfohlen hat: Tilman Steffen unterstellt in seinem Beitrag auch zwei Bekannten von Achim Winter wegen zwei ironischen Bemerkungen, sie verbreiteten selbst “Hasskommentare“, und befragte wegen ihrer Gesinnung das ZDF.

nichtkommerziellen Stiftung verbieten würde. Die Amadeu Antonio Stiftung ist mit dieser Form der unterstützenden Berichterstattung, die ihr Anliegen mit weiteren Vorwürfen anreichert, offensichtlich hoch zufrieden und verbreitet den Beitrag mehrfach.

Und als Privatmann bei Twitter hängt sich Tilmann Steffen auch noch hinein und vergleicht die ZDF-Satire mit der rechten Zeitschrift Junge Freiheit – und zwar so, dass es das ZDF auch mitbekomt:

Was Tilman Steffen zu erwähnen vergisst, ist die Quelle, aus der er das Schreiben hat. Die Weitergabe interner Schreiben an die Presse seitens des ZDF oder des Fernsehrates wäre höchst ungewöhnlich – Sender sind normalerweise allein schon zum Schutz ihrer Mitarbeiter bestrebt, Attacken von Dritten nicht zu verbreiten. Auf Anfrage war Tilman Steffen bislang nicht in der Lage, seine Quelle des Briefes der Stiftung zu benennen. Es liegt aber nahe zu vermuten, dass die Stiftung selbst sehr erfreut über das Leck ist. Was Steffen zudem zu erwähnen vergisst: Zeit Online ist offizieller Partner der Amadeu Antonio Stiftung. Die ZEIT-Redakteurin Andrea Böhm ist Mitglied im sechsköpfigen Stiftungsrat. Mit anderen hat Steffen die von der Stiftung gesammelten, mutmasslichen Straftaten gegen Asylbeweber in Deutschland übernommen und zu einem schlagzeilenträchtigen Bericht aufgearbeitet. Tatsächlich gibt es im Pressekodex nichts, was das Verschweigen einer Kooperation mit einer pip

Was die Amadeu Antonio Stiftung dann sogleich retweetet:

Denunziation beim Arbeitgeber mit den Methoden des 21. Jahrhunderts. Ebenfalls deftig wird es bei Matthias Meisner, der bei der Geschichte gleich die Unterstützung des Innenministeri-

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ums für die Stiftung und ihre Broschüre ins Spiel bringt, was die Stiftung auch gern weiter trägt:

gestellt haben soll. Denn auch hier hat Tilman Steffen nicht die ganze Geschichte geschrieben, die für den Zeitpartner Amadeu Antonio Stiftung wenig schmeichelhaft ist. Die Veröffentlichung der Broschüre zog massive Kritik nach sich – vor allem, weil bei der Stiftung und der Broschüre die weithin für ihre deftigen Ausfälle bekannte Julia Schramm mitarbeitet: Darauf angesprochen, trat das Innenministerium auf die Notbremse und distanzierte sich in einem reichlich ungewohnten Schritt.

Wenn man nun zusätzlich erfährt, dass Matthias Meisner ebenfalls Autor bei Tagesspiegel bzw. Zeit Online ist, kann man sich des Eindrucks nicht ganz erwehren, einem orchestrierten Schauspiel beizuwohnen, wie es beispielsweise vor 1989 zwischen SED und Neuem Deutschland üblich war, als dort noch Max Kahane schrieb: Ein reibungslose Zusammenarbeit zwischen Verbündeten in einem demokratischen Staat zur Ausgrenzung von Meinung, bei der es auch schon zum Urteil reicht, dass man eine andere Meinung teilt oder weiter verbreitet oder über eine Stelle des Systems Witze reisst. Achim Winter hat den Witz an einer Stelle gerissen, wo man ihn anschwärzen kann – und da wird er angeschwärzt. Von der Stiftung direkt, und ergänzend von einem kooperierenden Medien und deren Journalisten als Privatleute bei Twitter. Natürlich sagt Winter nichts, was auch nur im Entferntesten illegal oder nicht von der Pressefreiheit gedeckt wäre. Aber zwischen legal und illegal ziehen die Amadeu Antonio Stiftung, Tilmann Steffen und Matthias Meisner die “schwer getroffen“-Grenze ein, erkennen Hatespeech und winken mit dem Innenministerium.

Nur gibt es da noch einen weiteren Schönheitsfehler bei den verdienstvollen Beihilfswirken von Zeit Online, und der betrifft eben das Innenministerium, das sich hinter die Broschüre 102

Das ist auch dringend nötig, wenn das Ministerium die Berliner Polizei nicht in wüsten Anschuldigungen stehen lassen will. Ein linksradikaler Twitternutzer namen “Kentrail_ticker“ war im Zusammenhang mit den von ihm unterstützten Konflikten rund um das Hausprojekt Rigaer94 im Internet auf die Adressen einiger Bewohner gestossen:

Und mutmasste mit einem einschränkenden “offenbar“, die Berliner Polizei stecke hinter der Weitergabe der Daten an Neonazis, die die Daten veröffentlicht haben sollen. Nun sollte man bei Linksradikalen eigentlich wegen ihrer staatskritischen Haltung vorsichtig sein, und

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gerade beim Konflikt um die Rigaer94 gab es wenig, was Sicherheitskräften nicht nachgesagt wurde. Die Gewaltexzesse – bei der letzten Demonstration wurden 123 Polizisten verletzt – müssen ja irgendwie befeuert werden.

Eindeutig Hatespeech. Das hielt aber den hier schon bekannten und ansonsten wegen Hatespeech jammernden Matthias Meisner nicht davon ab, diese Unterstellung weiter zu verbreiten. Zuerst mit einer Anfrage bei der Polizei:

So geht Journalismus heute! In einem Tweet vom anonymen Gewaltfreund aus der Hausbesetzerszene zum Polizeipräsidium. Im Anschluss liess sich Meisner vom grünen Abgeordneten und Rigaer94-Konfliktlöser Benedikt Lux verifizieren, dass die Daten im Netz stimmen:

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Das löste mit haufenweise Retweets einen Sturm der Entrüstung aus, wobei es bis zu diesem Zeitpunkt nicht den geringsten Grund zur Annahme gab, die Polizei könnte die erheblichen Straftaten, die ihnen ein dahergelaufener Extremist aus dem Internet unterstellte, tatsächlich begangen haben. Andere Medien sprangen auf den Fall auf, wobei die linksradikale Verdächtigung bald entkräftet wurde: Aufgrund einer Schlägerei zwischen Bewohnern der Rigaer94 und Neonazis hatten deren Anwälte Zugang zu den Gerichtsakten, in denen die von der Polizei aufgenommenen Personendaten der Bewohner der Rigaer94 waren. Julia Schramm jedoch, Hatespeech-Spezialistin der Amadeu Antonio Stiftung und Mitarbeiterin der von Ministerien empfohlenen Anzeigenempfehlung gegen Hasskommentierende, machte aus der vorschnellen Veröffentlichung von Matthias Meisner aus dem Partnermedium das hier:

Es wird aber noch besser. Kurz zuvor hat die Amadeu Antonio Stiftung einen lukrativen Auftrag zur Beobachtung von Extremismus bekommen. In Thüringen. Von der dortigen Regierung aus SPD, Grünen und Die Linke, unter massiver Kritik der CDU, mit Projektmitteln in Höhe von 207.281‎ Euro. Schramm, die persönlich selbst der Linken nahesteht, schickt ihrer Unterstellung dann noch eine Wahlempfehlung gegen die CDU und für die Linke nach:

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Wenn Sie glauben, Sie hätten jetzt langsam alles gesehen: Es kommt noch besser. Der CDUBundestagsabgeordnete Phillipp Lengsfeld hat selbst erhebliche Erfahrung mit der DDR-Staatssicherheit. Seine Aktion der sog. OssietzkyAffäre mit staatlich verordnetem Rauswurf gilt als einer der Auslöser der gewaltfreien Revolution von 1989. Als Schüler hatte er sich damals für freie Rede eingesetzt – und mutmasslich im Zuge der Berichterstattung über das Vorgehen der Stiftung gegen Achim Winter twitterte er:

StaSi ist nicht nett, aber am Umstand, dass die Stiftungsratvorsitzende Anetta Kahane selbst 8 Jahre unter dem Decknamen Victoria inoffizielle Mitarbeiterin der StaSi war, kommt man nun mal nicht vorbei. Fast 800 inzwischen freigegebene Seiten Material tragen den Namen von IM Victoria, und nachdem ihr Vorleben weithin bekannt wurde, hat Kahane eine Untersuchung in Auftrag gegeben, nach der sie – laut dem zur Verfügung stehenden Material – niemandem geschadet haben soll. Es mag durchaus nachvollziehbar sein, dass Lengsfeld dem neuen Aufruf zum Gesinnungsschnüffeln sowie dem Versuch, das ZDF unter Druck zu setzen, kritisch gegenüber stehen könnte. Was für ein Glück für die Ex-StaSi-IM Kahane, dass es sogleich den Privatmann und unbescholtenen Journalisten Tilman Steffen gibt, der Lengsfeld für solche Aussagen – systemkonform mit der Stiftung von Anetta Kahane – dann selbst in die Hatespeechecke rückt:

Und sein Kollege Matthias Meisner – der mit dem guten Draht zur Antifa – bringt einen Pegida-Vergleich.

Möglicherweise sind das alles nur Zufälle. Es sieht für mich aber wie bei Tim Hunt und Jakob Appelbaum aus, oder bei stalinistischen Kampagnen: Scheinbar unabhängige Personen und Gruppierungen stützen einander im Feldzug zur Diskreditierung einzelner Opfer. Mit dabei sind übrigens auch wieder die Büromitarbeiter des Grünen-Abgeordnete Volker Beck Charlotte Obermaier und Sebastian Brux, die man in diesem Blog auch schon beim Kampf gegen Andersdenkende kennenlernen durfte – aber zur Illustration des Umfelds der Stiftung und seiner Tätigkeit sollte das genügen. Gefördert vom Familienministerium. Manches dann auch wieder retweetet von Kentrail_Ticker.

Nach dieser hässlichen Geschichte voller mehr oder weniger offener Kooperationen, verdeckter Dolchstösse, Gesinnungsschnüffelei über Freunde, Gleichmarsch zwischen Medien, Institutionen und echten Hatsepeech-Aktivisten ist es für mich an der Zeit, auch etwas offen zu legen: Ich bin mit niemandem in dieser Geschichte persönlich verbandelt, und ich bin bayerischer Staatsbürger. Bayern hat kein Auslieferungsabkommen mit der DDR und auch nicht mit ihren Nachfolgeorganisationen, sollte es da oben noch

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welche geben. Da schreiben sich solche Texte in Richtung eines drohenden Arbeiter- und Umerziehungslagerbauerstaates natĂźrlich leicht. link: http://blogs.faz.net/deus/2016/07/17/wie-mangegen-satirische-journalisten-stasi-opfer-unddie-polizei-hetzt-3517/

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Hat die CDU etwas mit rechtsextremen Organisationen zu tun? Das legt ein Projekt der Amadeu Antonio Stiftung nahe, die vom Familienministerium gefördert wird. Mit 130.000 Euro pro Jahr. „Rechte Hetze bekämpfen!“, klingt gut. Es kommt allerdings darauf an, wen man als „rechten Hetzer“ bezeichnet.

Das

Bundesfamilienministerium unter Manuela Schwesig (SPD) überweist der Amadeu Antonio Stiftung in dieser Legislaturperiode jährlich 130.000 Euro für den Kampf gegen rechte Ideologie im Netz. Die Stiftung betreibt damit das Projekt pip

„no-nazi.net“, das mit Broschüren, Recherchen, einer Facebookseite, einem Twitteraccount und anderen Social-Media-Kanälen Aufklärung über rechtsradikale und rechtsextreme Strömungen im Netz betreiben will. Manchmal werden die Inhalte von no-nazi.net nur von einem Dutzend Nutzern geteilt, was kritische Fragen über den Erfolg erlauben würde. Erheblich mehr Aufmerksamkeit erhielt die Stiftung in letzter Zeit durch einen juristisch fragwürdigen Aufruf zur Denunziation bei Hatespeech-Verdacht, durch eine Kampagne gegen eine humoristische ZDF-Sendung, die auf

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die frühere Tätigkeit der Stiftungschefin Anetta Kahane als IM Victoria der Stasi anspielte, und durch eine Mitarbeiterin von „no-nazi.net“, die Hatespeech bekämpfen soll und selbst mit hasserfüllten Sprüchen im Netz auffällig wird.

Rein zivilgesellschaftlich Trotzdem zählte no-nazi.net bis zum März dieses Jahres zu den klassischen Strategien politischer Überzeugungsarbeit und Diskursförderung für junge Leute im Netz. Im März jedoch erweiterten die Stiftung und no-nazi.net den eigenen Handlungsspielraum. Während bislang Redakteure für die Projekte zuständig waren, die auch im Impressum von Broschüren und auf der Website der Stiftung namentlich genannt wurden, geht die Tochterunternehmung „neue-rechte.net“ weitaus sparsamer mit Informationen zu den Betreibern um: „In einem Tweet Up wurde das neueste Projekt der Amadeu Antonio Stiftung präsentiert, das aus der Arbeit mit jungen Blogger_innen des Projektes no-nazi.net entstand“, so feierte eine Website der Stiftung den Start des Projekts, dessen Vorstellung auch von der Bundeszentrale für politische Bildung gefördert wurde. Die Seite des Projekts beschreibt sich so: „Das Wiki ,Neue Rechte‘ ist ein öffentlich zugängliches Wiki, das von einer Gruppe junger Menschen zwischen 16 und 25 erarbeitet wird, die sich im Rahmen der Amadeu Antonio Stiftung zivilgesellschaftlich gegen Rechtsextremismus, Rassismus und Antisemitismus in den Sozialen Medien engagieren.“

Der altbekannte „Internet-Pranger“ Diese anonym bleibenden jungen Menschen machen gleich klar, wem das Projekt gilt und warum die hier versammelten Personen und Gruppierungen gefährlich seien: „Mit der Wiedervereinigung erhielt die ,Neue Rechte‘ verstärkt Zulauf. In den 90ern entwickelte sich eine schlagkräftige Neonazi-Szene, aus der heraus rassistische Morde, Angriffe auf Asylbewerberheime und Pogrome begangen und organisiert wurden.“ Auch jetzt, während der Flüchtlingskrise sehen die jungen Anonymen, denen die Stiftung das Projekt überlässt, neue Gefahren durch die „Neue Rechte“, die sie aufklären wollen: „Rechtsextreme Ideologie ist mittlerweile digital, vernetzt und wird seit dem Anstieg der Flüchtlingszahlen 2015 konsequent auf der Straße in Gewalt übersetzt. Die Zahl der Angriffe auf Unterkünfte für Geflüchtete und Unterstützer_innen steigt unaufhörlich an.“ Um diese Szene aufzuklären, gibt es auf der Website ein eigenes Formular, um den anonymen jun114

gen Autoren Hinweise über solche Personen und Organisationen zu schicken – auch das natürlich anonym. Es handelt sich bei dieser Sammlung von Personen und Gruppen um das, was man gemeinhin als „Internet-Pranger“ bezeichnet: Eine Gruppe, deren Mitglieder unbekannt bleiben, entscheidet, welches zugetragene Material als Gedankengut der „Neuen Rechten“ ausgegeben und damit in Verbindung zu Mord und Terror gebracht wird.

Die Chefin heißt Merkel Die Ansprüche dafür stehen auf der Website und sind vergleichsweise hoch: „Das Wiki wird redaktionell betreut und lebt in erster Linie von Einsendungen, die von der Redaktion geprüft werden. Dabei muss ein Beitrag die folgenden Kriterien erfüllen, damit er in das Wiki Neue Rechte aufgenommen wird: –Landespotische Bedeutung (oder höher) oder herausragende regionale Bedeutung; – Mit belastbaren Quellen belegbar (Zeitungen, Publikationen); – Erfüllung einer Netzwerk-/Brückenfunktion zwischen Personen, Organisationen und Gruppen, die Obiges erfüllen.“ Aufgenommen wurden ganz unterschiedliche Personen – von Thilo Sarrazin und der konservativen Autorin Birgit Kelle, der vorgeworfen wird, sie beteilige sich an der „Demo für Alle“, über viele bekannte AfD-Mitglieder und Pegida-Organisatoren bis zu Udo Voigt, den früheren Vorsitzenden der NPD. Die Brückenfunktion erfüllen laut der Website „Neue Rechte“ Gruppierungen wie die rechtsextreme Partei „Der III. Weg“, die NPD, „Die Rechte NRW“ – und erstaunlicherweise auch die Regierungs- und Kanzlerinpartei CDU. Angela Merkel müsste demzufolge als Chefin einer Partei gelten, die der „Neuen Rechten“ zugeordnet wird.

„Toleranz fördern – Kompetenz stärken“ Vermerkt wird, dass dort früher drei heute ausgetretene Mitglieder waren, und ein aktuelles Mitglied die „Demo für Alle“ organisiere. Das reicht den jungen Menschen von 16 bis 25, deren Tätigkeit bei no-nazi,net aus einem Topf mit 130000 Euro aus Bundesmitteln finanziert wird, die Partei als Teil der „Neuen Rechten“ unter Rechtsextremisten einzusortieren und zu warnen, welche Gefahr von diesen Organisationen ausgehe. Irgendwer muss das gemeldet haben, irgendwer muss es gesichtet und nach den Kriterien als zutreffend in die Datenbank geladen haben. Wer das getan hat, weiß man bei von Anonymen gefüllten Prangerseiten natürlich nicht. Aber laut Impressum ist „Verantwortlich: Amadeu

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Antonio Stiftung. Novalisstraße 12. 10115 Berlin“. Bei der Stiftung ist Timo Reinfrank verantwortlich im Sinne des Presserechts, wenn 130.000 Euro Förderung unter anderem dazu verwendet werden, die CDU neben klar rechtsextremistischen Organisationen mit „Neonazis“, „Pogromen“ und „Angriffe auf Unterkünfte“ in Verbindung zu bringen. Die SPD, welcher der im Wiki genannte Thilo Sarrazin und die dem fördernden Ministerium vorstehende Manuela Schwesig angehören, wird übrigens auf der Prangerseite nicht aufgeführt. Warum das so ist, ist unklar. Wie es sich für einen von Anonymen betriebenen Pranger gehört, gibt es keine direkte Möglichkeit, mit den Mitarbeitern in Kontakt zu treten und zu fragen, auf welcher Grundlage sie Neonazis und CDU nebeneinanderstellen. Das Bundesprogramm, aus dem die Mittel kommen, trägt den Namen „Toleranz fördern – Kompetenz stärken“. von Rainer Meyer Link: http://www.faz.net/aktuell/feuilleton/debatten/ die-amadeu-antonio-stiftung-und-die-neue-rechte-14389306.html?printPagedArticle=true#pageI ndex_2

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von Roland Tichy

Ehrlich gesagt bin ich ziemlich böse mit Euch. Ihr

Liebe Amadeu Antonio Stiftung (AAS)

Wir fordern unseren gerechten Anteil am Denunziations-Portal Die staatlich und privat geförderte AntonioAmadeu-Stiftung hat einen Internet-Pranger eröffnet, in dem Menschen beliebig politisch denunziert und verleumdet werden können - mit Unterstützung des Familienministeriums. Dazu ein offener Brief an die Initiatoren.

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AAS-Leute habt einen Internet-Pranger errichtet, und damit verwirklicht, was wir nie für möglich gehalten haben. Ihr habt geklaut, und wie. Ihr habt, ohne auf unsere Urheberrechte hinzuweisen, unsere Idee von mypranger.de geklaut. Ok, unsere Idee war als Satire gedacht. Aber jetzt, wo ihr so viel Staatsknete und Beitragsgelder von Sportverbänden, Feuerwehren und von der Zeitung DIE ZEIT dafür abkassiert, verlangen wir für unsere Idee einen gerechten Anteil, Spaß hin oder her. Ihr habt Ernst gemacht, und das machen wir jetzt auch.

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Darf ich daran erinnern: Unsere Idee war im Dezember 2015 die Errichtung eines „InternetPrangers, auf dem jeder Facebook-Nutzer oder Twitterer nach Anmeldung (Echtname ist hier aus Personenschutzgründen nicht erforderlich) die Ergebnisse seiner Hetzer-Jagd auf Andersdenkende, Regierungskritiker und selbstständig Denkende hochladen und öffentlich sichtbar machen kann.“ Wir nannten es “MyPranger.de”, Ihr nennt es Wiki. Aber der Inhalt ist unserer! Der Beweis ist hier!

Aufgenommen wurden ganz unterschiedliche Personen, lesen wir weiter – „von Thilo Sarrazin und der konservativen Autorin Birgit Kelle, der vorgeworfen wird, sie beteilige sich an der ‘Demo für Alle’, über viele bekannte AfD-Mitglieder und Pegida-Organisatoren bis zu Udo Voigt, den früheren Vorsitzenden der NPD. Die Brückenfunktion erfüllen laut der Website ‘Neue Rechte’ Gruppierungen wie die rechtsextreme Partei ‘Der III. Weg’, die NPD, ‘Die Rechte NRW’ – und erstaunlicherweise auch die Regierungs- und Kanzlerinpartei CDU. Angela Merkel müsste demzufolge als Chefin einer Partei gelten, die der ‘Neuen Rechten’ zugeordnet wird.” Also ehrlich, das ist doch nun wirklich geklaut. Alexander Wallasch schrieb schon im Dezember 2015: „Alte, weiße Männer gehören an den Pranger!“ Natürlich haben wir damit auch Angela Merkel gemeint, die ist ja der einzige echte Mann, der noch in der CDU verblieben ist. Ansonsten seid ihr genau so weitgehend, wie wir das erstmals gefordert haben, unsere Belegstellen aus Dezember 2015:

Ok, wir haben das damals als Satire verstanden, als Überspitzung eines für uns nicht wirklich vorstellbaren Zustandes. Jetzt habt ihr mit Eurem Pranger aus dem Spaß Ernst gemacht – aber das ist ja dem Urheberrecht egal.

Geklaut ist geklaut. Denn wie die FAZ schreibt, habt Ihr einen Pranger unter der Adresse Neue-Rechte.net eingerichtet. Da kann anonym jeder angeprangert werden, der Euch irgendwie nicht passt. Ein neuer Rechter zu sein, ist ja ganz gefährlich – die Arbeiterwohlfahrt kündigt Mitarbeiter, die Barmenia Versicherungsvertreter, die vorher denunziert werden, die Antifa darf einem Neuen Rechten ungestraft und unter heimlichen Augenzwinkern der Polizei das Auto anzünden oder einen Brandsatz ins Fenster werfen, das vorher mit einem Ziegelstein demokratisch zwangsgeöffnet wurde. pip

„Wir verweisen darauf, dass unser Mypranger.de 2.0 sicherstellt, dass politisch gewünschte oder konforme Hassreden wie beispielsweise ‘Deutschland, Du mieses Stück Scheiße’ und andere wertvolle Äußerungen der Antifa automatisch abgelehnt und der Petent selbst an den Pranger gestellt wird! Ein Klick, und Miesmacher richten sich selbst!“ „Ein kleiner Schritt für die Meinungsfreiheit – ein großer Erfolg für die Hassmeldestelle mypranger.de: Jetzt dürfen Menschen mit abweichender (rechter) Meinung ordentlich rangenommen werden. Und MyPranger.de macht Denunziation massentauglich.“ „Jede Hetze in den sozialen Medien kann hier von jedermann/-frau sofort eingestellt und den Staatsanwaltschaften präsentiert werden. Geplant ist auch eine Plattform für Hetze in der Nachbarschaft.“ Also, wenn das mal nicht ein Plagiat unserer Pranger-Idee ist, dann weiß ich auch nicht mehr weiter.

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Stasifiziert Weiter? Es geht noch weiter, viel weiter. Bei uns steht nämlich auch: „Die Community entscheidet selbst, welche Hetze besonders schlimm ist und ins Ranking der 25 schlimmsten Hetzen eingespeist wird. Für diese Auswahl gilt dann höchste Aufmerksamkeitsstufe für die Strafverfolgungsbehörden. Zivilcourage und Bürgerengagement mal praktisch und effektiv. Verantwortung in einer neuen Bürger-Qualität.“ Ihr habt es zugegebenermaßen perfekt umgesetzt, perfekter, als man sich das in seinen schlimmsten Träumen ausdenken könnte: „Es wird ein Ranking der schlimmsten Ausfälle geben, welches den Staatsanwaltschaften ein noch schnelleres Vorgehen ermöglicht. Wir appellieren an den Deutschen Bundestag zur Einrichtung von Schnell-Gerichten für Hetzer! Kein falsches Wort darf ungesühnt bleiben!“ So haben wir uns das vorgestellt. Und was macht Ihr daraus? Jeden Tag meldet Ihr an den Gerichten vorbei Menschen und vernichtet deren Karrieren. Klasse, wirklich. Ihr entscheidet, endlich bleiben zögerliche Staatsanwälte, fragwürdige Gerichte außen vor – ganz ohne Rechtsmittel. Es wird sofort hingerichtet. Die Gerichte werden entlastet. Uns ist schon klar, dass das mit den Gerichten so nicht ganz bei uns stand, das habt Ihr selbst erfunden, besser gesagt: Ihr habt es stasifiziert. Schließlich war Eure Vorsitzende Anetta Kahane ja 8 Jahre lang belobigter Stasi-Spitzel. Das ist wirklich eine wertvolle Erfahrung, die leider in Deutschland viel zu selten gewürdigt wird. Wenigstens Ihr habt die gnadenlose Parteilichkeit der DDR-Gerichte in unsere Zeit herüber gerettet. Aber das ist auch das Einzige, was neu bei Euch ist. Ihr seid immer noch nicht überzeugt? Dann ein weiterer Beweis: „Jede Hilfe, sei sie finanzieller, logistischer oder werblicher Art sei dabei welcome!“ Auch das habt Ihr geklaut – das sind Eure Partner, hier der Beweis: Ihr nennt auf Eurer Seite als Partner Eures Partnernetzes: DIE ZEIT! Deutscher 120

Fußballbund! Deutscher Feuerwehrverband! Der Deutsche Sportbund, sogar Olympia!

Auch das breite Bündnis für eine ganz Deutschland umfassende Denunziation habt Ihr also geklaut. Also, leider müssen wir eingestehen, dass wir an eines nicht gedacht haben: Dass dafür auch Steuergelder eingesetzt werden können. Die Bundeszentrale für Politische Bildung unterstützt Euch. Justizminister Heiko Maas feiert Euch. Familienministerin Manuela Schwesig zahlt dafür 130.000 Euro aus der Staatskasse dazu. Damit kann man eine Menge machen. Das ist schon eine Weiterentwicklung, aber es bleibt, und darauf bestehen wir, unsere Kern-Idee.

Wir fordern unseren gerechten Anteil Also nun, habt ein Einsehen, liebe Amadeu Antonio Stiftung (AAS). Ihr seid begabte Spitzel, ihr habt gewissenmassen das Beste aus der DDR in die Gegenwart gerettet, nämlich die Stasi-Methoden, und für das Internet fruchtbar gemacht. Als Entschädigung für den uns entgangenen Lustgewinn am Denunzieren, Verpfeifen und Verraten verlangen wir von Euch: Einen Anteil von 30 Prozent der Mittel, die Ihr vom Familienministerium, Euren oben genannten Werbepartnern sowie den Stiftungen der SAP und des Freudenbergkonzerns (Vileda) erhalten habt. Außerdem möchten wir einen direkten Link. Schließlich ist Denunziation auf dem Weg, olympische Disziplin zu werden, oder warum sind Fußballbund und Deutscher Sportbund (Bitte zusätzlich 5 Logenplätze für jedes WM-Spiel) Eure Partner? Auf ein Gratis-Abo der ZEIT verzichten wir freiwillig. Auf einigen Freifahrten in einem Feuerwehr-Auto mit Blaulicht und Martinshorn vom Deutschen Feuerwehrverband allerdings bestehen wir. Und auf Freibier von Anetta Kahane. Link: http://www.rolandtichy.de/daili-es-sentials/wirfordern-unseren-gerechten-anteil-am-denunziations-portal/

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BERLIN. Die CDU hat gegen ihre Erwähnung in einem Internetportal der linken Amadeu Antonio Stiftung protestiert. Es sei eine „bodenlose Frechheit, daß das Wiki-Projekt ‘no-nazi.net’ der Amadeu Antonio Stiftung die CDU in eine Reihe mit Neonazis und Rechtspopulisten stellt“, kritisierte CDU-Generalsekretär Peter Tauber auf Facebook.

bewahrheiten, sollte man die Gelder streichen.“

Er habe die Stiftung am Mittwoch in einem Brief aufgefordert, sich von dieser „unverantwortlichen Gleichsetzung der CDU mit den Feinden unserer Demokratie zu distanzieren und das sofort abzustellen“. Wer konservative und patriotische Demokraten in eine rechtsradikale Ecke stelle, verharmlose die, die wirklich rechtsradikal seien und die Demokratie bekämpften.

Der Vorsitzende der Jungen Union Mainz, Felix Leidecker, startete deshalb im Internet eine Petition, die staatliche Förderung der Stiftung bis auf weiteres zu stoppen. Zudem solle der Verfassungsschutz die Amadeu Antonio Stiftung auf Basis der getätigten Aussagen ihrer Vertreter und öffentlichen Kundgaben der Stiftung überprüfen.

Hintergrund ist das Projekt „Wiki Neue Rechte“. Darin wird nebn Parteien wie der NPD, dem Dritten Weg oder Die Rechte NRW auch die CDU aufgeführt. Grund dafür sind unter anderem einige AfD-Politiker, die früher in der CDU aktiv waren. Über den Vorgang hatte zuerst die FAZ berichtet. Erwähnt wird auch die SPD wegen ihres Mitglieds Thilo Sarrazin. Petition verlangt Ende öffentlicher Förderung Empört reagierte auch der CDU-Bundestagsabgeordnete Volker Ullrich. Als Reaktion auf den FAZ-Artikel schrieb er auf Twitter: „Sollte es sich 122

Die Amadeu Antonio Stiftung finanziert sich zu einem großen Teil aus öffentlichen Geldern. Wie das Bundesfamilienministerium auf Anfrage der JUNGEN FREIHEIT mitteilte, wurde die Stiftung allein von ihm in den Jahren 2012 bis 2016 für neun Projekte mit 1.770.373 Euro gefördert.

Stiftung prüft rechtliche Schritte gegen FAZ Die Stiftung wies die Vorwürfe am Mittwoch zurück. „Weder die Amadeu Antonio Stiftung noch das Wiki ‘Neue Rechte’ behaupten, die CDU sei der „Neuen Rechten“ zuzuordnen. Im Wiki werden bekannte Personen benannt, die im Zusammenhang mit der ‘Neuen Rechten’ stehen und wie diese öffentlich auftraten und auftreten“, teilte die Stiftung mit. Alle Einträge in dem Wiki würden mit besonderer Sorgfalt überprüft. „Zur Meinungsfreiheit gehört, daß auch die Amadeu Antonio Stiftung überzogene Kritik in Meinungsbeiträgen duldet.“ Der FAZ-Artikel sei jedoch auf der Medienseite der

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Zeitung erschienen und nicht als Meinungsartikel. Die Amadeu Antonio Stiftung prĂźfe daher rechtliche Schritte. (krk) Link: https://jungefreiheit.de/politik/deutschland/2016/ cdu-kritisiert-amadeu-antonio-stiftung/


openPetition Deutschland - Staatliche Förderung der Amadeu-Antonio-St Staatliche Förderung der Amadeu-Antonio-Stiftung stoppen! Die Amadeu-Antonio-Stiftung gibt an, „Für Zivilgesellschaft und demokratische Kultur“ zu streiten. Geführt wird die Stiftung von Anetta Kahane, einer ehemaligen StaSi-IM, die von 1973 bis 1982 Bürger der DDR im Auftrag des SED-Regimes ausspionierte. In den bisher veröffentlichten Jahren 2008-2014 erhielt die Stiftung knapp 6.2 Millionen an Zuschüssen, vor allem vom Bundesfamilienministerium. Da die Stiftung diese öffentlichen Fördermittel nicht einmal annähernd aufbrauchte, wurden damit unter anderem erhebliche Rücklagen gebildet, welche auch für Finanzgeschäfte der Stiftung missbraucht werden. Unter Federführung des Justizministers Heiko Maas (SPD) wurde eine Task-Force eingerichtet, welche sog. „Hate-Speech“, also Hasskommentare, auf Facebook löschen soll. Dazu gab das Bundesinnenministerium bekannt, dass auch Inhalte zensiert werden sollen, die explizit nicht gegen Recht und Gesetz verstoßen, im Sinne der Task Force allerdings in Deutschland nicht mehr erwünscht sind. Wenn nun also Inhalte gelöscht werden, welche gegen kein Gesetz verstoßen und von der Meinungsfreiheit gedeckt sind, kann man in diesem Fall nur von Zensur sprechen. Darüber hinaus gab die Stiftung eine Broschüre gegen eben jene „Hate-Speech“ heraus. Verantwortlich dafür war im Auftrag der Amadeu-Antonio-Stiftung die Aktivistin Julia Schramm. Diese ist bekannt für Aussagen wie „Danke, Bomber Harris“ in Bezug auf die Tötung von fast 25.000 Zivilisten in Dresden, „Deutschland darf getötet werden“ oder „Lasst es krachen, lasst es knallen – Deutschland in den Rücken fallen“. Man weiß nicht einmal, was befremdlicher anmutet: Dass die Bundesregierung eine selbst erklärte Staatsfeindin subventioniert- oder dass eben jene Dame, die für ihre öffentlichen, verbalen Ausfälle bekannt ist, nun im staatlichen Auftrag gegen angebliche Hasskommentare vorgehen soll. Das Bundesfamilienministerium um Ministerin Manuela Schwesig (SPD) fördert dieses Gebaren mit rund 130.000 Euro Steuergeld. 124

Auf der von der Amadeu-Antonio-Stiftung betriebenen Internetplattform „neue-rechte.de“ werden die CDU und die SPD, welche die Bundesregierung stellen, die wiederum die Stiftung mit Steuergeldern alimentiert, neben dem „III. Weg“, der „NPD“ oder der „English Defense League“ als rechtsextrem eingeordnet. Dort sollen Personen anonym an einen öffentlichen Pranger gestellt werden- nach Parteien geordnet. In weiteren Publikationen ruft die Amadeu-Antonio-Stiftung dazu auf, selbst von dem Grundrecht auf Meinungsfreiheit getragene, nicht justiziable Aussagen in sozialen Netzwerken zu melden und missbräuchlich zur Anzeige zu bringen. Auch dieses Engagement wir finanziert von der Bundesregierung. Wir, die Unterzeichner, lehnen Extremismus in jeder Form ab. Es ist richtig, dass für Rechtsextremismus kein Platz in unserer Gesellschaft sein darf. Allerdings kann Extremismus nicht durch Extremismus bekämpft werden: Es gibt keinen „guten“ oder „besseren“ Extremismus. Er ist in jeder Form abzulehnen - sei es rechtsradikales, linksradikales oder islamistisches Gedankengut. Zur Bekämpfung einer radikalen Richtung darf der Staat nicht eine andere radikale Richtung fördern. Daher fordern wir: 1. Der Verfassungsschutz muss die AmadeuAntonio-Stiftung auf Basis der getätigten Aussagen ihrer Vertreter und öffentlichen Kundgaben der Stiftung überprüfen. 2. Zukünftig dürfen nur noch Stiftungen, Institutionen etc. mit öffentlichen Mitteln gefördert werden, welche sich auf die freiheitlich-demokratische Grundordnung berufen und deren Handeln nicht darauf abzielt, Grundrechte einzuschränken oder die Bundesrepublik Deutschland zu bekämpfen oder zu verunglimpfen. Dies gilt auch für Vertreter der geförderten Institutionen. 3. Die Kundgabe von Äußerungen, welche durch das Grundrecht auf Meinungsfreiheit gedeckt sind, darf nicht von staatlichen Stellen oder im Auftrag staatlicher Stellen ohne juristische Überprüfung zensiert werden.

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tiftung stoppen! - von: Felix Maximilian Leidecker - an: Bundesregierung

4. Die Bundesregierung wird aufgefordert, Extremismus in allen seinen Erscheinungsformen zu bekämpfen. Dabei darf nicht nicht die Bekämpfung einer Form forciert werden, während die Bekämpfung andere Formen vernachlässigt wird. 5. Im konkreten Fall sind sämtliche staatlichen Zuwendungen an die Amadeu-Antonio-Stiftung bis auf Weiteres zu stoppen. Begründung: Staatliche Förderung der Amadeu-Antonio-Stiftung stoppen! Die Amadeu-Antonio-Stiftung gibt an, „Für Zivilgesellschaft und demokratische Kultur“ zu streiten. Geführt wird die Stiftung von Anetta Kahane, einer ehemaligen StaSi-IM, die von 1973 bis 1982 Bürger der DDR im Auftrag des SED-Regimes ausspionierte. In den bisher veröffentlichten Jahren 2008-2014 erhielt die Stiftung knapp 6.2 Millionen an Zuschüssen, vor allem vom Bundesfamilienministerium. Da die Stiftung diese öffentlichen Fördermittel nicht einmal annähernd aufbrauchte, wurden damit unter anderem erhebliche Rücklagen gebildet, welche auch für Finanzgeschäfte der Stiftung missbraucht werden. Unter Federführung des Justizministers Heiko Maas (SPD) wurde eine Task-Force eingerichtet, welche sog. „Hate-Speech“, also Hasskommentare, auf Facebook löschen soll. Dazu gab das Bundesinnenministerium bekannt, dass auch Inhalte zensiert werden sollen, die explizit nicht gegen Recht und Gesetz verstoßen, im Sinne der Task Force allerdings in Deutschland nicht mehr erwünscht sind. Wenn nun also Inhalte gelöscht werden, welche gegen kein Gesetz verstoßen und von der Meinungsfreiheit gedeckt sind, kann man in diesem Fall nur von Zensur sprechen. Darüber hinaus gab die Stiftung eine Broschüre gegen eben jene „Hate-Speech“ heraus. Verantwortlich dafür war im Auftrag der Amadeu-Antonio-Stiftung die Aktivistin Julia Schramm. Diese ist bekannt für Aussagen wie „Danke, Bomber Harris“ in Bezug auf die Tötung von fast 25.000 pip

Zivilisten in Dresden, „Deutschland darf getötet werden“ oder „Lasst es krachen, lasst es knallen – Deutschland in den Rücken fallen“. Man weiß nicht einmal, was befremdlicher anmutet: Dass die Bundesregierung eine selbst erklärte Staatsfeindin subventioniert- oder dass eben jene Dame, die für ihre öffentlichen, verbalen Ausfälle bekannt ist, nun im staatlichen Auftrag gegen angebliche Hasskommentare vorgehen soll. Das Bundesfamilienministerium um Ministerin Manuela Schwesig (SPD) fördert dieses Gebaren mit rund 130.000 Euro Steuergeld. Auf der von der Amadeu-Antonio-Stiftung betriebenen Internetplattform „neue-rechte.de“ werden die CDU und die SPD, welche die Bundesregierung stellen, die wiederum die Stiftung mit Steuergeldern alimentiert, neben dem „III. Weg“, der „NPD“ oder der „English Defense League“ als rechtsextrem eingeordnet. Dort sollen Personen anonym an einen öffentlichen Pranger gestellt werden- nach Parteien geordnet. In weiteren Publikationen ruft die Amadeu-Antonio-Stiftung dazu auf, selbst von dem Grundrecht auf Meinungsfreiheit getragene, nicht justiziable Aussagen in sozialen Netzwerken zu melden und missbräuchlich zur Anzeige zu bringen. Auch dieses Engagement wir finanziert von der Bundesregierung. Wir, die Unterzeichner, lehnen Extremismus in jeder Form ab. Es ist richtig, dass für Rechtsextremismus kein Platz in unserer Gesellschaft sein darf. Allerdings kann Extremismus nicht durch Extremismus bekämpft werden: Es gibt keinen „guten“ oder „besseren“ Extremismus. Er ist in jeder Form abzulehnen - sei es rechtsradikales, linksradikales oder islamistisches Gedankengut. Zur Bekämpfung einer radikalen Richtung darf der Staat nicht eine andere radikale Richtung fördern. Im Namen aller Unterzeichner/innen. Mainz, 17.08.2016 (aktiv bis 16.02.2017) Link: https://www.openpetition.de/petition/online/ staatliche-foerderung-der-amadeu-antonio-stiftung-stoppen

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Keine Meinungszensur im Internet Die PIRATEN Jena setzen sich für ein freies Internet ein und kritisieren vehement jegliche Versuche, über die Einflussnahme auf soziale Netzwerke eine Meinungszensur oder Ge-sinnungsjustiz zu etablieren. Unabhängig von bereits existierenden Straftatbeständen ist die freie Rede ohne jegliche Zensur ein Grundelement freiheitlichdemokratischer Gesellschaften. Wir fordern daher die politischen Entscheider auf, Projekte und Initiativen, die auf die Einschränkung der Meinungsfreiheit im öffentlichen Raum abzielen, zu beenden bzw. deren Förderung aus öffentlichen Mitteln umgehend einzustellen. link: http://piraten-jena.de/kommunalpolitik/aktuelle-positionspapiere/

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Stefan Körner, Bundesvorsitzender der Piratenpartei Deutschland zum politischen Aktionismus der Regierungsparteien: Das unionsgeführte Innenministerium sowie die Sozialdemokraten um Bundesjustizminister Heiko Maas haben sich auf das Internet spezialisiert und wollen gegen „Hate-Speech“ im Netz vorgehen, also alles wegzensieren, was nicht sowieso schon als Straftat verboten wäre. Wenn Aussagen strafrechtlich relevant sind, werden sie schon jetzt verfolgt, aber mal eben gefühlte böse Aussagen zensieren zu wollen, die nicht strafrechtlich relevant sind, das geht zu weit. Hier sollen im Rahmen der „political correctness“ weitreichende Gedankenverbote durchgesetzt werden; diese Einschränkung der Meinungsfreiheit können wir auf keinen Fall unwidersprochen hinnehmen.

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Feist: „Förderung der Amadeu-Antonio-Stiftung schnellstmöglich einstellen!“

Gelder besser für echte Demokratieförderung verwenden In einem Brief hat der Leipziger Bundestagsabgeordnete Thomas Feist (CDU) Bundesfamilienministerin Schwesig aufgefordert, die Bundesförderung für die Amadeu-Antonio-Stiftung einzustellen. Die Stiftung war zuletzt mehrfach dadurch aufgefallen, dass Linksradikale sie als Plattform für Denunziationen und zur Ankündigung von Gewalttaten genutzt hatten. „Dass solch eine Stiftung, die angibt, sich der Förderung von demokratischer Kultur anzunehmen, stattdessen aber als Plattform für Linksradikale dient, vom Bund gefördert wird, ist ein Unding. Denunziationen und Gewaltandrohungen werden hier belohnt. Alle redlichen Antragsteller müssen sich dadurch auf den Arm genommen fühlen. Die Förderung muss daher schnellsten gestoppt werden!“ begründet Feist seinen Brief. Zuletzt waren durch Partner der Stiftung der Angriff auf das Wahlkreisbüro des Bundesinnenministers Thomas de Maizière angekündigt und zu Störungen der Feierlichkeiten zum Tag der Deutschen Einheit in Dresden aufgefordert worden. Auch wurde die CDU als Partei der „Neuen Rechten“ dargestellt. „Ich habe die Ministerin aufgefordert, spätestens mit der Erstellung des Bundeshaushaltes 2017 diesen Fehler zu korrigieren. Gerade in diesen Zeiten brauchen wir die Förderung echter demokratischer Kultur und ich bin sicher, dass es in Deutschland viele Projekte gibt, bei denen das Geld deutlich besser eingesetzt wäre“, so Feist. Nachricht, Pressemitteilung link: http://thomasfeist.de/2016/08/feist-foerderung-der-amadeu-antonio-stiftungschnellstmoeglich-einstellen/

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via http://time.com/4457110/internet-trolls/

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Äußerungen In der DDR war der § 98 des Strafgesetzbuchs ein Willkürparagraph, der z.B. gegen Regimegegner eingesetzt wurde, die Informationen an Menschenrechtler im Westen weitergaben. § 98. Sammlung von Nachrichten. (1) Wer Nachrichten, die geeignet sind, die gegen die Deutsche Demokratische Republik oder andere friedliebende Völker gerichtete Tätigkeit von Organisationen, Einrichtungen, Gruppen oder Personen zu unterstützen, für sie sammelt oder ihnen übermittelt, wird mit Freiheitsstrafe von zwei bis zu zwölf Jahren bestraft. (2) Vorbereitung und Versuch sind strafbar. Wenn man den Paragraphen zweimal liest, wird schnell klar: damit konnte man jedem DDR-Bürger nahezu alles in die Schuhe schieben – ob er nun wirklich Informationen in die BRD gegeben hatte oder nicht.

Der folgende fiktive Paragraph ist dem § 98 der DDR nachempfunden: in der Sorge, dass heute die Meinungsfreiheit durch anonyme Denunziation und willkürliche Sperrungen in sozialen Netzwerken gefährdet wird. § 98. Äußerungen. (1) Wer Äußerungen veröffentlicht, die geeignet sind, die gegen die festgelegte Moral und Ordnung gerichtete Tätigkeit von Organisationen, Einrichtungen, Gruppen oder Personen zu unterstützen oder für diese Nachrichten sammelt oder ihnen Nachrichten übermittelt, wird mit Ausschluss aus den sozialen Netzwerken von zwei bis zwölf Monaten bestraft. (2) Vorbereitung und Versuch sind strafbar.

Damit es niemals wieder solche Willkürparagraphen gibt: Setzen Sie sich für die Freiheit ein und nutzen Sie Ihre Freiheiten mit Verantwortung.

via https://stefanolix.wordpress.com/2016/08/20/aeusserungen/ pip

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IM, Stasi oder Amadeu-Antonio-Stiftung: Kahane bekämpft „politisch-ideologische Diversion (PID)“

Tätigkeit soweit gebracht hat, dass sie auch bei der übergeordneten Hauptabteilung XX geführt wurde.

Wir haben uns heute ein wenig in den Akten der Birtler-Behörde umgesehen, um Material zum Ministerium für Staatssicherheit und seinen vielen Inoffiziellen Mitarbeitern (IM) zu sammeln: 1048 IMs hat allein die Bezirksverwaltung Berlin in ihrer Abteilung XX beschäftigt. Insgesamt haben sich 173.081 DDR-Bürger als Spitzel für ihren Staat verdingt.

Zwar wissen wir nicht, was Kahane im Einzelnen für die beiden Abteilungen XX des Ministeriums für Staatssicherheit an Informationen in den acht Jahren ihrer Tätigkeit gesammelt hat, aber wir können Angaben dazu machen, mit welchen Aufgaben die Hauptabteilung XX bzw. Abteilung XX bei der Bezirksverwaltung Berlin betraut waren und entsprechend welche Informationen und Tätigkeiten die dortigen IMs beizubringen bzw. zu entfalten hatten. Die Statistik der Stasi, minutiös geführt, gibt darüber Auskunft. Sie findet sich in einer Online-Publikation, die MüllerEnbergs, der nämliche, der auch widerwilliger

Einer dieser DDR-Bürger war Anetta Kahane, die seitdem nicht müde wird, zu betonen, dass sie erst 19 Jahre alt war, als sie angeworben wurde (was man mit: und erst 27 Jahre als sie aufgehört hat, Stasi-IM zu sein, weiterführen muss) und dass niemand durch ihre Tätigkeit zu Schaden gekommen ist, eine Behauptung, die man nicht prüfen kann, weil Frau Kahane die 800 Seiten ihrer Akte, die beim Bundesbeauftragten für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen DDR aufbewahrt werden, nicht veröffentlicht (Tatsächlich sprechen die Indizien eher dagegen). Was man jedoch kann, ist den Tätigkeitsbereich eingrenzen, in dem Kahane sich für das MfS engagiert hat, damit der politische Feind mit seiner staatsfeindlichen Hetze nicht das glorreiche System der Jahreswagen von Trabant und Wartburg zum Einsturz bringt. Ausweislich der Angaben im Gutachten, das Helmut Müller-Enberg, seines Zeichens Mitarbeiter im Amt des Bundesbeauftragten eher widerwillig erstellt hat, wurde das Gutachten u.a. auf Grundlage der Akten BStU, MfS, BV Berlin, Abt. XX Nr. 1222 (Auszüge); BStU, MfS, BV Berlin, Abt. XX, A520-21 (Auszüge) BStU, MfS, HA XX RK Nr. 6791-6830 (Auszüge) BStU, MfS, HA XX/AKG Nr. 171 (Auszüge) erstellt. Müller-Enberg hatte also nicht alle Stasi-Akten über Kahane zur Einsicht vorliegen, sondern nur Auszüge. Die Aktenzeichen der Akten, die Müller-Enberg benutzt hat, zeigen, dass Kahane bei der Bezirksverwaltung (BV) Berlin in Abteilung XX geführt wurde und es wohl aufgrund ihrer 142

Gutachter über Kahane war, erstellt hat. “Bitte zitieren Sie diese Online-Publikation wie folgt: Helmut Müller-Enbergs: Inoffizielle Mitarbeiter des Ministeriums für Staatssicherheit, Teil 3: Statistiken. Unter Mitarbeit von Susanne Muhle. Berlin 2008.” Dort finden sich die folgenden Angaben zur Tätigkeit der Hauptabteilung XX und der Abteilung XX der Bezirksverwaltung Berlin des Ministeriums für Staatssicherheit. “In den Bereichen Staatsapparat, Kultur und Kirche sollte die Abteilung XX »politisch-ideologische Diversion« (PID) und »politische Untergrundtätigkeit« (PUT)

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im Raum Berlin aufdecken. Dementsprechend war sie nicht nur für die Sicherung bezirklicher Organe und Einrichtungen des Staatsapparates, der Führungsgremien der Parteien (ohne SED) und Massenorganisationen und der zentralen Massenmedien (Presse, Fernsehen, Rundfunk) zuständig. Sondern sie überwachte ferner Kirchen sowie Religionsgemeinschaften und agierte im »Operationsgebiet« (vor allem Bundesrepublik und West-Berlin) gegen »Zentren der PUT« und unter Angehörigen »alternativer Gruppierungen.“

Anetta Kahane war also mit PID und PUT beschäftigt, sie sollte dabei helfen, „politisch-ideologische Diversion“ (PID) zu bekämpfen, also Kritik am Herrschaftssystem der DDR, die man in der DDR als staatsfeindliche Hetze bezeichnet hat und generell Meinungsäußerungen, die der herrschende Marxismus-Leninismus wohl, wie man heute sagen würde, als Hatespeech angesehen hätte. Zudem war Kahane wohl daran beteiligt, „politische Untergrundtätigkeiten (PUT) im Raum Berlin aufzudecken“, was man frei als Bericht über Treffen auffassen kann, an denen mehr als ein Regimekritiker teilgenommen hat. Hauptgegenstand der Überwachung waren u.a. die Medien und alternative Gruppierungen. pip

In der DDR hat Kahane also dabei mitgewirkt, Menschen mit anderer Meinung, mit einer Meinung, die mit der herrschenden Ideologie nicht im Einklang stand und generell als staatsfeindliche Hetze bezeichnet wurde, zu bespitzeln und an die Obrigkeit zu melden. Wobei die Überwachung von Medien und alternativen Gruppierungen eine besondere Bedeutung hatte. Heute ist Kahane daran beteiligt, das Internet auf so genannte Hasskommentare hin abzusuchen. Ihre Stiftung vertreibt Broschüren, in

denen dargelegt wird, wie man die vermeintlichen Hasskommentierer bei der Obrigkeit, anonym, wie das Brauch unter IMs war, anschwärzt. Damals wie heute fühlt sich Kahane berufen, Menschen mit abweichender Meinung, die sich politisch-ideologischer Diversion schuldig gemacht haben (also eine falsche Meinung haben), zur Zielscheibe ihrer Agitation zu machen. Damals wie heute wird vornehmlich bei alternativen Gruppierungen nach den ideologischen Abweichlern gesucht. Damals wie heute sind die Medien zentraler Ort der Überwachungstätigkeit. Es hat sich nicht allzuviel verändert.

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Zersetzung: Stasi-Konzept in neuer Blüte Viele Menschen haben ein kurzes Gedächtnis, und selbst der Versuch, die Erinnerung an Ereignisse, die sich vor einigen Jahren oder Jahrzehnten abgespielt haben, wach zu halten, ist meist nicht von Erfolg gekrönt. Insbesondere die Erinnerung an das Scheitern sozialistischer Versuche und die Methoden, die in sozialistischen Staaten benutzt wurden, um ein Terrorregime über die Bevölkerung zu errichten, hat eine erstaunlich kurze Halbwertzeit, so dass meist nach nur einer kurzen Phase des Stillhaltens der nächste Versuch, das sozialistische Paradies auf Erden zu errichten, in Angriff genommen wird. Über kurz oder lang wird vergessen, mit welchen Terrormitteln die Staatssicherheit von Erich Mielke die eigene Bevölkerung unterdrückt und drangsaliert hat, und in fast noch kürzerer Zeit werden aus ehemaligen Konsorten Mielkes, die sich jahrelang als dessen Innoffizielle Mitarbeiter verdingt und ihre engsten Bekannten und Freude ausspioniert haben, nur 19-Jährige, Systemopfer oder auf eine andere Weise gesäuberte nur-Mitläufer. Damit nicht ganz vergessen wird, welches Überwachungsregime das Ministerium für Staatssicherheit (MfS) implementiert hatte, damit nicht vergessen wird, dass das MfS sein Überwachungs- und Terrorsystem ohne die Hilfe vieler Inoffizieller Mitarbeiter (IM) nicht hätte aufrecht erhalten können und um zu zeigen, dass IMs ein integraler Bestandteil dieses Systems waren, dokumentieren wir im Folgenden einen Teil der Richtlinie Nr. 1/76 zur Entwicklung und Bearbeitung Operativer Vorgänge (OV) des Ministeriums für Staatssicherheit der DDR und daraus Punkt 2.6 „Die Anwendung von Maßnahmen der Zersetzung“. Dass der Begriff der Zersetzung, der die Zerstörung eines Organismus bezeichnet, sorgfältig gewählt wurde, machen die Maßnahmen der Zersetzung deutlich. Maßnahmen der Zersetzung zielen darauf, 144

„feindlich-negative Kräfte“, also z.B. DDRBürger, die eine andere, als die herrschende Meinung haben, die sich z.B. der Kritik am Regime schuldig gemacht haben (in der DDR nannte man das staatsfeindliche Hetze, heute lässt man das „staatsfeindlich“ weg), zu „zersplittern“, zu „lähmen“, zu „desorganisieren“ und zu „isolieren“. „Zersetzungsmaßnahmen können sich sowohl gegen Gruppen, Gruppierungen und Organisationen als auch gegen einzelne Personen richten“. Anders formuliert: Zersetzende Maßnahmen können sich gegen jeden DDR-Bürger richten, niemand ist davor sicher. Im Einzelnen listet die Richtlinie des MfS die folgenden Maßnahmen als „[b] ewährte … Formen der Zersetzung“ auf:

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Eine „systematische Diskreditierung des öffentlichen Rufes, des Ansehens und des Prestiges auf der Grundlage miteinander verbundener wahrer, überprüfbarer und diskreditierender sowie unwahrer, glaubhafter, nicht widerlegbarer und damit ebenfalls diskreditierender Angaben“ Das Anschwärzen von Personen, die nach Ansicht des Anschwärzers einen Hasskommentar abgesetzt haben, selbst das Anschwärzen von Personen, denen man nur einen Hasskommentar unterstellt, ist somit eine moderne Variante dieses bewährten Mittels des MfS.

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Die „systematische Organisierung beruflicher und gesellschaftlicher Misserfolge zur Untergrabung des Selbstvertrauens einzelner Personen;“ Boykottaufrufe, die darauf abzielen, bestimmten Autoren die Möglichkeit, ihre Bücher zu verlegen, zu nehmen oder Rezensionen der Bücher bestimmter Autoren mit einzig dem Ziel, den Autor als geistig defizitär oder voller Hass oder mit einer sonstigen Art der Minderbemittelung behaftet zu diskreditieren, fallen in diese Klasse. Akif Pirincci mag sich hier wiederfinden.

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Eine „zielstrebige Untergrabung von Überzeugungen im Zusammenhang mit bestimmten Idealen, Vorbildern usw. und die Erzeugung von Zweifeln an der persönlichen Perspektive“; Die konsequente Infanti-

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lisierung von Teilen des öffentlichen Diskurses z.B. dadurch, dass Gruppenbildung „wir/die“ zum Rassismus erklärt werden oder von Ideologien der Ungleichwertigkeit fabuliert wird, die ebenfalls Rassismus begründen würden (und zwar von Leuten, die besser bezahlt werden als z.B. ein Müllfahrer) sind Beispiele, die sich hier aufdrängen.

donymer Briefe, Telegramme, Telefonanrufe usw., kompromittierender Fotos, z. B. von stattgefundenen oder vorgetäuschten Begegnungen;

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Das „Erzeugen von Misstrauen und gegenseitigen Verdächtigungen innerhalb von Gruppen, Gruppierungen und Organisationen;“ Die Piraten können sicher ein entsprechendes Lied singen; Die Entfernung bzw. Zerstörung der Sozialwissenschaften durch die Installierung radikalfeministischer Positionsinhaber, deren Verbindung zu Wissenschaft in etwa der Verbindung von Iwan Alexandrowitsch Serow zur Wissenschaft entspricht, mag dem ein oder anderen als weiteres Beispiel dienen.

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“Das „Erzeugen bzw. Ausnutzen und Verstärken von Rivalitäten innerhalb von Gruppen, Gruppierungen und Organisationen durch zielgerichtete Ausnutzung persönlicher Schwächen einzelner Mitglieder;“ Man fühlt sich an die Grabenkämpfe in der AfD und abermals an den schnellen Aufstieg und noch schnelleren Niedergang der Piraten erinnert. Bei der Planung und Durchführung der Zersetzungsmaßnahmen griff das MfS regelmäßig auf die Informationen zurück, die durch IMs erlangt wurden, und es waren IMs, die für die Umsetzung der Zersetzungsmaßnahmen eingesetzt wurden (mit oder ohne ihr Wissen). Wer vor diesem Hintergrund wie Anetta Kahane behauptet, er habe 8 Jahre für das MfS gearbeitet ohne dabei einem Menschen zu schaden, den kann man nur auffordern, dafür den Nachweis zu führen und alle 800 Seiten der eigenen Stasi-Akte der Öffentlichkeit zugänglich zu machen.

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die gezielte Verbreitung von Gerüchten über bestimmte Personen einer Gruppe, Gruppierung oder Organisation; gezielte Indiskretionen bzw. das Vortäuschen einer Dekonspiration von Abwehrmaßnahmen des MfS;“ Wer erinnert sich nicht, an das bewusste Missverstehen einer Rede von Akif Pirincci, das ihn in medialer Geschlossenheit getroffen hat und deren gerichtliche Revision zu einem Zeitpunkt erfolgt ist, zu dem kaum jemanden noch daran interessiert war? Wie ist es mit der Vorverurteilung von Jörg Kachelmann, den Versuchen, Donald Trump oder Boris Johnson lächerlich zu machen? Erkennt jemand Gemeinsamkeiten im Vorgehen mit den „bewährten Formen, Mitteln und Methoden“ des Ministeriums für Staatssicherheit? Es wäre sicher lohnenswert, wenn sich ein Student der Soziologie oder der Geschichte mit der Frage beschäftigt, welche Weiterführungen der Richtlinie aus dem Ministerium für Staatssicherheit sich für Deutschland finden lassen, und wer die Hauptakteure sind, die für die Kontinuität von Stasi-Methoden verantwortlich sind. Vielleicht findet sich dann noch ein zweiter Student, der sich dafür interessiert, was aus all den hauptamtlichen Mitarbeitern des Ministeriums für Staatssicherheit geworden ist, die nach der Vereinigung so plötzlich und mit all ihrem Wissen über z.B. Arten, Mittel und Methoden der Zersetzung verschwunden oder untergetaucht sind…

Schließlich erinnert die Aufstellung der „[b] ewährten Mittel und Methoden der Zersetzung“, für die „geeignete IM einzusetzen“ sind, an so manche Kampagne, die in den letzten Monaten aus öffentlich-rechtlichen Medien heraus gestreut wurde, z.B. im Hinblick auf die Verbreitung unwahrer Behauptungen oder deren Einmengung im Rahmen einer oberflächlich betrachtet, angemessenen Berichterstattung. Die „[b]ewährten Mittel und Methoden der Zersetzung“ sind die folgenden:

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“die Verwendung anonymer oder pseu- M#AAS-Syndrom -

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Die Stasi am Küchentisch Gestern las ich diesen Artikel im Tagesspiegel (*”Angriffe gegen Amadeu-Antonio-Stiftung”, von Matthias Meisner). Viel sagte er mir nicht. Weder kenne ich die Stiftung, ihre Vorsitzende und den guten Glauben an Broschüren habe ich nie besessen. Aber diesen einen Satz nämlich in dem der Autor einen Stasi-Forscher zitiert, der behauptet, die benannte Dame habe niemandem Nachteile mit ihrer IM-Tätigkeit zugefügt, den nahm ich mit und merkte ihn mir. Dann musste ich weiter, denn der Tag brüllte in mein Ohr und zog an meinem Ärmel. Aber Nachts ,spät war es schon, da fiel er mir wieder ein: Sie habe niemanden geschadet während ihrer Zeit als IM für den Staatssicherheitsdienst der DDR. Diesen Satz habe ich schon einmal gehört, ganz ähnlich, vor vielen Jahren, als ich ein Kind war, am Küchentisch meiner Großmutter nämlich. Aber der Satz beginnt an einer anderen Stelle. Eines Morgens während der langen Sommerferien, die ich Jahr für Jahr bei meinen Großeltern in Deutschland verbrachte, zog meine Großmutter ihr blaues Reisekostüm an, hieß mich ein Buch einzustecken, nahm mich bei der Hand und dann saßen wir im Zug nach Leipzig. Meine Großmutter hatte Antrag auf Akteneinsicht gestellt. Ist das nicht ein wahres, deutsches Wort? Einsicht wurde gewährt, aber ich verstand nicht, was das war eine Akte und warum es eine über meine Großmutter, die neben mir saß, geben sollte. Meine Großmutter, die ich liebte wie niemanden sonst. “Später, sagte meine Großmutter, erkläre ich es dir.” Dann sah meine Großmutter ihre Akten ein. Ich tat nur so, als würde ich in meinem Buch lesen und sah sie an. Vieles überblätterte sie, manchmal nickte sie und man146

chmal schüttelte sie den Kopf. Aber dann blieben ihre Augen hängen. Ihre Hand ballte sich zur Faust und sie las schneller und schneller. Dann schlug sie die Akte zu und wir gingen. Wir gingen zum Auberbach’s Keller und sie gab den Faust, wir aßen Schokoladenkuchen im “CoffeBaum” und ich sah, dass ihre Hand noch immer zur Faust geballt war. Weiße Knöchel und eine kalte Hand. Aber meine Großmutter verlor niemals in der Öffentlichkeit die Contenance und so saßen wir schließlich in der Thomaskirche und hörten Bach. Im Zug schlief ich ein gegen sie gelehnt, die so gut roch und auch als wir ankamen, wachte ich nicht auf. Meine Großmutter aber trug mich nach Hause. Sie war die stärkste Frau, die ich kannte und ihre Arme waren der sicherste Ort der Welt. Meine Großmutter hasste Kochen wie Putzen. Es war ihr reine Zeitverschwendung und sie sah nicht ein, wieso sie sich um klare Fensterscheiben und gefeudelte Böden bekümmern sollte. Als meine Großeltern in den 1950er Jahren aus Israel nach Deutschland zurückkehrten in den kleinen Ort im bald dann geteilten Deutschland, da suchte meine Großmutter bevor sie in der Poliklinik zu praktizieren begann, eine Zugehfrau, die ihr den Haushalt führen sollte. Die Zugehfrau war aus Ostpreußen. “Ostpreißn” sagte sie, wurde sie gefragt. Meine Großmutter wollte es nicht wissen. “Vier Briiieder” sagte sie und meinte an der Front für Großdeutschland gefallen. “So, so”, sagte meine Großmutter und sagte nichts weiter. Die Zugehfrau zog in die Einliegerwohnung im Haus und fragte nicht weiter. “Wir sind von der anderen Seite”, sagte meine Großmutter und ich weiß nicht ob die Zugehfrau es verstand. In den nächsten Jahren, die bald Jahrzehnte wurden also wusch und mangelte sie, lernte Labskaus zu kochen und Strudel zu

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machen wie meine Großmutter sie mochte, die ihr auch Königberger Klopse abgewöhnte, sie pahlte Erbsen, reinigte Flure, schüttelte die Betten auf, machte Besorgungen, bügelte, goss die Blumen, fegte den Hof, stellte den Milchreis zum Ziehen unter die Daunen des Ehebetts und Morgens reichte sie meinem Großvater, der sich in Hemdsärmeln rasierte ein heißes Handtuch an, einmal fragte sie ihn, ob seine Briiieder auch gefallen waren. Mein Großvater sah sie stumm an. Am Abend saß sie mit am Tisch der Familie und sie reiste auch mit der Familie in die Ferien. Sie war kein Familienmitglied, aber sie gehörte dazu. Ihr wurde nichts anvertraut, aber vor ihr wurde auch nicht geschwiegen. Geheiratet hat sie nie. Dies alles änderte sich nicht , auch nach 1990 nicht und als meine Großmutter ihr den Ruhestand antrug war sie empört: „Aberrr Frau Dokterrrr!“ Meine Großmutter nickte und freute sich der immer reinen Fenster. Dann fuhr sie mir nach Leipzig. Am nächsten Morgen ging sie nicht in die Praxis. Sie saß am Küchentisch und wartete. Ich wartete vor dem Schlüsselloch. Viel verstand ich nicht. Aber, das meine Großmutter sagte: „Verschwinden Sie“, das verstand ich doch. Und auch den Satz: „Aberrrr ich habe doch niemanden geschadet, ich habe immer nur Gutes über sie geschrrrieben”, das verstand ich doch. Dann ging die Küchentür auf.. Die Zugehfrau heulte und nie werde ich die tiefe Verachtung im Blick meiner Großmutter vergessen. Die Zugehfrau habe ich nie wieder gesehen. Viele Jahre später erzählte mir meine Großmutter, dass die Zugehfrau über viele Jahre, Berichte über das Familienleben an die Staatssicherheit geliefert habe. In schlechtem Deutsch zumal, was meine Großmutter nie genug verachten konnte. „Sie wahren im Theater“, so hieß es im Bericht, notiert wurden die Bücher, die pip

auf dem Nachtkasten des Ehebetts lagen und die meine Großeltern lasen, es gibt Kopien des Gästebuchs und jedes Westpaket, wurde akribisch notiert. Feindliches Ausland: Israel. Eine so vollständig wie fehlerhafte Familienchronik. Akribisch beschrieben der Geburtstagstisch meines Vaters: nur Eisenbahn ohne h. Vieles muss ihr Rätsel aufgegeben haben, der Besuch eines mit meinem Großvater befreundeten Rabbiners, wurde als Mann in schwarzem Mantel mit Fragezeichen ( “Priesther” ) vermerkt. Jahrelange Notizen über alles und nichts. Immer wieder der Blick durch das Schlüsselloch in der selbst die Migräneanfälle meiner Großmutter akribisch vermerkt sind. Dann wieder „Zielperson beklagt die schlechten hygienischen Zustände der Poliklinik.“ Als die Zugehfrau schließlich das Haus verließ, schloss sich meine Großmutter im Schlafzimmer ein. Das war nie ein gutes Zeichen und ich wartete mit klopfendem Herzen vor der Tür bis sie heraus kam. Ich musste lange warten, dann kam sie doch und hielt mich in den Armen. Niemand war stärker als meine Großmutter, nirgends war ich sicherer als in ihren Armen. Aber ich sah, dass sie geweint hatte und ich verstand damals etwas über die Grenzen die zwischen schaden und beschädigt verlaufen und es scheint mir fatal, so zu tun als würde es sie nicht geben, als spielten sie für diejenigen deren Schritte durch das Schlüsselloch dokumentiert wurden, keine Rolle. Link: https://readonmydear.wordpress.com/ 2016/08/04/die-stasi-am-kuchentisch/

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07.09.2016 | von Dr. rer nat Philipp Lengsfeld, MdB

‚Habe niemanden geschadet’ oder Ich bin promovierter Physiker mit einer oraußer Kaffee und Zigaretten war nichts dentlichen Zahl von Publikationen in internationalen, peer-reviewed Fachzeitschrif– der Fall ‚IM Victoria’ Kritische Durchsicht eines Gutachtens aus gegebenen Anlass Aktuell kocht im Zuge der Diskussion um das Vorgehen der vom BMFSJ-geförderten Amadeu-Antonio-Stiftung in ihrer hochumstrittenen Anti-‚Hatespeech’-Kampagne in den sozialen Netzwerken, bei der auch der neutrale Beobachter durchaus denunziatorische Ansätze erkennt, eine Geschichte hoch, bei der ich anfangs geneigt war zu sagen, dass Jugendsünden einer Studentin - der jetzigen Vorsitzenden der AmadeuAntonio-Stiftung Anetta Kahane - vor 30 Jahren in der DDR-Diktatur nicht überbewertet werden sollten. Da aber von Seiten der Amadeu-AntonioStiftung und ihrer Unterstützer aktuell mehrfach die Aussage wiederholt wurde, ein Gutachten würde belegen, dass Anetta Kahane als IM Victoria ‚niemanden geschadet’ habe, sah ich mich doch herausgefordert, mir die Sache näher anzusehen, denn das ‚Ich habe niemanden geschadet’ war der Standardslogan enttarnter IMs, der mich immer massiv geärgert hat. Ich habe deshalb das zitierte Gutachten von Dr. Müller-Enbergs einer kritischen Analyse unterzogen, die ich hier zur Diskussion stelle. Meine Kritik orientiert sich dabei grob an der Struktur des Gutachtens, welches im Internet leicht zu finden ist.

ten. In meiner Zeit als wissenschaftlicher Mitarbeiter in einem international agierenden Pharmaunternehmen aus Berlin habe ich mich intensiv mit kritischer Bewertung von fremden und eigenen Studiendaten und Publikationen beschäftigt. Auch hier erfolgten Veröffentlichungen und Vorträge. Ich habe keine formelle Ausbildung in Politologie oder Geschichte, habe mich aber als Betroffener, Zeitzeuge, Interessierter und Aktiver intensiv mit dem Thema SED-PDS-MfS-DDR auseinandergesetzt. Als langjähriger Kommunalpolitiker und seit 2013 als Mitglied des Deutschen Bundestages (CDU/CSU-Fraktion) bin ich tief in politische Zusammenhänge eingebunden. Erinnerungspolitik ist dabei eines meiner Fachthemen. Diese Arbeit erfolgte ohne Auftrag, ohne Bezahlung, aber natürlich nicht ohne politische Intention. II. Der Auftrag Dr. Müller-Enbergs beschreibt relativ ausführlich, wie er von Anetta Kahane im Dezember 2012 um das in Rede stehende Gutachten gebeten wurde. Er beschreibt, dass er Frau Kahane erklärt hat, dass er das Gutachten nur als ‚Dozent der Syddansk Universitet’ (Dänemark) erstellen kann, nicht als Mitarbeiter des BStU (vulgo Stasiunterlagenbehörde). Der Auftrag wird mündlich vereinbart, ein Honorar gab es nicht.

I. Vorab – Über den Kritiker Zunächst als disclaimer einige Worte zum mir, dem Kritiker des Gutachtens. 148

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III. Aufgabenstellung

Kritik Im Pharmabereich - aber nicht nur da - ist es selbstverständlich, nach der Motivation eines Gutachters zu fragen. Bezahlung ist dabei eine natürliche und voll nachvollziehbare, wenn auch oft kritisch kommentierte Motivation, gefolgt von wissenschaftlichem Ehrgeiz. Wichtig ist die Transparenz. Leider bleibt die Motivation von Dr. Müller-Enbergs unklar. Ist es Sympathie für die Politik und/oder die Person Anetta Kahane? Oder der wissenschaftliche Ehrgeiz eine steile, hoch umstrittene These konkret belegen zu können? Beide Varianten wären nicht unproblematisch und hätten als ‚bias’, also als Voreingenommenheit klar manifestiert werden müssen.

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Anetta Kahane (Auftraggeberin) und Dr. MüllerEnbergs (Gutachter) einigten sich auf die folgende Fragestellung: Gibt es aus den von Frau Kahane übermittelten Akten und ihren persönlichen Ergänzungen Hinweise darauf, dass das Wirken der IM Victoria (Kahane) in den Jahren 1974-82 Dritten Nachteile zugefügt hat? Kritik Ich halte diese konkrete Fragestellung für einen schweren Webfehler des Gutachtens. Statt einen renommierten MfS-Experten zu bitten, eine ergebnisoffene Bewertung/Einordnung ihrer IMTätigkeit zu versuchen, wird in der Fragestellung schon ganz klar die Richtung der Antwort vorgegeben. Der erhoffte Freispruch ist hier meines Erachtens nach schon in der Formulierung praktisch vorgegeben.

IV. Methodik Der Gutachter stützt sich ausschließlich auf Aktenmaterial, welches ihm die Auftraggeberin und Ex-IM selber zur Verfügung stellt (natürlich

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in Kenntnis des Inhalts). Ergänzt wird dieses Material durch ausführliche Gespräche mit der Auftraggeberin. Andere Materialien werden nicht verwendet. Eigene Recherchen erfolgen nicht. Gespräche mit Betroffenen oder MfS-Verantwortlichen finden nicht statt. Es gibt keinen Ko-Autor, keinen Reviewer, keinen Herausgeber, keinerlei Gegenkontrolle irgendeiner Art. Kritik Dies ist eine der ganz großen Schwächen des Gutachtens. Ich wage mal die These, dass keine Fachzeitschrift dieses Gutachten in dieser Form veröffentlich hätte, zumindest nicht ohne Einordnung. Es wirkt selbst angesichts der engen Fragestellung mehr als fahrlässig, dass der Gutachter nicht versucht, Blickwinkel von außen einzufangen. Aber Maßnahmepläne oder gar Maßnahmen gegen von IM Victoria ausgespähte Personen können nur beurteilt werden, wenn deren Akten bzw. deren Sicht analysiert wird. Dies erfolgte nicht mal ansatzweise. Statt die starken Limitationen dieser Methodik zu diskutieren, betont der Gutachter lieber die Kooperationsbereitschaft und das ‚konstruktive’ Vorgehen der Auftraggeberin in den Gesprächen.

an einem Scheideweg. Ihr Wunschstudienplatz, die Zulassung zu dem absolut limitierten Studium der Lateinamerikanistik an der Universität Rostock, ist alles andere als sicher. Und sie gerät in eine brisante Untersuchung: Der Fluchtversuch einer Freundin über Bulgarien ist gescheitert, sie wird als Zeugin vernommen. Ein in der DDR alles andere als kleiner Vorgang: Mitwisserschaft bei Republikflucht hätte nicht nur die Uniträume zerschlagen, sondern durchaus gravierendere Konsequenzen haben können. Nach der Anwerbung wird sie während ihrer gesamten Studienzeit in Rostock von der Spionageabteilung der MfS-Bezirksverwaltung in Frankfurt/Oder geführt. Die wohl jeweils mehrstündigen Treffen (laut Gutachten im Schnitt sechs pro Jahr) finden aber in einer konspirativen Wohnung in Berlin statt.

Da der Gutachter auf jegliche Qualitätskontrolle verzichtet, wirft er sein gesamtes Renommee als Experte in die Waagschale und verlangt, dies als alleiniges Gütesiegel zu akzeptieren. Eine riskante Strategie. Kritik

V. Inhalt des Gutachtens – die Rekrutierung 1974 Die Darstellung der Rekrutierung von Anetta Kahane im Alter von 19 Jahren gehört zu dem informativsten Teil des Gutachtens. Anetta Kahane gerät in die Fänge des MfS in einer besonderen Lage. Nach Abitur an der EOS und einem Volontariat steht die junge Frau aus staatskonformem, hochrangigem Funktionärs-Elternhaus 150

Obwohl die Zwangslage für die junge Kahane offensichtlich ist, spielt der Gutachter die Bedeutung runter, vorgeblich weil Kahane selbst ‚nichts relativieren will’. So ehrenwert dies zunächst scheint, so groß ist der Pferdefuß: Der Gutachter behauptet allen Ernstes die Zulassung zum Studium und der weitere Werdegang von IM Victoria hätte nichts mit dem MfS bzw. der IM-Tätigkeit zu tun. Eine abenteuerliche Einschätzung: Der Gutachter selber beschreibt, dass das Primärinteresse der aktiv werdenden Bezirksverwaltung Frankfurt/Oder an Kahane das Thema ‚Spionageabwehr’ ist, also das anvisierte Studium und die sich damit ergebenen Kontakte zu ausländischen Studenten, Diplomaten und Journalisten. Die Frage, ob das MfS für die Zulassung in Rostock direkt interveniert hat oder nicht, ist damit völlig sekundär. Anetta Kahane war trotz oder gerade wegen ihrer jungen Jahre und trotz oder gerade wegen ihrer weitgehenden systemkonformen Haltung klar,

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dass die Zusage für die konspirative Mitarbeit beim MfS an diesem kritischen Punkt in ihrem Leben entscheidend ist: Es war die Garantie für den heißbegehrten Studienplatz. Eine Absage dagegen hätte mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit das Aus für diesen Wunsch und möglicherweise Schlimmeres bedeutet. Wohlgemerkt, ich mache hier einer 19jährigen in einer Drucksituation in einem diktatorischen System nicht unbedingt einen Vorwurf, aber ich halte es für einen Skandal, dass der Gutachter versucht, die offenkundigen Vorteile der Zusammenarbeit wegzudiskutieren. Dies verdeutlicht sich noch mal in einem zweiten Punkt, der im Gutachten fast verschwiegen wird, nämlich dem Status ‚Reisekader’. Auch dies war in der DDR alles andere als eine Kleinigkeit. Anetta Kahane war in ihrer IM-Zeit offenbar privilegierter Reisekader. Erwähnt wird eine Reise (oder sogar ein längerer Aufenthalt?) nach Sao Tomé, Afrika im Jahr 1980. Eigentlich sollte Dr. Müller-Enbergs bewusst sein, wie selten der Status Reisekader in der DDR war. Und dass in dieser Art Kaderbewertung das MfS immer direkt oder indirekt eingebunden war. Dafür führt der Gutachter eine Scheindebatte um materielle Vorteile im engeren Sinne. Die hat es angeblich nicht gegeben. Das taucht im Gutachten mehrfach auf, an einer Stelle gar gesteigert zu dem perfiden Satz ‚als Vorteil ließe sich allenfalls werten, dass es bei den konspirativen Treffen Kaffee und Zigaretten gab’. Lassen wir uns festhalten: Obwohl es nicht Teil der Aufgabenstellung war, verwendet der Gutachter viel Energie darauf, die IM von einem nicht erhobenen Vorwurf der materiellen Vorteilsnahme freizusprechen. Eine abenteuerliche Schlussfolgerung, wie oben ausgeführt (oder ist der Wunsch-/Edelstudienplatz und der Reisekaderstatus ein rein ideeler Wert?). Aber sicherlich auch faktisch falsch. Die Staatssicherheit war stets bemüht, ihre IMs auch materiell zu kompromittieren. Sollen wir wirklich glauben, dass IM Victoria weder Geschenke, noch Geld (wie sonst immer üblich), ja nicht mal die Erstattung der nicht ganz unerheblichen Reisekosten nach Berlin bekommen hat? Sehr ungewöhnlich, sehr unwahrscheinlich. Geld, Geschenke und Reisekostenerstattung waren selbstverständlicher Teil einer IM-Führung, Kaffee und Zigaretten dagegen sollte es Ende der 70er auch in Rostock gegeben haben.

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VI. Inhalt des Gutachtens – Die Kooperationsphase 1974-82 An diesem Punkt ist das Gutachten nicht sonderlich gehaltvoll. Details oder Einzelschicksale werden nicht ausgeführt, keine Karriere eines Betroffenen betrachtet. Kein Bericht wird zitiert.

Es gibt eigentlich nur eine ausführlichere Einschätzung des Gutachters. Kritik Dafür, dass dies der eigentliche Kern des Gutachtens sein sollte, die IM-Tätigkeit über acht Jahre ging und laut Gutachter ca. 48 ausführliche Treffen stattgefunden haben ist dieser Teil bestenfalls als dünn zu bezeichnen. Nebenbei erwähnt, aber nicht bewertet, wird immerhin die Weitergabe von Wohnadressen – auch aus heutiger Sicht alles andere als eine Lappalie. Aufschlussreich dagegen ist, dass der Gutachter betont, dass neben ‚belastender’ Informationen (Einschätzung Führungsoffizier) oder ‚altkluger Bewertung politischer Kader’ (Einschätzung Müller-Enbergs) auch ‚lebhafte positive Bewertungen Dritter’ stattfanden, die so postuliert Müller-Enbergs, im Kontext der ‚DDR-Diktatur eher Vor- als Nachteile gebracht haben’. Hier begibt sich der Experte auf sehr dünnes Eis: Vielleicht überlassen wir die Bewertung der Wirkung der Spitzelberichte der IM Victoria doch lieber den konkret Betroffenen. Aber mit denen hat der Gutachter ja nicht gesprochen. Der Freispruch des Gutachters erfolgt auf eigenen Einschätzungen, wie sie aber ein wirklicher Kenner der Materie bei der Datenlage eigentlich nicht treffen kann.

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nicht, sondern versucht uns einen mindestens sehr ungewöhnlichen Verlauf als völlig normal und nachvollziehbar zu verkaufen. Hier entstehen für den längst nicht mehr geneigten Leser neue Fragen, die aber über die Kritik an dem Gutachten weit hinausgehen.

VII. Inhalt des Gutachtens – Beendigung der Kooperation Nach acht Jahren endet 1982 nach Angaben von Anetta Kahane und den vorgelegten Akten die Kooperation mit der BV Frankfurt/Oder des MfS. Nur als kleiner Nebenaspekt: Frau Kahane hat ausweislich eines Artikel im Tagesspiegel im Jahre 2002 die Beendigung der IM-Spitzelei damals noch auf 1980 (also nach sechs Jahren) datiert.

In jedem Falle ein für das MfS sehr schwerwiegender Vorgang, selbst wenn er sich durch erlahmenden Eifer der IM angebahnt haben sollte. Eine einfache Lossagung vom MfS war nämlich nicht vorgesehen. Die Trennung von Kahane aber, über die es im Gutachten wieder nur wenige Details gibt, scheint dagegen quasieinvernehmlich verlaufen zu sein. Eine Überwachung oder gar Verfolgung, wie bei anderen Abtrünnigen durchgehend eingetreten, erfolgt, trotz Ausreiseantrag 1986, nicht. Kritik Spätestens an diesem Punkt ist selbst der wohlwollendste Leser genervt. MfS-Experte Dr. Müller-Engbergs fasst nicht nach, analysiert 152

Resümee Ich kann nicht anders, als dieses Gutachten als ein schon fast klassisches Gefälligkeitsgutachten einzustufen. Der Gutachter nutzt sein Renommee um mit falscher Fragestellung, falscher Methodik und unsauberer, unkritischer Arbeitsweise zu einer schon vorbereiteten ‚Schlussfolgerung’ zu kommen, die politisch-historisch unglücklich, unnötig und schlicht nicht belastbar ist.

Link: h t t p : / / w w w. l e n g s f e l d - m i t t e . d e / lokal_1_1_153_%E2%80%9AHabe-niemandengeschadet%E2%80%99-oder-ausser-Kaffeeund-Zigaretten-war-nichts-%E2%80%93-derFall-%E2%80%9AIM-Victoria%E2%80%99-.html Zusatzinformationen gutachtenanettakahane.pdf http://www.lengsfeld-mitte.de/download/?file=g utachtenanettakahane.pdf

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Amadeu-Antonio-Stiftung0 Alles andere als entlastend von Detlef Kühn

Anetta Kahane, Vorsitzende der Amadeu-Antonio-Stiftung und seit Jahrzehnten wortgewaltige und entschlossene Kämpferin „gegen Rechts“, hat eine biographische Schwachstelle, die schmerzt. Die Tochter des prominenten DDRJournalisten Max arbeitete von 1974 bis 1982 dem Ministerium für Staatssicherheit (MfS) der DDR als Inoffizielle Mitarbeiterin (IM) mit dem selbst gewählten Decknamen „Victoria“ zu. Das schadet ihrem Renommee, auch wenn sie, wie ihr Führungsoffizier damals vermerkte, aus politisch-ideologischen und persönlichen Gründen die Zusammenarbeit selbst beendete. Kahane ist daher um Schadensbegrenzung bemüht. Zu diesem Zweck ist auf der Internetseite der Amadeu-Antonio-Stiftung ein acht Seiten umfassender Text mit dem Titel „Zusammenfassende gutachterliche Stellungnahme zu Frau Anetta Kahane und die DDR-Staatssicherheit“ abrufbar.

Das Müller-Enbergs von Kahane zur Prüfung übergebene Material scheint auch sonst lückenhaft gewesen zu sein. Er weist zum Beispiel darauf hin, Kahane habe keine erkennbaren materiellen Vorteile von ihrer Mitarbeit beim MfS gehabt, während die Welt bereits 2007 berichtet hatte, Kahane habe sehr wohl „kleine Geschenke und Geld“ erhalten. Zuviele Fragen bleiben im Gutachten offen

Akten potentieller Opfer nicht behandelt

In diesem Artikel werden auch wörtliche Aussagen Kahanes über von ihr bespitzelte Personen zitiert, etwa daß die Brüder Klaus und Thomas Brasch aus ihrem Bekanntenkreis zu den „Feinden der DDR“ gehörten. Der Schriftsteller Thomas Brasch konnte 1976, als diese Mitteilung gemacht wurde, vielfältig getroffen werden, denn derartige Informationen wurden selbstverständlich weitergegeben.

Verfaßt hat dieses Gutachten der Historiker Helmut Müller-Enbergs, ein ausgewiesener Kenner der Stasi-Materie und wissenschaftlicher Mitarbeiter des Bundesbeauftragten für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik (BStU). Kahanes Aussage, sie habe mit ihren Berichten an die Staatssicherheit niemandem geschadet, ist zunächst nur eine Schutzbehauptung, die fast jeder enttarnte IM anführt.

Braschs „Erzählungen“ durften nicht veröffentlicht werden, und verhaftet wurde er auch, bevor er in den Westen ausreisen durfte. Sein Bruder Klaus Brasch starb im Februar 1980 mit noch nicht einmal 30 Jahren an einem Cocktail aus Alkohol und Schmerztabletten. Auch daß Kahane zeitweise zu den Westreisekadern gehörte und ab 1979 längere Zeit als Übersetzerin in Afrika (Sao Tomé) arbeiten durfte, ist ohne Mitwirkung des MfS schwer vorstellbar.

Gutachter Müller-Enbergs bescheinigt ihr unter anderem, aus dem ihm von ihr überlassenen Material ergebe sich tatsächlich nicht, daß sie irgendjemandem nachweislich geschadet habe. Allerdings weist der Stasi-Forscher auch darauf hin, daß man generell, um eine solche Aussage sicher belegen zu können, auch die Akten hätte heranziehen müssen, die die potentiellen Opfer betreffen – was offenbar nicht geschehen ist.

Der von Kahane angestrebte Entlastungseffekt dieser gutachterlichen Stellungnahme dürfte sehr begrenzt sein. Zuviel bleibt offen, zu deutlich ist die Absicht, der Vorsitzenden der Amadeu-Antonio-Stiftung aus ihren selbstverschuldeten Schwierigkeiten zu helfen. ————-

Unvollständiges Material zur Begutachtung? Müller-Enbergs konzediert zwar, manche Äußerungen von Kahane gegenüber dem MfS seien durchaus „belastend“ für andere gewesen, legt aber Wert auf die Feststellung, sie habe auch freundliches, positives (im Sinne der DDR) 154

berichtet und damit manch einem, über den sie berichtet hatte, vielleicht sogar genützt.

Detlef Kühn war von 1972 bis 1991 Präsident des Gesamtdeutschen Instituts. Die Studie auf den Seiten der Amadeu-AntonioStiftung link: https://jungefreiheit.de/politik/ deutschland/2016/alles-andere-als-entlastend/

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tra Lidschreiber, früher RBB-Chefredakteurin, jetzt RBB-Redaktionsleiterin Mittel- und Osteuropa. Gibt es Kritik an der Stiftung und an der Stasi-Vergangenheit von Frau Kahane, ergreift der RBB schon mal gerne Partei, so zum Beispiel im April dieses Jahres mit einem Beitrag unter der Überschrift „Amadeu-AntonioStiftung sieht sich Kampagne ausgesetzt“ – natürlich auch ohne Angabe der personellen Verflochtenheit.

Die Amadeu Antonio Stiftung und ihre Vernetzung

Ein Spinnennetz legt sich über das Land Der Kreis schließt sich Für die Amadeu Antonio Stiftung kommt es derzeit „ganz dicke“. Vor wenigen Tagen brachte das ZDF im Rahmen der Sendung „hallo deutschland“ einen etwas launigen, wenngleich harmlosen Beitrag über die Stiftung und ihre Kampagnen, und nur einen Tag nach dem Beitrag über Familie Kahane und die Stiftung auf der Achse des Guten veröffentlicht auch die „FAZ“ einen äußerst kritischen Beitrag über die Stiftung. Und auch die alternativen Medien sind voll der Kritik an Frau Kahane und der Stiftung. So viel Gegenwind mag die Stiftung gar nicht. Gegen den ZDF-Beitrag intervenierte sie daher mit einer Beschwerde an den ZDFFernsehrat mit dem Ziel, den Beitrag löschen zu lassen.

Unterstützung durch Medien, Abgeordnete und Regierung Mediale Unterstützung erfährt die Stiftung bei ihrer Beschwerde von der Wochenzeitung „Die Zeit“, die dazu titelte: „ZDF macht Kampf gegen Hasskommentare lächerlich“ und schrieb – geradezu Mitleid erheischend –, dass sich die Stiftung „schwer getroffen fühle“. Stolz berichtet die „Zeit“, dass ihr diese Beschwerde des Stiftungsratsvorsitzenden an den Fernsehrat vorliege, vergisst dabei aber zu erwähnen, dass im Stiftungsrat die „Zeit“-Journalistin Andrea Böhm sitzt. Ebenfalls im Stiftungsrat sitzt Pe156

Damit aber nicht genug der Unterstützung. Schirmherr der Stiftung ist Wolfgang Thierse (SPD), Unterstützer sind unter anderen Rita Süssmuth (CDU) und Cem Özdemir (Grüne). Für einzelne Projekte übernimmt auch schon mal Bundeskanzlerin Angela Merkel höchstpersönlich die Schirmherrschaft, die sich ebensowenig wie Thierse an der Stasi-Vergangenheit der Stiftungsvorsitzenden Kahane stört, so zum Beispiel bei dem Youtube-Schülerwettbewerb „361 Grad Toleranz“.

Unterstützung durch Wirtschaft und Vernetzung bis ins höchste Gericht Auch aus dem Bereich Wirtschaft wird die Stiftung unterstützt, zum Beispiel von SAP und Generali Zukunftsfonds. Sogar die New Yorker Ford Foundation ist mit dabei. Daneben erfährt die Amadeu Antonio Stiftung erhebliche finanzielle Unterstützung auch von der Freudenberg Stiftung, einer Unternehmensstiftung, mit der überdies eine enge Zusammenarbeit besteht. Geschäftsführerin der Freudenberg Stiftung ist Pia Gerber, die – wen wundert‘s – stellvertretende Vorsitzende der Amadeu Antonio Stiftung ist. Mit Christian Petry sitzt dazu noch ein Kuratoriumsmitglied der Freudenberg Stiftung im Stiftungsrat der Amadeu Antonio Stiftung. Die Freudenberg Stiftung wiederum ist zusammen mit unter anderen der Volkswagen-, Bertelsmann- und Vodafone-Stiftung eine von sieben Unternehmensstiftungen, die den „Sachverständigenrat deutscher Stiftungen für Integration und Migration“ finanzieren. Vorsitzende der Findungskommission bei der Gründung des Sachverständigenrates war die Unterstützerin der Amadeu Antonio Stiftung Rita Süssmuth. Vorsitzende des Sachverstän-

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digenrats war bis vor wenigen Tagen Christine Langenfeld, sie wurde am 08. Juli 2016 als Richterin an das Bundesverfassungsgericht berufen. Damit schließt sich dann der Kreis von der ersten (Abgeordnete), zweiten (Regierung) und vierten Gewalt (Medien) über die Wirtschaft zur dritten Gewalt (Gerichte). Alle vereint im Kampf gegen Andersdenkende – miteinander und untereinander vernetzt. Wie ein Spinnennetz, das sich über das ganze Land gelegt hat. Und mittenmang die Amadeu Antonio Stiftung.

„Hat nichts mit dem Islam zu tun“ – nicht völlig richtig und nicht völlig falsch!? Neue deutsche Logik Der sogenannte „Sachverständigenrat für Integration und Migration“ gibt regelmäßig Jahresgutachten zum Stand der Integration in Deutschland heraus, zuletzt 2016. Die Pressemitteilung dazu ist überschrieben mit: „Alle Rechte für alle. Die deutsche Politik der Religionsförderung hat sich bewährt“. Zeigt schon der Titel der Pressemitteilung, wohin die Richtung geht, enthält das Gutachten überraschenderweise aber auch kritische Anmerkungen. Auf Seite 16 heißt es unter der Überschrift „Religion und Terror: kein monokausaler Zusammenhang“ wörtlich: „Die politisch korrekte Empörung, dass der heutige Terror ‚nichts mit dem Islam‘ zu tun habe, ist also nicht völlig falsch, aber auch nicht vollkommen richtig.“ Immerhin wird also eingestanden, dass Terror „etwas“ mit Islam zu tun hat; dass es einen monokausalen Zusammenhang gibt, behauptet wohl auch niemand ernsthaft. Dennoch ist es mit der Logik im Gutachten nicht sonderlich weit her. Denn wenn laut Gutachten der Terror etwas mit dem Islam zu tun hat, dann ist die Aussage „hat nichts mit dem Islam zu tun“, nicht nur teilweise falsch, sondern völlig falsch. Denn „nichts“ bedeutet nun einmal nichts und nicht etwas. Doch Schwierigkeiten mit logischem Denken scheinen karrierefördernd zu sein, wenn man an die Vorsitzende des Sachverständigenrats und NeuVerfassungsrichterin Langenfeld denkt. pip

Mit Nonsens auf Kosten redlicher Bürger gutes Geld verdienen und Karriere machen Promoviert hatte die auf Vorschlag der CDU (!) berufene Langenfeld übrigens zum Thema Geschlechtergerechtigkeit, das auch ein Schwerpunkt ihrer bisherigen Tätigkeit war. Das passt ganz gut, trifft sie doch am Bundesverfassungsgericht auf die Verfassungsrichterin Susanne Baer, die zugleich an der Berliner Humboldt-Universität Professorin für Geschlechterstudien (Gender Studies) ist. Damit sind es dann schon – mindestens – zwei Richter am höchsten deutschen Gericht, die es geschafft haben, mit Nonsens sehr viel Geld zu verdienen und in höchste Ämter zu gelangen, ohne sich in der freien Wirtschaft oder wenigstens im öffentlichen Dienst mit einer sinnvollen Tätigkeit bewährt zu haben. Nur zum Vergleich: Langenfelds Vorgänger im Richteramt hatte vor der Juristerei Bäcker gelernt. Demnächst wird wohl noch ein weiterer Richter von der Art Langenfeld oder Baer hinzukommen, denn die Grünen beanspruchen das Vorschlagsrecht für sich. Aber vielleicht ist es ja auch eine „Leistung“, viele ehrlich arbeitende Menschen dazu zu bringen, sich die eigenen Sperenzien bezahlen zu lassen, und das weit über Hartz-IV-Niveau. Und beim Thema Gender ist man dann auch wieder bei der Amadeu Antonio Stiftung. Die hat selbst eine sogenannte „Fachstelle Gender und Rechts -extremismus“ geschaffen, gefördert natürlich mit Zuschüssen des Bundesfamilienministeriums und der Freudenberg Stiftung. Klingt fast so wie die „Fachgesellschaft für Gender“, ein als gemeinnützig anerkannter Verein, der über seine Finanzen schweigt und deren Vorstandsmitglied die Verfassungsrichterin Baer bis 2014 war. Ansässig sind der Verein und die Amadeu Antonio Stiftung wie die Regierung in Berlin – dem Zentrum des Spinnennetzes.

Nachtrag

Die Vernetzung aller mit allen zeigt sich exem-

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plarisch an den beiden Verfassungsrichterinnen Baer und Langenfeld. Am 16. Juli 2014 haben beide eine gemeinsame Veranstaltung an der Universität Göttingen im Auftrag des Gleichstellungsteams der juristischen Fakultät zum Thema „Jenseits der gläsernen Decke. Der Weg von Frauen in Spitzenpostionen“ abgehalten. Frau Langenfeld war überdies Teilnehmerin am Integrationsgipfel der Bundesregierung 2015. Mit dabei war unter anderem auch die Geschäftsführerin des Vereins Neue Deutsche Medienmacher Vassiliuou-Enz. Dieser Verein ist eine Interessenvertretung für Journalisten mit Migrationshintergrund. Er wurde vom Bundesfamilienministerium beauftragt, die EuroparatKampagne „No hate speech“ in Deutschland zu koordinieren und voranzutreiben. In Erfüllung dieser Aufgabe hat der Verein quasi als „Neue Deutsche Sprachpolizei“ eine Broschüre mit dem Titel „Formulierungshilfen für die Berichterstattung im Einwanderungsland“ herausgegeben, in der erklärt wird, was man sagen darf und was nicht. Inhaltlich beigetragen zu dieser Broschüre hat unter anderem Anetta Kahane, Partner des Vereins sind neben dem Bundesfamilienministerium und anderen Bundesorganisationen auch die FreudenbergStiftung und – wie sollte es auch anders sein – die Amadeu Antonio Stiftung, die die Broschüre auch mitfinanziert hat.

Dieser Artikel erschien (noch ohne Nachtrag) zuerst auf der Achse des Guten. Von Ansgar Neuhof. Link: http://ef-magazin.de/2016/07/24/9466-die-amadeu-antonio-stiftung-und-ihre-vernetzung-einspinnennetz-legt-sich-ueber-das-land

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Amadeu-Antonio-Stiftung jetzt mit eigener Verschwörungstheorie In letzter Zeit sah sich die Amadeu-AntonioStiftung einigem Gegenwind von Kritikern vorwiegend aus den alternativen Medien ausgesetzt. Jetzt holt die Stiftung zum Gegenschlag aus – auf die ihr eigene Weise, so wie sie es am besten kann. Schritt 1: Eine Zeitung, in der auch die Stiftungsvorsitzende Anetta Kahane publiziert - davon gibt es einige, hier ist der Tagesspiegel aus Berlin, sowie ein Journalist, der der Stiftung gewogen ist - hier Matthias Meisner, Redakteur beim Tagesspiegel. Schrift 2: Dieser Journalist fertigt einen Artikel, der weitgehend faktenfrei ist und nicht auf die sachliche Kritik an der Stiftung eingeht, sondern der nur so trieft vor Verunglimpfungen gegenüber Kritikern: von aggressiv bis rechtsextrem, von Bösartigkeit bis Hass – keine negative Beschreibung wird ausgelassen. Schritt 3: Der Journalist übernimmt unhinterfragt die Sicht der Täterin, die sich als Opfer einer Verschwörung (= bösartigen Kampagne) sieht [Merke: Verschwörungstheorien sind schlecht, es sei denn sie passen ins eigene Bild.] Schritt 4: Journalist und Zeitung verschweigen die Verbindung zur Amadeu-Antonio-Stiftung und tun so, als wäre er nur ein Mitarbeiter der Zeitung, die den Artikel veröffentlicht. Tatsächlich ist der Tagesspiegel-Redakteur Matthias Meisner jedoch auch Journalist bei der Wochenzeitung „Die Zeit“. Im Stiftungsrat der Amadeu-Antonio-Stiftung sitzt Andrea pip

Böhme, ebenfalls Journalistin bei der Wochenzeitung „Die Zeit“. „Die Zeit“ ist zudem offizieller Partner der Stiftung. Wörtlich heißt es auf der Internetseite der Stiftung: „Die Amadeu Antonio Stiftung ist seit 2009 die Trägerin des von der Wochenzeitung „Die ZEIT“ gegründeten Internetportals http://www.netz-gegennazis.de. So soll eine kontinuierliche Berichterstattung über Rechtsextremismus und andere Formen der Gruppenbezogenen Menschenfeindlichkeit in Deutschland gewährleistet sein und Experten-Wissen einen Weg in die Öffentlichkeit finden.“ So macht man, so macht die Stiftung interessengeleiteten Journalismus – aktuell zu „bewundern“ beim Tagesspiegel.

P. S.

Im Stiftungsrat der Stiftung sitzt auch Stephan Kramer, seit 01.01.2015 Leiter des Amts für Verfassungsschutz Thüringen. Auf der Internetseite der Stiftung fehlt dieser Hinweis, dort wird er nur mit seinen früheren Ämtern vorgestellt. Dementsprechend war diese Verbindung zum Verfassungsschutz auch nicht Gegenstand des früheren Beitrags über die Vernetzung der Stiftung mit Politik, Justiz, Wirtschaft und Medien. Mag sich jeder selbst eine Meinung darüber bilden, warum die Stiftung bei Herrn Kramer die aktuelle Tätigkeit verschweigt. Ansgar Neuhof (46) ist Rechtsanwalt und Steuerberater mit eigener Kanzlei in Berlin Link: http://www.achgut.com/artikel/amadeu-antoniostiftung_mit_eigener_verschwoerungs-abteilung

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Ich hatte Anfang März geschrieben, dass ich dem Bundesjustizministerium einen Fragenkatalog geschickt und dazu einen etwas schrägen Anruf bekommen habe. Jetzt eine schriftliche Antwort. Angekündigt hatten sie, dass die schriftliche Anwort „drei, vier Tage” dauern würde. Nachdem ich aber fast drei Wochen lang nichts mehr gehört habe, habe ich dort mal in etwas robusterer Formulierung nachgefragt, ob’s denn noch während der Amtszeit von Maas ginge. Und dann innerhalb weniger Stunden am 23.3. vom selben Pressesprecher eine Antwort per E-Mail bekommen. Ich geben sie mal wieder und füge meine Kommentare dazwischen, teile die Mail dazu also in verschiedene Kommentarboxen, um Mail und Kommentar optisch zu trennen. Sehr geehrter Herr Danisch, unter Bezugnahme auf Ihre Schreiben vom 14. Februar und 28. Februar 2016 sowie unser Telefonat am 4. März 2016 beantworte ich Ihre Fragen als Sprecher des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz gerne wie folgt: 1. Welche Rechtsform hat dieses Gremium? 2. Wer gehört diesem Gremium an? 3. Welche tatsächlichen, personellen und rechtlichen Verbindungen bestehen zwischen dem BMJV und diesem Gremium? 4. Wie kam die Auswahl der Teilnehmer an diesem Gremium zustande? Welche Rolle spielten das BMJV bzw. der Minister dabei? Die Fragen 1 bis 4 werden gemeinsam beantwortet. Die Verbreitung von Hassbotschaften über das Internet hat Bundesminister Maas veranlasst, mit Facebook im September 2015 die Bildung einer Task Force von Internetan162

bietern und zivilgesellschaftlichen Organisationen zu vereinbaren. Auftrag war es, unter Leitung des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz gemeinsam Vorschläge für den nachhaltigen und effektiven Umgang mit Hassbotschaften im Internet und den Ausbau bestehender Kooperationen zu erarbeiten. Der Einladung zur Mitwirkung an der Task Force sind seitens der Internetanbieter Facebook, Google (für seine Videoplattform YouTube) und Twitter, seitens der zivilgesellschaftlichen Organisationen der eco – Verband der Internetwirtschaft e.V., die Freiwillige Selbstkontrolle MultimediaDiensteanbieter (FSM), jugendschutz.net, klicksafe.de, die Amadeu-Antonio-Stiftung (Netz gegen Nazis) sowie der Verein Gesicht zeigen! gefolgt. In der Task Force wurden nach intensiven Beratungen Standards für die zielgerichtete Löschung rechtswidriger Hassbotschaften festgehalten. An diesen Standards können sich alle Anbieter von sozialen Medien und anderen Internetdiensten orientieren, über die fremde Inhalte verbreitet werden können. Diese Standards und weitere Maßnahmen sind in dem beigefügten Papier “Gemeinsam gegen Hassbotschaften” niedergelegt. Sie wahren die Balance zwischen dem Schutz der Meinungsfreiheit einerseits sowie der Bekämpfung rechtswidriger, volksverhetzender Inhalte andererseits und unterstreichen die Eigenverantwortung der anbietenden Unternehmen. Die von der Task Force erarbeiteten Maßnahmen sollen die Verfolgung von online begangenen Straftaten nicht ersetzen. Zur Ermittlung der Täter und zur Anklage der begangenen Straftaten sind weiterhin die zuständigen Strafverfolgungsbehörden berufen.

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In den blauen Boxen finden sich die Antworten des Bundesjustizministerium

Wieder so ein komisches um-den-heißen-breireden: „Einladung..seitens..erfolgt” würde nach meinem Sprachverständnis bedeuten, dass Einladungen von den Genannten kamen. Es war aber doch eigentlich umgekehrt, das Ministerium hat die eingeladen. Die Frage 4 wurde nicht beantwortet, nämlich wie die Auswahl da zustandekam. Und auch nicht, wieso eigentlich diese „Verbreitung von Hassbotschaften” sich allein auf Nazis bezieht, aber nicht etwa auf Feministen, Linksextremisten, Islamisten und so weiter, denn die sind ja auch nicht harmloser. Mir ist auch nicht klar, warum da so ein Schwerpunkt auf dem Jugendschutz liegt, denn bisher hatte ich den Eindruck, dass es da vor allem um Erwachsenen-Kommunikation geht. Und man hat ja bei Twitter und Facebook auch nicht auf einen Altersprüfung, sondern auf eine komplette Löschung gedrängt. Das passt für mich alles vorne und hinten nicht zusammen. Und warum überhaupt irgendwer diese verlogene Ideologiefabrik und Geldwaschanlage Amadeu-Antonio-Stiftung freiwillig einladen würde, habe ich auch nie verstanden. Wäre man gegen Hassbotschaften, müsste man diese Stiftung auf die Liste der Täter und nicht der Verteidiger setzen. Noch mehr als der Umstand, dass man diese dubiose Amadeu-Antonio-Stiftung eingeladen hat, irritiert mich, dass man nur die eingeladen hat. Es gibt so viele Organisationen gegen rechts und gegen Hass und gegen Gewalt, und von allen lädt man nur eine ein, und noch dazu von allen die dümmste und verlogenste? Wenn ich das jetzt mal so frei interpretieren und zwischen den Zeilen lesen sollte, noch etwas mit dem Telefonat im Ohr, und noch meinen Eindruck von Maas mit reinmische, den nämlich für eine willen- und befähigungslose Marionette zu halten, die tut, was man ihr sagt, käme ich zu der Ansicht, dass es tatsächlich nicht Maas war, der das betrieben hat, sondern jemand anderes, der sich Maas einfach vor den Karren gespannt hat. pip

Und dafür kommen eigentlich nur die SPD und die Amadeu-Antonio-Stiftung in Frage. Falls da überhaupt ein Unterschied besteht. Denn wie schon öfters erwähnt, fällt mir bei der SPD immer wieder auf, wie die im Privatrecht und an den Universitäten Tarnorganisationen aufbauen, um ihre Leute per Geldwäsche aus öffentlichen Mitteln zu versorgen und den Eindruck einer externen, unabhängigen Meinung zu erwecken. Die SPD betreibt ein enorm großes Korruptions-, Veruntreuungs- und Geldwäschenetzwerk, und für mich sieht vieles danach aus, dass die Amadeu-Antonio-Stiftung auch so ein Ding ist. Und dass die eigentlich hier die Fäden ziehen, und sich Maas nur als Strohmann vorne ranbinden, damit Facebook und Co. überhaupt erst kommen. 5. Für wie lange sind die Mitglieder des Gremiums berufen? 6. Wer hat sie berufen? 7. Wie weisen sich die Mitglieder dieses Gremiums als solche aus? Gibt es Ernennungsurkunden, Ausweise oder ähnliches? Die Fragen 5 bis 7 werden gemeinsam beantwortet. Die Mitglieder der Task Force wurden nicht berufen. Internetanbieter und zivilgesellschaftliche Organisationen wirken freiwillig an der Task Force mit. Das finde ich dubios. Und halte es für unwahr und rhetorische Täuschung. Denn oben zu den Fragen 1 bis 4 hieß es ja in so komischer Formulierung, dass Einladungen ergangen wären. Eine Einladung ist ja eine Art Berufung. Von „freiwillig” kann da in doppelter Hinsicht keine Rede sein. Denn erstens war das Erscheinen von Facebook, Google und Twitter nicht gerade das, was ich „freiwillig” nennen würde. Zweitens konnte man da ja nicht „freiwillig” teilnehmen, das war ja kein offener Kreis, zu dem

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man einfach beitreten konnte. Ich kann ja nicht einfach sagen, ich vertrete den XY-Verein gegen Z, ich mache da jetzt auch mal mit. Bei solchen Ausdrucksweisen fühle ich mich da verschaukelt, um nicht zu sagen verarscht.

Nein.

Mmmh. Ich hatte die Frage eigentlich anders gemeint, nämlich nicht, was sie im Ministerium arbeiten, sondern was das Gremium beim Zensieren arbeitet. Wieviel Arbeitsaufwand die da treiben. Nämlich mit Ziel der Frage, wer das eigentlich alles bezahlt.

9. Wie wird gewährleistet, dass bei der Besetzung des Gremiums niemand nach Geschlecht, politischer Überzeugung bevorzugt oder benachteiligt wird? Wie erfolgt der Konkurrentenschutz?

Kommt mir nämlich komisch vor, dass Firmen wie Facebook, die sich in den Ländern höchstens mit klitzekleinen Büros vertreten lassen, mal eben 300 Leute dauerhaft bezahlen, pro Land, wie es kürzlich irgendwo von Arvato hieß.

Siehe die Antwort zu den Fragen 5 bis 7. Die Task Force wurde nicht mit Vertretern von Unternehmen oder Organisationen durch das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) besetzt. Vielmehr sind die oben genannten Unternehmen und zivilgesellschaftlichen Organisationen der Einladung von Bundesminister Maas zur Mitwirkung an der Task Force gefolgt.

Mag sein, dass meine Frage missverständlich formuliert ist. Ich hatte das aber im Telefonat angesprochen und erläutert.

8. Gibt es eine Geschlechterquote oder andere Quoten für das Gremium?

Ah ja, also nun die klare Formulierung, dass Maas eingeladen habe. Aber wieder das Thema Flucht in das Privatrecht. 10. Welchen Arbeitsumfang (etwa in Stunden pro Woche und Anzahl Personen) hat das Gremium? Die Task Force hat sich von September bis Dezember 2015 zu drei mehrstündigen Arbeitssitzungen getroffen, in denen Standards und Maßnahmen für den nachhaltigen und effektiven Umgang mit Hassbotschaften im Internet und den Ausbau bestehender Kooperationen vereinbart wurden. Ein gemeinsames Ergebnispapier wurde im Rahmen einer Sitzung am 15. Dezember 2015 beschlossen und der Öffentlichkeit vorgestellt. Der genaue Arbeitsumfang der an der TaskForce beteiligten Vertreter der Unternehmen und zivilgesellschaftlichen Organisationen 164

kann durch das BMJV nicht beziffert werden. Soweit Mitarbeiter des BMJV an der Arbeit der Task Force beteiligt waren, ist dies im Rahmen ihrer regelmäßigen Arbeitszeit erfolgt.

11. Wo arbeitet das Gremium und wo werden personenbezogene Daten gespeichert und verarbeitet? 12. Welche personenbezogenen Daten werden gespeichert und verarbeitet? Wer ist die nach dem Bundesdatenschutzgesetz zuständige Stelle und wer der zuständige Datenschutzbeauftragte? Die Fragen 11 und 12 werden gemeinsam beantwortet. Die bisherigen Sitzungen der Task Force fanden im BMJV statt. Über die Kontaktdaten der Mitglieder der Task Force hinaus wurden im BMJV keine weiteren personenbezogenen Daten verarbeitet. Gleiches Missverständnis. Mir ging es eigentlich darum, welche personenbezogenen Daten die beim Zensieren erheben und verarbeiten, nicht beim Diskutieren im Ministerium. 13. Wer bezahlt die Arbeit des Gremiums? Wie hoch ist die Bezahlung (pro Person bzw. pro Arbeits-stunde oder -tag) und wie hoch

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sind die Kosten insgesamt? 14. Welcher Art ist das Arbeitsverhältnis? Sind es Angestellte, Freiberufliche, Verbeamtete? Ist es eine hauptberufliche oder nebenberufliche Tätigkeit? Besteht ein Werkvertrag oder ähnliches? Die Fragen 13 und 14 werden gemeinsam beantwortet. Die Mitglieder der Task Force wurden nicht vom BMJV bezahlt. Ein Arbeitsverhältnis mit dem BMJV bestand nicht. Soweit Mitarbeiter des BMJV an der Arbeit der Task Force beteiligt waren, ist dies im Rahmen ihrer regelmäßigen Arbeitszeit erfolgt. Wieder das gleiche Problem: Ich bezog die Frage auf Zensoren, nicht auf die Diskussionsrunde im BMJV. Und hatte das im Telefonat auch gesagt. 15. Welche Befähigung mussten die Mitglieder nachweisen? Siehe die Antworten zu den Fragen 5 bis 7 und 9. Gleiches Problem. Ich will nämlich wissen, was die können müssen, die Facebook-Artikel rauskicken. Ob die beispielsweise schon mal was vom Verfassungsrecht zur Meinungsfreiheit gehört haben müssen. Oder ob das ungelernte Hilfskräfte sind. 16. Wie und durch wen wurde das Gremium über anzuwendende Regeln und anzuwendendes Recht informiert oder belehrt? In den Sitzungen der Task Force wurden im Dialog zwischen den beteiligten Akteuren “Best Practices” für den Umgang mit Hassbotschaften im Internet erarbeitet sowie der Ausbau bestehender Kooperationen zwischen den vertretenen Unternehmen und zivilgesellschaftlichen Organisationen vereinbart. Die Task Force hat daher keine Regeln oder gesetzliche Bestimmungen angewendet. So, so. „Best Practices”, Rechtwurde nicht anpip

gewendet… 17. Gibt es schriftlich dokumentierte Regeln, Prozesse und Vorgehensweisen? Für die jeweiligen Arbeitssitzungen der Task Force wurde eine Tagesordnung abgestimmt. Im Übrigen wird auf das beigefügte Ergebnispapier “Gemeinsam gegen Hassbotschaften” verwiesen. Gleiches Problem: Die Frage bezog sich auf die Internet-Sperren, nicht die Diskussionspraxis im Ministerium. 18. Welche Themen werden betrachtet? In der Presse wurden nur rechtsradikale Postings erwähnt. Soweit in der Presse Mitglieder des Gremiums erwähnt wurden, war nur die Rede von Personenkreisen, die gegen Rechtsextremismus kämpfen. Werden auch andere extreme Postings gelöscht, etwa linksradikale, terroristische, islamistische oder ähnliche? Thema der Task Force war ganz generell der Umgang mit rechtswidrigen Hassbotschaften im Internet. Die Diskussion war nicht auf rechtsextremistische Inhalte beschränkt. Im Übrigen kann diese Frage durch das BMJV nicht beantwortet werden, da weder das BMJV noch die Task Force Löschungen von Postings vornehmen. Sie müssten diese Frage an die insoweit verantwortlichen Internetanbieter richten. Und warum wurde dann niemand eingeladen, der sich mit linksextremer, feministischer, islamistischer,… Gewalt und deren Hassbotschaften auskennt? Das stinkt doch enorm. Zumal Maas vorher selbst sagte: „Bundesjustizminister Heiko Maas hat erneut an Facebook appelliert, schärfer gegen rassistische und fremdenfeindliche Einträge in dem Online-Netzwerk vorzugehen. ‘Das Internet ist kein rechtsfreier Raum, und Facebook darf auch kein Forum für Neonazis sein’, sagte der SPD-Politiker am Dienstag bei der ersten Lesung des

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Justizhaushalts im Bundestag.” Und lädt politisch auch nur die Amadeu-Antonio-Stiftung ein, aber jetzt behaupten sie, es sei allgemein um alle Arten von Hassbotschaften gegangen. 19. Welche Sprachen werden geprüft? Werden auch englische oder arabische Texte geprüft? Diese Frage kann durch das BMJV nicht beantwortet werden, da weder das BMJV noch die Task Force eine Prüfung von Inhalten vornehmen. Sie müssten diese Frage an die insoweit verantwortlichen Internetanbieter richten. Und wieder fühle ich mich verarscht. Siehe dazu den im Anschluss an diesen erfolgenden nächsten Blog-Artikel. Man kann die nämlich nicht fragen. 20. Nach welchem Kriterium richtet sich, ob das Gremium bzw. Deutschland für ein Posting zuständig ist. 21. Wie kommen Entscheidungen des Gremiums zustande, wie erfährt das Gremium von zu prüfenden Inhalten und wie erfolgt die Sperrung? 22. Wie und wie wurde diese Tätigkeit öffentlich ausgeschrieben? Die Fragen 20 bis 22 werden gemeinsam beantwortet. Die Task Force ist für kein Posting “zuständig”. Die Task Force nimmt keine Prüfung von Inhalten vor und entscheidet auch nicht über die Entfernung von rechtswidrigen Inhalten. Vielmehr haben sich die in der Task Force vertretenen Unternehmen zum Ziel gesetzt, eine rasche, aber zugleich sorgfältige Prüfung jeder einzelnen Beschwerde zu problematischen Inhalten vorzunehmen und hierbei die besondere Bedeutung der Meinungsfreiheit zu berücksichtigen. Die in der Task Force vertretenen Unternehmen haben zugesagt, angemessene Maßnahmen gegen Nutzer und Inhalte zu ergreifen, die gegen 166

örtlich geltende Gesetze verstoßen; hierzu zählt, soweit gerechtfertigt, das Entfernen rechtswidriger Inhalte für den Geltungsbereich der betreffenden Rechtsordnung und das Sperren von Nutzerkonten im Falle eines Verstoßes gegen die Nutzungsbedingungen des Unternehmens. Die in der Task Force vertretenen Unternehmen haben zugesagt, rechtswidrige Inhalte unverzüglich nach Inkenntnissetzung zu entfernen; die Mehrzahl der gemeldeten Inhalte soll in weniger als 24 Stunden geprüft und, falls erforderlich, entfernt werden. Zu den konkreten Maßnahmen siehe auch das beigefügte Papier “Gemeinsam gegen Hassbotschaften”. So so. Und woher wissen die Unternehmen, was „rechtswidrig” ist? Wenn nicht mal klar ist, nach welchen Kriterien das Recht welchen Landes anzuwenden ist? Und ist die Entscheidung darüber, was „rechtswidrig” ist, nicht eine der Rechtsprechung vorbehaltene Entscheidung? Zumal es im deutschen Recht da um Straftaten geht und da der Nachweis über eine rechtskräftige Verurteilung abläuft (vgl. § 190 StGB). Wird der Beschuldigte vor Gericht freigesprochen, ist damit sogar jeder andere Nachweis der Strafbarkeit ausgeschlossen. Wer glaubt denn ernsthaft, dass Bertelsmanns Arvato da 300 Juristen mit der Befähigung zum Richteramt sitzen hat? Oder dass die Amadeu-Antonio-Stiftung sich irgendwie um Recht scheren würde (wenn man deren Konferenzauftritte mal miterlebt hat)? Im Gegenteil, dieses politische Lager verlangt doch immer, sich über bestehendes Recht hinwegzusetzen, weil es nicht feministisch genug ist. 23. Auf welcher gesetzlichen Grundlage beruht dieses Gremium? Die Arbeit der Task Force beruht auf keiner speziellen gesetzlichen Grundlage.

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Hab ich mir so gedacht… 24. Auf welcher Rechtsgrundlage werden Rechtsfolgen an eine unterstellte Straftat (z.B. Volksverhetzung) gebunden bevor eine strafrechtliche Verurteilung erfolgte? 25. Wie erfolgt das rechtliche Gehör, die Anhörung Betroffener? Die Fragen 24 und 25 werden gemeinsam beantwortet. Für die Strafverfolgung sind die Strafverfolgungsbehörden der Länder zuständig. Das Verfahren richtet sich nach den Vorschriften der Strafprozessordnung. Hahaha. Das Internet zensieren Facebook, Bertelsmann und die Amadeu-Antonio-Stiftung. Ob die Postings dann überhaupt strafbar waren, das ist Ländersache. (Welches Bundeslandes eigentlich? Gerade im Internet ist doch die Frage des Tatortes noch gar nicht geklärt. Muss man sich dann als Betroffener an alle 16 Bundesländern wenden?) Und wie soll das mit dem rechtlichen Gehör überhaupt laufen? Wenn einen die Staatsanwaltschaft zu Unrecht anklagt, kann man vor Gericht was dazu sagen. Aber wenn einen Facebook zensiert? Soll man dann mal zum Landgericht und sagen „Hallo, ich hätte gerne mal rechtliches Gehör!” Und die dann: „Wieso, gegen Sie liegt nichts vor.” „Ja, aber Facebook meint, mein Posting wäre strafbar!” Dann gibt es zwei Möglichkeiten, wie es weitergeht:

*

Die Staatsanwaltschaft nimmt es als Selbst-anzeige und ermittelt wirklich gegen einen, man hat sich also selbst belastet, was strafverfahrensrechtswidrig ist. * Oder die sagen, das sei nicht strafbar, also pip

gäb’s auch keine Verfahren, und damit kein rechtlich-es Gehör. Wo kein Kläger, da kein Richter. Verschwinden Sie hier! Also irgendwie hirnlos. Sie können überhaupt nicht sagen, wie man sich wehrt, wenn man zu Unrecht zensiert wird. Oder was da überhaupt Unrecht wäre. 26. Wie wird der rechtlichen Anforderung Genüge getan, dass Texte immer in der für den Autor günstigsten von mehreren möglichen Auslegungen bewertet werden müssen, und nicht etwa nur in der von Lobbygruppen gewählten Auslegung? 27. Erhalten Betroffene Gelegenheit, ihre Texte zu ändern? 28. Auf welcher vertraglichen Grundlage zwischen Facebook und den betroffenen Nutzern beruht dieses Gremium bzw. die Sperrung oder Löschung? 35. Wie werden Erwägungen, Entscheidungen, Beteiligte usw. protokolliert und wo lagern die Protokolle? Die Fragen 26 bis 28 und 35 werden gemeinsam beantwortet. Die Fragen betreffen das konkrete Verfahren der Prüfung und möglichen Löschung von Inhalten durch die Internetanbieter. Die Fragen können daher durch das BMJV nicht beantwortet werden. Weder durch das BMJV noch durch die Task Force werden Prüfungen von Inhalten auf eine mögliche Rechtswidrigkeit hin vorgenommen. Vom BMJV oder der Task Force wird auch nicht über die Löschung von Inhalten entschieden. Maas zettelt eine Internet-Zensur an, kann aber selbst nicht sagen, welchen Rechtsweg Betroffene dagegen haben. Dabei hatte der selbst noch gesagt, dass das Internet kein rechtsfreier Raum sein dürfe. Und nun macht er selbst einen. 29. Welches Recht wird dabei angewandt? Auf welcher Rechtsgrundlage werden Veröffent-

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lichungen ohne richterliche Entscheidung gesperrt oder gelöscht? Hostprovider sind nach den europarechtlichen Vorgaben der E-Commerce-Richtlinie und den Regelungen der §§ 7 bis 10 Telemediengesetz grundsätzlich für fremde Informationen, die sie für ihre Nutzer übermitteln oder speichern, nicht verantwortlich und auch nicht verpflichtet, die von ihnen übermittelten oder gespeicherten Informationen anlasslos zu überwachen oder nach Anhaltspunkten für rechtswidrige Tätigkeiten zu durchsuchen. Hostprovider, die fremde Informationen speichern, sind nach § 10 Telemediengesetz für die Inhalte ihrer Nutzer nicht verantwortlich, sofern sie keine Kenntnis von der rechtswidrigen Handlung oder der Information haben oder sie unverzüglich tätig geworden sind, um die Information zu entfernen oder den Zugang zu ihr zu sperren, sobald sie diese Kenntnis erlangt haben (sog. “notice and take down”). Im Übrigen wird auf die Antwort zu Fragen 26 bis 28 und 35 verwiesen. Ist das eine Antwort auf meine Frage? Ich frage, welches Recht angewandt wird, und er antwortet, dass Provider nicht für Inhalte verantwortlich sind? Und wie gelangt ein Provider in Kenntnis von der „Rechtswidrigkeit”? Soll er das selbst beurteilen oder wie? 30. Welches Rechtsmittel und welcher Rechtsweg stehen von Löschungen oder Sperrungen Betroffenen zur Verfügung? Welches Gericht ist zuständig und wer ist passivlegitimiert? 31. Gegen wen und bei welchem Gericht wären Feststellungsklagen auf Rechtmäßigkeit von Postings zu erheben? 32. Welches Verfahren ist für Befangenheit vorgesehen? 33. Nach höchstrichterlicher Rechtsprechung kann der Staat nicht in Privatrecht ausweichen, auch vom Staat beauftragte Stellen unterliegen öffentlichem Recht (Informationsfreiheit, Verwaltungs-recht usw.) Wer ist 168

in diesem Fall Verfahrensgegner? Die Fragen 30 bis 33 werden gemeinsam beantwortet. Das BMJV oder die Task Force nehmen keine Prüfung von Inhalten vor und entscheiden auch nicht über die Entfernung von rechtswidrigen Inhalten. Dies liegt allein in der Verantwortung der Internetanbieter. Will ein Betroffener gegen die Löschung eines von ihm auf einer Plattform veröffentlichen Beitrags vorgehen, muss er sich an den Plattformbetreiber wenden. Gegebenenfalls steht ihm der Zivilrechtsweg offen. Nein, das steht er nicht. Denn Facebook ist ein amerikanisches Unternehmen und unterliegt amerikanischem Recht. Nach amerikanischem Recht hat man aber nur dann die entsprechenden Rechte, nämlich Freedom of Speech, wenn man entweder Amerikaner ist oder sich auf amerikanischem Boden befindet. Als Deutscher in Deutschland ist man komplett rechtlos. Habt Ihr mal versucht, Euch beispielsweise an Google zu wenden? Ich hab’s mal versucht, nachdem ich wegen Gender-kritischer Texte aus deren Suchindex geflogen bin. Man kann sich nicht an Google wenden. Es geht nicht. Die sind massiv abgeschottet. Weil das im amerikanischen Recht auch nicht so ist, dass die ansprechbar sein müssen. 34. Wer haftet für unrechtmäßige Sperrungen? Siehe die Antwort auf Frage 29. Die Frage der Verantwortlichkeit von Internetdiensteanbietern ist in den §§ 7 ff. Telemediengesetz geregelt. Und wo steht, dass ein amerikanisches Unternehmen diesem Recht unterliegt?

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Soll man vor einem amerikanischen Gericht nach dem Telemediengesetz klagen? 36. Inwieweit hat das BMJV Kenntnis davon, ob vorbestrafte oder ehemalige Stasi-Mitarbeiter an diesem Gremium beteiligt sind? Wurden die Mitglieder des Gremiums sicherheitsüberprüft? Wurden Interessenkonflikte untersucht und festgestellt? Entsprechende vorgenommen.

Prüfungen

wurden

link: http://www.danisch.de/blog/2016/03/28/ internet-zensur-antwort-aus-dembundesjustizministerium/#more-10788

nicht

Jo. Hätt man mal tun sollen… 37. Woraus ergibt sich die Zuständigkeit des BMJV und des Justizministers? Das BMJV ist innerhalb der Bundesregierung für das Strafrecht zuständig. Und warum war dann nie Thema der Diskussion, ob die Inhalte überhaupt strafbar sind und wie das festgestellt wird? Und noch mehr: Ist das überhaupt Sache des Bundes? Denn oben schreiben sie ja auch schon selbst, dass die Justiz Sache der Bundesländer ist. Das Justizministerium ist nur für das Strafrecht an sich zuständig, nicht für dessen Durchsetzung. Der ganze Medienbereich ist eigentlich Ländersache. Ich habe die ganze Zeit das Gefühl, dass das BMJV da sowohl bezüglich der Ressortprinzips, als auch nach der föderalen Aufteilung seine Kompetenzen überschritten hat. Aber die Zuständigen (z. B. Innenminister) stehen halt nicht unter SPD-Diktat. Für Rückfragen stehen wir gerne zur Verfügung. Wir gehen davon aus, dass Sie Ihren Antrag auf Akteneinsicht nach dem Informationsfreiheitsgesetz nicht mehr aufrecht erhalten. Mit freundlichen Grüßen […] pip

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Thomas de Maiziere, der Rassismus, die Antifa und die Amadeu Antonio Stiftung 21. August 2016 von Don Alphonso Der Text wird etwas länger und kompliziert. Bleiben Sie dran. Es lohnt sich. Es ist ein Stück aus dem Tollhaus der Berliner Republik. Vor einer Woche habe ich in der FAZ Print und Online über den Internetpranger “Neue Rechte“ der Amadeu-Antonio-Stiftung geschrieben. Dort konnten anonyme Nutzer bei den Betreibern, die eine anonyme Jugendgruppe von 16 bis 25 Jahren sein sollen, Personen, Bewegungen und Organisationen melden. Angeblich prüften die Betreiber die Angaben und stellten sie dann online. Das kleine Problem: Neben einigen rechtsradikalen Parteien wurde auch ohne jede Unterscheidung die konservative CDU genannt. Das habe ich geschrieben.

Das führte zu etwas Empörung im Internet und einem erbosten Schreiben des CDU-Generalsekretärs Peter Tauber. Inzwischen wirft mir Simone Rafael, die Leiterin von “Netz gegen Nazis“, gegenüber Tauber absichtliches Missverstehen vor. Ich hätte erkennen sollen, schreibt sie ein einer „Klarstellung„, dass die CDU nicht mit “Neue Rechte“ gemeint und nur aufgeführt sei, weil es um aktuelle und ehemalige Mitglieder geht. Da reicht “bodenlos“ nicht mehr aus, da muss der Superlativ „bodenlosest“ her. Ihren Worten zufolge prüft die Stiftung, die letzten Monat schon gegen den ZDF-Autor Achim Winter aktiv wurde, nun rechtliche Schritte. Rechtliche Schritte, allerdings gegen die Stiftung, prüfen übrigens auch nach meinen Informationen zwei Personen, die im Wiki genannt waren und nicht erbaut sind. Momentan ist das Wiki jedoch offline, nachdem nach meinem Beitrag erst noch schnell die SPD mit aufgenommen wurde.

Aber wie es nun manchmal so ist: Es gibt auch welche, die meine Sicht der Dinge teilen. Es sind einige linksradikale Twitteraccounts, die durchaus meinen, man könnte die CDU in einigen Bereichen sehr wohl zur Neuen Rechten zählen. Wie etwa der hier: 170

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Da prahlen welche mit ihren Erfahrungen in den Grenzschlachten in Griechenland und mit den Angriffen auf die EZB-Eröffnung in Frankfurt. Autonome, Schwarzer Block, wie auch immer man sie nennen will: Da braut sich etwas zusammen.

Linke Aktivisten mit Abneigung gegen die CDU gibt es im Netz natürlich viele, aber dieser 3.Oct ist mehr als ein Kapuzenträger mit iPhone: Hinter dem Account steht ein ursprünglich unter dem Namen “Solidarity without limits“ gegründetes, linksradikales Netzwerk von Gruppen mit einem Schwerpunkt in Dresden. Das „Nika“ im Namen SWL_Nika steht für die Bewegung „Nationalis-mus Ist Keine Alternative“ – ein Spruch, den auch die Stiftung verwendet. In der neuen Benennung als 3Oct.net tritt die Verbindung an, um die Dresdner Feierlichkeiten zum Jahrestag der Deutschen Einheit mit Aktionen zu stören: Es ist absolut zynisch, wenn Deutschland in Dresden „Brücken bauen „will, während unter seiner Schirmherrschaft europäische Außengrenzen abgeschottet werden, und so Menschen auf immer gefährlichere Fluchtrouten getrieben werden, was zum Tod Tausender führt. Es ist ein Schlag ins Gesicht für alle Betroffenen von Rassismus und rechter Gewalt in Sachsen, wenn der sächsische Ministerpräsident vom „Brücken bauen“ spricht, während er gleichzeitig nahezu vollständiges Desinteresse an dem eklatanten Anstieg rassistischer und rechtsmotivierter Gewalt in Sachsen signalisiert. Wir können und wollen dies nicht unkommentiert lassen, und werden deshalb unseren Protest so anlegen, dass die Feierlichkeiten zum „Tag der deutschen Einheit“ nicht ungestört stattfinden können.

Gleichzeitig sind da aber auch Gruppierungen dabei, die der Amadeu Antonio Stiftung durchaus bekannt sind. Die Sammlungsbewegung “Ums Ganze“, die eine wichtige Rolle spielt, wurde vom Jugendportal der Stiftung no-nazi. net beworben – die Frage, wie man die Ordnung kippen kann, steht auf der Facebookseite eines Projekts, das dieses Jahr 130.000 Euro vom Familienministerium der zu kippenden Ordnung bekommt. Mit dabei beim Bündnis ist auch der Dresdner Verein e*vibes,der sich 2013 und 2014 öffentlich über die Förderung von Lesungen durch die Stiftung freute. Eine Veranstaltung war im AZ Conni, dem Zentrum der linksradikalen Szene in Dresden und Gegenstand der Überwachung durch den Verfassungsschutz – also möglicherweise nicht ganz der Ort für jedermann., der sich über demokratische Kultur informieren möchte. Heute trägt die Website von e*vibes das Logo der erklärten Feinde der Wiedervereinigungsfeier von Dresden, Das ist ihr gutes Recht.

So die Pressemitteilung des Bündnisses, das antifatypisch nichts Gutes an diesem deutschen Staat lässt. Zu den Demonstrationen wird bundesweit mobilisiert, und wenn man sich einmal anschaut, wer alles bei “Solidarity without limits“ dabei ist, wünscht man als guter Demokrat den Sicherheitskräften in Dresden viel Glück, pip

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Weniger gutes Recht ist dann aber das, was offensichtlich Aktivisten des Zusammenschlusses letzte Woche, am 11. August, getan haben: Da griffen sie das Wahlkreisbüro von Innenminister Thomas de Maiziere an, beklebten es mit Bildern der gesperrten Fluchtrouten auf dem Balkan und verbreiteten ein Bekennerschreiben auf Indymedia und ihrer Kampagnenseite: De Maizière ist Ziel unserer Aktion geworden, da er beispielhaft für den Zynismus deutscher Realpolitik steht und mit erfundenen Statistiken [2] den Rechtsruck und den rassistischen Konsens hierzulande befeuert. Zudem offenbart er, im Kontext des massenhaften Sterbens an den Grenzen Europas, mit solchen Äußerungen, wie menschenverachtend und zynisch eben jene Politik ist. Diese Bilder hat er jetzt! Teil des Bündnisses ist übrigens auch die Gruppierung TOP B3rlin, die über diverse Projekte von der Rosa Luxemburg Stiftung gefördert wird – aber das ist ein anderes Thema. Jedenfalls, wie man sieht: Hatespeech und tätliche Übergriffe treffen einen deutschen Innenminister durchaus auch aus Richtungen, die sich nicht zu schade sind, sich selbst wiederum ihr Programm alimentieren und propagandistisch unterstützen zu lassen. Wer dachte, dass die Antifa sich mit Übergriffen auf die AfD zufrieden gibt, wird ebenso umdenken müssen wie jener, der glauben sollte, mit ein paar Lesungen, Aktionen und Veranstaltungshinweisen liessen sich Linksradikale in die demokratische Kultur jenseits des Hasses einbinden.

alöschungsvermeidend sagen, dass sich da ein Grüppchen in den letzten Jahren meilenweit von den Zielen weg entwickelt hat, die die Amadeu Antonio Stiftung – Initiativen für Zivilgesellschaft und demokratische Kultur unter der Schirmherrschaft des ehrenwerten Wolfgang Thierse – mit ihrer Ethik verkörpert. Kein Weg führt je vom Kampf der Stiftung Hand in Hand mit dem Innenminister gegen Hass im Internet zu solchen hasserfüllten Bekennerschreiben der Antifa, die Thomas de Maiziere immer wieder scharf angeht. Hier ist als Zitat – ich mache mir das ausdrücklich nicht zueigen! – ein anderes Beispiel für eine von Rassismusvorwürfen triefendes Hassbotschaft vom Juli 2015: Dass die große Koalition im Bundestag und de Maiziére mit den Verschärfungen der ohnehin rassistischen Asylgesetzgebung, den Anschlägen und der rassistischen Hetze gegenüber von extrem rechten Parteien und Hooligans eine Legitimation gibt und so ein fatales Signal in der Bevölkerung setzt, ist offenbar egal. Im Gegenteil verteidigte de Maiziére die Verschärfung des Gesetzes, will durch die Inhaftierung von Geflüchteten erreichen, dass diese schneller abgeschoben werden können. […] Thomas de Maiziére ist also selbst Teil des Problems, weil er rassistische Gesetze verteidigt, die Anliegen von Geflüchteten nicht ernst nimmt und diese trotz Verfolgung und Diskriminierung in ihre Herkunftsländer abschieben lassen möchte. […]Es bessert nur das Image eines Bundesinnenministers, der mit seiner Politik in den vergangenen Jahren immer wieder den Forderungen von rassistischen Strömungen entgegen kam und deren Inhalte vertrat. Und das in einer Zeit, in der wieder Flüchtlingsheime brennen. Hervorhebung von mir. Harter Stoff. Dagegen sind 3oct.net und der „Neue Rechte“-Pranger liebevoll. Ich würde klagen.

Wahrscheinlich werden Sie jetzt denken, dass es ein bedauerliches Missgeschick ist – allein schon, damit die Stiftung keine rechtlichen Schritte gegen Sie und Ihr bodenlosestes!!! Meinungsverbrechen prüft. Sie werden socialmedi172

Sie werden sich jetzt sicher fragen, von welchem linksradikalen Internetpranger dieser Text kommt. Und wie ich den gefunden habe. Nein, er kommt nicht von den Autonomen aus Dresden.

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Das steht nach der Hetze gegen de Maiziere auf der Facebookseite der Leute, die Broschüren gegen Hatespeech im Netz machen. Das – und einiges mehr, aber konzentrieren wir uns hier auf das Antifa- und Netz-gegen-Nazis-Ziel Thomas de Maiziere – erfährt man, wenn man das hochgelobte Netz gegen Nazis, Partner von Zeit Online, unterstützt von DFB und Bundesliga, nach dem Schlagwort “CDU“ durchsucht und das liest, was die Stiftung dazu ins Netz stellt.

Die Antwort ist ganz leicht: Ich habe nur das getan, was das Amadeu-Antonio-Projekt “Netz gegen Nazis“ wünscht. Ich habe auf der “Neue Rechte“-Seite der CDU, als sie noch nicht abgeschaltet war, die dort vorhandene Suchfunktion genutzt, um mich bei “Netz gegen Nazis“ über die CDU zu informieren.

Da findet man dann diesen Beitrag. Dieser Beitrag ist ein redaktioneller Inhalt von Netz gegen Nazis, einem Projekt der Amadeu Antonio Stiftung, verfasst vom antifafreundlichen Aktivisten und für die Stiftung berichtenden Autoren Robin Dullinge, mit dem Titel “Bundesinnenminister hat Antirassismusworkshop beim BVB bitter nötig“ (Löschsichere Kopie bei Archive.org, Beitrag auch beim Stiftungsprojekt Fussball gegen Nazis) Bei Facebook wurde der Beitrag auch eingestellt und 21 mal geteilt, und mit folgenden Hassbotschaften auf dem Netz gegen Nazis-Profil kommentiert:

Ich bin gespannt, ob Netz-gegen-Nazi-Redakteurin Simone Rafael jetzt auch wieder behauptet, Thomas de Maiziere wäre da nur aus technischen Gründen reingerutscht und sie widerspreche dem Eindruck, dass man ihn in die Nähe des Rassismus rücken würde, so wie eine Nennung der CDU bei “Neue Rechte“ ja auch nichts damit zu tun hat, und ich hätte vorab fragen sollen, warum man bei Netz gegen Nazis solche Beiträge über CDU-Repräsentanten findet, und wieso ich das mit Facebook missverstehe, weil da jemand mit der Maus ausgerutscht ist. Was zahlt die Stiftung eigentlich für solche redaktionellen Texte? Fördermittel für diese Plattform und Beschuldigung des Innenministers kommen jedenfalls dem Impressum zufolge von der Freudenbergstiftung, dem Generali Zukunftsfonds, der ZEIT und dem Bundesprogrammm „Demokratie leben“ – oh the irony! – des Familienministeriums.

Verantwortlich im Sinne des Presserechts für diesen Beitrag ist übrigens nicht die Redakteurin Simone Rafael, sondern der Vorstand der Stiftung. Für den weist die Stiftung

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Frau Anetta Kahane als Vorsitzende aus. Die presserechtliche Verantwortung für einen mit Rassismusvorwürfen gespickten Text gegen den CDU-Innenminister Thomas de Maiziere. Die Förderung der Arbeit einer linksradikalen Gruppierung, die Teil eines Bündnisses wird, dessen Aktivisten das Wahlkreisbüro von Thomas de Maiziere angreifen und sich mit einem Indymedia-Bekennerschreiben hasserfüllt äussern. Die Teilnahme an der “Task Force gegen Hassinhalte “ des SPD-Justizministers Heiko Maas sowie die massive Förderung durch das Familienministerium der SPD-Politikerin Manuela Schwesig, um Hass im Internet zu bekämpfen. Und die Frage auf der staatlich geförderten Website, wie man die Ordnung kippt. Das alles ist kein Widerspruch. Weil beim Kampf gegen Rechts und Hass im Internet offensichtlich kaum jemand in der Politik genauer hinschaut, welche Partner und Begünstigte man sich da eigentlich an Bord geholt und finanziert hat. Dafür hat die Stiftung genug Geld, um rechtliche Schritte gegen kritische und genauer hinschauende Journalisten prüfen zu lassen. Oder um sich gegen mögliche rechtliche Schritte angesäuerter Betroffener ihrer Tätigkeit zu wehren. Sie nennen es Kampf gegen Rechts, und geben Denunziationstips obendrauf. Wie Sie vielleicht gemerkt haben: Kein einziger Nazi hat bei diesen Konflikten auch nur den geringsten Schaden davongetragen, bei diesen bodenlosest finanzierten Initiativen für Zivilgesellschaft und demokratische Kultur. 174

link: http://blogs.faz.net/deus/2016/08/21/ thomas-de-maiziere-der-rassismus-die-antifaund-die-amadeu-antonio-stiftung-3680/

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Facebook sperrt und löscht beliebig die Seiten seiner Nutzer. Unterstützung erhält der Konzern von manchmal zweifelhaften Partnern. So entsteht ein Privatrecht.

Von Johannes Boie

Es ist derzeit nicht ganz einfach mit Stefanie Sprengnagel in Kontakt zu treten. Man kann der österreicherischen Schriftstellerin zwar eine Nachricht über Facebook schreiben, aber Sprengnagel schreibt nicht zurück. Weil sie es nicht kann, denn sie ist auf Facebook gesperrt. Sprengnagel, besser bekannt unter ihrem Pseudonym Stefanie Sargnagel, ist eine ironische Person, ihre Texte sind oft Satire, ihre Haltung ist politisch in aller Regel links. Würde sie das, was sie auf Facebook veröffentlicht, in einer Zeitung schreiben, entstünde gewiss ab und an eine Debatte über die Freiheit der Kunst. Auf Facebook aber drückt stattdessen ein Mitarbeiter die Taste Löschen - und die Sache ist erledigt. Natürlich nur für Facebook. Anderen Menschen fehlt ja etwas, nämlich der Text von Sprengnagel. Perfide daran ist, dass die meisten Nutzer meist gar nicht wissen, dass etwas fehlt. Anders als in einem Gerichtsverfahren, ist die Öffentlichkeit nicht zugelassen, wenn Facebook seine Urteile fällt. 178

Es handelt sich nicht um Einzelfälle. So wie Stefanie Sprengnagel geht es jeden Tag vielen Menschen. Wie vielen genau, ist unklar, denn auf die Frage, wie viele Nutzer in Deutschland seit dem 1. Januar 2016 gesperrt wurden, antwortet Facebook-Sprecherin Tina Kulow: “Wir machen zu der Anzahl von gelöschten oder gesperrten Postings keine Angaben.” Nach Postings wurde allerdings nicht gefragt.

Für Millionen Menschen in Deutschland sind diese Seiten die wichtigste Nachrichtenquelle Um der Sache auf den Grund zu gehen, stellt man nun also die Frage: “Warum kann Facebook keine exakten Angaben in Zahlen zu Sperrungen und Löschungen machen?” Darauf antwortet die Sprecherin von Facebook wörtlich: “Wir machen zu der Anzahl von gelöschten oder gesperrten Postings keine Angaben.” Wenn man will, kann man dieses Spiel nun tagelang spielen, mit einem Konzern, der zwar die Daten seiner Kunden will, aber nicht, dass seine Kunden Daten bekommen. Sicher ist, dass unter den Gelöschten und Gesperrten Konservative und Linke sind, Kapitalisten und Kommunisten, Männer und Frauen. Sicher sind darunter auch viele, die gegen deutsches Recht verstoßen haben. Es gibt sehr viele Spinner auf Facebook, wie das im Leben

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eben so ist. Die Plattform ist voll von Hetze. Die löscht Facebook allerdings gerade nicht zuverlässig. Stattdessen geht der Konzern ein ums andere Mal gegen Publizisten, Satiriker, Journalisten vor, wie eben Stefanie Sprengnagel. Zum Beispiel auch gegen Anabel Schunke, eine konservative und vom Ton her hemdsärmelige Publizistin. Als nach dem Amoklauf im Münchner Olympia-Einkaufszentrum eine türkischstämmige Frau auf Facebook die Tat des Attentäters mit “Gut so” kommentiert, veröffentlicht Schunke, fassungslos über die Begeisterung, die Reaktion dieser Nutzerin auf ihrer eigenen Facebook-Seite und fügt hinzu: “Top integriert, diese Erdoğan-Anhängerin”. Das reichte Facebook aus, um sie zu sperren. Ähnlich erging es auch dem Satiriker Leo Fischer, einst Chef der Zeitschrift Titanic und politisch das Gegenteil von Schunke. Er wurde gesperrt, nachdem er einen Kommentar darüber veröffentlicht hatte, wie die Welt nach dem Attentat von Orlando zurück zur Tagesordnung ging. Der Kommentar war böse, aber keinesfalls justiziabel. Anfang August dann löschte Facebook ohne Ankündigung ein Video des Jüdischen Forums für Demokratie und gegen Antisemitismus e. V. über den Aufmarsch von Rechtsradikalen am 30. Juli in Berlin. Es handelte sich, unnötig zu erwähnen, eindeutig um eine Dokumentation. Es gibt unzählige weitere Beispiele. Bei allen gilt: Unabhängig, was man persönlich von den Inhalten, von Anabel Schunkes und Stefanie Sprengnagels Wortwahl und von Fischers Witzen halten mag, keiner der Beiträge verstieß gegen geltendes Recht. Das gilt auch für täglich ungezählte Postings, deren Verfasser nicht prominent genug sind, deren Inhalte nicht weit genug verbreitet wurden, um Proteste auszulösen, wenn sie gelöscht werden. Facebook gibt auf Anfrage zu - oder vielleicht muss man sagen: behält sich das Recht vor -, dass man Fehler mache. “Dafür entschuldigen wir uns dann bei den betroffenen Personen”, schreibt die Pressesprecherin. Bei den hier erwähnten Fällen scheint es sich nach dieser Logik gerade nicht um einen Fehler zu handeln, denn Entschuldigungen gab es nicht. Wogegen Schunke und Sprengnagel, Fischer und das Jüdische Forum verstoßen haben sollen, teilt Facebook allerdings nicht mit. Facebooks Produkt ist Öffentlichkeit. Niemals in der gesamten Geschichte der Menschheit hapip

ben mehr Menschen direkt miteinander kommuniziert als auf Facebook. Für Millionen in Deutschland und Hunderte Millionen in der ganzen Welt ist Facebook die primäre Nachrichtenquelle. Mit dieser Verantwortung geht der Konzern um, als stelle er Kugelschreiber her. Facebook hat Regeln erarbeitet für das Miteinander auf der Plattform. Sie heißen “Community Guide Lines” und sind in weiten Teilen vage formuliert: “Um den Bedarf, die Sicherheit und das Interesse unserer heterogenen Gemeinschaft auszubalancieren, entfernen wir vielleicht empfindliche Inhalte.” Ein Facebook-Mitarbeiter kann sich in Anbetracht dieser Leitlinien dafür entscheiden, einen IS-Terroristen, der Propaganda verbreitet, zu sperren, oder auch Stefanie Sprengnagel. Jeden Tag fällt Facebook also Urteile und bringt Menschen in der öffentlichen Debatte zum Schweigen. Für das eigentliche Sperren und Löschen hat Facebook Arvato, ein Subunternehmen von Bertelsmann, engagiert, dessen Mitarbeiter in einem Turm in der Berliner Peripherie sitzen. Kann es diesen Klick-Arbeitern überhaupt möglich sein, zwischen Satire und Nachricht zu unterscheiden, können sie Abwägungen treffen, über die selbst erfahrene Richter oft tagelang grübeln müssen? All dies würde man gerne von den Mitarbeitern selbst erfahren. Bertelsmann hat damit kein Problem. Facebook schon. Für Journalisten ist kein Zugang möglich. Die Urteile der FacebookMitarbeiter darüber, wer was sagen darf, fallen nicht nur ohne Öffentlichkeit, sondern auch ohne demokratisch legitimiertes Verfahren. Es handelt sich um eine Art Privatrecht. Wäre Facebook ein Staat, wäre es eine Diktatur. Die Möglichkeiten, sich ernsthaft zu wehren, sind für Nutzer begrenzt, im Grunde kaum vorhanden. Was soll man auch machen? In den USA klagen? Wegen eines gesperrten Beitrages? Wer hat das Geld und die Zeit? Nun kommt hinzu, dass seit September 2015 ein Arbeitskreis existiert, in dem diverse Organisationen in Zusammenarbeit mit dem Bundesjustizministerium und Facebook gemeinsam “Vorschläge für den nachhaltigen und effektiven Umgang mit Hasskriminalität im Internet” erarbeiten, wie das Ministerium auf Anfrage mitteilt. Was “Hasskriminalität” genau ist, bleibt offen.

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Falls man also erwartet hat, dass die Regierung sich auf das besinnt, wozu es sie gibt, nämlich die Durchsetzung geltenden Rechts, irrt man. Das Justizministerium trägt mit der “Taskforce” eher dazu bei, Begriffe noch weiter zu verwischen. Zwar heißt es aus dem Ministerium mittlerweile, die Grenze für Nutzer sei “dort erreicht, wo das Strafrecht greift”, wo es um Inhalte ginge, “die als Volksverhetzung strafbar sind”. Doch zumindest einige Mitglieder der auf Initiative von Minister Heiko Maas eingerichteten Taskforce scheinen die Grenze zwischen dem, was auf Facebook stehen bleiben darf, und dem, was gelöscht wird, anders ziehen zu wollen. Sind das Jüdische Forum, sind Schunke und Sprengnagel dieser Unschärfe zum Opfer gefallen?

Das Bundesjustizministerium wie auch Facebook lehnen es ab, zu einzelnen Schlüsselpersonen in den Partnerschaften der Taskforce Stellung zu nehmen. Das Ministerium zahlt projektbezogen für deren Arbeit.

Besonders sticht im Kreis der Taskforce die Amadeu-Antonio-Stiftung hervor, früher insbesondere wegen ihres engagierten Kampfes gegen Neonazis bekannt. Heute engagiert sich die steuerfinanzierte Organisation auch stark gegen “Hatespeech”. Viel diskutiert und kritisiert wurde bereits, dass die Chefin der Stiftung, Anetta Kahane, als junge Frau acht Jahre Inoffizielle Mitarbeiterin der Stasi war, bevor sie nach ihren Angaben von selbst einen Schlussstrich unter die Spitzeltätigkeit zog und einen Ausreiseantrag stellte. Ihre Organisation hilft nun, so heißt es aus dem Ministerium, “Hasskriminalität zu identifizieren.”

Nach einem Bericht in der Frankfurter Allgemeinen Zeitung ist das Wiki derzeit offline. Auf Nachfrage heißt es bei der Stiftung, man gehe davon aus, dass die Webseite nach einer Überarbeitung wieder online erreichbar sein. Mittlerweile ist die Amadeu-Antonio-Stiftung arg unter Druck. Eine Petition, die sich dafür einsetzt, dass der Stiftung die öffentlichen Finanzmittel gestrichen werden, erhielt innerhalb weniger Stunden mehrere Tausend Stimmen.

Und das Justizministerium? Trägt eher dazu bei, die Begriffe noch weiter zu verwischen Bei der Stiftung arbeitet Julia Schramm als Expertin zum Thema Hatespeech. Schramm, eine ehemalige Politikerin der Piraten-Partei, ist in der Netzszene für starke Meinungen bekannt. Dass sie eine Expertin für die Eindämmung von Hass sein soll, erstaunt viele, denn sie selbst verfasste in ihrer Karriere zahlreiche Tweets voller Schimpfwörter (“verlogenes Arschloch”) und radikalerer Forderungen, zum Beispiel: “Bomber-Harris Flächenbrand - Deutschland wieder Ackerland.” Hat Schramm früher Hatespeech verbreitet, soll sie diese heute abschaffen. Von der Stiftung heißt es dazu, sie sei “als höchst kompetente Mitarbeiterin” geschätzt, die von ihr verfassten Tweets mit Beleidigungen, die im Netz kursierten, seien “über Jahre gesammelt” und diskreditierten Schramm “böswillig”.

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In den vergangenen Tagen veröffentlichte die Amadeu-Antonio-Stiftung außerdem ihre jüngste Initiative im Netz, ein Wiki, eine Art Lexikon, zu den “Neuen Rechten”. Dieser politischen Strömung werden in aller Regel RechtsaußenAktivisten zugerechnet. Die Webseite der Stiftung führte allerdings auch CDU und SPD als Stichworte. Bei Kritikern verstärkte dies das Gefühl, dass die Stiftung viel zu viele Inhalte als rechtsaußen abzuqualifizieren versucht.

Schunke und anderen Menschen, die auf Facebook ihr Recht auf freie Meinungsäußerung wahrnehmen möchten, hilft all das wenig. Nur Stunden vor dem Druck dieses Textes sperrte Facebook Schunke erneut, dieses Mal offenbar für einen scharfen Kommentar von ihr zum Burka-Verbot. Sieben Tage darf Schunke nun nichts mehr veröffentlichen. Nahezu zeitgleich sperrte Facebook auch den Beitrag eine Imams, der Schunkes Veröffentlichung inhaltlich entgegengesetzt war: Der islamische Geistliche postete ein Bild, das Nonnen in langen Gewändern beim Baden zeigte. Offenbar wollte er darauf hinweisen, dass lange Badekleidung nicht nur im Islam existiert. Facebook gefiel beides nicht.

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Publishing Die Lösch- oder Nicht-Löschpraxis von Facebook bei Hass-Kommentaren oder anderen umstrittenen Beiträgen sorgt für anhaltende Diskussionen. Der prominente Anwalt Joachim Steinhöfel hat im Internet eine “Wall of Shame” eingerichtet, auf der er seiner Meinung nach ungerechtfertigte Facebook-Aktionen sammelt. Gegenüber MEEDIA sagt er, dass bald mit einem Musterprozess rechnet.

der Kritik. Oft wird moniert, dass zwar strittige aber rechtlich absolut zulässige Meinungsäußerungen von Facebook gelöscht und Nutzer mit Sperren belegt würden, während offensichtliche Hatespeech und gewaltverherrlichende Inhalte online bleibt. Der Rechtsanwalt Joachim Steinhöfel sammelt im Netz Fälle, bei denen Facebook seiner Meinung nach falsch gehandelt hat. MEEDIA sprach mit ihm über seine „Wall of Shame“.

Von Stefan Winterbauer

Wie sind Sie auf die Idee zur „Wall of Shame“ gekommen und was bezwecken Sie damit?

Die Intransparenz beim Umgang Facebooks mit Nutzerbeiträgen sorgt zunehmend für Kritik. Zunächst war das weltgrößte Soziale Netzwerk stark dafür kritisiert worden, zu lasch beim Löschen von Hass-Beiträgen, gewaltverherrlichenden Postings oder volksverhetzenden Inhalten vorzugehen. Gemeinsam mit dem Innenministerium und verschiedenen Vereinen und Verbänden, wurde eine Task Force gegen so genannte Hate Speech ins Leben gerufen. Facebook hat zudem die Bertelsmann-Firma Arvato mit dem Prüfen und Löschen von beanstandeten Nutzerbeiträgen beauftragt. Nun rückt immer stärker der Umgang von Facebook mit beanstandeten Beiträgen in den Fokus 184

Ich bin ein großer Fan von Facebook und dessen revolutionären Kommunikationsmethoden. Aber es vergeht kein Tag, an dem man nicht von Löschungen und Sperrungen hört. Viele sind erforderlich und richtig. Viele sind willkürlich, intransparent und bestrafen für die zulässige Wahrnehmung der Meinungsfreiheit. Ein Unding. Man kann Facebook nicht gegen ein ähnliches Medium tauschen. Facebook ist Monopolist. In einem sehr lesenswerten Artikel in der Süddeutschen Zeitung hieß es heute, mit dieser Verantwortung gehe der Konzern um, als stelle er Kugelschreiber her. Diese Versäumnisse sollten nicht im digitalen Grundrauschen untergehen, sondern dokumentiert werden. Es geht

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nicht an, dass ein Monopolist ein mit unserer Rechtsordnung kollidierendes rechtliches Paralleluniversum schafft und damit durchkommt. Kann sich Facebook als privates Unternehmen nicht aussuchen, welche Beiträge gelöscht werden und welche nicht? Nein. Facebook kann nicht machen, was es will. Es hat sich zunächst einmal den eigenen schwammigen „Gemeinschaftsstandards“ unterworfen und unterliegt natürlich auch dem deutschen Recht. Die Meinungsfreiheit ist in Art. 5 der Verfassung verbrieft, Persönlichkeitsrechtsverletzungen sind ebenso illegal wie Volksverhetzung, Beleidigung oder übliche Nachrede. Im politischen Meinungskampf gelten demgegenüber die vom Verfassungsgericht sehr weit gezogenen Grenzen. Bei Facebook ist jede politische, religiöse, kulturelle Meinung vertreten. In einem für jeden offenen Forum verletzt eine Sanktion, die aufgrund einer rechtmässigen Meinungsäußerung verhängt wurde, Zivil- und Verfassungsrecht. Ich gehe davon aus, dass wir dies alsbald in einem Musterprozeß grundsätzlich klären werden. Warum glauben Sie, werden offensichtliche Hass-Postings toleriert, gesetzeskonforme Beiträge aber teilweise gelöscht? Im Großen und Ganzen weil Facebook hier in keiner Weise professionell organisiert ist. Nicht wie ein weltweit tätiger Milliardenkonzern, sondern wie ein Eckladen, der Trockenfutter für Pudel und Jod-S-11-Körnchen für Sittiche verkauft. Dass der eine oder andere der 200 bei Berlin an den Löschtasten sitzenden „Zensoren“ nicht die gebotene weltanschauliche Neutralität bei der Ausübung seiner Tätigkeit mitbringt, kann ich mir allerdings auch vorstellen. Das Gros der Löscherei läuft unter „Kampf gegen Rechts“, während es scheint, als segelten Aufrufe zu Straftaten bei „Indymedia links unten“, „Antifa Kampfausbildung e.V.“ sowie krasser Antisemitismus usw. relativ unbehelligt. Wie beurteilen Sie die Rolle der „Task Force“ gegen Hatespeech, die vom Bundesinnenministerium ins Leben gerufen wurde? Ein anhaltender PR-Gau für Facebook und eine peinliche Schauveranstaltung des Bundesjustizministers. Facebook muss nach Kenntniserlangung löschen, was rechtswidrig ist. Unterbleibt dies, haftet der Konzern selber oder pip

die Manager machen sich sogar strafbar. So einfach ist das. Das ist deutsches Recht. Wozu braucht man da noch „Berater“ dazu, was „Hate Speech“ ist? Ich hasse diesen Begriff. Und frage mich, wie es angehen kann, dass das Unternehmen nicht geprüft hat, mit wem es da in Sachen „Task Force“ auf einer Bühne steht und gemeinsame Presseerklärungen abgibt. Hat niemand bei Facebook recherchiert, dass die Vorsitzende der Amadeu-Antonio-Stiftung acht Jahre IM für die Stasi war? Und welchen enormen ImageSchaden es bedeutet, wenn man sich von einer solchen Person in Sachen Meinungsfreiheit „beraten“ lässt? Und selbst wenn man einen derartig fatalen Fehler gemacht hat, warum wird er nicht korrigiert und man beendet die Zusammenarbeit? Jeden Tag lesen Sie bei Facebook hunderttausende Kommentare, die den Konzern mit der Stasi in einen Topf werfen. Wie immer man das bewertet, für das Image ist es ein Fiasko. Einige sehen einen Einfluss der Amadeu Antonio Stiftung auf die Lösch-Praxis von Facebook. Haben Sie da Erkenntnisse? Nach den öffentlichen Erklärungen „berät“ die Stiftung, löscht aber nicht selber. Dass dies auch noch vom Steuerzahler alimentiert wird, ist ein weiterer veritabler Skandal. Hat Facebook selbst bereits auf Ihre Initiative reagiert? Die Initiative ist mit über 4.000 „Gefällt mir“-Angaben, teilweise über 40.000 Lesern pro Posting nach nicht einmal 14 Tagen extrem erfolgreich angefahren. Bei google finden Sie die Website auf Seite 1 der Suchergebnisse für „Facebook Sperre“. Aber wer nicht einmal den PR-Gau mit der „Stasi-Lösch-Connection“ beendet, wird natürlich auch auf diese Initiative zunächst nicht reagieren. Nochmal: Ich finde Facebook großartig. Aber so kann es nicht weiter gehen. Wie sind Ihre eigenen Erfahrungen mit der Lösch-Praxis von Facebook? Ich erfahre von vielen grotesken Fällen, war aber selber nicht betroffen. Sollte das zu Unrecht geschehen, würde ich sofort gerichtliche Schritte einleiten. link: http://meedia.de/2016/08/22/anhaltender-prgau-anwalt-joachim-steinhoefel-prangert-facebook-loeschaktionen-mit-wall-of-shame-an/

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Initiative

Wie Du uns unterstützen kannst

Ich bin ein großer Fan und täglicher Nutzer von Facebook! Denn eigentlich ist Facebook unser Freund und gewährt ein Gegengewicht zu den überwältigenden medialen Möglichkeiten, die Regierung, Parteien, Verbänden usw. zur Verfügung stehen. Aber gerade gute Freunde muss man deutlich auf ihre Fehler hinweisen. Facebook wird seiner großen Verantwortung beim Aufeinanderprallen unterschiedlichster Auffassungen im politischen und sonstigen Meinungswettstreit nicht gerecht. Straft und sanktioniert nach völlig intransparenten und schwammigen Kriterien (sog. „Gemeinschaftsstandards“). Wohl auch aufgrund einer fortwährenden Gängelung durch die deutsche Politik, insb. durch Justiz minister Maas. Sich gegen Sanktionen zu wehren ist schwer oder unmöglich. Das muss sich ändern.

Wenn Du von willkürlichen Sperrungen oder Löschungen erfährst oder selber von diesen betroffen bist oder rechtswidrige Veröffentlichungen kennst, kannst Du diese mit kompletten Screenshots der beanstandeten Aussage und der Mitteilung über Löschung oder Sperrung von Facebook an uns schicken. Wir prüfen diese und veröffentlichen sie hier, wenn wir nach kurzer rechtlicher Prüfung meinen, Dein Verhalten sei in Deutschland rechtmäßig. Es ist uns dabei völlig egal, welche politische oder sonstige Auffassung mit dem Kommentar oder dem Post vertreten wird, solange sie nicht gegen deutsches Recht verstoßen hat. Deine Mitteilung verpflichtet Dich zu nichts. Möglicherweise werden wir zu einem späteren Zeitpunkt rechtliche Schritte gegen Facebook prüfen und einleiten, wenn wir die Sperrungen oder Löschungen für rechtswidrig halten. Vielleicht bitten wir dich dann, auch „Deinen“ Fall dafür nutzen zu dürfen. Dies würde aber nur mit ausdrücklicher Genehmigung durch Dich und ohne Kosten für Dich und keinesfalls ohne nochmalige vorherige Nachfrage geschehen. Dasselbe Verfahren gilt, soweit rechtswidrige Postings oder Kommentare erscheinen, insb. wenn Facebook diese nicht als Verstoß gegen die „Gemeinschaftsstandards“ erachtet und online belässt.

Mit der „Wand der Schande“ für die Meinungsfreiheit Dies ist eine ‚Wand der Schande‘, die dokumentieren soll, wenn jemand, der sich rechtstreu verhalten hat, bestraft wird. Das verfassungsmäßige Grundrecht auf freie Meinungsäußerung aus Art. 5 GG, wonach jeder das Recht hat, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten, kann nicht durch einen Monopolisten wie Facebook nach eigenem Gutdünken und nur auf der Basis von ebenso schwammigen wie beliebig auszulegenden „Gemeinschaftsstandards“ ausgehebelt werden. Dem Löschen von Postings und Kommentaren oder dem Sperren von Profilen stehen Veröffentlichungen gegenüber, die trotz “Meldung” bei facebook dort verbleiben, weil sie, wenngleich in Deutschland rechtswidrig oder strafbar, angeblich nicht gegen die “Gemeinschaftsstandards” verstoßen. Auch um zu gewährleisten, dass diese Inhalte auch völlig unabhängig von der politischen, religiösen oder sonstigen Überzeugung der Verfasser dokumentiert werden, entstand diese Plattform. Mitteilungen sind insbesondere dann von Interesse, wenn Facebook die Entfernung unter Berufung auf die „Gemeinschaftsstandards“ abgelehnt hat. 186

Unsere Ziele Im Ergebnis wünschen wir uns, dass Facebook zu einer transparenten Praxis im Umgang mit Meinungsäußerungen gelangt. Rechtswidrige Inhalte müssen entfernt, Nutzer, z.B. bei wiederholten Straftaten, endgültig gesperrt werden. Gleichzeitig müssen Beiträge grundsätzlich zugelassen und weder gelöscht, noch der Verfasser gesperrt werden, soweit dessen Äußerungen in Einklang mit deutschem Recht stehen. Aktuell ist dies ganz eindeutig nicht der Fall. Egal, was in öffentlichen Verlautbarungen von Facebook oder der „Task Force ‚Umgang mit rechtswidrigen Hassbotschaften im Internet‘“ in Presseerklärungen behauptet wird. Joachim Nikolaus Steinhöfel

https://facebook-sperre.steinhoefel.de/ - M#AAS-Syndrom -

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von Frank Lübberding, 22.08.16 “1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Welche Rolle hat der Staat? Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu Das definiert das Grundgesetz. verbreiten und sich aus allgemein zugängDie Grundrechte sind in ihrem Kern lichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Abwehrrechte gegen den Staat. Die Pressefreiheit und die Freiheit der BerDie Meinungsfreiheit dient nicht dazu, ichterstattung durch Rundfunk und Film dem Bürger richtiges Verhalten vorwerden gewährleistet. Eine Zensur findet zuschreiben. Das hat die Bundesrenicht statt.” gierung offensichtlich vergessen, wie man an der Amadeu-Antonio-Stiftung Die Meinungs- und Pressefreiheit ist ein klaserleben kann. sisches Abwehrrecht des Bürgers gegen den Manchmal ist es notwendig auf Selbstverständlichkeiten hinzuweisen. So ist der Artikel 5 des Grundgesetzes zwar bekannt, aber es ist trotzdem sinnvoll, ihn noch einmal zu zitieren. Er lautet wie folgt: 188

Staat. Letzterer verfügt über das staatliche Gewaltmonopol. Die Grundrechte dienen dazu, den Bürger vor Machtmißbrauch zu schützen. Dieses Grundrecht findet Schranken, die im Absatz 2 des Artikel 5 so festgelegt werden.

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“2.) Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre.” Das Grundrecht definiert keine Erwartungen an die Bürger, wie sie sich zu benehmen oder zu verhalten haben. Es muss vielmehr von Gerichten in jedem konkreten Einzelfall das rechtswidrige Verhalten nachgewiesen werden. Dieses Grundrecht ist in den vergangenen Jahrzehnten vom Bundesverfassungsgericht in diversen Urteilen immer wieder gestärkt worden. Eine Debatte über dessen Schranken gab es bekanntlich zuletzt im Fall “Böhmermann gegen Erdogan”. Die rechtliche Bewertung steht noch aus. Die Konfliktlinien sind somit rechtlich klar definiert. Allerdings haben sich diese Regeln mit dem Beginn der sogenannten “Hatespeech”-Debatte in sozialen Netzwerken zunehmend verschoben. Seit September vergangenen Jahres existiert sogar eine “Taskforce”, die Hasskommentare bei Facebook unterbinden soll. In der Süddeutschen Zeitung werden deren Aufgaben so definiert. “Nun kommt hinzu, dass seit September 2015 ein Arbeitskreis existiert, in dem diverse Organisationen in Zusammenarbeit mit dem Bundesjustizministerium und Facebook gemeinsam “Vorschläge für den nachhaltigen und effektiven Umgang mit Hasskriminalität im Internet” erarbeiten, wie das Ministerium auf Anfrage mitteilt. Was “Hasskriminalität” genau ist, bleibt offen.” Vor allem der Bundesjustizminister Heiko Maas hatte sich für diese Regelung eingesetzt. Deren Folgen werden an der gleichen Stelle so beschrieben: “Falls man also erwartet hat, dass die Regierung sich auf das besinnt, wozu es sie gibt, nämlich die Durchsetzung geltenden Rechts, irrt man. Das Justizministerium trägt mit der “Taskforce” eher dazu bei, Begriffe noch weiter zu verwischen. Zwar heißt es aus dem Ministerium mittlerweile, die Grenze für Nutzer sei “dort erreicht, wo das Strafrecht greift”, wo es um Inhalte ginge, “die als Volksverhetzung strafbar sind”. Doch zumindest einige Mitglieder der auf Initiative von Minpip

ister Heiko Maas eingerichteten Taskforce scheinen die Grenze zwischen dem, was auf Facebook stehen bleiben darf, und dem, was gelöscht wird, anders ziehen zu wollen.” Der Bundesjustizminister hat mit dieser Arbeitsgruppe einen Akteur installiert, der vor allem ein Problem hat. Er ist im Grundgesetz nicht vorgesehen. Er errichtet Schranken in der Wahrnehmung des Grundrechts auf Meinungsfreiheit, ohne dass Betroffene rechtlich dagegen vorgehen können. Im Artikel 5 Absatz 2 Grundgesetz gibt es nämlich nicht die Formulierung. “Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorstellungen einer Taskforce.” Im Kreis der Taskforce “sticht besonders die steuerfinanzierte Amadeu-Antonio-Stiftung” hervor, so ist in der Süddeutschen Zeitung weiter zu lesen. Sie engagiert sich besonders gegen “Hatespeech im Internet” und wird dabei auf vielfältige Weise von Bundesministerien gefördert. Damit macht diese Stiftung wohl das, was laut Artikel 5 Absatz 1 nicht stattfindet: Zensur. Welchen Zweck soll eine vom Staat geförderte Institution sonst haben? Ihr Auftrag besteht schließlich darin, mit staatlicher Finanzierung gegen “Hatespeech im Internet” vorzugehen. Dabei gibt es eindeutige rechtliche Regeln zum Umgang mit Hatespeech. So sind Volksverhetzung und Beleidigung Straftatbestände. In unserem System entscheiden am Ende Gerichte, ob das konkrete Handeln einzelner Bürger als rechtswidrig einzuordnen ist oder nicht. Eine Stiftung ist dabei nicht vorgesehen. +++ Die Amadeu-Antonio-Stiftung ist dabei von besonderem Interesse. Natürlich kann eine solche private Stiftung im Rahmen des Artikel 5 Grundgesetz machen, was sie will. Sie kann gegen die Neue Rechte polemisieren, oder wen sie dafür hält. Das Problem ist die Rolle eines staatlich finanzierten Akteurs, der sich um die Reinhaltung deutscher Computerbildschirme vor Hatespeech kümmert. Sie ist nämlich weder ein Teil des PR-Apparates der Bundesregierung, noch hat sie eine Funktion in unserem Rechtssystem. Sie wird aber finanziert, um im staatlichen Auftrag zu einem Problem namens Hatespeech zu arbeiten. Auf welcher rechtlichen Grundlage findet das eigentlich statt? Es handelt sich hier

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schließlich nicht um eine unproblematische Form der Arbeit am Gemeinwohl, sondern im Kern um die Grundrechtsproblematik des Artikel 5 Grundgesetz. Welche Folgen das hat, konnte man an der Reaktion der Stiftung auf diesen Artikel in der FAZ vom 16. August sehen. Rainer Meyer hat die Arbeit der Stiftung kritisch beurteilt. Der zentrale Punkt in diesem Artikel war die staatliche Finanzierung eines Projektes, das sich mt dem Thema Hatespeech und Neue Rechte beschäftigt. Damit agieren dort keine privaten Akteure, die sich am üblichen Meinungsstreit beteiligen. Als Reaktion auf diesen Artikel wollte die Stiftung über “rechtliche Schritte” nachdenken. “Zur Meinungsfreiheit gehört, dass auch die Amadeu Antonio Stiftung überzogene Kritik in Meinungsbeiträgen dulden muss. Der Artikel von Herr Meyer wurde im Print jedoch in der Rubrik Medien veröffentlicht und war nicht als Meinungsartikel gekennzeichnet. Die Amadeu Antonio Stiftung prüft rechtliche Schritte.” Presserechtlich ist das eine gewagte Formulierung. Jeder kann nämlich seine Meinung sagen, selbst wenn er über einen Artikel nicht als Titel Meinung schreibt. Relevant sind nur die in Artikel 5 Absatz 2 Grundgesetz erwähnten Schranken. So kann die Stiftung Meyers Artikel auf Beleidigungen prüfen. (Hinweis: Meyer beruft sich nicht auf Satire!). Oder falsche Sachverhaltsdarstellungen rechtlich monieren. Nichts dergleichen ist hier justiziabel. Unter diesen Voraussetzungen eine rechtliche Prüfung anzukündigen, erscheint daher als ambitioniert, um es vorsichtig auszudrücken. Aber vor allem: Wie kommt die Stiftung eigentlich auf die Idee, sie müsste “überzogene Kritik in Meinungsbeiträgen dulden.” Das ist so selbstverständlich, dass es normalerweise niemand besonders erwähnt. Die Stiftung macht das trotzdem, und das ist ihr Problem. Offensichtlich sieht sie sich von der Bundesregierung in der Rolle als ein Gralshüter der Meinungsfreiheit befördert. Sie nimmt nicht mehr am gesellschaftlichen Diskurs teil, sondern will vielmehr definieren, wer daran legitimerweise teilnehmen darf und wer nicht. Das schreibt sie auch in ihrer Definition von Hassrede:

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“Hassrede ist ein politischer Begriff. In Deutschland orientiert sich dieser Begriff im Wesentlichen am Tatbestand der Volksverhetzung, Beleidigung und übler Nachrede. Die Stiftung vertritt die Auffassung, dass auch jenseits der strafrechtlichen Relevanz von Hassrede gesprochen werden kann, wenn Verfasser_innen darauf abzielen, Menschen oder Menschengruppen gezielt abzuwerten.” Das kann sie als privater Akteur so machen. Nur ist es eben nicht die Aufgabe des Staates, solches Reden jenseits von “strafrechtlicher Relevanz” zu unterbinden. Selbstverständlich kann sich die Bundesregierung am politischen Diskurs beteiligen. Sie hat in der Beziehung allerdings nicht mehr Rechte als jeder andere Bürger in diesem Land. Die Bundesregierung ist nicht mit dem Staat gleichzusetzen, weshalb sie darüber entscheiden dürfte, wer in diesem Land was reden darf und wer was nicht. Vor allem kann sie diese Aufgabe nicht an eine Stiftung delegieren, damit diese als selbsternannte Diskurswächter mit staatlicher Finanzierung auftreten. +++ Es wäre daher völlig unproblematisch, wenn die Mitarbeiter dieser Stiftung gleich beim Bundespresseamt arbeiteten. Dessen Aufgabe ist es schließlich, die Position der Bundesregierung im politischen Diskurs zu vertreten. Aber nach diesem Artikel von Reiner Meyer von Sonntag wird man sich dort sicherlich fragen, ob deren Praxis mit der Politik der Bundesregierung zu vereinbaren ist. Das Grundproblem in dieser Affäre sind nicht die politischen Überzeugungen der Stiftung und ihres Netzwerkes. Vielmehr wurden eindeutige rechtliche Regelungen, wie sie im Artikel 5 Grundgesetz formuliert worden sind, durch eine staatlich finanzierte Grauzone ersetzt. Diese hat die Amadeu-Antonio-Stiftung mit ihren Inhalten besetzt. Der Hauptverantwortliche für diese Affäre ist eine Bundesregierung, die es der Stiftung erst ermöglicht hat, in eine solche Rolle zu geraten, die ihr nicht zusteht. Sich nicht mehr nur als ein Teil eines Diskurses zu betrachten, sondern als deren staatlich subventionierte Wächter. Aber vielleicht findet sich noch jemand in der Bundesregierung, der ihr den Sinn des Artikels 5 im Grundgesetz erklärt. Und warum wir jenseits der bekannten Schranken des Artikel 5 Absatz 2 einen solchen staatlich

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alimentierten Diskurswächter nicht brauchen. Er ist als eine Anmaßung zu definieren. Der Bürger braucht nämlich niemanden, der ihm vorschreibt, wie er sich zu verhalten hat. Es sei denn, er übertritt die geltenden Gesetze. In dem Fall steht dem betroffenen Bürgern der Rechtsweg offen. Von einer Taskforce ist in den geltenden Gesetzen übrigens nirgendwo die Rede. link: http://www.evangelisch.de/blogs/ altpapier/137575/22-08-2016

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Sigmar Gabriel auf Ruhr-Tour: Bei seinem zweitägigen Besuch im Ruhrgebiet will der SPD-Chef in dieser Woche Leuchttürme des Strukturwandels besuchen. Im Revier der „kleinen Leute“, stellt sich Gabriel - selbst Sohn einer alleinerziehenden Krankenschwester - am Montag in Gelsenkirchen aber auch Fragen der Bürger. Zu neudeutsch: „Townhall-Meeting“. Gelsenkirchen hat laut Arbeitsagentur mit 14,9 Prozent die höchste Arbeitslosenquote in Deutschland. In keinem anderen deutschen Ballungsraum leben mehr Menschen als im Ruhrgebiet mit seinen über fünf Millionen Einwohnern. Wer in NRW Landtags- oder Bundestagswahlen gewinnen will, kommt am „Revier“ nicht vorbei. In knapp neun Monaten wählt das einwohnerstärkste Land und ist damit letzter Gradmesser vor der Bundestagswahl. Jeder Fünfte ist hier arm: Ruhrgebiet könnte nächste AfD-Hochburg werden http://www.focus.de/politik/deutschland/fuer-die-spd-ist-es-fuenf-vor-zwoelf-wahlen-ruecken-naeherwarum-nrw-der-afd-endgueltig-den-durchbruch-verschaffen-koennte_id_5825151.html 192

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+++ Demokratie2.0 +++ Die vom SPD-Ministerium finanzierte Amadeu-Antonio-Stiftung schaltet im Wahlkampf Werbung gegen politische Mitbewerber der SPD in NRW

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Polizei Hamburg Diese Seite gefällt mir · 9 Std. · Bearbeitet · +++ Hass auch online: hate speech +++ Letzte Woche haben wir euch im ersten Teil unseres #GuideToBeNice den klassischen #Troll vorgestellt. Dessen primäres Ziel ist die Störung eines Gesprächs bzw. einer Diskussion. Heute thematisieren wir einen deutlich aggressiveren und meist politisch vorgehenden Gesellen: Den Hate-Speaker. Als #Hassrede bzw. #hatespeech wird ein aufrührerisches und hetzerisches Kommentieren und Posten verstanden. Teils offensichtlich, teils subtil lässt der Inhalt oder Kontext des Verfassers auf einen extremistischen, rassistischen, sexistischen, antisemitischen und / oder fremdenfeindlichen Hintergrund schließen. Nicht selten ist damit ein Aufruf zur Gewalt verbunden, der sich gegen eine ethnische oder politische Gruppe oder auch einzelne Personen richtet. Das geschieht über Pöbeleien, #Beleidigungen und Diffamierungen. Der #Hassredner verfolgt verschiedene Strategien, um seine Botschaft zu vermitteln, zwei davon jedoch ganz intensiv: Die Erste folgt dem klassischen #Trolling und 200

stört mit konsequentem Kommentieren oder Posten unter abweichenden Themen in der Hoffnung, andere in die Diskussion hinein zu locken. Die Zweite könnte man als “hit-and-run” -Taktik beschreiben: Der Troll postet eine persönliche, emotionale oder flammende Hassrede. Anschließend verschwindet er schnell wieder aus der Diskussion in der Hoffnung, Verwirrung zu stiften. Alle Hassredner vereint aber: Sie sind nicht auf Diskurs aus, sondern wollen schnell und brachial ihre hetzerische Botschaft unter der Überschrift “das wird man ja wohl noch sagen dürfen“ verbreiten. Dabei bewegen sie sich teilweise im Straftatbestand des §130 StGB (Volksverhetzung), was mit bis zu fünf Jahren Freiheitsstrafe geahndet werden kann.

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Entdeckt ihr eine möglicherweise strafrechtlich relevante „Hassrede“ bei Facebook, Twitter oder auf anderen Seiten, geht am besten wie folgt vor: * Sichert den Post per Screenshot * Meldet ihn an einer Polizeidienststelle * Meldet den Verfasser auf der Seite des Betreibers * Lasst euch nicht auf eine Diskussion mit dem Urheber ein, die wenigsten sind auf echten Dialog aus Gebt auch im #Internet dem Hass keine Chance! Eure #Polizei #Hamburg https://www.facebook.com/polizeihamburg/ photos/a.1401912723402451.1073741828.1390 767804516943/1719457851647935/?type=3&th eater pip

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nen. Im Dezember einigten sich die Beteiligten inklusive Facebook auf Vorkehrungen gegen die “verbale Verrohung”. Die beteiligten Vertreter sozialer Netzwerke sicherten zu, in der Regel innerhalb eines Tages gemeldete strafbare Inhalte zu prüfen und gegebenenfalls zu löschen. Im Juli warf der Minister Facebook aber vor, die “Es geht um viel, um nichts geringeres als den Zusagen nicht ganz einzuhalten und “zu wenig, inneren Frieden in unserer Gesellschaft und die zu langsam und zu oft auch das Falsche” zu enStreitkultur in unserer Demokratie.” Mit diesen tfernen. Worten warb Bundesjustizminister Heiko Maas am Montag auf einer Konferenz seines Ministeri- “Deutlich zu wenig” ums gegen Hass im Netz für mehr Engagement der Betreiber sozialer Netzwerke. Es gebe auf Die länderübergreifende Institution jugendsBasis von Artikel 14 Grundgesetz zum Eigen- chutz.net hat mittlerweile in zwei Tests im Frühtum eine gesellschaftliche Verpflichtung, gegen jahr und im Sommer überprüft, wie Facebook, Hetze oder Propaganda “für Terrorfantasien” YouTube und Twitter die Versprechen einhalten. vorzugehen, unterstrich der SPD-Politiker. Im Juli und August untersuchten die Kontrolleure, wie die Anbieter mit 622 rechtswidrigen Vor einem Jahr hatte Maas eine Arbeitsgruppe Hassbeiträgen umgehen. Sie unterschieden damit der Internetwirtschaft und zivilgesellschaftli- bei zwischen Meldungen “normaler” Nutzer und chen Organisationen eingerichtet, um Online- privilegierter Kontakte für Behörden über WebHasskommentare besser bekämpfen zu kön- formulare oder per E-Mail. Bundesjustizminister Heiko Maas hat ein Jahr nach dem Einsetzen einer “Task Force” gegen Hetze im Netz ein erstes Resümee gezogen. Das Löschen über offizielle Behördenkanäle funktioniere gut, Meldungen von Nutzern würden aber kaum ernst genommen.

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Das Ergebnis bezeichnete Maas als “etwas zwiespältig”. Es würden mehr strafbare Inhalte gelöscht, auch schneller als im Frühjahr. “Das klappt richtig gut”, wenn sich jugendschutz.net direkt an die Betreiber wende. Bis zu 97 Prozent der Beiträge seien danach bei YouTube und Facebook entfernt worden, bei Twitter sei die Quote etwas schlechter. Der Hälfte der Meldung werde innerhalb 24 Stunden Folge geleistet. “Am Schluss werden noch zu wenige Inhalte zu langsam gelöscht”, findet der Minister. So führten Eingaben von normalen Usern nicht im gleichen Umfang zu Reaktionen: auf dieser Basis würden nur zwischen ein bis 46 Prozent entfernt. Dies sei “deutlich zu wenig”. Mehr Transparenz “Die Lage ist besser geworden, aber sind noch nicht da, wo wir hinwollen”, meint Maas. Der Kontrollprozess durch jugendschutz.net laufe noch bis März. Bis dahin müssten die Anbieter unter anderem an ihrer Transparenz arbeiten. Die Frage sei, ob soziale Netzwerke verpflichtet werden sollten, die Zahl der eingehenden Beschwerden und den Umgang damit zu veröffentlichen. Bisher liege die rechtliche Verantwortung vor allem beim einzelnen Schreiber, erläuterte Maas. Wer Bilder eines ertrunkenen Flüchtlings “feiere”, die Gaskammern für Flüchtlinge wieder öffnen oder Kanzlerin Angela Merkel “steinigen” wolle und dies im Netz erkläre, werde von der Strafjustiz zur Verantwortung gezogen und mit über zwei Jahren Haft ohne Bewährung bestraft. Es empfiehlt sich laut Mass aber auch darüber nachzudenken, ob die Anbieter selbst belangt werden müssten, wenn sie die Verbreitung von Haas “als Teil ihres Geschäftsmodells” förderten. Verdacht der Zensur EU-Justizkommissarin Vera Jourova betonte, dass das “Internet ein Raum der freien Meinungsverbreitung bleiben soll”. Doch wer sich für Toleranz ausspreche, “wird bombardiert mit Hassbotschaften”. Dies führe oft zu Kriminalität bis hin zu Mord. Jourova kündigte an, das Thema im Oktober wieder beim Justizministerrat vorzubringen.

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Die Kommissarin übt seit Längerem Druck aus auf Anbieter aus, Hassbotschaften rasch zu löschen. Im Mai vereinbarten Facebook, Twitter, YouTube und Microsoft mit der EU-Kommission einen Verhaltenskodex. Die Konzerne wollten demnach Verfahren einführen, um solche Inhalte zu entfernen oder den Zugang dazu zu sperren. Bürgerrechtsorganisationen wie die Initiative European Digital Rights (EDRi) wittern in derlei Vorstößen Zensur durch Private und sehen das Problem ungelöst, dass die Firmen Richterfunktionen übernehmen sollten. 100.000 gelöschte Beiträge Sie verstehe die Kritik nicht, dass sie ein “OrwellSystem” im Netz aufbauen wolle, hielt Jourova dem entgegen. “Ich möchte hundertprozentig sicher sein, dass ich das Bestmögliche unternommen habe, um die Europäer vor Gewalt zu schützen.” Wenn der Kodex nicht funktioniere, werde sie zurück ins Kommissionskollegium gehen und erörtern, ob der bisher gefahrene Selbstregulierungsansatz “der beste ist”. Der europäische Regulierungschef von Facebook, Richard Allan, betonte, dass in dem sozialen Netzwerk mehrere tausend Leute insgesamt und mehrere hundert deutsche Kontrolleure über einen externen Dienstleister Meldungen zu Hasskommentaren nachgingen. Allein im vorigen Monat seien hierzulande “rund 100.000 Beiträge” wegen Regelverstößen gelöscht worden. Hetze sei “sehr kontextabhängig”, sodass sie nur schwer mit Algorithmen ausfindig gemacht werden könnte. Dass YouTube nur zehn Prozent der Videos lösche, über die sich Nutzer speziell wegen “Hate Speech” oder “Terrorismus” beschwerten, versuchte die Regulierungsexpertin der Plattform, Juniper Downs, mit viel Falschalarm zu erklären: “Justin-Bieber-Videos werden am häufigsten als Hass eingestuft.” Zudem komme bei Hetze oft nicht eine kritische Masse an Eingaben zusammen, die dazu führe, dass Clips noch schneller geprüft würden. (anw) link: http://www.heise.de/newsticker/meldung/ Hasskommentare-Justizminister-Maas-liebaeugelt-mit-verschaerfter-Haftung-fuer-Facebookund-Co-3331837.html

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NETZ-INITIATIVE #NICHTEGAL

Google wird dein neuer Lehrer VON ALEXANDER KISSLER am 22. September 2016

Kisslers Konter: Eine Kampagne gegen Hass im Internet findet viel politischen Zuspruch. Dahinter steht ein Eigeninteresse von Google und YouTube. Minderjährige sollen in ihren Schulen für den Konzern gewonnen werden. Eine riskante Grenzüberschreitung Wo Zeichen gesetzt werden sollen, sind Analphabeten nicht weit. So ist es auch bei einer Anfang dieser Woche vorgestellten Internet-Initiative, die dubiose Absichten unter hehren Worten verbirgt. Das Videoportal YouTube, Teil des weltumspannenden Google-Konzerns, will mit der Aktion #NichtEgal gegen „Hass im Netz“ vorgehen und „die positiven und toleranten Stimmen“ verstärken. Schirmherrin ist die Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig (SPD), Unterstützerin die Bundeszentrale für politische Bildung (BPB) unter dem ehemaligen SPD-Politiker Thomas Krüger. Auch die Grünen-Politikerin Katrin Göring-Eckardt und das SPD-Parteivorstandsmitglied Elke Ferner begrüßen das Unterfangen. Sie finden es demnach wunderbar, wenn der Staat die Kindererziehung an einen multinationalen Konzern abtritt, wenn Umsatzgier sich zur Weltenrettung aufhübscht und Meinungsfreiheit eingeschränkt wird. Darum geht es nämlich bei #NichtEgal.

Win-win-win-Situation für Google Als am Montag im „Google Büro Berlin“ die BPB gemeinsam mit Google und „weiteren Partnern“ die, wie es die Bundeszentrale formulierte, „Initiative gegen Hassbotschaften im Netz und für Offenheit und Toleranz“ vorstellte, hätte die Wahl des Ortes stutzig machen können. #NichtEgal wurde initiiert und wird finanziert von Google beziehungsweise Alphabet, wie sich jener Konz216

ern neuerdings nennt, der im abgelaufenen Jahr 75 Milliarden US-Dollar umsetzte und mehr als 16 Milliarden Gewinn erzielte. Google, eine Cash-Cow mit schwankendem Image. Ist Tochter YouTube nicht auch Abspielstation für allerhand sinistres Zeug? Ja. Doch was haben die auf Renditemaximierung erpichten Unternehmensziele des Konzerns mit bundesdeutscher „Offenheit und Toleranz“ zu tun? Ganz einfach: Google kann durch #NichtEgal in einem Atemzug Whitewashing betreiben, den eigenen Ruf polieren und Kundenbindung, Kundenbindung und nochmals Kundenbindung dort generieren, wo Markenloyalität gedeiht, in der Adoleszenz. Für Google ist #NichtEgal ein Win-win-win, für die Gesellschaft und für die Bildungspolitik und für die Meinungsfreiheit eher ein Lose-lose-lose.

Der Staat öffnet die Schulen für den Konzern Google will mit dem Segen der Bundesfamilienministerin und unter den erfreuten Augen der Bundeszentrale für politische Bildung die Klassenräume erobern. #NichtEgal markiert die Transformation von Google zum Bildungsanbieter. Der deutsche Staat soll für Google seine Schulen öffnen. Unter dem Schlagwort #NichtEgal will Google „in den kommenden Monaten 5.000 Schüler an 40 Schulen in ganz Deutschland zu Experten für digitale Kommunikation ausbilden“, Schüler und Schülerinnen der 9. und 10. Klassen. Geschehen soll dies durch von Google finanzierte „Medienpädagogen“ und zwar „an deiner Schule“ und zusammen „mit deinem Team, euren Lehrern und der Schulleitung“ – schwadroniert man im kumpelhaften Google-Sound. Die Amerikaner stellen sich „zwischen Februar und April 2017 einen Aktionstag“ vor, ein „eintägiges kostenloses Training an deiner Schule“, an dessen Ende Neunt- und Zehntklässler über „die wichtigsten Fertigkeiten“ verfügen, um sich „im Netz für Toleranz, Respekt sowie eine offene Gesellschaft einzusetzen und diese Kenntnisse als Mentor an Mitschüler weiterzuvermitteln.“

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Diese Weitergabe soll „in eintägigen Schülerworkshops an Schüler aus den 7. und 8. Klassen“ erfolgen. Auch von „einem weiteren halben Tag“ der Vorbereitung ist die Rede, alles mit von Google bereitgestellten „übersichtlich gestalteten Materialien und YouTube-Videos mit konkreten Tipps von YouTubern“.

Mit dabei: „Dagi Bee“, „Ossi Glossy“ und „Bullshit TV“ Im Klartext: Mindestens zweieinhalb Tage, die gewiss keine Sonntage sein werden, ist die Bundesfamilienministerin bereit, an Google zu verschenken. Der Konzern darf 5.000 Schüler indoktrinieren. Denn natürlich ist der tatsächliche oder vermeintliche Einsatz für Toleranz und Respekt auch eine Maßnahme im Kundenbindungsprogramm. Minderjährige, sollen in den Genuss Google-eigener Medienschulung kommen. Als Sahnehäubchen lockt die Beteiligung „erfolgreicher YouTube-Stars“. Und Frau Schwesig und Herr Krüger finden nichts dabei. Womit wir beim zweiten Kainsmal von #NichtEgal wären. Was der Konzern „YouTube-Stars“ nennt und die Bundeszentrale für politische Bildung in Verkennung der Sachlage „YouTube-Künstler“ sind jene meist junge Menschen, die aus ihrem Hobby einen Beruf gemacht haben. „YouTuber werden“ zählt zu den beliebten Berufszielen bei Minderjährigen – jener schulpflichtigen Klientel, die nun 5.000-fach beglückt werden soll. Ein kommerziell besonders erfolgreicher weiblicher „YouTube-Star“ nennt sich „Dagi Bee“, gibt Schmink- und Lebenstipps und kann knapp drei Millionen Abonnenten seines YouTube-Kanals aufweisen. „Dagi Bee“ ist ebenso wie „Diana zur Löwen“ (mehr als 500.000 Abonnenten) oder „Ossi Glossy“ (knapp 200.000 Abonnenten) und die Jungs von „Bullshit TV“ (rund 1,5 Millionen Abonnenten) Teil des Imagefilmchens zur #NichtEgal-Kampagne.

Konsumieren ist immer richtig „Dagi Bee“ sagt, „mit Freundlichkeit kommt man immer weiter als mit Hass“, ein vollbärtiger Mann von „Bullshit TV“ weiß, „es wird sehr pip

viel gehatet im Netz“, der heillos überschminkte Junge, der sich „Ossi Glossy“ nennt, erklärt wie das ganze Leben auch #NichtEgal zur Stilfrage – „es kommt immer darauf an, wie man seine Meinung kommuniziert“. Das Motto erklärt derweil „Diana zur Löwen“, angeblich 20-jährig und aus Köln: „#NichtEgal heißt, dass man auch gegen was vorgeht, dass man zeigt, dass es nicht richtig ist.“ Offenbar nimmt YouTube uns die philosophisch wie politisch heikle Aufgabe ab, das Richtige vom Falschen zu scheiden und letzteres zu bekämpfen. „Diana zur Löwen“ lässt auf ihrem YouTubeKanal keinen Zweifel daran, was immer richtig ist: Konsumieren, bis der Arzt kommt. In einem sechsminütigen Video, das sie nicht umsonst gedreht haben dürfte, zeigt sie einem gewiss minderjährigen weiblichen Publikum, dass wahres Glück im Kaufen besteht. „Diana zur Löwen“ bietet Teleshopping für die Generation Internet, plump und offensiv. Sie preist eine „echt spannende“ Mascarabürste an und „echt niedliche T-Shirts“ und „ein süßes Armband“ und „Bettwäsche mit Kakteenmuster, die mag ich super gern,“ und „flauschige Pantoffeln“ in Violett, „die sind wirklich kuschelig“, und „Wirsing-Chips“ aus der Drogerie, „probiert die echt mal aus, die sind so crispy“, und einen mit Katzenohren verzierten „Kaffeebecher, echt perfekt für Coffee to go“, und „Fake-Tattoos, ein ganz cooler Eyecatcher, megaschön,“ und einen „Lazy Arm“, mit dem man das Smartphone zum YouTube-Gucken am Nachttisch befestigen kann – „da bin ich echt ein bisschen besessen davon“ – und eine Creme mit „kühlender Kugel, ich hab‘ echt das Gefühl, dass damit die Augenringe so ein bisschen verschwinden.“ Soviel unechte Künstlichkeit schmerzt. Arme Diana, was tat man dir, was tust du uns an? Es ist ein Produkteporno der traurigsten Art. Bei #NichtEgal taucht „Diana zur Löwen“ nun als Vorkämpferin auf gegen „Hass“ und gegen die „Verrohung der politischen Diskussionen“, wie Thomas Krüger von der BPB es nennt.

Demokratie als Produkt

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Was, drittens, ist dieser „Hass“ überhaupt? Er ist etwas, das verschwinden soll. Viel genauer wird es nicht. Hass, zur Globalchiffre „Hate“ umgebogen, aufgeblasen, ausgeschüttet, gehört sich nicht. Und wer hasst, der verdient nicht, ein Mensch zu sein. Am 21. September schrieb die #NichtEgal unterstützende Denkfabrik Betterplace Lab, man müsse „die vielen Hater aus ihren Löchern holen“. Darum geht es letztlich: den Internetnutzern, die von der Firma YouTube als „Hater“ identifiziert werden, den Kommunikationssaft abzudrehen. In diese Richtung weist das neueste Pferd im Entwicklerstall von YouTube, die digitale Eingreiftruppe der „YouTube Heroes“. Ihnen darf angehören, wer „negativen Inhalt“ meldet. Wer es oft genug getan hat, steigt in der YouTube-Hierarchie auf, bis er Seite an Seite mit den Entwicklern neue – das heißt: auf neue Weise geldwerte – Tools nutzen und bewerten darf. So wird ein Schuh draus: YouTube will die, wie es im #NichtEgal-Video selbstbewusst heißt, „größte Community“ noch größer und noch wertvoller machen, indem es in noch früherem Stadium noch mehr Nutzer an sich bindet und unter dem Vorwand der Demokratiepflege lebenslange Loyalitäten schafft. „Positive und tolerante Stimmen“ sind dann jene, die nicht aufmucken und die nicht zu konkurrierenden Anbietern wechseln. Konsum und Moral fallen endlich zusammen. Der gute Mensch beginnt beim Kunden, Demokratie ist ein Produkt. Deutsche Politiker nehmen derlei Aushöhlung der zivilbürgerlichen Fundamente in Kauf, solange die Richtigen aussortiert werden. So also fängt das an. link: http://www.cicero.de/salon/netzinitiativenichtegal-google-wird-dein-neuer-lehrer

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Denkverbote statt Debatte Haben die Deutschen das Streiten verlernt? Immerhin darf mittlerweile darüber geredet werden, dass offene Grenzen auch Menschen anlocken, die den Islam Das Land steckt mitten in der grössten als Aufforderung zu Terror verstehen. Krise der Nachkriegszeit – und es herrscht Friedhofsruhe. Wer die Probleme Ganz zu schweigen von kulturellen Differenzen, beim Namen nennt, wird schnell in die womit ein anderes Verhältnis nicht nur zu rechte Ecke gestellt. Ein Stimmungs- Gewalt oder zu Frauen gemeint ist, sondern auch zu Arbeitsdisziplin und Rechtsstaatlichkeit. bericht. von Cora Stephan 19.8.2016

Ach, das sieht nur von aussen so aus. Bloss, weil Ralph Giordano und Günter Grass nichts mehr zur Lage der Zeit sagen können, schweigen «die Intellektuellen» ganz und gar nicht. Sie äussern sich nur überwiegend woanders als in den hergebrachten Medien, nämlich auf Blogs wie der «Achse des Guten» oder auf «Tichys Einblick». Immerhin haben Maxim Biller (in der «Zeit») und Wolfgang Streeck (in der «FAZ») nun die Stimme erhoben, der eine kein Linker, der andere kein Dummer. Beide beklagen, dass an die Stelle der nötigen nüchternen Betrachtung der Lage und des Abwägens der Optionen Moralisieren und Tabuieren getreten ist. Die Krise infolge der Massenmigration stellt alles infrage, worauf man sich in den letzten Jahrzehnten verlassen hat. Das Schengen-Abkommen, auf dem die Reisefreiheit innerhalb der EU gründet? Rasiert, wie nicht wenige andere Regeln und Verträge. Souveränität in dem Sinn, dass ein Staat darüber bestimmen können sollte, wer dazugehört? Hat sich erledigt. Noch heute weiss niemand genau, wer warum gekommen und wo er abgeblieben ist. Er: Denn es sind nicht vor allem Frauen und Kinder mit Bedarf an Plüschtieren und Spielzeug gekommen, sondern überwiegend junge Männer. Oft handelt es sich dabei auch nicht um Syrer oder um mit jenen Qualifikationen ausgestattete Leute, die zu einer Industrienation wie Deutschland passen würden. 224

Mittlerweile macht sich die Ahnung breit, dass die Versorgung der Migranten über die nächsten Jahrzehnte hinweg laut realistischen Schätzungen in den kommenden Jahren Hunderte von Milliarden Euro kosten könnte. Immer vorausgesetzt, dass die Eingereisten auch bleiben, obwohl Asyl und Schutz eigentlich nur vorübergehend gewährt werden.

In die rechte Ecke gestellt Immerhin darf mittlerweile darüber geredet werden, dass offene Grenzen auch Menschen anlocken, die den Islam als Aufforderung zu Terror verstehen. Hätte man das nicht ahnen können? Natürlich. Doch diejenigen, die schon im Herbst der Euphorie gewagt haben, Wasser in den Wein zu giessen, dürfen nicht darauf hoffen, im Nachhinein für ihre Weitsicht gewürdigt zu werden. Kritische Stimmen wurden von vornherein dahin gestellt, wo es in Deutschland kein Entrinnen gibt: in die rechte Ecke. Eine aktuelle Studie der Hamburg Media School, in der 34 000 Pressebeiträge aus den Jahren 2009 bis 2015 über Flüchtlingspolitik ausgewertet wurden, kommt zum Schluss, dass insgesamt 82 Prozent aller Beiträge zum Thema positiv gewesen seien; nur 6 Prozent hätten die Flüchtlingspolitik problematisiert. Die tonangebenden Medien hätten «übersehen», dass die Aufnahme von Migranten «in grosser Zahl und die Politik der offenen Grenzen die Ge-

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sellschaft vor neue Probleme stellen würden». In Deutschland führt der Vorwurf, rechts Sie haben sich, um es mit Wolfgang Streeck zu oder rechtsradikal zu sein, zum gesellsagen, «als Cheerleader einer karitativen Be- schaftlichen Ausschluss. geisterungswelle» aufgeführt. Auch der Gebrauch bestimmter Vokabeln wie Warum? Hat, wie Maxim Biller meint, ein «Wirtschaftsflüchtlinge» oder die Rede von «wir Kollektiv aus 68ern und ihren 70er Nachfolgern und sie» entlarve das Gegenüber als «rechts» hier seinen «totalitären, undemokratischen Ide- und gebietet Meldung. Ein ganz besonders unalismus» ausgetobt? Wer sich noch an die sie- trügliches Kennzeichen rechter Gesinnung: bziger Jahre und die Zeit der kommunistischen Satire. Damit ist die Stiftung durchaus auf ReSekten in Deutschland erinnert, der kennt ihn gierungslinie. Das Bundesinnenministerium asnoch, den gnadenlos ausgefochtenen Kampf sistiert auf Twitter: «Wir sprechen uns gegen gegen jede Abweichung von der richtigen Lin- Hatespeech aus, egal ob strafbar oder nicht. ie. Oberste Priorität: niemals den «Beifall von Jeder darf seine Meinung äussern, aber sachlich der falschen Seite» provozieren! Das gilt heute & ohne Angriffe.» Satiriker, packt eure spitze wieder verschärft: Wer etwas sagt, was auch der Feder ein! Der Arm der Volkspädagogen reicht AfD gefallen könnte, ist schon ein Klassenfeind, weit. Nieder mit Karl Kraus! egal, ob sein Argument triftig ist. Der Kampf gegen Rechts beschränkt sich schon Denn als Hauptlosung ist hierzulande der längst nicht mehr auf jene altbekannten stier«Kampf gegen Rechts» ausgegeben, eine nackigen Neonazis in ihren Springerstiefeln, etwas unklare Zielrichtung, die jedenfalls eher die in deutschen Provinzen vermutet werden, weisse deutsche Männer und Frauen einschliesst. vor allem natürlich in Sachsen, dem Landstrich, Dass insbesondere Menschen aus dem arabis- der notorisch unter «Generalverdacht» steht. chen Raum zu fanatischem Judenhass neigen, Sie bieten nicht genug Stoff. Denn wenn man wird als «kulturelle Eigenart» abgehakt. Die Vor- sämtliche Propagandadelikte abzieht – Hakenliebe deutscher Linker für die «Palästinenser» kreuzschmierereien oder Ähnliches –, ist der und ihr Ressentiment gegen die «Zionisten» hat Rechtsextremismus in Deutschland nicht auffälja Tradition. liger und gewalttätiger als der Linksextremismus. Den aber finden viele prima und sagen Der «Kampf gegen Rechts» treibt seltsame «Danke, liebe Antifa», wenn sich autonome GeBlüten. Eine der schillerndsten ist die Amadeu- walt gegen die «Richtigen» entlädt: «Denn wäre Antonio-Stiftung, finanziert unter anderem die Antifa nicht da, gäbe es viel mehr Nazis in vom deutschen Familienministerium. Dort wird meinem Leben.» mit staatlichem Geld und regierungsamtlicher Billigung gegen alles vorgegangen, was nicht Gesellschaftlicher Ausschluss auf Linie ist. «Melden» ist die oberste Bürgerpflicht. Wer die unappetitliche Broschüre der Das alles, das «Entlarven», «Überführen», «StelStiftung liest, wird mit Erstaunen feststellen: len», begünstigt nicht gerade den freien AusSchon ein Gespräch unter Frauen über Kinder tausch der Meinungen. Woher kommt das? Wound Sexualität kann ein Anwerbeversuch von re- hin führt das? chts sein. Ich schwanke noch zwischen den sich jewpip

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eils anbietenden Verschwörungstheorien. Eines scheint mir naheliegend: In Deutschland führt der Vorwurf, rechts oder rechtsradikal zu sein, zum gesellschaftlichen Ausschluss. Den politischen Gegner wie etwa die AfD als rechts zu denunzieren (wobei die Partei selbst ja durchaus mithilft), ist daher auf jeden Fall empfehlenswert, die beiden ehemaligen Volksparteien CDU und SPD fürchten sich zu Recht vor der neuen Konkurrenz. Was die Linke betrifft, die Maxim Biller so bissig karikiert: Für das linke Justemilieu mag der «Flüchtling» Ersatz für das längst fahnenflüchtig gewordene Proletariat geworden sein. Oder sagen wir besser: für jene Unterklasse, die von Politikern gern als Pöbel oder Pack bezeichnet wird. Es ist nun einmal kein Privileg mehr, sich öffentlich zu äussern. Jeder kann im Netz die Klappe aufreissen, auch die weniger gut Gescheitelten. Auch auf der Spur des Geldes wird man fündig. Für die Hilfsindustrie, eine der Wachstumsbranchen des Landes, ist der Migrantenstrom ein wahrer Segen. Ja, die Einwandernden schaffen neue Arbeitsplätze, bei Sozialarbeitern und Dolmetschern, Sprachlehrern und Betreuern, Psychologen und Sicherheitsdiensten. Allein die Betreuung unbegleiteter minderjähriger Einreisender, 42 000 waren es letztes Jahr, in Kleingruppen oder Heimen kostet zwischen 40 000 und 60 000 Euro im Jahr pro Nase. Wobei etwa 40 Prozent gar nicht minderjährig seien, schätzt die Münchner Sozialreferentin Brigitte Meier (SPD). Die grosszügigen Angebote des Sozialstaates locken eben. Niemand soll geschmäht werden, der Verdienstvolles tut. Doch es hiesse, die Klarsicht der Regierenden zu unterschätzen, wenn sie nicht mit der Loyalität all derer rechneten, die ihren Arbeitsplatz dem Staat verdanken. 226

Steuern und Schulden Und wer soll das bezahlen? Die Steuereinnahmen «sprudeln», heisst es gern, als ob das Geld aus einem Brunnen käme, dabei stammt es von denen, die Arbeit haben und Steuern zahlen. Man wird die Steuerbürger also wieder einmal zur Kasse bitten müssen, in Zeiten billiger Kredite bietet sich das Schuldenmachen an. Darin gehört Deutschland schon seit langem zur Weltspitze. Doch auch dieser Krug geht so lange zum Wasser, bis er bricht. Wachstum auf Pump schafft sozialen Unfrieden.

Das alles geht nicht nur Deutschland an. In der Gesamtschau schaukelt sich das alles zu einer einzigen grossen Überforderung hoch, die an die Textur des Gemeinwesens geht. Warum gelingt das Einfachste nicht – «nachdenken und diskutieren und dann ein bisschen etwas falsch und ein bisschen etwas richtig machen» (Maxim Biller)? Das alles geht nicht nur Deutschland an. Und deshalb sollten wir «im Interesse guter Nachbarschaft an einer nachhaltigen Erweiterung des thematischen und argumentativen Spektrums der deutschen politischen Öffentlichkeit (. . .) arbeiten, unter entschiedener Missachtung der von den Hoflieferanten der Milch der frommen Denkungsart verhängten Denkverbote und der zu ihrer Verteidigung eingesetzten Diffamierung. Das Risiko, das man sich damit einhandelt (. . .), muss uns Europa wert sein.» So Wolfgang Streeck, ein eher linker Geist, der das Denken nicht eingestellt hat. Es schweigen, gottlob, nicht alle Intellektuellen.

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link: h ttp: / / w w w. n z z . ch / fe u i l l e ton / z e i t g e s c he hen/denkverbote-statt-debatte-haben-diedeutschen-das-streiten-verlernt-ld.111884 pip

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Nicht die Urheber, sondern die Empfänger werden in Ketten gelegt von Matthias Heitmann Als ich fünf oder sechs Jahre alt war, verbaten mir meine Eltern, eine ganz bestimmte Schallplatte meiner älteren Schwestern zu hören. Auf dieser Platte waren „Jugendlieder“ mit frechen Texten voller Kraftausdrücke, die mich natürlich brennend interessierten, meinen Eltern zufolge aber nicht für die Ohren eines kleinen Jungen geeignet waren. Ich weiß noch, wie ich meine Mutter fragte, woher sie denn von den Kraftausdrücken wisse und ob sie sich die Texte selbst angehört habe. Sie stockte kurz und wies mich dann an, ich solle nicht so frech sein, was dem Ende der Diskussion gleichkam. Was diese Anekdote mit Zensur und dem heutigen Verbotsklima zu tun hat? Zunächst erst einmal gar nichts. Denn es ist völlig in Ordnung, wenn Eltern ihren kleinen Kindern den Zugang zu gewissen Inhalten untersagen. Sie sollten dies sogar tun. Wenngleich das in der Praxis nicht eben leicht ist. Meine heute neunjährige Tochter langweilte sich schon mit sieben Jahren bei Filmen, die eigentlich erst ab 12 freigegeben waren. Dies schützt sie aber nicht davor, Filme ohne Altersbeschränkung gelegentlich in Alpträumen zu verarbeiten. Umso wichtiger ist es da, als Erziehungsberechtigter einen guten Überblick zu behalten und ein ebensolches Gespür dafür zu entwickeln, was welches Kind wann verkraftet.

Die Saison für Vorkoster und Vormünder ist eröffnet „Das ist unfair! Du darfst gucken, was du willst!”, maulte sie neulich, als ich ihr dringend davon ab-. riet, sich den Film „Hachiko“ (FSK 0) anzusehen. Ich wusste, dass dieser Film in diesem Moment bei ihr nicht gut ankommen würde. „Das ist nicht unfair“, entgegnete ich und wollte noch ergänzen: „Und außerdem darf nicht einmal ich alles sehen!” Doch diesen Satz sparte ich mir. Ich hatte keine Lust auf eine Diskussion darüber, wie ich ihr das Ansehen eines offiziell für ihr Alter geeigneten Films untersagen könne, wenn ich selbst nicht alles sehen dürfe. Ich wollte sie in diesem Moment einfach in dem Glauben lassen, dass ihr geliebter Papa mündig und erwachsen und frei genug ist, um derartige Entscheidungen selbstbestimmt, wissend und mündig zu treffen. Es ist bedauerlich, dass Erwachsene ihren Kindern in einem so zentralen Punkt der Erziehung wie der Frage, was einen mündigen Erwachsenen eigentlich ausmacht, offen ins Gesicht lügen müssen, um nicht das ei228

gene vollständig zu verlieren. Natürlich sind die Altersangaben der Freiwilligen Selbstkontrolle bei Filmen letztlich nur grob geschätzte Empfehlungen. Letztlich müssen die Eltern die Entscheidung selbst treffen und die Verantwortung übernehmen. Aber wie sollen wir Erwachsene denn wirklich und ernsthaft die Verantwortung für Kinder übernehmen und ihnen ein Vorbild in Sachen Mündigkeit sein, wenn wir selbst offensichtlich Vormünder und Vorkoster brauchen, die für uns entscheiden, was wir hören, sehen, lesen, denken und sagen dürfen? Denn letztlich geht es ja genau darum, wenn Politiker entscheiden, diese oder jene Veröffentlichung zurückzuziehen oder diese oder jene Partei zu verbieten. Sie tun es, etwa weil sie, wie sie sagen, „Volksverhetzung“ verhindern wollen. Aber wie kann wer feststellen, was ein Volk verhetzt, wenn man nicht einmal bei Kindern einschätzen kann, was sie wann um den Schlaf bringt?

Gibt es jetzt Mündigkeit 1. und 2. Klasse? Es ist interessant, dass die Diskussion darüber, ob irgendetwas verboten werden soll oder nicht, sich immer nur um dieses Irgendetwas dreht und nie um diejenigen, die es angeblich zu schützen gilt. Immer wird darum gestritten, ob irgendetwas noch akzeptabel ist oder schon verboten gehört, ganz so, als gäbe es dafür eine in Stein gemeißelte Skala, an der man abmessen kann, ob die gottgegebene Grenze des Tolerierbaren überschritten wurde oder nicht. Warum wird eigentlich die Frage, womit Bürger umgehen können beziehungsweise können sollten, entschieden, ohne zuvor festzustellen, ob und wenn wie sie damit tatsächlich umgehen? Die Antwort darauf kann eigentlich nur lauten: Weil unterschiedliche Menschen ganz unterschiedlich mit Inhalten umgehen und dies von ganz vielen Faktoren abhängt. Aber wenn jeder anders ist, wer ist dann das Maß? Soll ich meiner Tochter Kinderfernsehen verbieten, nur weil sie bei anderen Filmen der Klasse „FSK 0“ manchmal Alpträume bekommt? An dieser Stelle der Argumentationskette fällt mir meine freche Kinderfrage an meine Mutter wieder ein: Haben diejenigen Damen und Herren, die bestimmte Inhalte für verbotswürdig halten, sie zuvor selbst auf ihr verhetzendes Potenzial hin überprüft, am eigenen Leibe etwa? Hat es sie denn auch verhetzt? Und wenn nicht,

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warum sollte dieser Effekt bei dem Rest ihres Volkes eintreten? Bei wem genau? Woran unterscheidet man verhetzungsimmune Erwachsene von verhetzungsanfälligen? Sind die einen, obgleich ebenfalls erwachsene und mündige Bürger, am Ende doch weniger erwachsen, weniger mündig und weniger Bürger als andere, man traut sich nur nicht, es auszusprechen? Macht man sie dadurch, dass man ihnen nur gefilterte Realitäten vorsetzt, nicht erst wirklich unmündig? Was bedeuten diese ganzen Begriffe eigentlich, wenn sich hinter der Fassade der rechtlichen und politischen Gleichheit aller mündigen Bürger inoffizielle Unterscheidungen verbergen, die den Einen das Recht geben, den Anderen vorzuschreiben, was gut ist und was nicht?

Dann bin ich ja beruhigt, denn sowohl diese „Anderen“ als auch der komplette Rest der Gesellschaft werden damit umgehen müssen, dass meine Meinungsfreiheit unantastbar ist und ich selbst darüber entscheiden will, was ich sehe, lese, höre, denke, sage und schreibe oder sonstwie ausdrücke, sei es durch Kleidung, Musik oder sonstiges. Und so, wie ich mir dieses Recht nehme, so gestehe ich es auch jedem anderen Menschen zu und verteidige es, auch dann, wenn ich dessen Haltung verabscheue. Das bedeutet Mündigkeit, und wer dies für verantwortungslos und egoistisch hält, sollte möglichst schnell damit beginnen, Verantwortung für seine eigene Individualität zu übernehmen und zu entdecken, wozu Freiheit gut sein kann.

Nicht die Urheber, sondern die Empfäng- Die Perversion der Zensur auf den Punkt er werden in Ketten gelegt gebracht Ich halte die Meinungsfreiheit für das grundlegende und zentrale Freiheitsrecht eines jeden mündigen Individuums. Und dieses Recht bezieht sich auf jeden Menschen, und dies völlig unabhängig von der jeweiligen Meinung. Die Meinungsfreiheit ist unteilbar, sie gilt völlig losgelöst vom Inhalt der Meinung für jeden, oder sie gilt überhaupt nicht. Wer hier Einschränkungen bezüglich bestimmter übelriechender, ekelhafter und menschenverachtender Inhalte fordert, legt in Wahrheit nicht deren Urheber in Ketten, sondern alle potenziellen Empfänger, da er diesen die Mündigkeit abspricht, Übelriechendes, Ekelhaftes und Menschenverachtendes selbst zu erkennen und entsprechend zu behandeln oder dies zu lernen. Ich habe nie verstanden, wie man Demokrat sein kann, wenn man von ganz normalen Leuten eine solche Meinung hat. Beschränkungen der Meinungsfreiheit degradieren die Öffentlichkeit zu einer unmündigen verführbaren Masse und mich persönlich zu einem orientierungs- und willenlosen Schaf, das man zum Positiven gängeln und belügen zu müssen glaubt, damit es sich nicht in einen blutrünstigen Wolf verwandelt. Ich halte dies für eine so unerträgliche Beleidigung und Beeinträchtigung meiner Individualität, dass ich nicht gewillt bin, von meiner Meinungsfreiheit auch nur einen Millimeter preiszugeben. Ach so, diese wohlmeinende Steuerungspolitik ist gar nicht gegen mich gerichtet, sondern gegen „die Anderen“?

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Als ich mit meiner Tochter kürzlich im Fernsehen einen Bericht darüber sah, dass ein arabischer Fernsehsender die Bikinis der olympischen Beachvolleyballerinnen mit schwarzen Balken überdeckte, hielt ich die Luft an. Ich sah förmlich, wie es in dem kleinen Gehirn neben mir arbeitete, und ich atmete innerlich tief durch, als sie es bei der überaus klugen Beobachtung beließ, die Spielerinnen würden mit dem Balken ja aussehen, als wären sie nackt. Sie hatte die Perversion der Zensur erkannt und auf den Punkt gebracht. Ich hoffe, sie wird später auch verstehen, dass die Notlüge bezüglich meiner eigenen vorgeblich so unbegrenzten Meinungs- und Entscheidungsfreiheit letztlich nur ihre eigene Vorstellung retten sollte, dass es erstrebenswert ist, erwachsen, mündig und frei zu sein. Matthias Heitmann ist freier Publizist und Vortragsredner. Sein aktuelles Buch heißt „Zeitgeisterjagd. Auf Safari durch das Dickicht des modernen politischen Denkens“ (TvR Medienverlag Jena, 2015, 197 S., EUR 19,90). Seine Website findet sich unter www.zeitgeisterjagd.de. Dieser Artikel ist zuerst am 31.8.16 auf der Website Tichys Einblick erschienen. http://www.achgut.com/artikel/nicht_die_urheber_ sondern_die_empfaenger_werden_in_ketten_gelegt

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Was der SPD-Minister Heiko Maas mit seinem Internet-Gesetz anrichtet, ist der feuchte Traum jedes autokratischen Halbdemokraten. Er sorgt eben nicht für die Einhaltung der Gesetze, sondern er schafft Mechanismen, die Meinungsäußerungen einschränken und die Schere in den Köpfen dauerhaft etablieren. Da sollen also Plattformbetreiber dafür sorgen, dass „rechtswidrige“ Inhalte schnellstens gelöscht werden, sonst setzt es ein Strafgeld, das auch Großkonzernen weh tut. Nur – wer entscheidet da eigentlich, was „rechtswidrig“ ist? Wohl die Konzerne selbst, geht es nach Maas. Das aber bedeutet, dass nicht mehr Gerichte über Recht und Unrecht entscheiden, sondern private Gremien. Wie man sich gegen Entscheidungen dieser Zensoren wehren kann, ist unklar. Maas hebelt damit den Rechtsstaat teilweise aus. Zudem dürfte die Höhe der Strafen dafür sorgen, dass kontroverse, aber eben nicht strafbare Inhalte ebenfalls dem Privatzensor zum Opfer fallen – aus Angst vor dem Ruin. Das bedeutet nichts anderes als die Einengung des Debattenraums durch den Staat. Jedem echten Demokraten müssen sich hier die Nackenhaare aufstellen. Noch weniger verständlich ist es, wenn Publizisten, die von Debatten leben, derartiges Treiben auch noch verteidigen. 232

Text: Dr. Alexander Will Link: https://www.nwzonline.de/kommentare-derredaktion/mass-halten_a_31,2,3284194936. html

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Justizminister Heiko Maas will, dass Facebook & Co. selbst entscheiden, welche Inhalte sie löschen. Damit legt er viel Macht in die Hand privater Unternehmen. Zu viel. Bisher gibt es in Deutschland Zivilgerichte, Strafgerichte, Arbeits-, Verwaltungs-, Sozial-, Patentund Finanzgerichte. Der Bundesjustizminister führt nun in seinem “Netzwerkdurchsetzungsgesetz” quasi ein neues Gericht ein - das Netzwerkgericht. Es heißt zwar nicht Gericht, es funktioniert aber so: Das Netzwerk, also zum Beispiel Facebook, soll selbst entscheiden, welche Inhalte gelöscht werden. Facebook bestimmt also künftig darüber, ob ein Eintrag etwa als Beleidigung oder als Volksverhetzung oder als Fake News einzustufen ist. Bisher hat darüber ein ordentliches Gericht geurteilt. Es wäre vernünftig, es bliebe dabei. Es wäre vernünftig, ein Gericht, nicht ein “Facebook-Selbstgericht” würde entscheiden, was rechtmäßig und was rechtswidrig ist. Nun ist klar, dass die überlastete Justiz das derzeit nicht leisten kann; sie kann nicht binnen kürzester Zeit entscheiden, wie es notwendig ist; es wäre gut, und es wäre wichtig, wenn sie es könnte, wenn sie personell und sachlich so ausgestattet wäre, dass sie das leisten kann. Das Verleumdungs-Strafrecht muss dem Internet gerecht werden.

fenahme von Hilfsarbeitern. Eine kleine, ehrenwerte journalistische Organisation wie das Recherchezentrum Correctiv (*LOL! pip.) sollte sich hier nicht zum Feigenblatt und zum billigen Erfüllungsgehilfen von Facebook und anderen Plattformbetreibern machen. Justizminister Heiko Maas sollte sich darum bemühen, dass die Justiz so ausgebaut wird, dass sie ihre Aufgaben erledigen kann. Ansonsten ist er nicht Justizminister, sondern Selbstjustizminister. Ein Blick auf die Unternehmenslandschaft macht schnell klar: hier ist etwas im Umbruch. Die Tage starrer Organisations- und Geschäftsmodelle sind gezählt — zu dynamisch sind die Märkte, zu stark der Wettbewerb. Und wenn der Ausbau der Justiz, die Ländersache ist, so schnell nicht geht, dann muss womöglich eine öffentlich-rechtliche Prüf- und Entgiftungsstelle eingerichtet werden, eine Art Internet-Bafin, als Vorinstanz der Justiz. Die Bafin, die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, ist eine deutsche Bundesanstalt, die alle Bereiche des Finanzwesens kontrolliert. Bei alledem aber gilt: Nachrichten dürfen nicht einfach deshalb als Fake oder Beleidigung eingestuft werden, weil sie unliebsam sind. Es darf keine Zensur geben.

Entscheidungen über Meinungsfreiheit sollte nicht in Facebooks Händen liegen Die Entscheidung darüber, was unter den Schutz der Meinungsfreiheit fällt und was nicht, darüber also, was im Netz stehen darf und was gelöscht werden muss, ist eine hoheitliche Tätigkeit. Darüber muss die Justiz entscheiden, nicht eine Selbstjustiz von Facebook und Co. unter Zuhilpip

Link: http://www.sueddeutsche.de/digital/gesetz-gegen-hasskommentare-es-darf-keine-zensur-geben-1.3453163

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NetzDG: Das Ende von Meinungsfreiheit und Rechtsstaat Nun ist es also so weit. Der Bundesminister der Zensur ist dabei, die Verfassung außer Kraft zu setzen und den Rechtsstaat mit. Die Bundesregierung hat es abgesegnet. 270 Jahre nachdem Montesquieu (1748) die Grundzüge der Gewaltenteilung nieder-schrieb, soll es das nun also mit der euro-päischen Aufklärung gewesen sein. Der Rückfall in die Ständejustiz, der der Bürger hilf- und widerstandslos ausgeliefert ist, soll vollendet werden. 234

Unter dem Sprachmonster „Netzwerkdurchsetzungsgesetz“ will der Zensurminister in aller Eile die Gewaltenteilung zu Grabe tragen. Denn die Beurteilung dessen, was Recht und was Unrecht ist, liegt danach nicht mehr bei unabhängigen Gerichten, sondern bei Privatleuten, die nicht einmal über juristische Grundkenntnisse verfügen müssen. Es reicht völlig, alles das – und im Zweifel noch mehr – als löschenswert zu empfinden, was dem Zensurminister nicht gefällt. Und

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da der staatlich initiierte Privatzensor weder wissen kann, wie das Gesetz anzuwenden ist, noch eine Vorstellung davon haben kann, was dem Zensurminister nicht gefällt, wird angesichts einer 50-Millionen Euro Strafdrohung nun auf Teufel-komm-raus gelöscht werden. Damit bloß nichts übersehen wird, was dem Oberzensor Anlass geben könnte, die Sanktionierungskeule herauszuholen.

Freiheit und Rechtsstaat abgeschafft Damit genau solches nicht geschieht; damit die Meinungsfreiheit vor der Obrigkeit geschützt ist, schufen die Demokraten 1871 die strikte Trennung der Aufgaben. Weder König noch Politik sollten darüber bestimmen dürfen, was geschrieben, gesagt und was gedacht werden durfte. Deshalb schufen sie Gesetze, in denen sorgsam unterschieden wurde zwischen Meinungsfreiheit und Überschreitung derselben. Beispielsweise dann, wenn jemand seine Meinungsfreiheit nutze, um Mitbürger persönlich zu beleidigen oder zu diffamieren. Über die Grenzlinie zwischen beiden aber hatten immer nur Gerichte zu entscheiden – und das auch nur dann, wenn die Staatsanwaltschaft begründeten Anlass dazu hatte, die Gerichte einzuschalten. Ein Verfahren, das unerlässlich ist in einem Gemeinwesen, das sich Rechtsstaat nennen darf. Und so will ausgerechnet der offiziell immer noch irreführend „Bundesminister der Justiz“ genannte Ideologe aus dem Saarland nun nicht nur die staatliche Zensur wieder einführen, sondern auch den Rechtsstaat abschaffen. Denn die Beurteilung dessen, was „strafrechtlich relevant“ ist, darf in einem solchen eben niemand anderem als einem unabhängigen Gericht obliegen. Wobei – mit denen ist es auch nicht mehr zum Besten bestellt. Wenn der Geschäftsführer des Richterbundes, Sven Rebehn, das Löschen „rechtswidriger Kommentare“ durch gerichtsfremde Netzwerkbetreiber nur noch als „eine Säule im Kampf gegen Hass und Hetze im Netz“ beschreibt und die zusätzliche „strafrechtliche Verfolgung“ einfordert, dann klingt das nicht mehr nach dem Vertreter einer selbstbewussten, unabhängigen Justiz, sondern nur noch nach Arbeitsplatzsicherung. Welche nun tatsächlich Schaden nehmen könnte, wenn eben nicht mehr Gerichte, sondern unbekannte Mitarbeiter in den Etagen der Netzwerkbetreiber eine nicht als „Recht“ zu bezeichnende Justiz üben. Widerspruch gegen die Löschung? Sinnlos. Gelöscht ist gelöscht.

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Hängen ohne Urteil Hängen ohne Gerichtsurteil galt in jedem zivilisierten Staat als Todsünde. Kommentarlöschen ohne richterliches Urteil ist letztlich nichts anderes. Beides ist Selbstjustiz – die Abschaffung von Recht und Gesetz. Wie sehr und schnell der frühere Rechtsstaat Bundesrepublik verkommt, wird vielleicht am besten an einer Episode aus den Neunzigerjahren des vergangenen Jahrhunderts deutlich. Damals leitete ich in der Berliner Verkehrsverwaltung die Öffentlichkeitsarbeit. Befasst waren wir seinerzeit auch mit der Einführung der Parkraumbewirtschaftung. Damals gab es, um die Polizei nicht mit scheinbar Unwichtigem zu befassen, die Überlegung, Parkverstöße durch Mitarbeiter privater Unternehmen dokumentieren zu lassen, um mittels dieser Dokumentation die hoheitliche Aufgabe der Verfolgung des Verstoßes ahnden zu lassen. „Nein“, sagten damals die versammelten Juristen. Auch die bloße Dokumentation einer Ordnungswidrigkeit müsse in einem Rechtsstaat alleinige, hoheitliche Aufgabe der dafür zuständigen, staatlichen Stellen bleiben. Zwanzig Jahre später kann man über diese Bedenken von Juristen, die ihre Bezeichnung noch zu Recht trugen, nur noch sarkastisch lachen. Die Beurteilung von Recht und Unrecht bei einer weitaus bedeutsameren Problematik – der früher als Grundrecht verstandenen Meinungsfreiheit – wird privatisiert. Die hoheitliche Aufgabe gehört ebenso der Vergangenheit an wie die Freiheit des Bürgers. Der Totengräber von Freiheitsrechten und Rechtsstaat hört auf den Namen Heiko Maas. Die Sargträger sind die Minister der schwarzroten Koalition. Text: Thomas Spahn Link: https://www.tichyseinblick.de/meinungen/ netzdg-das-ende-von-meinungsfreiheit-und-rechtsstaat/

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Der vom Bundesjustizminister vorgestellte Ent-wurf für das sogenannte Netzwerkdurchsetzungsgesetz ist eine Gefahr für die Meinungsfreiheit im Netz, kritisiert eco – Verband der Internetwirtschaft e.V. Der Verband wendet sich damit insbesondere gegen die im Gesetzentwurf vorgesehene festen Fristen zur Löschung: 24-Stunden bei eindeutig rechtwidrigen Inhalten bzw. bei anderen rechtswidrigen Fällen 7 Tage nach Erhalt der Beschwerde: „Jede Entscheidung über das Löschen fraglicher Inhalte muss sich in erster Linie am Grundsatz juristisch gründlicher Prüfung orientieren. Die Erfahrungen der eco Beschwerdestelle im Umgang mit rechtswidrigen Internetinhalten aus über 15 Jahren zeigen deutlich, dass die zu prüfenden Sachverhalte in vielen Fällen juristisch sehr komplex sind. 24 Stunden reichen zur juristischen Einordnung häufig ganz einfach nicht aus, gerade wenn es sich um juristische Grenzfälle handelt. Grundsätzlich sehen wir bei starren Fristen die Gefahr der wahllosen Löschkultur, sogenannte Chilling Effects, es wird Zweifel mehr gelöscht, als notwendig wäre“, sagt eco Vorstand Politik & Recht Oliver Süme. Exorbitant hohe Bußgelder befördern den Druck zu Löschen zusätzlich. 236

Durch eine Ausweitung des Straftatenkatalogs mit dem neuen Referentenentwurf vom 27. März 2017 äußert eco im Rahmen einer aktuellen Stellungnahme zum Gesetzentwurf Zweifel daran, ob der Regelungszweck, nämlich die Verbesserung der Rechtsdurchsetzung in sozialen Netzwerken bei bestimmten Delikten, die Aspekte der Themenkomplexe „Fake-News“ und „Hasspostings“ adressieren, tatsächlich verfolgt werden soll oder ob grundsätzlich neue Vorgaben für den Umgang mit rechtswidrigen Inhalten gemacht werden sollen. Fraglich ist auch, wieso diese Straftatbestände aufgenommen wurden, da bis jetzt keine Kritik an der Rechtsdurchsetzung bei eben diesen geäußert wurde, wie auch der aktuelle Löschbericht der Bundesregierung unterstreicht. Lieber schnell als gründlich: Notifizierung vor Abschluss der Kommentierungsfrist eco bedauert außerdem, dass die Bundesregierung bei diesem Gesetzesvorhaben offenbar eher auf Schnelligkeit statt auf Gründlichkeit setzt und einen bereits deutlich veränderten Entwurf bereits vor Abschluss der angesetzten

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schriftlichen Konsultation bei der EU notifiziert. „Die vorschnelle Verabschiedung einseitig regulativer Maßnahmen, die gravierende Folgen für elementare Grundrechte haben können und in ihrer Wirkung noch nicht abzusehen sind, halten wir für verantwortungslos“, so Oliver Süme. Ausreichende gesetzliche Regelungen, Rechtsdurchsetzung muss Sache des Staates bleiben Hinzukommt, dass sich das Problem Hate Speech aus Sicht von eco nicht durch weitere Gesetze auflösen lässt. „Das Internet ist kein rechtsfreier Raum, auch hier gilt das Strafgesetzbuch und auf europäischer Ebene haben wir die eCommerce-Richtlinie, die festlegt nach welche Grundprinzipien Provider für Inhalte haftbar gemacht werden können“, so Süme. „Fake News“ und „Hate Speech“ seien zwar bislang keine definierten Straftatbestände. Dennoch sei das deutsche Recht bereits jetzt gut aufgestellt: Insbesondere Volksverhetzung, verfassungsfeindliche Propaganda und die Verwendung verfassungswidriger Kennzeichen sind strafbar. Auch das Verbreiten von Lügen kann strafrechtlich verboten sein, beispielsweise die üble Nachrede, und kann zu Unterlassungs- bzw. Berichtigungsansprüchen gegenüber dem Äußernden führen. „Der geltende Rechtsrahmen bietet alle Möglichkeiten, die eigentliche Herausforderung ist eher die Rechtsdurchsetzung. In erster Linie ist der Staat in der Verantwortung, durch effektivere Strafverfolgung der Täter die Ursache des Problems zu bekämpfen und in der Öffentlichkeit ein stärkeres Bewusstsein für illegale Äußerungen und Inhalte zu schaffen. Strafverfolgung und Rechtsdurchsetzung muss Aufgabe des Staates sein. Ein Abwälzen der Verantwortung für die Einhaltung geltenden Rechts nur auf die Provider wäre nicht akzeptabel. Provider dürfen nicht zu Hilfssheriffs des Staates gemacht werden.“ so Süme weiter. Schon heute müssen Plattformbetreiber und ISPs Strafverfolgungsbehörden bei der Rechtsdurchsetzung unterstützen und tun dies über ihre gesetzliche Verpflichtung hinaus im Rahmen von Selbstverpflichtungen wie beispielsweise der eco-Beschwerdestelle. Text: eco - Pressemeldung Stellungnahme zum Netzwerkdurchsetzungsgesetz Link: https://www.eco.de/2017/pressemeldungen/ eco -kritisiert-gesetzentwurf-gegen-hatespeech-im-zweifel-gegen-die-meinungsfreiheit. html pip

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Gesetzentwurf von Heiko Maas

Erdoganismus in Reinkultur Justizminister Heiko Maas hat einen Gesetzentwurf vorgelegt, der sich so liest, als stamme er aus dem Roman „1984“.

Heiko Maas hat einen Gesetzentwurf vorgelegt, der sich so liest, als stamme er aus dem Roman „1984“.

Ein Kommentar. von Harald Martenstein

Es geht Maas angeblich um den Kampf gegen Fake News und gegen Hass im Internet. Nun, Verleumdung, Volksverhetzung, Nazipropaganda und dergleichen sind heute schon verboten. Vorwürfe können allerdings auch falsche Vorwürfe sein. Es wird immer eine Grauzone geben, zwischen Polemik und Satire einerseits und auf der anderen Seite der Verleumdung oder Volksverhetzung. Deshalb haben wir unabhängige Gerichte, dem Himmel sei Dank. Die entscheiden darüber, was erlaubt ist. Niemand, außer der Justiz, darf bei uns jemandem den Mund verbieten. Genau das soll sich ändern. In China oder der Türkei darf ja auch nicht jeder sagen, was er oder sie will.

Viele regen sich, und zwar zu Recht, über Adülf Erdogan auf, den Sultan mit dem Hitlertick. Er will sich zum Alleinherrscher machen, er lügt den Völkermord an den Armeniern weg, er unterdrückt Andersdenkende und Kurden. Das Wort „Nazimethoden“ müsste diesem Mann eigentlich jeden Morgen beim Blick in den Spiegel einfallen, stattdessen schwingt dieser Frechdachs die Nazikeule gegen andere. Für eine Majestätsbeleidigung wie „Frechdachs Adülf Erdogan“ könnte einem Journalisten in der Türkei ja alles Mögliche zustoßen. Dort, wo es verboten ist, die Herrschenden zu kränken, sind wir in einer Despotie. Dort, wo die Regierung entscheidet, was „Wahrheit“ ist und was „Fake“, sind wir in einer Despotie. Aber genau jetzt, während wir uns noch über Erdogan aufregen, werden hier, in diesem Land, Erdogan-Methoden vorbereitet. Der Justizminister 238

Was zum Teufel ist “offensichtlich rechtswidrig”? In Zukunft sollen Facebook, Twitter, Youtube, WhatsApp et cetera verpflichtet werden, alle „offensichtlich rechtswidrigen Inhalte“ zu löschen, und zwar zum Teil schon innerhalb von 24 Stunden. Ansonsten drohen den Inter-

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Text: Harald Martenstein Link: http://www.tagesspiegel.de/politik/gesetzentwurf-von-heiko-maas-erdoganismus-in-reinkultur/19537970.html

netfirmen Strafgelder von bis zu 50 Millionen Euro. Aber was, zum Teufel, ist „offensichtlich rechtswidrig“? Gerichte brauchen oft mehrere Instanzen, um es herauszufinden. Nun sollen diese Firmen entscheiden, sie werden zu Hilfssheriffs ernannt. Sie sind Fahnder und Richter in einem. Wenn sie zu milde urteilen, sind sie selber dran, Millionenstrafen. Ich halte das für einen Angriff auf das Prinzip der Gewaltenteilung, für Erdoganismus in Reinkultur. Renate Künast von den Grünen ist sogar das noch zu wenig Diktatur. Sie will „Diskriminierung“ aus dem Netz löschen lassen, und zwar ausdrücklich auch solche, die „noch nicht strafbar“ ist. Irre, oder? Ein Tweet oder eine Nachricht auf WhatsApp, die nicht strafbar sind, sollen einfach gelöscht werden, nur, weil der Text nach Ansicht von Renate Künast „diskriminierend“ sein könnte. Meinungsfreiheit? Vergesst es. Renate, wann kommt eigentlich die gute alte Briefzensur wieder? Wenn Freiheit überhaupt etwas bedeutet, dann vor allem das Recht, anderen Leuten das zu sagen, was sie nicht hören wollen. Dieser Satz ist von George Orwell. pip

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Die Zensur ist wieder da Justizminister Heiko Maas hat mal wieder ganze Arbeit geleistet. Das heißt bei ihm nichts Gutes. Sein Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG), gedacht zur Bekämpfung von „Hatespeech“ und „Fake News“, ist tatsächlich ein „Netzwerkzersetzungsgesetz“. Jedem Despoten würde es zur Ehre gereichen. Denn worauf man auch schaut bei diesem Gesetz: Jeder Aspekt ist Ausdruck einer Gesinnung, die das Recht auf Meinungsfreiheit geringschätzt, die Verfassung mißachtet, dem Bürger mißtraut. Nicht nur der öffentliche Diskurs wird dramatisch beschnitten, auch der Rechtsstaat abgeschafft. „Rechtswidrig“ soll bereits ausreichen Das Gesetz verpflichtet soziale Netzwerke wie Facebook oder Twitter, alle „offensichtlich rechtswidrigen“ Inhalte ihrer Nutzer innerhalb von 24 Stunden zu löschen; nicht ganz offensichtliche Fälle sind binnen sieben Tagen zu prüfen. Wird dann nicht gelöscht, drohen Privatpersonen Bußen von bis zu fünf Millionen Euro, Unternehmen der zehnfache Betrag. Wohlgemerkt: Die Pflicht zur Löschung soll bereits dann bestehen, wenn der Inhalt rechtswidrig ist, nicht unbedingt strafbar. Das ist ein grundlegender Unterschied. Denn deutsche 240

Strafgesetze verlangen häufig die vorsätzliche, also schuldhafte Verletzung der Norm; ein bloß rechtswidriges Verhalten, beispielsweise im guten Glauben, genügt nicht. Aber bei Heiko Maas soll Rechtswidrigkeit ausreichen.

Kinderpornographie von der Löschpflicht ausgenommen Hinsichtlich der zu löschenden Inhalte verweist der Entwurf auf das Strafgesetzbuch – doch in einer Weise, die mehr Fragen aufwirft als beantwortet. Zu löschen sind beispielsweise Beiträge, die den öffentlichen Frieden stören (§ 126), den Bundespräsidenten oder religiöse Bekenntnisse verunglimpfen (§ 90, 166), volksverhetzend sind (§ 130) oder allgemein den Ehrenschutz tangieren, also beleidigen, verleumden oder übel nachreden (§ 185–187). Nicht genannt ist die Verunglimpfung von Regierungsvertretern (§ 90b), die wohl erst nach einem Wahlsieg Martin Schulzens in den Katalog aufgenommen wird. Ebenso ausgenommen von der Löschpflicht ist die Verbreitung kinderpornographischen Materials nach § 184d Strafgesetzbuch – aus welchen erratischen oder edathyschen Gründen auch immer. Seltsamerweise muß ausgerechnet die Verletzung von Privatgeheimnissen (§ 203) nicht gelöscht werden.

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Es geht nicht um Bestrafung, sondern um Einschüchterung

Nur deutsche „Haßsprache“ wird sanktioniert

So fragwürdig der Katalog, so fragwürdig die Fristenregelung. Alle Paragraphen, auf die das Netzwerkdurchsetzungsgesetz verweist, ent-halten unbestimmte Rechtsbegriffe. Während Richter oft tagelang über der Frage brüten, ob Äußerungen als Verleumdung, Volksverhetzung oder Bedrohung zu werten sind, sollen Privatunternehmen dies innerhalb von 24 Stunden beantworten. So werden sie schon aus Zeitdruck eher extensiv löschen. Anderenfalls drohen exzessive Bußen. Während vorsätzliche (!) Verstöße gegen Gerichtsbeschlüsse üblicherweise mit bis zu 250.000 Euro belegt sind, soll die fahrlässige Nichtlöschung mit bis zu 50 Millionen Euro geahndet werden.

Fast selbstverständlich für ein SPD-Gesetz: Nur deutsche „Haßsprache“ wird sanktioniert, nicht aber gleiche Äußerungen in türkischer oder arabischer Sprache. Und die Grünen-Politikerin Renate Künast fordert schon weitere Verschärfungen: Sie will auch den „Graubereich zwischen grob unhöflichen und strafbaren Äußerungen“ erfassen, um den „sozialen Frieden“ zu schützen. Unter diesem Vorwand läßt sich dann endgültig jede Meinung verbieten. Selbst der linksliberale Berliner Tagesspiegel assoziierte den Gesetzentwurf mit der Meinungsdiktatur in George Orwells Roman „1984“.

Die Höhe der Buße enthüllt den Zweck des Gesetzes. Es geht nicht um Bestrafung verbotenen Handelns, sondern um Einschüchterung. Wie in China und anderen staatsterroristischen Ländern wird das Recht mißbraucht, um Meinung zu lenken, um jeder Opposition mit der Vernichtung ihrer bürgerlichen Existenz zu drohen. Während gewaltkriminelle Straftäter oft mit lachhaften Sanktionen davonkommen, will man diejenigen, die sich beispielsweise über solche Urteile empören, jenseits aller Verhältnismäßigkeit bestrafen. Strafverfolgung ist nicht vorgesehen Dazu paßt, daß nur gelöscht werden muß. Damit hat es sich. Daß die Strafverfolgungsbehörden die Fälle übernehmen, ist nicht vorgesehen – wohl weil sich oft herausstellen würde, daß gar keine Strafbarkeit vorliegt. Selbst in den Augen von Heiko Maas besteht also aus strafrechtlicher Sicht kein Handlungsbedarf. Es geht nur darum, die sozialen Netzwerke und ihre Nutzer gefügig zu machen – und beiden den kurzen Prozeß, wortwörtlich. Denn über die Bußgelder sollen die Amtsgerichte entscheiden, ohne öffentliche Verhandlung, ohne Möglichkeit der Berufung. Angesichts der Besetzung der unteren Gerichte mit Angehörigen der Arbeitsgemeinschaft Sozialdemokratischer Juristinnen und Juristen ist so die „Herrschaft durch Recht“ gesichert – und die Herrschaft des Rechts endgültig demontiert.

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Daß Heiko Maas die sozialdemokratische Reichsschrifttumskammer in private Hände legt, hat seine Gründe. Zunächst wird jede Gegenwehr faktisch unmöglich gemacht. Denn wer streitet schon mit fernen Unternehmen über irgendwelche Löschungen? Außerdem gilt der unschöne Vorwurf der Zensur nicht Maas und Merkel, sondern amerikanischen Firmen. Verantwortung wird an private Unternehmungen delegiert So folgt das Netzwerkdurchsetzungsgesetz dem Schema anderer Zensurmaßnahmen: Statt selbst die Meinungsfreiheit einzuschränken, spannt der Staat private Unternehmungen wie die Amadeu-Antonio-Stiftung oder Correctiv.org ein. Grundrechtsschutz und politische Verantwortung werden dadurch umgangen. Und medial behält er die volle Kontrolle. Denn ARD wie ZDF sind ohnehin in der Hand der Altparteien, und die freie Presse hat sich längst selbst gleichgeschaltet. Der Fall des FAZ-Mitarbeiters Daniel Deckers, der in der regierungsnahen Einwanderungskommission von SPD-Staatssekretärin Özoğuz mitarbeitet, macht das überdeutlich. JF 13/17 Text: Nicolaus Feist Link: https://jungefreiheit.de/debatte/kommentar/2017/die-zensur-ist-wieder-da

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29.03.2017

Neuer Entwurf des “Netzwerkdurchsetzungsgesetzes”: Frontalangriff auf das Vertrauen im Internet

“Mouth wide shut” (Bild: Soumyadeep Paul, CC BY 2.0 )

Das Justizministerium legt einen neuen Entwurf des “Netzwerkdurchsetzungsgesetzes” zum Kampf gegen “Hatespeech” vor. Dieser verschärft die vorgesehene Rechtslage noch einmal und könnte zu nicht weniger als zum Ende der Anonymität im Internet führen. Viele Freunde hatte sich Heiko Maas (SPD) mit seinem Entwurf eines “Netzwerkdurchsetzungsgesetzes” zum Kampf gegen so genannten “Hatespeech” in den sozialen Medien nicht gemacht. Branchenverbände, Datenschützer und Bürgerrechtler sahen darin übereinstimmend ein verfassungs- und europarechtswidriges “Zensurinstrument”, das zu einer regelrechten “Löschorgie” bei Anbietern führen werde. Grobes Foul des Justizministers Während Verbände und Interessenvertreter 242

noch an ihren Stellungnahmen zu dem ersten Entwurf arbeiten, legt das Justizministerium nun in der dafür noch laufenden Frist heimlich still und leise eine überarbeitete Version vor. Dies ist bereits ein eher ungewöhnliches Vorgehen im Gesetzgebungsprozess und dürfte von den Beteiligten bereits als grobes Foul bewertet werden. Schlimmer noch: Die überarbeitete Version wurde sogar ohne jede Absprache bereits der EU-Kommission zur Notifikation vorgelegt. Enthalten sind zwei offenkundige Änderungen. Zunächst ist die Liste der Straftaten, bei denen das Gesetz zur Anwendung kommen soll, erheblich erweitert worden. So finden sich dort nun auch Vorschriften aus dem Sexualstrafrecht. Das überrascht insoweit, als dass wohl kaum jemand Facebook & Co vorgeworfen hat, bei der Löschung von Nacktheit oder gar Pornografie nicht schnell oder energisch genug reagi-

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ert zu haben. Zudem kommt der Neuentwurf Kritikern entgegen, in dem der Teil gelöscht wurde, nach dem ein Anbieter “wirksame Maßnahmen gegen die erneute Speicherung des rechtswidrigen Inhalts” zu treffen hatte. Kritiker sahen hierin eine Zensur-Verpflichtung, hochgeladene Inhalte zu überwachen und gegebenenfalls zu löschen. Ohnehin dürfte diese Regelung kaum mit europäischen Vorgaben zu vereinbaren gewesen sein. Heimlich, still und leise In der Neuregelung versteckt sich jedoch eine auf den ersten Blick eher unscheinbare weitere Änderung – die jedoch der Durchschlagskraft einer mittleren Atombombe für die Anonymität im Internet gleichkommt. Diese sieht vor, dass “in Paragraf 14 Absatz 2 des Telemediengesetzes, (…) nach dem Wort ‘Eigentum’ die Wörter ‘oder anderer absolut geschützter Rechte’ eingefügt” werden sollen. Dies ist zunächst einmal erstaunlich, da das Telemediengesetz (TMG) eigentlich die Haftung von Providern und Hostern im Internet regelt. Während durch das Netzwerkdurchsetzungsgesetz eigentlich nur eine Handvoll große SocialMedia-Anbieter erreicht werden, erfasst das TMG sämtliche Anbieter im Internet, jedem Provider und jeden Website-Betreiber. Mit der Problematiken von “Hatespeech” hat diese Regelung also überhaupt gar nichts zu tun. Paragraf 14 TMG regelt in Absatz 2 die Herausgabe von Bestandsdaten. Das sind Informationen, die für die “Begründung, inhaltliche Ausgestaltung oder Änderung eines Vertragsverhältnisses” notwendig sind – also Name, EMail, Postanschrift und vergleichbare Angaben. Deren Herausgabe ist danach nur eingeschränkt erlaubt, etwa an die Polizei oder, zur Abwehr von Gefahren des internationalen Terrorismus, an die Geheimdienste. Skurrilerweise erlaubt die Vorschrift auch die Weitergabe von persönlichen Daten an die Rechteinhaber aus pip

Musik- und Filmindustrie, soweit dies zur “Durchsetzung der Rechte am geistigen Eigentum erforderlich” ist. Diese Sonderregel umfasst vor allem Filesharing-Fälle und hatte zu hunderttausenden von Abmahnungen geführt. Die Nutzer von Foren, Kommentarangeboten oder Social Media konnten bislang also darauf vertrauen, dass ihre höchstpersönlichen Daten allenfalls an Strafverfolgungsbehörden herausgegeben werden, sofern entsprechend ernstzunehmende strafrechtlich relevante Vorwürfe im Raum standen. Ansonsten konnten sie sich aber darauf verlassen, sich ungestört unter Pseudonym öffentlich auszutauschen. Kampf der Anonymität Diese vermeintliche Anonymität und die damit verbundene Freiheit im Internet ist sowohl der SPD als auch der CDU/CSU offenbar bereits seit geraumer Zeit suspekt. Offenbar nahm man nun die Diskussion um strafbare Hass-Postings und deren Verhinderung zum Anlass, dort den lange gewollten zivilrechtlichen Auskunfts -anspruch quasi zu verstecken – denn mit “Hatespeech” hat dieser allenfalls sehr am Rande zu tun. Ziel ist es nach der Gesetzesbegründung (WORD-Datei) das bisherige datenschutzrechtliche Verbot der Weitergabe von persönlichen Daten einzuschränken und einen Auskunftsanspruch nicht nur im Bereich des Terrors oder der Strafverfolgung zu ermöglichen, sondern auch bei Persönlichkeitsrechtsverletzungen oder bei der Verletzung “anderer absolut geschützter Rechte”. Auch eine gerichtliche Entscheidung über die Herausgabe der Daten sieht das Gesetz nicht vor. Vertrauensverluste Wem aber soll eine solche Einschränkung des Datenschutzes eigentlich helfen? Zunächst einmal wird dadurch keine einzige rechtswidrige Äußerung verhindert oder gelöscht. Auch können sämtliche strafbare Äußerungen wie bisher verfolgt werden. Neu ist allerdings, als Betrof-

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fener einer Verletzung eines “absolut geschützten Rechts” einen zivilrechtlichen Auskunftsanspruch geltend machen zu können. Praktisch bedeutet dies: Der Anbieter eines Blogs, Forums oder einer Social-Media-Präsenz muss dem Betroffenen ohne gerichtliche Anordnung die höchstpersönlichen Daten des Verfassers mitteilen – der dann anwaltlich abgemahnt und sogar verklagt werden kann. Zu den “absoluten Rechten” gehören unter anderem das Persönlichkeitsrecht oder die Immaterialgüterrechte. Praktisch sehr relevant dürfte in diesem Kontext auch das Recht am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb sein, dass unter anderem Unternehmen vor schädigende Werturteile oder abträglichen wahrer Tatsachen schützt. Zukünftig kann dann also der Zahnarzt einem auf einer Bewertungsseite allzu kritischen Patienten mit teuren Abmahnungen den Zahn ziehen. Wer bei Amazon oder eBay schlecht bewertet und dabei möglicherweise allzu hart Kritik übt, muss mit teuren Anwaltsbriefen rechnen. Auch eine schonungslos offene Auseinandersetzung zwischen ehemaligen oder aktuellen Mitarbeitern von Unternehmen in einem Forum dürfte nur noch eingeschränkt möglich sein – müssen doch die Teilnehmer stets damit rechnen, dass der Anbieter ihre persönlichen Daten an den Arbeitgeber herausgibt. Die Praxis zum Beispiel im Forum von heise online zeigt, dass es nicht unbedingt immer die seriösen Unternehmen sind, die auf diese Art und Weise eine kritische Auseinandersetzung unterbinden wollen. Gleiches gilt zum Beispiel auch für Politiker, die gegen ihnen nicht genehme Äußerungen vorgehen können. Im WorstCase-Fall kann man sich so recht bequem die Adressen der politischen Gegner vom Internetanbieter kostenfrei nach Hause schicken lassen. Güldene Zeiten dürften sich dagegen wieder einmal für Abmahnanwälte einstellen, wobei damit zu rechnen ist, dass sie hier schnell “Kollegen” finden werden, die sich auf diese neue 244

Verdienstquelle spezialisieren werden. Die Erfahrungen mit der Einführung des entsprechenden Auskunftsanspruchs für Rechteinhaber zeigt, wie schnell sich hier ein Markt für Abmahner gebildet hat. Enorme gesellschaftliche Kollateralschäden Neben Datenschützern und Vertretern der Zivilgesellschaft kritisierte nicht nur der Branchenverband BITKOM in einem Gutachten bereits einmal Ende 2016 aufgekommene Pläne zu einer derartigen Gesetzesänderung. Dabei stellte man sich die Frage, ob es angesichts der ja vorhandenen strafrechtlichen Möglichkeiten überhaupt eine Notwendigkeit für eine derartige Reduzierung des datenschutzrechtlichen Schutzes gebe. Dies gilt umso mehr, als damit eine weitreichende Beeinträchtigung der Meinungsäußerungsfreiheit und der informationellen Selbstbestimmung verbunden wäre. So würden viele, vor allem kleinere Anbieter, bereits jetzt auch rechtlich zulässige Kommentare zu löschen, um einer Haftung zu entgehen. Auch dem e-Commerce und der Entwicklung der Wirtschaft hierzulande dürfte kaum damit gedient sein, wenn ein Gesetzesentwurf dauerhaft das Vertrauen zwischen Anbieter und Kunden beeinträchtigt und die User nicht mehr darauf vertrauen können, dass ihre Daten nicht weitergegeben werden. Ein derart uferlos erweiterter Auskunftsanspruch würde zu einer noch viel weiteren Beeinträchtigung der Meinungsfreiheit der Nutzer von Plattformen führen. Denn ein User müsste sich bei jeder Äußerung des Risikos bewusst sein, dass seine höchstpersönlichen Daten an Dritte herausgegeben werden und er mit Abmahnungen oder sogar Gerichtsverfahren rechnen muss. Dass dies zu einer gesellschaftlich höchst bedenklichen Schere im Kopf, dem “Chilling Effect” führen wird, dürfte mehr als offensichtlich sein. Der Gesetzesentwurf von SPD und Union ist daher nicht weniger als ein höchst gefährlicher Frontalangriff auf die Anonymität – und damit auf das Vertrauen im Internet ebenso wie auf die Meinungsfreiheit. (kbe)

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Eine Analyse von Joerg Heidrich

Joerg Heidrich, Fachanwalt für ITRecht, ist seit 2001 als Justiziar und Datenschutzbeauftragter der Heise Medien und Rechtsanwalt für den Bereich der neuen Medien in Hannover tätig. Er beschäftigt sich seit über fünfzehn Jahren mit den Problemen des Internet- und Medienrechts. Text: Joerg Heidrich Link: https://www.heise.de/newsticker/meldung/ Neuer-Entwurf-des-Netzwerkdurchsetzungsgesetzes-Frontalangriff-auf-das-Vertrauen-im-Internet-3668533.html




Hate-Speech-Gesetz: Schon ausgeweitet, bevor es in Kraft tritt Das Justizministerium hat einen neuen Referentenentwurf zum Hate-Speech-Gesetz schon vor Ablauf der Frist der Verbändeanhörung bei der EU-Kommission zur Notifizierung eingereicht. Der neue Entwurf (Vergleich) enthält jetzt deutlich mehr Straftatbestände, außerdem ist eine Auskunftsbefugnis gegenüber Privatpersonen hinzugekommen. Damit wird das Gesetz schon ausgeweitet, bevor es überhaupt Gesetz geworden ist.

ankern sowie mehr Strafverfolgung der Urheber von strafbarer Hassrede in den Vordergrund zu rücken. Die Digitale Gesellschaft kritisiert, dass der neue Entwurf soziale Netzwerke faktisch zu einer Inhaltepolizei des Internet mache und einer privatisierten Rechtsdurchsetzung Vorschub leiste.

Einzig die Upload-Filter für die Verhinderung des Uploads einer einmal monierten Datei sind jetzt herausgenommen. Der Entwurf enthält aber weiterhin die Möglichkeit zur Etablierung von Inhaltsfiltern, um bereits existierende Inhalte zu löschen. Erhebliche Einschränkung von Meinungs- und Kommunikationsfreiheit Wir haben bereits den älteren Entwurf als problematisch für die Meinungsfreiheit kritisiert und dabei unter anderem die schwammige Definition von sozialen Netzwerken in den Fokus genommen. Andere Stimmen haben vorgeschlagen, die Einrichtung einer Kontaktstelle gesetzlich zu ver248

Mit der nun vorgenommenen Ausweitung des Straftatenkatalogs und der Aufnahme eines Auskunftsanspruchs für Privatpersonen würden diese Risiken weiter verschärft. Die im neuen Entwurf hinzugekommene Auskunftsbefugnis gegenüber Privatpersonen beinhaltet die Gefahr eines Klar-

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namen-Internets durch die Hintertüre. Für eine Auskunft braucht man immer zwei Rechtsgrundlagen (Doppeltürmodell) – eine für den Anspruch auf Auskunft und eine für die Befugnis zur Auskunft. Der Paragraph 14 Telemediengesetz (TMG) regelt die Befugnis, nicht den Anspruch. Den Anspruch leitet der Bundesgerichtshof bei Persönlichkeitsrechtsverletzungen aus Treu & Glauben her, eine derartige Auskunftsbefugnis gab es bisher nicht. Wenn diese also in § 14 TMG eingeführt wird, ist der Weg für Auskunftsverlangen frei. Wenn nun Personen unter dem Vorwand der Verletzung absoluter Rechte und ohne Richtervorbehalt sehr einfach die Identität von Nutzern bei den Plattformen erfragen können, führt der Einschüchterungseffekt zu einer erheblichen Einschränkung der Meinungs- und Kommunikationsfreiheit und bedroht Whistleblower. Darüber hinaus bietet solch eine Auskunftsbefugnis Missbrauchspotenziale für andere Formen der Hasskriminalität. Nutzer könnten sich zum Beispiel Adressen zur Bedrohung anderer „im echten Leben“ verschaffen. Problem ist dabei, dass kein Gericht und keine Staatsanwaltschaft überprüft, ob eine solche Rechtsverletzung vorgelegen hat. Das muss der Online-Dienst selbst tun, genau wie bei den Löschverpflichtungen. Plötzlich auch gegen Pornografie Neu im Entwurf ist zudem das Vorgehen gegen die Verbreitung von Pornografie. Im alten Gesetzentwurf hieß es noch, Pornografiedelikte würden „bereits effektiv verfolgt“. Das Gesetz will jetzt durch die Erweiterung um § 184 d auch die Löschung von gewöhnlichen Nippeln & Co. vorantreiben. Dabei geht es mitnichten nur um die Verbreitung von Kinderpornografie, die heute schon von allen großen Netzwerken effektiv verhindert und verfolgt wird. Interessant dürften hierbei die Auswirkungen auf Gruppenchats beispielsweise bei WhatsApp sein, die je nach Größe ebenso vom Gesetz betroffen sein könnten. Hier würde teilöffentliche Kommunikation über legale Inhalte wie Pornografie plötzlich in den Fokus von Löschungen rücken können. Gegenüber dem Entwurf, den Bundesjustizminister Maas jüngst auf der Pressekonferenz vorstellte, sind jetzt viele weitere Straftatbestände hinzugekommen: § 89a Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat § 90b Verfassungsfeindliche Verunglimpfung von Verfassungsorganen § 91 Anleitung zur Begehung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat pip

§ 100a Landesverräterische Fälschung §129a Bildung terroristischer Vereinigungen §129b Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland; Erweiterter Verfall und Einziehung § 131 Gewaltdarstellung § 184b Verbreitung, Erwerb und Besitz kinderpornographischer Schriften § 184d Zugänglichmachen pornographischer Inhalte mittels Rundfunk oder Telemedien; Abruf kinder- und jugendpornographischer Inhalte mittels Telemedien Wen das Gesetz betrifft, ist nicht genau geklärt Der Gesetzentwurf enthält weiterhin die schon kritisierte Definition von sozialen Netzwerken, die im Zweifelsfall auch E-Mail-Plattformen und andere Dienste umfassen könnte. Im neuen Entwurf heißt es jetzt bezüglich der Nutzergrenze von zwei Millionen, dass es sich nicht um „registrierte Nutzer“, sondern nur um Nutzer handeln muss. Hier ist unklar, ob damit nicht viel mehr Plattformen unter die Regelung fallen, wenn zusätzlich gewöhnliche Nutzer als Grundlage gelten, die beispielsweise bei einem Netzwerk vorbeisurfen. Der Entwurf lässt hier deutlichen Interpretationsspielraum, auch wenn ein Sprecher des BMJV gegenüber netzpolitik.org von „angemeldeten Benutzern“ sprach. Durch solche vagen Definitionen könnte das Gesetz, neben den schädlichen Implikationen für die Meinungsfreiheit, für große Rechtsunsicherheit bei Unternehmen sorgen. Ungewöhnlich am Gesetzgebungsprozess ist auch, dass die Stellungnahmen von Verbänden nicht wie sonst üblich in das Gesetz einfließen können, weil das BMJV den Entwurf hastig bei der EU-Kommission notifizierte. Die Mitgliedstaaten müssen Rechtsetzungsvorhaben zu Erzeugnissen und Diensten der Informationsgesellschaft vor ihrem Erlass bei der EU-Kommission notifizieren. Auf diese Weise soll gewährleistet werden, dass Gesetze mit dem europäischen Binnenmarkt und dem EU-Recht vereinbar sind. Dieses Galopp-Verfahren kritisiert auch die Digitale Gesellschaft: „Durch dieses Vorgehen entsteht der Eindruck, dass eventuelle Einwände seitens der Verbände im Haus von Justizminister Maas ohnehin auf taube Ohren treffen würden und das Vorhaben in der nun notifizierten Form bereits beschlossene Sache ist.“ Text: Markus Reuter Link: https://netzpolitik.org/2017/hate-speech-gesetz-schon-ausgeweitet-bevor-es-in-kraft-tritt/

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Das Bundeskabinett hat sich auf einen Gesetzentwurf zur Bekämpfung von Hasskriminalität im Netz geeinigt. Die Branchenverbände Bitkom und Eco sehen den Entwurf jedoch kritisch. Bundeskabinett hat sich auf einen Gesetzentwurf zur Bekämpfung von Hassrede geeinigt Schon im März 2017 hatte Bundesjustizminister Heiko Maas angekündigt, gegen Hasskommentare im Internet zukünftig mit einer Verschärfung der Gesetzeslage reagieren zu wollen. Einen entsprechenden Gesetzesentwurf hat das Bundeskabinett heute am 5. April 2017 beschlossen. Nach dem Entwurf müssen soziale Netzwerke strafbare Äußerungen innerhalb von 24 Stunden löschen. Tun sie das nicht, drohen den Anbietern Geldstrafen von bis zu 50 Millionen Euro. Die IT- und InternetBranche in Deutschland reagiert darauf mit Kritik. „Die Bundesregierung hat sich mit dem Gesetzentwurf vergaloppiert“, erklärt Bitkom-Hauptgeschäftsführer Dr. Bernhard Rohleder. Sein Verband vertritt mehr 2.400 Unternehmen aus der Digitalbranche. „Ob es sich bei einer Äußerung um Beleidigung, Verleumdung oder eine sonstige strafrechtlich relevante Aussage handelt, ist mit wenigen Ausnahmen nicht in kurzer Zeit und manchmal auch nicht abschließend ohne einen juristischen Instanzenweg zu klären. Der vorliegende Gesetzentwurf führt zu einem Löschen auf Zuruf“, so Rohleder. Auch Eco, Europas größter Branchenverband der Internetwirtschaft, kritisiert die Bundesregierung. „Zwangsläufig erkennen wir bei starren Fristen die Gefahr einer Löschkultur des vorauseilenden Gehorsams. Es wird im Zweifel mehr gelöscht, als 250

notwendig wäre“, so Eco-Vorstand Oliver Süme, der den heutigen Tag daher als „schwarzen Tag für das Internet“ sieht. Auch der deutsche Journalisten-Verband (DJV) kritisiert den Gesetzentwurf der Regierung. „Die Absicht der Bundesregierung, die Flut von Hasskommentaren und Fake News gesetzlich einzudämmen, ist nachvollziehbar, aber der Gesetzentwurf muss grundlegend überarbeitet werden. So schüttet die Regierung das Kind mit dem Bade aus“, heißt es von DJVChef Frank Überall. Gesetzentwurf gegen Hassrede im Netz: Auch die Opposition übt Kritik Neben Kritik verschiedener Verbände haben sich auch einige Oppositionspolitiker öffentlich gegen den Gesetzentwurf ausgesprochen. Grünen-Politikerin Renate Künast nannte ihn gegenüber der ARD einen „Schnellschuss“. Wolfgang Kubicki, der stellvertretende FDP-Bundesvorsitzende, sieht in dem Entwurf gar „blanken Populismus“. Justizminister Maas hält den Kritikern entgegen, dass der Gesetzentwurf die Meinungsfreiheit von denen schütze, die durch Hass und Bedrohung im Netz mundtot gemacht werden sollen. Auch gehe es dabei letztlich nur um die Einhaltung bereits bestehender Gesetze. Maas erklärt dazu auf Facebook: „Die im Gesetzentwurf normierten Regeln für soziale Netzwerke dienen dazu, dass diese der bereits bestehenden gesetzlichen Verpflichtung nun auch endlich schnell und umfassend nachkommen.“ Link: http://t3n.de/news/gesetzentwurf-hass-im-netzhatespeech-812527/

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Abwägung Fehlanzeige. Warum dem BVerfG das NetzDG nicht gefallen wird. Heute hat das Bundeskabinett den Entwurf eines “Netzwerkdurchsetzungsgesetzes (NetzDG)” beschlossen. Die Betreiber größerer sozialer Netzwerke sollen durch diesen NetzDG-RegE dazu verpflichtet werden, Beiträge innerhalb von 24 Stunden bzw. 7 Tagen zu löschen, wenn die Beiträge den objektiven Tatbestand einer Strafnorm erfüllen. Dabei hat man es vor allem auf “Hate Speech” und “Fake News” abgesehen (BMJV, “Verbesserung der Rechtsdurchsetzung in sozialen Netzwerken”, PM v. 5.4.2017). Die gegenwärtigen rechtlichen Möglichkeiten für Betreiber sozialer Netzwerke, durch Löschungen und Sperrungen von Beiträgen und Nutzerprofilen gegen Hate Speech, Fake News und Social Bots vorzugehen, erörtern ausführlich Elsaß/Labusga/Tichy, CR 4/2017, 234 ff.). Kein Automatismus Die Befürworter des Gesetzesvorhabens verweisen gerne darauf, dass es nicht um Redeverbote und Zensur gehe, sondern lediglich um die Durchsetzung geltenden Rechts. Dabei verkennen sie, dass die Rechtsanwendung gerade bei Äußerungsdelikten kein mechanischer Vorgang ist, bei dem innerhalb kürzester Zeit zwischen straffreien Meinungsäußerungen und strafbaren Delikten unterschieden werden kann. Notwendigkeit einer Abwägung Staatliche Verbote von Meinungsäußerungen sind stets ein Eingriff in die durch Art. 5 Grundgesetz (GG) geschützte Meinungsfreiheit. Daher mahnt das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) in ständiger Rechtsprechung, dass bei jedem Verbot eine Abwägung stattzufinden hat zwischen Art. 5 GG und den Persönlichkeitsrechten, die durch das Verbot geschützt werden sollen: “Dies verlangt grundsätzlich eine Abwägung pip

zwischen der Schwere der Persönlichkeitsbeeinträchtigung durch die Äußerung einerseits und der Einbuße an Meinungsfreiheit durch ihr Verbot andererseits … . Das Ergebnis der Abwägung ist verfassungsrechtlich nicht vorgegeben und hängt von den Umständen des Einzelfalls ab.” (BVerfG, Beschl. v. 8.2.2017 – Az. 1 BvR 2973/14, Rz 13) Forderung des BVerfG: Dieser Satz findet sich in einer heute veröffentlichten Entscheidung des BVerfG (Beschluss vom 8.2.2017, Az. 1 BvR 2973/14), in der es um folgende Äußerung über ein Mitglied des Bundestages ging: „Ich sehe hier einen aufgeregten grünen Bundestagsabgeordneten, der Kommandos gibt, der sich hier als Obergauleiter der SA-Horden, die er hier auffordert. Das sind die Kinder von Adolf Hitler. Das ist dieselbe Ideologie, die haben genauso angefangen.” Die Äußerung über den Abgeordneten stammt aus dem Jahre 2011, und das BVerfG hat es jetzt den Fachgerichten aufgegeben, die bislang verabsäumte Abwägung nachzuholen. Lücke im NetzDG-RegE: Von einer Abwägung, wie sie das BVerfG vorschreibt, ist in dem NetzDG-RegE nicht die Rede. Fazit Man darf daher schon jetzt darauf setzen, dass Karlsruhe das neue Gesetz nicht gefallen wird. Text: Niko Härting Link: http://www.cr-online.de/blog/2017/04/05/ abwaegung-fehlanzeige-warum-dem-bverfg-dasnetzdg-nicht-gefallen-wird/

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Endet die Anonymität im Netz mit neuem Gesetzentwurf gegen Hate Speech? Bundesjustizminister Heiko Maas hat seinen umstrittenen Referentenentwurf für ein “Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG)” mit überarbeiteten, erweiterten und zugleich strengeren Regeln für soziale Netzwerke nun schon vor Ablauf der Frist der Verbändeanhörung an die EuropäischeKommission zur Notifizierung übersandt. Kritiker warnen vor einer drohenden, erheblichen Einschränkung von Meinungs- und Kommunikationsfreiheit. Einen neuen Entwurf des „Netzwerkdurchsetzungsgesetzes“ zum Kampf gegen „Hatespeech“ legt nun das Justizministerium vor, der die bereits vorher umrissene Rechtslage noch einmal verschärft: So wurde zum einen die Liste der Straftaten, für die eine Löschpflicht gelten soll, erheblich erweitert und zudem enthält der neue Entwurf nun eine Auskunftsbefugnis gegenüber Privatpersonen. Herausgenommen wurden die Upload-Filter zur Verhinderung des Uploads einer einmal beanstandeten Datei. Der Entwurf beinhaltet jedoch weiterhin die Möglichkeit zur Etablierung von Inhaltsfiltern, um bereits existierende Inhalte zu löschen. Neu hinzugekommen sind weiterhin die folgenden Straftatbestände: § 89a Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat § 90b Verfassungsfeindliche Verunglimpfung von Verfassungsorganen § 91 Anleitung zur Begehung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat § 100a Landesverräterische Fälschung 252

§129a Bildung terroristischer Vereinigungen §129b Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland; Erweiterter Verfall und Einziehung § 131 Gewaltdarstellung § 184b Verbreitung, Erwerb und Besitz kinderpornographischer Schriften § 184d Zugänglichmachen pornographischer Inhalte mittels Rundfunk oder Telemedien; Abruf kinder- undjugendpornographischer Inhalte mittels Telemedien Opfer von „Hatespeech“ sollen künftig „die Identität des Täters“ bei Providern in Erfahrung bringen können. Geplant wäre eine Ergänzung des § 14 Abs. 2 TMG. Provider sollen in Zukunft befugt sein, Auskünfte über Bestandsdaten zu erteilen, wenn es um die Durchsetzung “absolut geschützter Rechte” geht. Das BMJV weist in der Entwurfsbegründung darauf hin, hierdurch einen umfassenden Anspruch auf Auskunft über den “Klarnamen” eines Internetnutzers zu schaffen. Es können folglich Pseudonyme aufgedeckt werden unter dem Verweis auf eine Rechtsverletzung. Die Anbieter eines Blogs, Forums oder sozialer Netzwerke müssen dem Betroffenen nun auch ohne gerichtliche Anordnung die höchstpersönlichen Daten des Verfassers mitteilen – der dann anwaltlich abgemahnt und sogar verklagt werden kann. Rechtsanwalt Niko Härting weist darauf hin, diese Änderungen könnten das „Ende der Anonymität im Netz, wenn es um Meinungsäußerungen geht“, einläuten. Zudem dürfte das Geschäft für Abmahnanwälte dann erneut boomen.

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Die Erweiterung der Liste für Straftaten betreffen nun auch Vorschriften aus dem Sexualstrafrecht. Da gerade Facebook sehr zügig auf Nacktheit oder Pornografie mit Löschung der entsprechenden Beiträge reagiert, hieß es im alten Gesetzentwurf noch, Pornografiedelikte würden „bereits effek-

blower oder unliebsame Kritiker enttarnt werden. Das geplante Netzwerkdurchsetzungsgesetz wird immer mehr zu einem allgemeinen Netzzensurgesetz. […] Zugleich nimmt damit auch die Gefahr, dass es zu einer besonders rigiden Löschpraxis der Anbieter oder zur Unterdrückung unliebsamer Äußerungen kommen könnte, deutlich zu. Dass der Entwurf obendrein an Verbänden und Zivilgesellschaft vorbei derart umfangreich erweitert und sogar bereits bei der EU-Kommission notifiziert wurde, ist ein handfester Skandal.“, äußerte sich Tripp. Fazit:

tiv verfolgt“. Also sollte wohl auch hier eine noch strengere Gangart gewählt werden. Heiko Maas reagierte mit diesen Änderungen auf einen Wunsch der Großen Koalition. Mit der Notifizierung bei der EU-Kommission geht eine dreimonatige „Stillhaltefrist“ einher. So können neben der Brüsseler Regierungsinstitution auch andere Mitgliedsstaaten Einwände in diesem Zeitraum gegen den Entwurf erheben. Kritik an diesem neuen Entwurf kommt von Volker Tripp, dem politischen Geschäftsführer des Vereins Digitale Gesellschaft: „Unter dem Vorwand einer Rechtsverletzung könnten auf diese Weise online verwendete Pseudonyme aufgedeckt und Whistlepip

Probleme wären somit künftig nicht ausgeschlossen, sondern würden zusätzlich erst geschaffen: Zum einen könnte die Identitätserfragung ohne gerichtliche Anordnung zu einem Einschüchterungseffekt „Chilling Effect“ führen. Ferner wird es Nutzern so leicht gemacht, sich Adressen zu beschaffen zur Bedrohung anderer „im realen Leben“, denn eine Weitergabe dieser Daten liegt einzig im Ermessen der Online-Dienste und wird von keinem Gericht oder einer Staatsanwaltschaft überprüft. Dieser Gesetzentwurf bedroht folglich nicht nur die Anonymität, sondern zugleich auch die Meinungs- und Kommunikationsfreiheit. Text: Antonia Bildquelle: geralt, thx! (CC0 Public Domain) Link: https://tarnkappe.info/endet-die-anonymitaetim-netz-mit-neuem-gesetzentwurf-gegen-hatespeech/

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mein Fazit

Ihren zumindest öffentl. nachvollziehbaren Ursprung fand die aktuelle Entwirklung in Sachen SPD-geleiteter Netz-Politik m.E. im November 2015. Kurz nach dem Tod des leider viel zu früh verstorbenen Frank Schirrmacher, führt Martin Schulz seine zuvor im Rahmen einer FAZ-Debatte geäußerten Gedanken in der ZEIT fort. Ebendort forderte er nun, den “Grundrechtsschutz auszubauen”,- vorgeblich, um den “digitalen Totalitarismus” zu verhindern. http://www.zeit.de/digital/datenschutz/2015-11/martinschulz-datenschutz-digitalisierung Mir erscheint es, als wenn die Verlagerung der Debatte in die ZEIT auch den Zeitpunkt markiert, an dem ein anfänglich ergebnisoffen und divers geführter Austausch in einen ideologisierten Linksdrall verfällt. Denn Bereits 2 Wochen später, im Dezember 2015, erscheint - ebenfalls in der Zeit - ein Beitrag von Heiko Maas, in welchem dieser erstmals den Entwurf einer sogenannten “Charta der digitalen Grundrechte” vorstellt. http://www.zeit.de/2015/50/internet-charta-grundrechte-datensicherheit/komplettansicht Zwar spricht sich Maas zu diesem Zeitpunkt noch ausdrücklich gegen eine Zenur des Internet aus: “Artikel 5 Jeder Mensch hat das Recht, seine Meinung im Internet frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Eine Zensur findet nicht statt.” und fordert zudem “Zensur durch Private darf es nicht geben ..”, doch beginnt er bereits zu diesem Zeitpunkt äußerst vage Begrifflichkeiten wie “Hass” und “Hetze” (Artikel 6) zu nutzen. Und, auch das aktuell bei staatlich finanzierten Unernehmen wie bspw. der Amadeu Antonio Stiftung äußerst beliebte Wording “zivilgesellschaftlich” wird bereits zu diesem Zeitpunkt beworben. Abgesehen davon, dass man demzuvolge die im Dezember 2016 desaströs gescheiterte Digitalcharta getrost als lang gaplantes SPD-Projekt bezeichnen kann (*auf das ich in einem anderen Projekt eingehen werde), lässt sich hier der lange Weg erahnen, mit dem die SPD der Freiheit politischer Meinungsdäußerungen im Internet zu Leibe rücken will. 258

So heißt es wegbereitend für die aktuellen Zensur-Ambitionen des Netzwerkdurchsetzungsgesetz bereits in der 2016 präsentierten Version der sogenannten “Digitalcharta” in Artikel 5(2) “Digitale Hetze, Mobbing sowie Aktivitäten, die geeignet sind, den Ruf oder die Unversehrtheit einer Person ernsthaft zu gefährden, sind zu verhindern.” Eine Definitionen von “Hetze” im Internet vermisst man demhingegen ebenso schmerzlich wie eine mögliche Forderung nach Medienkompetenz, was bspw. die Nutzung von Privastsphäreeinstellungen und Blog-Funktionen in Sozialen Netzwerken anbelangt. Und, so war es vom Vorstellen der sog. “Digitalcharta” bis zum aktuellen Gesetzentwurf nur noch ein kleiner Schritt. Diese Entwicklung war abzusehen. Denn a) fand die Kritk an den Zensur-Bestrebungen der SPD, im krassen Gegensatz zur gesellschaftlichen Relevanz des Themas, kaum einen Weg in die Leitmedien, wodurch eine breite gesellschaftliche Debatte verhindert wurde. Und b) lässt sich auch in anderen Wirkungsbereichen der SPD ablesen, wes Geistes Kind die Partei ist: Im Auftrag des SPD-geführten Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend soll fortan der sehr umstrittene Gender-Verein “Pinkstinks” den Deutschen Werberat kontrollieren, um “sexistische Werbung” zu unterbinden. Auch hier agiert man jenseits gesetzlicher Definitionen und zeigt sich um die Schaffung einer ideologisierten Parallel-Instanz zur bestehenden Gesetzgebung bemüht. http://www.handelsblatt.com/unternehmen/beruf-undbuero/the_shift/pinkstinks-der-schreck-der-werbewirtschaft/19584600.html Darum geht es, und darauf will ich hinaus, auch bei der vorliegenden Debatte um “Internet-Zensur” nicht einfach nur um Netz-Politik, sondern um die viel grundlegendere Frage, inwiefern die Demokratische Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland mit den ideologisierten Totalitarismus-Ansprüchen der SPD in Einklang zu bringen ist. Bzw. ob überhaupt. Darüber muss diskutiert werden. Sonst haben wir ein weitaus größeres Problem, als ein zensiertes Internet.

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Warum & Kontakt

Das vorliegende Dossier illustriert lediglich einen kleinen Ausschnitt, einer auch im Netz weitaus umfangreicher geführten Debatte. Weder übernehme ich Gewähr für die Richtigkeit der hier gelisteten Beiträge, noch für deren fehlerfreie Transformation aus dem Netz. Wer also ganz sicher gehen will, schaut bitte selber noch einmal nach. Und, apropos nachschauen: Rechtschreibfehler sind ebenso möglich wie fehlerhaft übertragene Namen und Links. Kurzum: Ich übernehme keinerlei Gewähr für irgendwas, versichere aber immerhin, keine Fehler absichtlich eingebaut zu haben und überdies im Rahmen meines ggf. beschränkten Konzentrationsvermögens einigermaßen genau übertragen zu haben. Vorliegendes pdf ist lediglich eine digitale Vorabansicht, die den aktuellen Entwicklungsstand eines Kunst-Projektes dokumentiert. Dabei geht es mir um Transformation von “Wirklichkeiten” wie bespw. aus dem Netz heraus und in die “analoge Welt” hinein.. Und wieder zurück usw.. Und, deshalb wird das vorliegende pdf - in etwas überarbeiteter Form - in ein Buch verwandelt: Büttenpapier in Leder gebunden. Auflage: 1 Exemplar. Wer sich dafür - ggf. zu Ausstellungszwecken - interessieren sollte, darf sich gerne melden.

Kontakt: twitter: @pip_news facebook: facebook.com/pipnews/ pip@pip-news.de pip

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https://www.amazon.de/FUCK-ultimative-Fluch-Schimpfmalbuch-Erwachsene/dp/3868839356


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