2005.10 - Blickpunkt

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BdV-Blickpunkt

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Sonderausgabe

Oktober 2005

Bund der Vertriebenen · Vereinigte Landsmannschaften Landesverband Bayern e. V. · Am Lilienberg 5 · 81669 München

Zentraler Tag der Heimat in Straubing – großer Erfolg Günther Beckstein bekräftigt Partnerschaft mit Vertriebenen Landesversammlung verabschiedet neue Satzung, Geschäfts- und Beitragsordnung


Grußwort

Liebe Landsleute, liebe Leserinnen und Leser! 60 Jahre nach dem Beginn der schrecklichen Geschehnisse im Zusammenhang mit Flucht und Vertreibung von rund 15 Millionen Deutschen ist deren Zusammenhalt und Liebe zur „alten“ Heimat scheinbar ungebrochen. Davon konnten sich die Menschen in Straubing beim „zentralen Tag der Heimat“ Anfang September selbst überzeugen. Hunderte von Besuchern zeigten sich interessiert am gelebten Volkstum, den Sitten und Gebräuchen, die mit großem Engagement von den zahlreichen Trachten- und Musikgruppen, den Spezialitätenwirten oder den Beherrschern der Mundart beim ostdeutschen Heimat- und Kulturmarkt auf dem Marktplatz im wahrsten Sinne des Wortes zur Schau gestellt wurden. Mit den Heimatvertriebenen und ihren

Landsmannschaften ist auch weiterhin zu rechnen. Sie sind nicht nur ein kultureller, sondern auch ein politischer Faktor. Zehntausende von Aussiedlern haben erst nach der Wende den Weg nach Bayern gefunden und versuchen sich als „Deutsche unter Deutschen“ heimisch und wohl zu fühlen. Während die Mitgliederzahl der „alten“ Landsmannschaften stagniert oder rückläufig ist, weisen etwa die Landsmannschaft der Deutschen aus Russland, die Banater Schwaben oder die Siebenbürger Sachsen eine nie gekannte zahlenmäßige Stärke auf. Allen ist ein Ziel gemeinsam: Flucht und Vertreibung dürfen nie mehr ein Mittel der Politik sein, das widerspruchslos von der Staatengemeinschaft hingenommen wird! Wie wichtig es ist, den Wert der Heimat immer wieder herauszustellen und Menschenrechtsverstöße zu brandmarken, zeigt die Tatsache, dass aktuell nahezu 50 Millionen von Flucht und Vertreibung weltweit betroffen sind. Auch der Dachverband der Landsmannschaften, der Bund der Vertriebenen in Bayern, hat die Weichen für die Zukunft gestellt. Welcher Kritiker hätte gedacht, dass wir über fünf Jahrzehnte nach unserer Gründung die Kraft haben, uns eine neue Satzung, eine Geschäftsordnung und ein neues Beitragsstatut zu geben. Mit der Herausgabe des dritten Blickpunkts zeigt der BdV Bayern, dass wir uns auch ins „richtige Licht“ stellen können. Die Nachfrage nach unserer Broschüre ist immens. Dies motiviert und erfreut gleichzeitig. In den vergangenen Monaten genoss die Neuorganisation der Geschäftsstelle Priorität. Wir haben nunmehr technisch den Sprung ins 21. Jahrhundert geschafft.

Unsere Mitgliederlisten wurden auf den neuesten Stand gebracht, ein Presseverteiler ist im Aufbau und die Finanzen sind geordnet. Nunmehr freuen wir uns auf neue Büroeinrichtungen und hoffen, ab Mitte kommenden Jahres das Ziel erreichen zu können, eine echte Servicestelle für unsere Mitglieder und Landsleute zu sein. Die Veranstaltungen zum Tag der Heimat, mit weit über 10.000 Teilnehmern in Bayern haben erneut deutlich gemacht, an uns kommt man nicht vorbei. Deshalb hoffen wir, dass die neue Bundesregierung zu unseren Anliegen stehen wird. Die Förderung der ostdeutschen Kulturarbeit ist in § 96 BVFG verbrieft. Nach den schmerzhaften Einschnitten der letzten Jahre hoffen wir auch hier auf eine positive Wende. Ermutigt sind wir darin durch die klaren Aussagen von Ministerpräsident Dr. Edmund Stoiber auf dem Sudetendeutschen Tag in Augsburg, der hoffnungsvollen Worte der künftigen Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel bei der Auftaktveranstaltung zum Tag der Heimat in Berlin und dem Bekenntnis zur Partnerschaft Bayerns mit seinen „Neubürgern“ durch Innenminister Dr. Günther Beckstein in Straubing. Die Bundestagswahl ist vorbei. Nun müssen den Worten Taten folgen. Wir Heimatvertriebenen wollen unseren politischen Führungskräften vertrauen. Bitte enttäuscht uns nicht! Ihr

Christian Knauer BdV-Landesvorsitzender

Impressum Herausgeber:

Bund der Vertriebenen, Vereinigte Landsmannschaften Landesverband Bayern e. V., Am Lilienberg 5, 81669 München, Telefon (0 89) 48 14 47, Fax (0 89) 48 26 21 E-mail: info@bdv-bayern.de · Internet: www.bdv-bayern.de 1. Vorsitzender: Christian Knauer (verantwortlich) Redaktion: Ulrike Schmid Texte: Michael Leh, Christian Knauer, Ulrike Schmid Fotos: Michael Leh, Christian Knauer, Ulrike Schmid, Josef Zellmeier, Wilhelm Gerstbrein Gesamtherstellung: H.P. Werbeverlag + Medienvorlagen, Botengasse 6, 86551 Aichach, Telefon (0 82 51) 5 1100, Fax (0 82 51) 5 17 06

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Tag der Heimat

Tag der Heimat in Straubing

„Erinnerungskultur ist äußerst wichtig“ Bayerns Innenminister Günther Beckstein für Zentrum gegen Vertreibungen BdV-Landeschef Christian Knauer fordert mehr Verständnis für Spätaussiedler Der „Gedenkzug“ durch die Straubinger Innenstadt am Tag der Heimat war ein Erlebnis. Farbenprächtige landsmannschaftliche Gruppen in großer Zahl, bestes Wetter, die Siebenbürger Blaskapelle und weitere Musikanten, viele neugierige Zuschauer und Zuhörer, der schmucke Theresienplatz, die adretten Häuserzeilen, ein gastfreundlicher Oberbürgermeister Reinhold Perlak – alles passte ideal zusammen. Es war ein Augen- und Ohrenschmaus. Den diesjährigen zentralen „Tag der Heimat“ hier, anstatt in einer bayerischen

ihren Bann. Neugierige konnten auch landestypische Speisen kosten. Zeitgleich tagte die BdV-Landesdelegiertenversammlung im Hotel „Gäubodenhof“.

Opfer der Vertreibung/Die Stadt Straubing hat nach dem 2. Weltkrieg mehr als 8000 deutsche Vertriebene hilfsbereit aufgenommen/Gestiftet 2005/Bund der

Vertriebene mit großem Echo Großstadt, abzuhalten, erwies sich als richtige Entscheidung. In einer Metropole wären die Anteilnahme der Bürger und der Aufmerksamkeitswert bei den Medien gewiss nicht so hoch gewesen. Zudem ist Straubing an der Donau ein schönes Städtchen mit heute rund 44 500 Einwohnern, das einen Besuch wert ist. Schon 1218 erhielt Straubing das Stadtrecht. Im 14. Jahrhundert wurde es Residenz eines bayerischen Teilherzogtums und war auch später mehrfach Residenz. Die kreisfreie Stadt ist Verwaltungssitz des Landkreises Straubing-Bogen. Das alte Stadtbild wird beherrscht durch den gotischen Stadtturm aus dem 14. Jahrhundert, das Rathaus aus dem Jahr 1382 Heimat- und Kulturmarkt (mit neogotischer Fassade aus dem 19. Jahrhundert), den Backsteinbau der Basilika Sankt Jakobs und die barocke Karmelitenkirche Hl. Geist, die romanische Peterskirche und das Herzogsschloss. Vor dieser Kulisse wurde am „Tag der Heimat“ schon morgens der „Ostdeutsche Heimat- und Kulturmarkt“ auf dem Stadtplatz eröffnet. Trachten-, Musikund Tanzgruppen verschiedener Landsmannschaften zogen die Passanten in

Vor dem Straubinger Rathaus (von links): Herbert Ettengruber, MdL, stellvertretender BdV-Landesvorsitzender Josef Zellmeier, MdL, Oberbürgermeister Reinhold Perlak, BdV-Landesvorsitzender Christian Knauer, BdV-Kreisvorsitzender Theodor Seethaler.

Nach deren Abschluss enthüllte Ober- Vertriebenen/Vereinte Landsmannschafbürgermeister Perlak (SPD) vor einer ten Straubings.“ großen Zahl Zuschauer gemeinsam mit Bis zum Jahr 1951 kamen sogar rund 13 000 Vertriebene nach Straubing. Ihre Gedenktafel feierlich enthüllt Gesamtzahl im näheren Umkreis der dem Straubinger BdV-Kreisvorsitzen- Stadt betrug rund 30 000 Personen. Seeden Theodor Seethaler eine Gedenkta- thaler und OB Perlak, der selbst karpatendeutscher Herkunft ist, würdigten die gemeinsame Integrationsleistung von Einheimischen und Vertriebenen nach dem Krieg. Dabei hob Perlak auch die OB Perlak perfekter Gastgeber

fel am Rathaus. Ihre Inschrift – versehen mit landsmannschaftlichen Wappen – lautet: „Die Heimatvertriebenen gedenken der verlorenen Heimat und der

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kulturellen und wirtschaftlichen Beiträge der Heimatvertriebenen hervor. „Erinnerungskultur ist äußerst wichtig“, unterstrich der Oberbürgermeister, „vor allem für die junge Generation, die diese Zeit höchstens aus Schulbüchern kennt.“ Der BdV-Landesvorsitzende und Land-


Tag der Heimat rat Christian Knauer nannte die Integration von rund 15 Millionen deutschen Vertriebenen nach dem Krieg eine der „größten kollektiven Leistungen unseres Volkes“. Den Straubingern dankte er für ihre Hilfsbereitschaft und Solidarität. Die Anbringung der Gedenktafel am Rathaus sei eine „noble Geste“. Während der Landesversammlung habe sich die Stadt als „großartiger Gastgeber“ gezeigt. Die Heimatvertriebenen wollten weiter ihre kulturellen Schätze pflegen

sein Stellvertreter, der im Landkreis Straubing-Bogen beheimatete Josef Zellmeier. Der 1964 in Mallersdorf geborene Landtagsabgeordnete ist auch stellvertretender Landesvorsitzender der Karpatendeutschen Landsmannschaft. Der Gedenkzug bewegte sich nach einer Schleife um den Theresienplatz zum ehemaligen Herzogsschloss an der Donau. Herzog Albrecht I. von StraubingHolland hatte es 1356 erbauen lassen, als fürstliches Wohnhaus sowie als Regierungszentrale. Hier hielt Bayerns InBeckstein: Bayern bleibt Partner

BdV-Landesvorsitzender Landrat Christian Knauer fordert mehr Verständnis für die Deutschen aus Russland.

nenminister Günther Beckstein die Hauptrede auf der Gedenkfeier zu „60 Jahre Flucht und Vertreibung“. Der große Rittersaal war dabei überfüllt und bot bei weitem nicht für alle Platz, die Beckstein hören wollten. „Ich versichere Ihnen ausdrücklich, dass der Freistaat Bayern sich ohne Wenn und Aber zu den berechtigten Anliegen der deutschen Heimatvertriebenen bekennt“, betonte der Innenminister, der auch stellvertretender Ministerpräsident ist. „Die Schicksalsgemeinschaft aller Vertriebenen“, erklärte er, „steht seit jeher wie eine große Familie zusammen. Ich hal-

treibungsunrechts einzutreten und die Hand zur Versöhnung und Verständigung auszustrecken.“ Beckstein erinnerte an die „Charta der deutschen Heimatvertriebenen“ vom 5. August 1950, die eine „großartige Geste der Versöhnung“ dargestellt habe in einer Zeit, in der „noch alle Wunden offen lagen“. Bayern befürworte den 5. August als nationalen Gedenktag für die Opfer der Vertreibung. „Eigentlich“, sagte Beckstein, „könnte niemand etwas dagegen

te diese Solidarität auch für überaus wichtig, um die berechtigten Anliegen der Vertriebenen öffentlich kund zu tun, auf das andauernde Unrecht der Vertreibung hinzuweisen, für die Heilung des Ver-

haben, wenn es da nicht die ideologischen Scheuklappen gäbe.“ „Wenn in Deutschland jemand den Friedensnobelpreis verdient hat, dann sind es unsere Heimatvertriebenen“, fügte er hin-

Josef Zellmeier, MdL, begrüßt die Festgäste zur Gedenkfeier im Rittersaal des ehemaligen Herzogschlosses.

und bekannt machen. Der BdV-Landeschef warb auch um mehr Verständnis für die Spätaussiedler aus Russland und den neuen asiatischen Republiken. Zugleich rief er diese zu größeren Anstrengungen beim Erwerb der deutschen Sprache auf. Knauer betonte die „traurige Aktualität“ des Leitworts des diesjährigen Tages der Heimat: „Vertreibungen weltweit ächten“. Die Gedenktafel an der Fassade des Rathauses wurde auch von den Pfarrern Hubert Panhölzl (katholisch) und Hasso von Imposanter Festzug Winning (evangelisch) eingeweiht. Nach der feierlichen Zeremonie startete der lange Gedenkzug mit Hunderten Teilnehmern, mit vielen Fahnenabordnungen, Musik- und Trachtengruppen durch die Stadt. Vorneweg schritten unter anderem OB Reinhold Perlak, BdV-Landesvorsitzender Christian Knauer und

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Tag der Heimat zu. Das Gedenkjahr 2005 wäre ideal, so der Minister weiter, endlich das geplante Zentrum gegen Vertreibungen in Berlin auf den Weg zu bringen. Das Projekt sei auch dezidiert im gemeinsamen Regierungsprogramm der CDU/CSU genannt. Es heißt darin: „Die deutschen Heimatvertriebenen und die deutschen Volksgruppen in Osteuropa haben auch nach der Osterweiterung eine Wichtige Brückenfunktion wichtige Brückenfunktion bei der Zusammenarbeit mit unseren östlichen Nachbarn. Wir wollen im Geiste der Versöhnung mit einem Zentrum gegen Vertreibung in Berlin ein Zeichen setzen, um an das Unrecht von Vertreibung zu erinnern und gleichzeitig Vertreibung für immer zu ächten.“ Beckstein sagte, das Gedenken an die eigenen Opfer und an das „tausendfache Leid unseres Volkes bedeutet keine Relativierung der deutschen Schuld“. Ein jedes Opfer von Gewalt stehe in seiner Würde und in seinem Menschsein für sich. „Unsere Trauer um unsere eigenen Opfer ist ganz natürlich und selbstverständlich. Es ist ein Gebot der Menschlichkeit.“ Auch die Vertreibung von 15 Millionen Deutschen nach dem Krieg sei „großes und schweres Unrecht“ gewesen. In Polen und Tschechien müsse dieser Teil der Geschichte ebenfalls aufgearbeitet werden. „Aus Verdrängung und Lüge wird nie eine ehrliche Freundschaft“, mahnte er. Die Vertreibung müsse auch gegenüber den europäischen Partnern

Innenminister Dr. Günther Beckstein, MdL, auf der Hauptkundgebung im ehemaligen Straubinger Herzogschloss.

Schicksal der deutschen Spätaussiedler. Die Politik dürfe jetzt nicht für sie die Tür nach Deutschland verschließen, das wäre „eine Gemeinheit“. Natürlich müssten auch weiter Spätaussiedler aufgenommen werden. Wie BdV-Chef Knauer forderte jedoch auch er verstärktes An Landsleute erinnern Bemühen um den Erwerb deutscher Sprachkenntnisse. Knauer rief auch zu größerer Solidarität mit den heute noch in ihren Heimatgebieten im Osten lebenden Deutschen auf.

Während sich Österreich gegenüber dem Schicksal der Südtiroler verantwortungsbewusst gezeigt habe, sei bei uns ein entsprechendes Bewusstsein kaum vorhanden, sagte er unter Hinweis auf die deutsche Minderheit in Schlesien. Der „Tag der Heimat“ soll nach den Worten Knauers „unser Beitrag dazu sein, dass sich das Unrecht, das unseren Eltern und Großeltern widerfahren ist, nie mehr wiederholt und Vertreibung als politisches Mittel verbannt wird“. Der Landesvorsitzende machte kein Hehl aus der schwierigen finanziellen Lage

Vertreibung thematisieren thematisiert werden. Hier seien „noch eine Menge Fragen offen“. Es sei „unerträglich“, dass Bundeskanzler Gerhard Schröder die deutschen Vertriebenen in Warschau als „kleine Randgruppe“ bezeichnet habe. Zudem habe die rot-grüne Koalition die Mittel für die Kulturarbeit der Vertriebenen radikal beschnitten. Für den Fall eines Unionssieges bei der Bundestagswahl sagte Beckstein zu, sich hier für eine „Trendwende“ einzusetzen. Zugleich äußerte er Verständnis für das

Verdiente langjährige Mitglieder wurden mit BdV-Ehrennadeln ausgezeichnet. Von links: BdV-Bezirksvorsitzender Helmut Wabra, BdV-Kreisvorsitzender Theodor Seethaler, Hermann Hampel, Johann Leneis, BdVLandesvorsitzender Christian Knauer und stellvertretender BdV-Landesvorsitzender Josef Zellmeier, MdL.

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BdV-Landesversammlung des BdV in Bayern. „Wir haben Einsparungen hinnehmen müssen. Wir haben das nicht beklagt, weil es auch anderen so erging. Wir wollen für uns keine Sonderrolle. Aber in einer Zeit, in der die Angehörigen der Erlebnisgeneration – die geborenen Kulturträger – immer weniger werden, brauchen wir auch eine entsprechende Unterstützung, damit wir unter anderem unseren gesamtdeutschen kulturellen Auftrag erfüllen können.“ Josef Zellmeier hatte zu Beginn der Veranstaltung zahlreiche Ehrengäste begrüßen können, darunter Bundes- und Landtagsabgeordnete, viele Stadträte und Kreistagsabgeordnete, Vertreter der Landkreise, der Kirchen und bayerischer Ministerien. Neben OB Reinhold Perlak hielt auch die stellvertretende Landrätin Christa Heisinger ein Grußwort. Sie schilderte, wie sie als kleines Mädchen auf einem Einödhof die Ankunft der Vertriebenenkinder erlebte: „Für mich war

das eine Abwechslung. Ich bekam viele neue Spielkameraden. Erst später habe ich verstanden, welches Schicksal diese Menschen zu tragen hatten.“

Christian Knauer zeichnet Franz Buchner mit der silbernen BdV-Ehrennadel aus.

Am Ende der Hauptkundgebung im Rittersaal zeichnete Christian Knauer Hermann Hampel mit der goldenen BdVEhrennadel, Franz Buchner und Johann Leneis mit der silbernen BdV-Ehrennadel aus. Der aus Sudetenschlesien stammende Hermann Hampel, seit 1980 Kreisobmann der Sudetendeutschen Landsmannschaft (SL) und BdV-Kreisvorstandsmitglied, hat sich unter anderem durch die Gründung des Fördervereins „Vertriebenen-Denkmal Tann“ im Kreis Rottal-Inn sehr verdient gemacht. Der Niederbayer Franz Buchner war 30 Jahre stellvertretender Landrat in Straubing und hat sich als Kommunalpolitiker in hohem Maße für seine vertriebenen Mitbürger eingesetzt. Johann Leneis, geboren 1928 in Ostrau im Sudetenland, ist seit 55 Jahren SL-Mitglied und war von 1995 bis 2003 Vorsitzender des BdVBezirksverbandes Niederbayern. Michael Leh

Lebendige Solidarität

Landkreise und Städte unterstützen Zentralveranstaltung Auf keine tauben Ohren ist BdV-Landesvorsitzender Christian Knauer mit seiner Bitte an seine Landratskollegen und Oberbürgermeister der kreisfreien Städte gestoßen, den zentralen Tag der Heimat in Straubing mit einem kleinen Scherflein aus dem sog. „Verfügungsfond“ zu unterstützen. Mit über 5000 Euro zeigten sie Solidarität mit den im Bund der Vertriebenen zusammengeschlossenen Landsmannschaften. Nur mit dieser Spende und der Unterstützung des Freistaates Bayern sowie der Stadt Straubing konnten die Veranstaltungen in so herausragender Weise durchgeführt werden. Ein herzliches „Vergelts Gott“ gilt deshalb den Landräten und Oberbürgermeistern Armin Nentwig, Amberg-Sulzbach, Dr. Karl Vogele, Augsburg-Land, Manfred Nagler, Bad Tölz-Wolfratshausen, Dr. Günther Denzler, Bamberg, Dr. Klaus-Günter Dietel, Bayreuth, Theo Zellner, Cham, Karl Zeitler, Coburg, Hansjörg Christmann, Dachau, Christian Bernreiter, Deggendorf, Leo Schrell,

Dillingen, Stefan Rössle, Donau-Ries, Gottlieb Fauth, Ebersberg, Eberhard Irlinger, Erlangen-Höchstätt, Manfred Pointner, Freising, Thomas Karmasin,

Bei ihm liefen die organisatorischen Fäden zusammen: BdV-Kreisobmann Theodor Seethaler.

Fürstenfeldbruck, Dr. Gabriele Pauli, Fürth, Harald Kühn, Garmisch-Partenkirchen, Tamara Bischof, Kitzingen, Walter Eichner, Landsberg, Josef Eppeneder, Landshut, Norbert Kerkel, Miesbach,

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Roland Schwing, Miltenberg, Georg Huber, Mühldorf, Heiner Janick, München, Dr. Richard Kessler, Neuburg-Schrobenhausen, Albert Löhner, NeumarktOberpfalz, Simon Wittmann, Neustadt a. d. Waldnaab, Erich Gessner, Neu-Ulm, Helmut Reich, Nürnberg-Land, Gebhard Kaiser, Oberallgäu, Johann Fleschhut, Ostallgäu, Hans Dorfner, Passau, Dr. Max Gimple, Rosenheim, Herbert Eckstein, Roth, Bruni Mayer, Rottal-Inn, Heinrich Frey, Starnberg, Alfred Reisin ger, Straubing-Bogen, Luitpold Braun, Weilheim-Schongau, Waldemar Zorn, Würzburg, Dr. Paul Wengert, Augsburg, Herbert Lauer, Bamberg, Dr. Siegfried Balleis, Erlangen, Dr. Alfred Lehmann, Ingolstadt, Stefan Bosse, Kaufbeuren, Hans Rampf, Landshut, Dr. Ulrich Maly, Nürnberg, Albert Zankl, Passau, Hans Schaidinger, Regensburg, Gabriele Bauer, Rosenheim, Gudrun Grieser, Schweinfurt, Hans Schröpf, Weiden, Dr. Pia Beckmann, Würzburg und schließlich Landrat Christian Knauer, Aichach-Friedberg, selbst.


BdV-Landesversammlung

BdV-Landesversammlung:

Satzung reformiert und Haushalt verabschiedet Die BdV-Landesversammlung hat am 3. September im Straubinger Hotel „Gäubodenhof“ getagt. Zu Beginn gedachte die Versammlung insbesondere den Verstorbenen Dr. Walter Becher (Alt-Sprecher der sudetendeutschen Volksgruppe), Professor Hans Sehling (BdV-Vizepräsident und Präsident der Sudetendeutschen Bundesversammlung a. D.), des sudetendeutschen Sozialdemokraten und Co-Vorsitzenden des Zentrums gegen Vertreibungen, Professor Peter Glotz sowie Herbert Pollak, des ehemaligen BdV-Bezirksvorsitzenden von Oberbayern. Der stellvertretende Landesvorsitzende Matthias Sehling, MdB dankte BdVChef Christian Knauer für die „Herkulesarbeit“ der letzten beiden Jahre:

und Beitragsordnung angenommen. Die des neuen „BdV-Blickpunkt“ hin. Die Änderungen betreffen unter anderem erste Ausgabe mit einer Auflage von mehrere organisatorische Regelungen 2000 Exemplaren sei rasch vergriffen und Zuständigkeiten. Den Delegierten gewesen. Die zweite Ausgabe sei darwird dabei laut Beschluss bis zum 31. aufhin bereits in einer Höhe von 3500 Dezember 2005 die Möglichkeit eingeräumt, eventuell noch Anträge und Ergänzungen zu den genannten Statuten bei der Geschäftsstelle einzureichen. Sollten entsprechende Anträge eingehen, soll 2006 eine außerordentliche Landesversammlung zur Beschlussfassung … und bei der intensiven Diskussion um die neue Satzung. Sehling lobt Knauer einberufen werden. Knauer und der Vorstand hätten sich er- Die Landesversammlung genehmigte Exemplaren erschienen. Der „BdVfolgreich der schwierigen Aufgabe ge- ferner die Haushaltspläne 2004 und Blickpunkt für Aussiedler“ werde unstellt, dem BdV Bayern trotz der ange- 2005, die Vermögensverwalter Hartwin ter anderem auch bei den Ausländerämtern der Landratsämter und bei spannten finanziellen Lage und sogar Zecha erläuterte. unvermeidbaren Personalabbaus ein In seinem politischen Bericht hob Lan- den Verwaltungen der kreisfreien Städtragfähiges Fundament zu erhalten. Ein desvorsitzender Knauer besonders die te in Bayern ausgelegt. besonderer Dank galt Josef Zellmeier, Kundgebung mit dem Leitwort „EU- Wie Knauer sagte, nimmt die BdV-GeErweiterung begrü- schäftsstelle gegenwärtig den Aufbau ßen – verletzte Rech- einer neuen Adressenverwaltung in Ante heilen“ hervor, die griff. Künftig soll eine Kommunikatiam 23. April 2004 auf on mit allen Vertriebenenverbänden auf dem Münchner Mari- allen Ebenen möglich sein. Der Landesvorsitzende appellierte an die Deleenplatz stattfand. Auf ihr hatten die gierten, noch nicht erfasste Adressen Heimatvertriebenen Fortsetzung Seite 15 grundsätzlich die Aufnahme der neuen EUMitglieder Ostmittelund Osteuropas begrüßt. Zugleich hatten sie aber auch die Blick ins Plenum der Landesversammlung im Hotel „Gäubodenhof“ … Aufhebung fortbesteMdL, der sich als Jurist der Mühe un- hender Unrechtsdekrete, direkte Geterzogen hatte, die BdV-Landessatzung spräche über die Vertreibungsfolgen und zu überarbeiten und einen neuen, zeit- einen stärkeren Schutz der in ihrer Heigemäßen Entwurf vorzulegen. mat verbliebenen deutschen MinderNach intensiver Diskussion hat die Lan- heiten gefordert. Der Landesvorsitzende Christian Knauer erläutert den Am Pult der Landesvermögensverdesversammlung mit ihren über 90 De- Im Bereich Öffentlichkeitsarbeit wies Haushaltsplan. walter Hartwin Zecha, vorne links der stellvertretenlegierten eine neue Satzung, Geschäfts- Knauer auch auf die hohe Akzeptanz de Landesvorsitzende Friedrich Wilhelm Böld.

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Impressionen Ostdeutscher Heimatund Kulturmarkt Gedenkzug


Satzung

Satzung des BdV-Landesverbandes Bayern e.V. In der von der Landesversammlung am 03.09.2005 beschlossenen Fassung

betätigen. Die außerordentliche Mitgliedschaft wird verliehen, wenn ein entsprechender Antrag vorliegt oder die ordentliche Mitgliedschaft nicht sinnvoll erscheint. Die außerordentlichen Mitglieder haben in der Landesversammlung und im Landesausschuss beratendes Stimmrecht. Dies gilt auch für die Orts-, Kreis- und Bezirksversammlungen, sofern sie in den jeweiligen Gebietsverbänden vertreten sind.

§ 1 Name und Sitz Der Landesverband führt den Namen „Bund der Vertriebenen – Vereinigte Landsmannschaften – Landesverband Bayern e. V.“, im Folgenden BdV Bayern genannt. Sein Sitz ist München. Er ist Mitglied des Bundesverbandes „Bund der Vertriebenen, Vereinigte Landsmannschaften und Landesverbände“ und erlangt Rechtsfähigkeit durch Eintragung im Vereinsregister. § 2 Zweck und Ziele Der BdV Bayern ist überkonfessionell und überparteilich. Er bekennt sich zur „Charta der deutschen Heimatvertriebenen“ und hat folgende Aufgaben: 1. das kulturelle und wissenschaftliche Erbe der Heimat als Teil der deutschen und europäischen Kultur zu pflegen, zu fördern und weiterzuentwickeln sowie verstärkt Kenntnisse über Ostdeutschland und die deutschen Siedlungsgebiete in Ost- und Südosteuropa und deren Geschichte zu vermitteln; 2. ihre Forderungen gegenüber Regierungen, gesetzgebenden Körperschaften und der Öffentlichkeit in allen gemeinsamen Angelegenheiten zu vertreten, die mit dem Verlust der Heimat zusammenhängen;

5. Über das schriftliche Ansuchen um Aufnahme als Mitglied entscheidet der Landesausschuss mit Zweidrittel-Mehrheit der anwesenden Stimmberechtigten. 6. Orts-, Kreis- und Bezirksverbände können Gruppierungen aufnehmen, die sich in ihrem Verbandsgebiet im Sinne von § 2 betätigen. Die Aufnahme erfolgt durch die jeweilige Versammlung mit Zweidrittel-Mehrheit der anwesenden Stimmberechtigten. Die Aufnahme wird erst nach Zustimmung des BdV-Landesvorstandes wirksam. § 4 Ehren- und Fördermitgliedschaft 1. Einzelpersonen können wegen ihrer besonderen Verdienste vom BdV-Landesvorstand zu Ehrenmitgliedern ernannt werden. Eine besonders herausgehobene Form der Ehrenmitgliedschaft ist der Ehrenvorsitz. Er wird vom BdV-Landesausschuss verliehen.

Achtung! Wichtig! Der Satzungstext liegt gegenwärtig dem Finanzamt München für Körperschaften zur Prüfung vor. Es können deshalb noch geringfügige Änderungen gemäß Ermächtigung durch die Landesversammlung vorgenommen werden. Verbindlich wirksam wird die Satzung erst mit Eintragung ins Vereinsregister.

3. die aus ihrer Heimat vertriebenen, geflohenen und ausgesiedelten Deutschen zu unterstützen sowie ihre Integration zu fördern; 4. an einer gerechten Völker- und Staatenordnung mitzuwirken, in der Vertreibungen, Völkermord oder „ethnische Säuberungen“ und Diskriminierungen weltweit gebannt und insbesondere das Recht auf die Heimat, das Volksgruppenrecht und das Selbstbestimmungsrecht für alle Völker bzw. Volksgruppen, insbesondere für die deutschen Heimatvertriebenen, garantiert sind; 5. zur Verständigung der Völker in Europa auf der Basis von Wahrheit und Recht beizutragen, insbesondere zur Herstellung von partnerschaftlichen Beziehungen zwischen den Deutschen und der Bevölkerung in den ehemals deutschen Siedlungsgebieten; 6. die in ihrer Heimat verbliebenen Deutschen in ihrer Existenz und in ihren Rechten als Volksgruppe zu stärken. § 3 Mitgliedschaft 1. Der BdV hat ordentliche und außerordentliche Mitglieder. 2. Ordentliche Mitglieder sind die in Bayern bestehenden Landesgruppen der im BdV-Bundesverband organisierten Landsmannschaften. 3. Als ordentliches Mitglied können außerdem Gruppierungen aufgenommen werden, die sich in Bayern im Sinne von § 2 betätigen. 4. Als außerordentliche Mitglieder können Gruppierungen aufgenommen werden, die sich in Bayern im Sinne von § 2

2. Fördermitglieder können Gruppierungen oder Einzelpersonen sein. Sie besitzen Gaststatus. Die Fördermitgliedschaft wird vom BdV-Landesvorstand wegen der ideellen oder finanziellen Unterstützung des BdV Bayern zuerkannt. § 5 Rechte und Pflichten der Mitglieder 1. Die Mitglieder sind an die Beschlüsse der Landesversammlung gebunden. 2. Ein Mitgliedsbeitrag wird von den ordentlichen Mitgliedern erhoben. Die Höhe des Mitgliedsbeitrages bestimmt die Landesversammlung. Für außerordentliche und Fördermitglieder kann vom Landesausschuss ein Beitrag festgelegt werden. 3. Ist ein Mitglied zum Jahresende mit der Beitragszahlung in Verzug, so ruht sein Stimmrecht bis zur Begleichung. 4. Die Mitglieder werden in den Organen des BdV Bayern durch ihre Beauftragten vertreten. 5. Die Mitglieder können die Einrichtungen des BdV Bayern in Anspruch nehmen.

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Satzung § 6 Erlöschen der Mitgliedschaft 1. Die Mitgliedschaft erlischt durch Austritt oder Ausschluss. 2. Der Austritt kann mit einer dreimonatigen Frist zum Schluss des Kalenderjahres schriftlich erklärt werden. 3. Der Ausschluss kann auf Antrag des Vorstandes durch den Landesausschuss beschlossen werden, wenn ein Mitglied gegen Zweck und Ziele des BdV Bayern schwer verstößt, seinem Ansehen erheblich schadet oder seine Pflichten grob vernachlässigt. Das Mitglied ist zur Verhandlung zu laden. Folgt es der Ladung nicht, kann auch ohne es verhandelt und beschlossen werden. Der Beschluss ist dem Betroffenen mit eingeschriebenem Brief mitzuteilen. Gegen den Ausschluss ist die Berufung an die Landesversammlung innerhalb eines Monats vom Tag der Zustellung ab zulässig. Die Landesversammlung entscheidet nach Anhören des Betroffenen endgültig. Während des Berufungsverfahrens ruhen die Rechte des Betroffenen. § 7 Gebietsverbände des BdV Bayern Der BdV Bayern verfügt über folgende Gebietsverbände: – die Ortsverbände – die Kreisverbände – die Bezirksverbände Die Bildung von weiteren regionalen Untergliederungen ist nach Zustimmung des nächsthöheren Vorstandes möglich. Der BdV-Landesvorstand sowie die Bezirks- und Kreisvorstände können aus besonderem Anlass die Organe nachgeordneter Gebietsverbände einberufen. Sie haben auch das Recht, einen Vertreter zu den Gremiensitzungen aller nachgeordneten Gebietsverbände zu entsenden. § 8 Struktur der Gebietsverbände 1. Die BdV-Ortsverbände Durch den Zusammenschluss der in einem Ort bestehenden landsmannschaftlichen Gruppen kann ein BdV-Ortsverband gebildet werden. Die BdV-Ortsversammlung besteht aus den Delegierten der im Einzugsgebiet tätigen Mitglieder. Jede landsmannschaftliche Ortsgruppe entsendet für je 20 angefangene Mitglieder einen Delegierten, sofern die Ortsversammlung nichts anderes regelt. Der BdV-Ortsvorstand wird von der Ortsversammlung auf die Dauer von vier Jahren gewählt. Er besteht aus dem Vorsitzenden, mindestens einem Stellvertreter, dem Kassenverwalter und Schriftführer. Beisitzer können gewählt werden. 2. Die BdV-Kreisverbände a) Kreisversammlung:

– – – –

die Entlastung des Vorstandes, die Wahl des Vorstandes, die Wahl von zwei Rechnungsprüfern, die Festlegung, ob auf Kreisebene freiwillig BdV-Mitgliedsbeiträge erhoben werden.

b) Kreisvorstand Der Kreisvorstand wird von der Kreisversammlung auf die Dauer von vier Jahren gewählt. Er besteht aus einem Vorsitzenden, bis zu zwei Stellvertretern, dem Schriftführer und dem Kassenverwalter sowie bis zu sechs Beisitzern. Der Kreisvorstand kann einen Geschäftsführer berufen. Die Kreisvorsitzenden der Landsmannschaften haben das Recht, an allen Vorstandssitzungen mit beratender Stimme teilzunehmen, sofern sie nicht in den Vorstand gewählt sind. Dem BdV-Kreisvorstand obliegt insbesondere: – – – –

die Vorbereitung und Einberufung der Kreisversammlung; die Führung der laufenden Geschäfte des Kreisverbandes; die Planung und Durchführung von Veranstaltungen: die Vertretung des BdV-Kreisverbandes innerhalb und außerhalb des BdV; – die Vertretung des BdV-Kreisverbandes in der Bezirksversammlung. Diese erfolgt durch den Kreisvorsitzenden und ein bevollmächtigtes Vorstandsmitglied. Bei Verhinderung des Vorsitzenden erfolgt die Vertretung durch ein weiteres bevollmächtigtes Vorstandsmitglied; – die Vertretung des Kreisverbandes in der Landesversammlung. Diese erfolgt durch den Kreisvorsitzenden, bei Verhinderung durch einen seiner Stellvertreter. 3. Die BdV-Bezirksverbände a) Bezirksversammlung Die Bezirksversammlung besteht aus je zwei Delegierten der BdV-Kreisverbände. Die im Bezirk vertretenen Mitglieder (landsmannschaftliche Bezirksgruppen) entsenden mindestens einen Delegierten. Größere Landsmannschaften können mehrere Delegierte stellen. Die Stimmenzahl der Landsmannschaften wird von der Bezirksversammlung durch Beschluss geregelt. Die Stimmenverteilung zwischen den BdV-Kreisverbänden einerseits und den Landsmannschaften andererseits soll möglichst ausgewogen sein. Der Bezirksversammlung obliegt: – die Entgegennahme der Tätigkeitsberichte, des Kassenberichtes und des Berichtes der Rechnungsprüfer, – die Entlastung des Vorstandes, – die Wahl des Vorstandes, – die Wahl von zwei Rechnungsprüfern, – die Festlegung, ob auf Bezirksebene freiwillig BdV-Mitgliedsbeiträge erhoben werden. b) Der Bezirksvorstand

Die Kreisversammlung besteht aus den Delegierten der im Kreis vertretenen Mitglieder. Diese landsmannschaftlichen Kreisgruppen entsenden für je angefangene 20 Mitglieder einen Delegierten. Sofern BdV-Ortsverbände im Kreisgebiet bestehen, entsenden diese je einen Delegierten. Der Kreisversammlung obliegt insbesondere: – die Entgegennahme der Tätigkeitsberichte, des Kassenberichtes und des Berichtes der Rechnungsprüfer,

Der Bezirksvorstand wird von der Bezirksversammlung auf die Dauer von vier Jahren gewählt. Er besteht aus einem Vorsitzenden, bis zu vier Stellvertretern, dem Schriftführer und dem Kassenverwalter sowie bis zu sechs Beisitzern. Der Bezirksvorstand kann einen Geschäftsführer berufen. Die Bezirksvorsitzenden der Landsmannschaften haben das Recht, an allen Vorstandssitzungen mit beratender Stimme teilzunehmen, sofern sie nicht in den Vorstand gewählt sind.

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Satzung Dem BdV-Bezirksvorstand obliegt insbesondere: – die Vorbereitung und Einberufung der Bezirksversammlung, – die Führung der laufenden Geschäfte des Bezirksverbandes, – Planung und Durchführung von Veranstaltungen, – die Vertretung des BdV-Bezirksverbandes innerhalb und außerhalb des BdV, – die Vertretung des BdV-Bezirksverbandes in der Landesversammlung. Diese erfolgt durch den Bezirksvorsitzenden, bei Verhinderung durch ein bevollmächtigtes Vorstandsmitglied. § 9 Die Organe des BdV-Landesverbandes

Meinungs- und Willensbildung zwischen den Landesversammlungen. Er ist nach Bedarf, jedoch mindestens einmal im Jahr einzuberufen. a) Zusammensetzung aa) Stimmberechtigte Mitglieder: – die gewählten Mitglieder des BdV-Landesvorstandes, – die Vorsitzenden der ordentlichen Mitglieder (Landsmannschaften), – die Vorsitzenden der BdV-Bezirksverbände, – der Landesvorsitzende der DJO-Deutsche Jugend in Europa. bb) Beratende Mitglieder:

1. Landesversammlung Die ordentliche Landesversammlung ist das höchste Organ des BdV-Landesverbandes. Sie findet mindestens einmal in zwei Jahren statt. a) Zusammensetzung

– – – –

der Geschäftsführer des BdV-Landesvorstandes, die kooptierten Mitglieder des BdV-Landesvorstandes, die Mitglieder nach § 3 Nr. 4, die Mitglieder nach § 4 Nr. 1.

Die Mitglieder des Landesausschusses, ausgenommen die des Vorstandes, können sich durch ein anderes Vorstandsmitglied ihrer Organisation vertreten lassen.

aa) Stimmberechtigte Mitglieder: – 60 Delegierte der ordentlichen Mitglieder (Landsmannschaften). Jedes ordentliche Mitglied erhält dabei mindestens eine Stimme. Die Vergabe der weiteren Stimmen wird durch Beschluss der Landesversammlung in der Geschäftsordnung geregelt. Dabei sind die Mitgliederzahl der Landsmannschaften und die Höhe der Beitragszahlung zu gewichten. Die Stimmenverteilung zwischen den Landsmannschaften einerseits und den BdV-Gliederungen andererseits soll möglichst ausgewogen sein: – je ein Vertreter der BdV-Bezirksverbände, – je ein Vertreter der BdV-Kreisverbände, – ein Vertreter der DJO – Deutsche Jugend in Europa. bb) Beratende Mitglieder: – die Mitglieder nach § 3 Nr. 4, – die Mitglieder nach § 4 Nr. 1 und Nr. 2, – die Mitglieder des Landesvorstandes, sofern sie nicht Delegierte sind, – die Rechnungsprüfer, sofern sie nicht Delegierte sind. b) Der Landesversammlung obliegen: – die Beschlussfassung über die Grundlinien des BdV Bayern, – die Entgegennahme des Geschäftsberichtes, des Finanzberichtes und des Berichtes der Rechnungsprüfer, – die Entlastung des Vorstandes, – die Wahl des Vorstandes, mit Ausnahme des hauptamtlichen Geschäftsführers, – die Wahl von zwei Rechnungsprüfern und deren Stellvertretern, – die Festsetzung der Mitgliedsbeiträge, – der Entscheid über die Berufung gegen den Ausschluss eines Mitgliedes, – die Beschlussfassung über die Änderung der Satzung, – die Auflösung des BdV Bayern, – sowie die Angelegenheiten, die der Vorstand zur Entscheidung vorlegt. 2. Der Landesausschuss Der Landesausschuss ist ein wichtiges Organ der politischen

b) Dem Landesausschuss obliegen: – die Aufnahme und der Ausschluss von Mitgliedern, – die Genehmigung des Haushaltsplans, – die Genehmigung der Jahresrechnung nach dem Bericht der Rechnungsprüfer, – sowie die Angelegenheiten, die der Vorstand zur Entscheidung vorlegt. 3. Der Landesvorstand Die Mitglieder des Vorstandes, mit Ausnahme des hauptamtlichen Geschäftsführers, werden von der Landesversammlung für die Dauer von vier Jahren gewählt. Der Landesvorstand ist an die Beschlüsse der Landesversammlung und des Landesausschusses gebunden. a) Zusammensetzung: – – – – – –

der Landesvorsitzende, bis zu vier stellvertretende Landesvorsitzende, der Schriftführer, der Vermögensverwalter, bis zu zehn Beisitzer, der Landesvorsitzende der DJO-Deutsche Jugend in Europa, – der hauptamtliche Geschäftsführer, dieser ohne Stimmrecht. b) Vertretungsbefugnis Vorstand im Sinne von § 26 BGB sind der Landesvorsitzende und seine vier Stellvertreter. Vertretungsberechtigt sind der Vorsitzende mit einem der stellvertretenden Vorsitzenden oder zwei stellvertretende Vorsitzende gemeinsam. c) Dem Landesvorstand obliegen: – die Behandlung aktueller politischer Fragen, – die Bestellung des hauptamtlichen Geschäftsführers auf Vorschlag des Landesvorsitzenden, – Personalangelegenheiten, – die Berufung von Referenten, – die Einrichtung von Ausschüssen, – die Entsendung von Vertretern in andere Gremien (z. B. Vertriebenenbeirat, Rundfunkrat, Medienrat, HDO u. ä.),

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Satzung – sowie alle Angelegenheiten, die keinem anderen Organ vorbehalten sind. 4. a) – – – – –

Der geschäftsführende Landesvorstand Zusammensetzung der Landesvorsitzende, bis zu vier stellvertretende Landesvorsitzende, der Schriftführer, der Vermögensverwalter, der hauptamtliche Geschäftsführer, dieser ohne Stimmrecht.

b) – – –

Dem geschäftsführenden Landesvorstand obliegen: die laufende Geschäftsführung, die Vorbereitung von Personalentscheidungen, die Behandlung aktueller politischer Fragen.

5. Der Landesgeschäftsführer Der hauptamtliche Geschäftsführer handelt im Auftrag des Vorsitzenden sowie der Verbandsorgane. Er hat in allen Gremien des Landesverbandes beratendes Stimmrecht. § 10 DJO – Deutsche Jugend in Europa Die DJO-Deutsche Jugend in Europa ist anerkannter Jugendverband des BdV Bayern. Der gewählte Vorsitzende der DJO ist auf der jeweiligen Gliederungsebene stimmberechtigtes Mitglied des BdV-Vorstandes. § 11 Landsmannschaftliche Gruppen Bei der Besetzung der Vorstandschaften soll darauf geachtet werden, dass jede der vier landsmannschaftlichen Gruppen (Nordostdeutsche, Schlesier, Sudetendeutsche, Südostdeutsche) vertreten ist.

mit einer Frist von sechs Wochen erfolgen. Der Auflösungsbeschluss bedarf einer Dreiviertelmehrheit. Gleichzeitig sind zwei Liquidatoren zu bestellen. Bei Auflösung oder Aufhebung des Vereins oder bei Wegfall seines bisherigen Zwecks fällt das Vermögen an eine andere steuerbegünstigte Körperschaft zwecks Verwendung zur Fürsorge für Vertriebene und Spätaussiedler. 2. BdV-Orts-, Kreis- und Bezirksverbände können ihre Auflösung beschließen, wenn die entsprechende Versammlung mit einer Frist von mindestens vier Wochen dazu einberufen worden und mehr als die Hälfte der Stimmberechtigten anwesend ist. Der Auflösungsbeschluss bedarf einer Zustimmung von mindestens drei Viertel der anwesenden Stimmberechtigten. Er ist dem BdV-Landesvorstand mitzuteilen und wird erst nach dessen Zustimmung wirksam. Das vorhandene Vermögen fällt bei Auflösung an die nächsthöhere Gliederung. 3. Solange mindestens ein aktives Mitglied (Landsmannschaftliche Gruppe) in einem Kreis- oder Bezirksverband besteht, ist eine Auflösung zu vermeiden. Das aktive Mitglied nimmt vielmehr in Absprache mit der Vorstandschaft der nächsthöheren Gliederung die Funktion und Aufgaben des BdV-Kreis- bzw. Bezirksverbandes wahr. Bestehen mehrere aktive Mitglieder, so haben diese die Art der Aufgabenwahrnehmung untereinander abzustimmen. Die Wahl eines ordnungsgemäß besetzten Kreis- bzw. Bezirksvorstandes ist anzustreben. § 16 Satzungsänderung

Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.

Anträge auf Satzungsänderung müssen in der Ladung zur BdVLandesversammlung schriftlich angekündigt werden und bedürfen der Mehrheit von zwei Dritteln der anwesenden Mitglieder der BdV-Landesversammlung.

§ 13 Rechnungsprüfung

§ 17 Geschäftsordnung

Rechnungsprüfungen sind regelmäßig, mindestens jedoch einmal jährlich durchzuführen. Die Rechnungsprüfer dürfen nicht Mitglied des Landesvorstandes sein.

Die Landesversammlung erlässt eine Geschäftsordnung. Diese erläutert die Satzung und regelt Verfahrensfragen.

§ 12 Geschäftsjahr

§ 14 Gemeinnützigkeit Der Bund der Vertriebenen, Landesverband Bayern e. V., verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung. Der Vereinszweck des Bundes der Vertriebenen, Landesverband Bayern e. V., ergibt sich aus § 2. Der Satzungszweck wird insbesondere verwirklicht durch Maßnahmen der Integration sowie der Förderung der Vertriebenen, Flüchtlings- und Aussiedlerfürsorge. Der Bund der Vertriebenen, Landesverband Bayern e. V., ist selbstlos tätig, er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Seine Mittel dürfen nur für die Satzungszwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Keine Person darf durch Ausgaben, die dem Zweck des Bundes der Vertriebenen fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden. Für den Vermögensfall bei Auflösung des Bundes der Vertriebenen, Landesverband Bayern e. V., gilt § 15. § 15 Auflösung 1. Die Auflösung des BdV Bayern kann nur in einer dazu einberufenen Landesversammlung beschlossen werden. Diese ist beschlussfähig, wenn zwei Drittel der Stimmen vertreten sind. Die Einberufung dieser Landesversammlung muss

Die Geschäftsordnung bedarf der Zustimmung von zwei Dritteln der anwesenden Mitglieder der BdV-Landesversammlung. Anträge auf Änderung der Geschäftsordnung müssen in der Ladung zur Landesversammlung schriftlich angekündigt werden. § 18 Schiedsgericht Über Streitigkeiten zwischen Mitgliedern, die sich aus der Mitgliedschaft ergeben, entscheidet unter Ausschluss des ordentlichen Rechtsweges ein Schiedsgericht, für das jede Partei einen Schiedsrichter benennt. Die beiden Schiedsrichter wählen zusätzlich einen Obmann. Können sie sich auf einen Obmann nicht einigen, wird dieser durch den Landesausschuss bestimmt. Das Verfahren des Schiedsgerichtes richtet sich sinngemäß nach den Bestimmungen der Zivilprozessordnung. § 19 Ermächtigung Vom Registergericht, dem Finanzamt oder anderen Behörden verlangte Änderungen und Ergänzungen der Satzung redaktioneller Art oder mit steuerlicher Wirkung können vom Landesvorstand beschlossen werden. In-Kraft-Treten Die Satzung des BdV Bayern tritt am Tage ihrer Annahme durch die BdV-Landesversammlung in Straubing am 3. September 2005 in Kraft. Eingetragen ins Vereinsregister am … 2005

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Geschäftsordnung

Geschäftsordnung des BdV-Landesverbandes Bayern e.V. In der von der Landesversammlung am 03.09.05 beschlossenen Fassung Vorwort Gemäß § 17 der Satzung des Bundes der Vertriebenen – Vereinigte Landsmannschaften – Landesverband Bayern e. V. dient die Geschäftsordnung zur Erläuterung der Satzung sowie zur Regelung von Verfahrensfragen. § 1 Geltungsbereich Nachfolgende Geschäftsordnung gilt für die Organe und Gremien des BdV Bayern auf Orts-, Kreis-, Bezirks- und Landesebene. § 2 Einberufung 1) Die Orts-, Kreis- und Bezirksversammlungen und der Landesausschuss werden vom zuständigen Vorstand unter Angabe der Tagesordnung mit einer Frist von mindestens zwei Wochen schriftlich einberufen. 2) Die Landesversammlung wird vom Landesvorstand unter Angabe der Tagesordnung mit einer Frist von mindestens vier Wochen schriftlich einberufen. Bis spätestens zwei Wochen vor der Landesversammlung können Anträge zur Ergänzung der Tagesordnung schriftlich beim Vorstand eingebracht werden, der sie unverzüglich an alle Mitglieder weiterleitet. 3) Die Vorstände der einzelnen Ebenen werden vom jeweiligen Vorsitzenden mit einer Frist von mindestens einer Woche schriftlich einberufen. 4) Beantragen mehr als ein Viertel der Gremiumsmitglieder unter Angabe der Tagesordnung eine Sitzung, so ist diese vom jeweiligen Vorstand binnen vier Wochen einzuberufen. 5) Aus wichtigem Grund können Ladungsfristen verkürzt oder Ladungen durch den Vorstand der übergeordneten Ebenen ausgesprochen werden. § 3 Leitung Die Leitung der Gremien obliegt grundsätzlich dem Vorsitzenden der jeweiligen Ebene. Im Verhinderungsfall obliegt diese Aufgabe einem Stellvertreter oder einem anderen beauftragten Vorstandsmitglied. Erforderlichenfalls, aber immer für Wahlen, wird der Leiter von der Versammlung bestimmt. § 4 Beschlussfähigkeit 1) Die Delegiertenversammlungen sind ohne Rücksicht auf die Zahl der Teilnehmer zu der in der Einladung bekannt gegebenen Tagesordnung beschlussfähig, wenn die Einberufung ordnungsgemäß und fristgerecht erfolgte. Sie sind auch zu anderen Punkten beschlussfähig, wenn mehr als die Hälfte der Delegierten anwesend ist und die Einberufung ordnungsgemäß und fristgerecht erfolgte. 2) Die Vorstände und der Landesausschuss sind beschlussfähig, wenn ordnungsgemäß geladen worden und mehr als die Hälfte der stimmberechtigten Mitglieder anwesend ist. 3) Werden Tagesordnungspunkte wegen Beschlussunfähigkeit

nicht erledigt, so ist das Gremium in der darauf folgenden Sitzung in Bezug auf die unerledigten Tagesordnungspunkte in jedem Falle beschlussfähig. In der Einladung ist auf diese außerordentliche Beschlussfähigkeit hinzuweisen. § 5 Stimmverteilung in der Landesversammlung Die 60 Delegierten, die von den ordentlichen Mitglieder gemäß § 9 Nr. 1 a) aa) zur Landesversammlung entsandt werden, verteilen sich wie folgt: Sudetendeutsche Landsmannschaft Landsmannschaft der Siebenbürger Sachsen Landsmannschaft der Banater Schwaben Landsmannschaft der Deutschen aus Russland Landsmannschaft Schlesien Landsmannschaft der Ost- und Westpreußen Landsmannschaft der Oberschlesier Landsmannschaft der Donauschwaben Pommersche Landsmannschaft Heimatverband der Berglanddeutschen Landsmannschaft der Sathmarer Schwaben Deutsch-Baltische Landsmannschaft Landsmannschaft der Buchenlanddeutschen Landsmannschaft der Deutschen aus Litauen Landsmannschaft der Deutschen aus Ungarn Bund der Danziger Heimatortsgemeinschaft Oberwischau e. V. Karpatendeutsche Landsmannschaft Slowakei

Die Kreis- und Bezirksverbände sowie die DJO – Deutsche Jugend in Europa stellen jeweils einen Delegierten. § 6 Stimmübertragung, Vertretung Vorsitzende von Gliederungen sowie der DJO – Deutsche Jugend in Europa, die Kraft Amtes einem Gremium angehören, können sich durch ein anderes Mitglied ihres Vorstandes vertreten lassen. Der Delegiertenversammlungen ist die Übertragung des Stimmrechts möglich. Ein Delegierter darf jedoch nicht mehr als zwei Stimmen abgeben. Die Delegation des Stimmrechts ist nachzuweisen. § 7 Anträge Anträge können stellen: a) Jedes Mitglied an die Organe seines Orts- und Kreisverbandes. b) Jedes Mitglied an das Organ, dem es angehört. c) Jedes Organ an die übergeordneten Verbände. Anträge an die Landesversammlung müssen schriftlich mit einer Frist von mindestens zwei Wochen gestellt werden. § 8 Beschlüsse Beschlüsse werden mit einfacher Mehrheit gefasst. Bei Stimmengleichheit gilt der Antrag als abgelehnt. Für Änderungen der Satzung und der Geschäftsordnung sowie die Auflösung

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9 Stimmen 8 Stimmen 6 Stimmen 6 Stimmen 5 Stimmen 4 Stimmen 4 Stimmen 3 Stimmen 3 Stimmen 2 Stimmen 2 Stimmen 2 Stimmen 1 Stimme 1 Stimme 1 Stimme 1 Stimme 1 Stimme 1 Stimme


Geschäftsordnung des BdV Bayern bzw. seiner Gliederungen gelten die in der Satzung festgelegten besonderen Quoren. § 9 Wahlen 1) Für Wahlen sind Wahlausschüsse zu bilden, die von der Versammlung in offener Abstimmung zu berufen sind. 2) Die Wahl des Vorsitzenden und seiner Stellvertreter erfolgt geheim. Weitere Wahlen erfolgen geheim, wenn ein stimmberechtigter Delegierter dies beantragt oder die Zahl der Kandidaten die Zahl der zu vergebenden Funktionen übersteigt. 3) Wahlen erfordern die absolute Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen. Enthaltungen werden dabei nicht gewertet. Die Wahl der Beisitzer kann in Sammelabstimmung erfolgen, wobei dann die einfache Mehrheit der abgegebenen Stimmen genügt. 4) Finden Neuwahlen nicht im vorgesehenen Turnus statt, so bleiben die gewählten Vorstandschaften bis zur Durchführung der Wahl im Amt. Die übergeordneten Gliederungen haben auf rechtzeitige Vorstandswahlen zu achten. 5) Nach erfolgter Vorstandswahl in den Gliederungen ist die Zusammensetzung des Vorstandes den übergeordneten Gliederungen mitzuteilen. § 10 Öffentlichkeit 1) Die Gremiensitzungen des BdV Bayern sind grundsätzlich nichtöffentlich. 2) Im Rahmen der Einberufung entscheidet der jeweilige Vorstand darüber, ob die Öffentlichkeit bzw. die Verbandsöffentlichkeit zugelassen werden kann.

§ 14 Verantwortlichkeit Die Vorstände der Gliederungen sind dem BdV Bayern für eine ordnungsgemäße Führung der Geschäfte verantwortlich. Für Geldgeschäfte haften die Vorstände der Gliederungen, auf deren Beschluss hin diese Geschäfte durchgeführt wurden. Der Landesverband übernimmt keinerlei finanzielle Verpflichtungen aus Verbindlichkeiten, die von Gliederungen eingegangen wurden. § 15 Zusammenarbeit innerhalb des BdV Die Gliederungen des BdV Bayern sind verpflichtet, alle Maßnahmen und Veranstaltungen, die vom Landesverband unternommen und durchgeführt werden, so zu unterstützen, dass sie einen möglichst großen Erfolg in der Öffentlichkeit gewährleisten. Bei eigenen Veranstaltungen durch Gliederungen ist auf die Abstimmung mit der Arbeit der einzelnen Landsmannschaften Bedacht zu nehmen. Grundsatz muss sein, dass alle Veranstaltungen, die gemeinsam durchgeführt werden (z. B. Tag der Heimat), von den Gliederungen des BdV getragen werden. Traditionsveranstaltungen einzelner Landsmannschaften sind zu unterstützen. In-Kraft-Treten Diese Geschäftsordnung tritt am Tage ihrer Annahme durch die BdV-Landesversammlung in Straubing am 3. September 2005 in Kraft. Fortsetzung von Seite 7

3) Die Öffentlichkeit kann auf Antrag aus dem Gremium jederzeit wieder hergestellt oder ausgeschlossen werden. Darüber entscheiden die Gremien in nichtöffentlicher Konferenz. § 11 Niederschrift Zumindest über die wesentlichen Ergebnisse der Gremiensitzungen ist eine Niederschrift zu fertigen, die vom Vorsitzenden und dem Schriftführer zu unterzeichnen ist. Die Niederschriften sind sorgfältig aufzubewahren. Von allen Einladungen und Niederschriften ist dem übergeordneten Verband sowie dem Landesverband Kenntnis zu geben. § 12 Ausschüsse Die Gremien des BdV-Landesverbandes und der Gliederungen sind berechtigt, Ausschüsse, Arbeitskreise und Arbeitsgruppen einzusetzen, deren Sprecher mit beratender Stimme an den jeweiligen Delegiertenversammlungen teilnehmen. § 13 Finanzierung der Gliederungen Die Finanzierung der Arbeit der Gliederungen des BdV Bayern erfolgt durch Vereinbarung mit den auf der jeweiligen Ebene bestehenden Mitgliedern (Landsmannschaften). Dabei ist deren Mitgliederstärke zu gewichten. Die Einhebung der Mitgliedsbeiträge vom Einzelmitglied erfolgt durch die Landsmannschaften. Die Höhe der gemeinsamen Erfordernisse kann in einem Haushaltsplan festgelegt werden.

und Ansprechpartner der landsmannschaftlichen Kreis- und Ortsgruppen der Geschäftsstelle zu melden. Knauer rief außerdem zu verstärkter Solidarität mit den deutschen Spätaussiedlern auf. Eine Aufklärungskampagne über deren Schicksal und gegenwärtige Lage sei nötig. Dies wurde insbesondere auch von den Vertretern der Deutschen aus Russland (Adolf Fetsch, Dr. Arthur Bechert) und dem Vorsitzenden der Siebenbürger Sachsen, Dr. Bernd B. Fabritius, unterstützt. Gertrud Müller von den Oberschlesiern wies darauf hin, dass es leider oft nicht einfach sei, Angehörige der jungen Generation der Russlanddeutschen für die landsmannschaftliche Arbeit zu gewinnen. Eine erfolgreiche Integrationsarbeit bedarf somit vermehrter Anstrengungen aller Seiten. Michael Leh

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