2004.12 - Blickpunkt

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BdV-Blickpunkt für Aussiedler

n eldunge m s d n a b r ellen Ve mit aktu

Ausgabe Dezember 2004

Bund der Vertriebenen · Vereinigte Landsmannschaften Landesverband Bayern · Am Lilienberg 5 · 81699 München

Zuwanderungsgesetz tritt zum 1. Januar 2005 in Kraft Integration geht jeden an! Tag der Heimat 2004 „Dialog führen – Europa gestalten“


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Liebe Landsleute, liebe Leserinnen und Leser! Im kommenden Jahr wird sich die Völkergemeinschaft zum 60zigsten Mal an das Ende des Zweiten Weltkrieges erinnern. Eine zutiefst menschenverachtende Diktatur hatte weite Teile Europas in Schutt und Asche gelegt. Millionen von Menschen verloren ihr Leben, wurden traumatisiert, gesundheitlich beeinträchtigt und verloren ihr Hab und Gut. Deutschland hat sich zurecht zu seiner Verantwortung für das grauenvolle Geschehen bekannt und versucht, im Rah-

men des Möglichen, Wunden zum Vernarben zu bringen. Das Ende des Krieges bedeutete für viele Millionen Menschen den Beginn neuen Leides. Rund 15 Millionen Deutsche wurden aus ihrer angestammten Heimat vertrieben. In einer beispiellosen Leistung gelang es, diese zu integrieren. Gemeinsam mit der einheimischen Bevölkerung entwickelten sie unser Land zu einer der wohlhabendsten Nationen in Europa. Oftmals im öffentlichen Bewusstsein in Vergessenheit geraten schienen die Deutschen in den Nachfolgestaaten der ehemaligen Sowjetunion und der anderen Ländern Ost- und Mitteleuropas. Sie mussten ein besonders schweres Schicksal meistern. Durch Unterdrückung und Benachteiligungen hatten sie am längsten und am schwersten an den Kriegsfolgen zu leiden. Die Auswirkungen des Krieges mit Zwangsdeportation, Lagerhaft, Zwangsarbeit und Diskriminierung prägten ihr Leben und das ihrer Familien. Noch Jahrzehnte lang wurden die Angehörigen der deutschen Volksgruppe gegenüber anderen Nationalitäten benachteiligt. Auch heute noch kommen Spätaussiedler nach Bayern. 2003 und 2004 waren es rund 10.000. Ihre Integration ist nicht nur für die Bayerische Staatsregierung und den Bayerischen Landtag Verpflichtung und Herausforderung, sondern auch

für uns, den Bund der Vertriebenen in Bayern. In enger Zusammenarbeit mit dem Bundesinnenministerium und des Bayerischen Sozialministeriums bemühen wir uns, diesen Landsleuten durch Beratung, Information und anderweitigen Maßnahmen zu helfen. Die Herausgabe des neuen „Blickpunkt für Aussiedler“ stellt einen weiteren Beitrag hierzu dar. In ihm werden fortan wichtige Informationen gebündelt. Zugleich soll das Magazin einen ersten Kontakt zu den Landsmannschaften und ihres Dachverbandes ermöglichen. Zugleich lade ich unsere neuen Mitbürger zu einer Mitgliedschaft in unseren Landsmannschaften ein. Unsere Verbände haben sich in der Vergangenheit stets für die im Osten verbliebenen Deutschen eingesetzt und für ihre Interessen gekämpft. Es wäre schön, wenn unsere neu übergesiedelten Landsleute sich gemeinsam mit uns für den Erhalt des gemeinsamen Kulturgutes, aber auch unserer berechtigten politischen Forderungen einsetzen würden. Wie in allen Bereichen unserer Gesellschaft gilt: Nur gemeinsam sind wir stark! Ihr

Christian Knauer BdV-Landesvorsitzender

Allen unseren Leserinnen und Lesern wünschen wir ein gesegnetes und glückliches neues Jahr. Wir danken uns bei unseren Freunden für die gewährte Unterstützung und gute Zusammenarbeit. Gerne nehmen wir Anregungen, aber auch konstruktive Kritik entgegen. Impressum Herausgeber:

Bund der Vertriebenen, Vereinigte Landsmannschaften Landesverband Bayern e. V., Am Lilienberg 5, 81669 München, Telefon (0 89) 48 14 47, Fax (0 89) 48 26 21 E-mail: bdv-lv.bayern@online.de oder bdv-bayern@online.de 1. Vorsitzender: Christian Knauer (verantwortlich) Redaktion: Ulrike Ziegler Texte: Helmut Menning, Dietmar Kräch, Christian Knauer, Ulrike Ziegler Fotos: Ulrike Ziegler, Dietmar Kräch, Michael Leh, Johannes Schmidt, Christian Knauer Gesamtherstellung: H.P. Werbeverlag + Medienvorlagen, Botengasse 6, 86551 Aichach, Telefon (0 82 51) 5 1100, Fax (0 82 51) 5 17 06

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Zuwanderungsgesetz tritt am 1. Januar 2005 in Kraft Das jahrelange Hin und Her, die Debatten, Querelen und Unstimmigkeiten haben ein Ende. Letztendlich konnte sich der Gesetzgeber nun durchringen: der Bundestag verabschiedete das Gesetz am 1. Juli, der Bundesrat stimmte in seiner Sitzung am 9. Juli 2004 zu. Durch die Verkündigung im Bundesgesetzblatt tritt das Gesetz zum 1. Januar 2005 in Kraft. Nach dem modernisierten Staatsangehörigengesetz ist dies ein weiterer Schritt, die rechtlichen Rahmenbedingungen mit den gesellschaftlichen Realitäten in Einklang zu bringen.

Die für die Integrationsförderung maßgeblichen Gesetzestexte des AufenthG (Aufenthaltsgesetz, §§ 43 – 45), das zum 01. Januar 2005 in Kraft getreten ist, und des BVFG (Gesetz über die Angelegenheiten der Vertriebenen und Flüchtlinge – Bundesvertriebenengesetz, § 9) sind nachfolgend abgedruckt:

KAPITEL 3

Förderung der Integration

Erstmals werden alle Zuwanderungsgruppen (Spätaussiedler und Ausländer) zusammengefasst und Richtlinien für die Aufnahme und Integration festgelegt.

§ 43 Integrationskurs

Änderungen gibt es deshalb auch im Bundesvertriebenengesetz und in der Praxis der Aufnahme von Spätaussiedlern. In diesem Infoblatt können Sie, die von den Änderungen betroffenen Gesetze, die sich mit Fragen der Spätaussiedlung und der Heimatvertriebenen befassen, nachlesen.

1) Die Integration von rechtmäßig auf Dauer im Bundesgebiet lebenden Ausländern in das wirtschaftliche, kulturelle und gesellschaftliche Leben in der Bundesrepublik Deutschland wird gefördert. 2) Eingliederungsbemühungen von Ausländern werden durch ein Grundangebot zur Integration (Integrationskurs) unterstützt. Der Integrationskurs umfasst Angebote, die Ausländer an die Sprache, die Rechtsordnung, die Kultur und die Geschichte in Deutschland heranführen. Ausländer sollen dadurch mit den Lebensverhältnissen im Bundesgebiet so weit vertraut werden, dass sie ohne die Hilfe oder Vermittlung Dritter in allen Angelegenheiten des täglichen Lebens selbständig handeln können.

Manche Fragen der praktischen Umsetzung des Gesetzes sind noch ungeklärt. Insgesamt könnte das neue Gesetz für die Aufnahme von Deutschen und deren Nachkommen aus GUSStaaten und anderen osteuropäischen Staaten eher negative als positive Auswirkungen haben. Änderungen für Spätaussiedler Nachfolgend werden einige der vorgesehenen Änderungen für Spätaussiedler genannt: 1. Wer einen Aufnahmebescheid erhält, kann in der Gewissheit nach Deutschland einreisen, dass er dauerhaft bleiben kann. Das Prüfverfahren der Länder entfällt. 2. Die Spätaussiedlerbescheinigung wird künftig vom Bundesverwaltungsamt von Amts wegen ausgestellt und nicht wie bisher von den Ausgleichsämtern. 3. Alle Spätaussiedler sowie deren Familienmitglieder (einschließlich jener Personen, die als Ausländer gelten) haben Anspruch auf Sprachkurse. 4. Der raschen und besseren Integration sollen die eigens abgehaltenen Kurse dienen. Sie werden einen Basis- und einen Aufbausprachkurs sowie einen Orientierungskurs zur Vermittlung der Rechtsordnung, der Kultur und Geschichte in Deutschland umfassen. Zuständig für die Integrationskurse ist das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge in Nürnberg. 5. Spätaussiedler sowie deren Familienangehörige müssen sich einem Sprachtest stellen, wobei die Kenntnisse auf dem Niveau vergleichbar den Erfordernissen zur Einbürgerung von Ausländern sein müssen.

3) Der Integrationskurs umfasst einen Basis und einen Aufbausprachkurs von jeweils gleicher Dauer zur Erlangung ausreichender Sprachkenntnisse sowie einen Orientierungskurs zur Vermittlung von Kenntnissen der Rechtsordnung, der Kultur und der Geschichte in Deutschland. Die erfolgreiche Teilnahme wird durch eine vom Kursträger auszustellende Bescheinigung über den erfolgreich abgelegten Abschlusstest nachgewiesen. Der Integrationskurs wird vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge koordiniert und durchgeführt, das sich hierzu privater oder öffentlicher Träger bedienen kann. Für die Teilnahme am Integrationskurs sollen Kosten in angemessenem Umfang unter Berücksichtigung der Leistungsfähigkeit erhoben werden. Zur Zahlung ist auch derjenige verpflichtet, der dem Ausländer zur Gewährung des Lebensunterhalts verpflichtet ist. 4) Die Bundesregierung wird ermächtigt, nähere Einzelheiten des Integrationskurses, insbesondere die Grundstruktur, die Dauer, die Lerninhalte und die Durchführung der Kurse, die Vorgaben bezüglich der Auswahl und Zulassung der Kursträger sowie die Voraussetzungen und die Rahmenbedingungen für die Teilnahme und ihre Ordnungsmäßigkeit einschließlich der Kostentragung sowie die erforderliche Datenübermittlung zwischen

Unsere ehrenamtlichen Berater und Betreuer vor Ort, vor allem in den Übergangswohnheimen sind gebeten, in der Anfangsphase besonders auf die veränderten Voraussetzungen im Aufnahmeverfahren und bei der Integration einzugehen.

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BdV aktuell a. Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch bezieht und die die Leistung bewilligende Stelle die Teilnahme angeregt hat oder

den beteiligten Stellen durch eine Rechtsverord nung ohne Zustimmung des Bundesrates zu regeln. 5) Die Bundesregierung legt dem Deutschen Bundestag zum 1. Juli 2007 einen Erfahrungsbericht zu Durchführung und Finanzierung der Integrationskurse vor.

b. in besonderer Weise integrationsbedürftig ist. In den Fällen des Satzes 1 Nr. 1 stellt die Ausländerbehörde bei der Ausstellung des Aufenthaltstitels fest, ob der Ausländer zur Teilnahme verpflichtet ist.

§ 44 Berechtigung zur Teilnahme an einem Integrationskurs

2) Von der Teilnahmeverpflichtung ausgenommen sind Ausländer,

1) Einen Anspruch auf die einmalige Teilnahme an einem Integrationskurs hat ein Ausländer, der sich dauerhaft im Bundesgebiet aufhält, wenn er 1. erstmals eine Aufenthaltserlaubnis a) zu Erwerbszwecken (§§ 18, 21), b) zum Zweck des Familiennachzugs (§§ 28, 29, 30, 32, 36), c) aus humanitären Gründen nach § 25 Abs. 1 oder 2 erhält oder 2. eine Niederlassungserlaubnis nach § 23 Abs. 2 erhält.

1. die sich im Bundesgebiet in einer beruflichen oder sonstigen Ausbildung befinden, 2. die die Teilnahme an vergleichbaren Bildungsangeboten im Bundesgebiet nachweisen oder 3. deren Teilnahme auf Dauer unmöglich oder unzumutbar ist. 3) Kommt ein Ausländer seiner Teilnahmepflicht aus von ihm zu vertretenden Gründen nicht nach, so weist ihn die zuständige Ausländerbehörde vor der Verlängerung seiner Aufenthaltserlaubnis auf die Auswirkungen seiner Pflichtverletzung und der Nichtteilnahme am Integrationskurs (§ 8 Abs. 3, § 9 Abs. 2 Nr. 7 und 8, § 10 Abs. 3 des Staatsangehörigkeitsgesetzes) hin. Solange ein Ausländer seiner Teilnahmepflicht nach Absatz 1 Satz 1 Nr. 2 Buchstabe a aus von ihm zu vertretenden Gründen nicht nachkommt, kann die die Leistung bewilligende Stelle für die Zeit der Nichtteilnahme nach Hinweis der Ausländerbehörde die Leistungen bis zu zehn vom Hundert kürzen. Bei Verletzung der Teilnahmepflicht kann der voraussichtliche Kostenbeitrag auch vorab in einer Summe durch Gebührenbescheid erhoben werden.

Von einem dauerhaften Aufenthalt ist in der Regel auszugehen, wenn der Ausländer eine Aufenthaltserlaubnis von mehr als einem Jahr erhält oder seit über 18 Monaten eine Aufenthaltserlaubnis besitzt, es sei denn, der Aufenthalt ist vorübergehender Natur. 2) Der Teilnahmeanspruch nach Absatz 1 erlischt zwei Jahre nach Erteilung des den Anspruch begründenden Aufenthaltstitels oder bei dessen Wegfall. 3) Der Anspruch auf Teilnahme am Integrationskurs besteht nicht, 1. bei Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen, die eine schulische Ausbildung aufnehmen oder ihre bisherige Schullaufbahn in der Bundesrepublik Deutschland fortsetzen,

§ 45 Integrationsprogramm Der Integrationskurs kann durch weitere Integrationsangebote, insbesondere ein migrationsspezifisches Beratungsangebot, ergänzt werden. Das Bundesministerium des Innern oder die von ihm bestimmte Stelle entwickelt ein bundesweites Integrationsprogramm, in dem insbesondere die bestehenden Integrationsangebote von Bund, Ländern, Kommunen und privaten Trägern für Ausländer und Spätaussiedler festgestellt und Empfehlungen zur Weiterentwicklung der Integrationsangebote vorgelegt werden. Bei der Entwicklung des bundesweiten Integrationsprogramms sowie der Erstellung von Informationsmaterialien über bestehende Integrationsangebote werden die Länder, die Kommunen und die Ausländerbeauftragten von Bund, Ländern und Kommunen sowie der Beauftragte der Bundesregierung für Aussiedlerfragen beteiligt. Darüber hinaus sollen Religionsgemeinschaften, Gewerkschaften, Arbeitgeberverbände, die Träger der freien Wohlfahrtspflege sowie sonstige gesellschaftliche Interessenverbände beteiligt werden.

2. bei erkennbar geringem Integrationsbedarf oder 3. wenn der Ausländer bereits über ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache verfügt. Die Berechtigung zur Teilnahme am Orientierungskurs bleibt hiervon unberührt. 4) Ein Ausländer, der einen Teilnahmeanspruch nicht oder nicht mehr besitzt, kann im Rahmen verfügbarer Kursplätze zur Teilnahme zugelassen werden. § 44 a Verpflichtung zur Teilnahme an einem Integrationskurs 1) Ein Ausländer ist zur Teilnahme an einem Integrationskurs verpflichtet, wenn 1. er nach § 44 Abs. 1 einen Anspruch auf Teilnahme hat und sich nicht auf einfache Art in deutscher Sprache mündlich verständigen kann oder 2. die Ausländerbehörde ihn im Rahmen verfügbarer und zumutbar erreichbarer Kursplätze zur Teilnahme am Integrationskurs auffordert und er

Den gesamten Gesetzestext können Sie unter www.aufenthaltstitel.de nachlesen

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BdV aktuell Artikel 6: Änderung des Bundesvertriebenengesetzes

bezüglich der Auswahl und Zulassung der Kursträger sowie die Rahmenbedingungen für die Teilnahme durch Rechtsverordnung, die nicht der Zustimmung des Bundesrates bedarf, zu regeln.“

Das Bundesvertriebenengesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 2. Juni 1993 (BGBl. I S. 829), zuletzt geändert durch Artikel 17 des Gesetzes vom 24. Dezember 2003 (BGBl. I S. 2954), wird wie folgt geändert:

• Der bisherige Absatz 1 wird Absatz 2 und Satz 1 wird wie folgt gefasst: „Spätaussiedler können erhalten 1. eine einmalige Überbrückungshilfe des Bundes und 2. einen Ausgleich für Kosten der Aussiedlung.

§ 9 wird wie folgt geändert: • es wird folgender neuer Absatz 1 eingefügt: „1) Spätaussiedler gemäß § 4 Abs. 1 oder 2 sowie deren Ehegatten oder Abkömmlinge, welche die Voraussetzungen des § 7 Abs. 2 Satz 1 erfüllen, haben Anspruch auf kostenlose Teilnahme an einem Integrationskurs, der einen Basis- und einen Aufbausprachkurs von gleicher Dauer zur Erlangung ausreichender Sprachkenntnisse sowie einen Orientierungskurs zur Vermittlung von Kenntnissen der Rechtsordnung, der Kultur und Geschichte in Deutschland umfasst. Ausgenommen sind Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene, die eine schulische Ausbildung aufnehmen oder ihre bisherige Schullaufbahn in der Bundesrepublik Deutschland fortsetzen. Der Sprachkurs dauert bei ganztägigem Unterricht (Regelfall) längstens sechs Monate. Soweit erforderlich soll der Integrationskurs durch eine sozialpädagogische Betreuung sowie durch Kinderbetreuungs- angebote ergänzt werden. Das Bundesministerium des Inneren wird ermächtigt, nähere Einzelheiten des Integrationskurses, insbesondere die Grundstrukturen, die Dauer, die Lerninhalte und die Durchführung der Kurse, die Vorgaben

Zum Nachdenken „Manchmal gewinnt man den Eindruck, als hätten deutsche Entschädigungszahlungen und deutsche Entschuldigungen die Spannungen eher verschärft als abgebaut. In der tschechischen Gesellschaft etwa hat der Hass in den letzten Jahren zugenommen, und es ist sogar zu befürchten, dass er sich auf den Stand der bürgerlichen Freiheiten in unserem Lande negativ auswirken wird.“ Dr. Bohumil Dolezal, tschechischer Politikwissenschaftler, anlässlich der Überreichung der Ehrenplakette des BdV am 4. Juli 2004 in Berlin.

• Der bisherige Absatz 2 wird Absatz 3. • Nach Absatz 3 werden folgende Absätze 4 und 5 angefügt: 4) Weitere Integrationshilfen wie Ergänzungsförderung für Jugendliche und ergänzende Sprach- und sozialpädagogische Förderung können gewährt werden. 5) Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge ist zuständig für a) die Entwicklung von Grundstrukturen und Lerninhalten des Basissprachkurses und des Orientierungskurses nach Absatz 1 und b) die Durchführung der Maßnahmen nach den Absätzen 1 und 4.“ Weiterführende Informationen erhalten Sie auf den Internetseiten des Bundesinnenministeriums www.bmi.bund.de unter dem Punkt „Gesetze“.

Danke Franz Neubauer Mit der goldenen Verdienstnadel des Bundes der Vertriebenen zeichnete BdVLandesvorsitzender Christian Knauer den langjährigen Sprecher der sudetendeutschen Volksgruppe, Staatsminister a. D. Franz Neubauer aus. 18 Jahre lang hatte Neubauer die Sudetendeutsche Landsmannschaft geprägt. Getragen vom uneingeschränkten Vertrauen seiner Landsleute, versehen mit einem untrüglichen Gerechtigkeitssinn und verankert in einem auch durch bittere Erfahrungen gefestigten christlichen Glauben, habe er die Landsmannschaft mit sicherer Hand und festem Vertrauen in die Richtigkeit der Sache, so Knauer in seiner Laudatio, geführt. Die Ehrung erfolgte aus einer Sitzung des BdV-Landesausschusses im Casino des Bayerischen Rundfunks in MünchenFreimann. An der Veranstaltung nahm auch BdV-Präsidentin Erika Steinbach,

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MdB, teil. Auch sie würdigte Neubauer als einen der „herausragenden Persönlichkeiten der deutschen Vertriebenenverbände“.


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Integrationsforum Staatministerin Christa Stewens:

Integration geht jeden an! „Integration im Dialog“ – so lautet das stehen Chancen und Grenzen der InteMotto des Bayerischen Integrationsfo- gration von Ausländern und Spätausrums, einer landesweiten Veranstal- siedlern sowie Modelle zur praktischen Umsetzung. Den Auftakt bildete ein Symposium in der Münchner HannsSeidel-Stiftung. Bei dieser Veranstaltung wurden die „Leitlinien zur Integration von dauerhaft und rechtmäßig in Deutschland lebenden Ausländerinnen und Ausländern sowie Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedlern“ und das Logo „ID – Integration im Dialog“ vorgestellt. Im Mittelpunkt stehen der Dialog zwischen Deutschen und Zuwanderern sowie die Tatsache, dass Integration von den Zuwanderern selbst gewollt sein muss. Sie müssen sich selbst um Integration und um Identifizierung mit dem Land und der Gesellschaft bemühen. Voraussetzung für ertungsreihe, die Bayerns Sozialministe- folgreiche Integration ist – neben rin Christa Stewens am 1. Oktober in Hilfestellungen zum Erlernen der SpraMünchen eröffnet hat. Im Mittelpunkt che, zum Berufseinstieg sowie in Be-

reichen der gesellschaftlichen Integration – die Bereitschaft der Zuwanderer, sich auf das Leben in einer mitteleuropäischen Gesellschaft einzulassen. „Die Integration von Menschen unterschiedlicher Herkunft ist eine der wichtigsten Herausforderungen für unsere Gesellschaft. Sie bildet die Grundlage für ein friedliches und zukunftsfähiges Zusammenleben“ sagte Stevens. Gleichzeitig hob sie die Bedeutung des Dialogs hervor: „Integration geht jeden an! Nur im gemeinsamen Bemühen kann ein Erfolg erreicht werden.“ Ein zielführender Dialog bedeute auch, Konflikte offen auszusprechen und auf der Basis eines Wertekonsenses Unterschiede und Gemeinsamkeiten zu benennen. „Integration ist ein wechselseitiger Prozess. Alle Beteiligten, Deutsche ebenso wie Zuwanderer, müssen aktiv daran mitarbeiten“, erläuterte die Ministerin die bayerischen Integrationsleitlinien.

Leitlinien zur Integration von Ausländerinnen und Ausländern sowie von Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedlern • Integration bedeutet die gleichbebensbedingungen und die Integration rechtigte Teilhabe am sozialen, kultueinsetzen. Ohne ihren Willen und die rellen, gesellschaftlichen und wirtBereitschaft ist eine erfolgreiche Inschaftlichen Leben. Die Verwirklitegration nicht möglich. chung dieses Ziels, das Rechte und • Integration ist ein gegenseitiger ProPflichten erschließt, liegt in der Verzess. Sie kann nicht verordnet werantwortung aller Menschen, die ihren den, sie kann nicht einseitig gelingen, Lebensmittelpunkt in Deutschland hasie muss von allen Beteiligten angeben. strebt und gelebt werden. Grundvoraussetzungen sind deshalb auf der ei• Integration ist eine gesamtgesellnen Seite durchdachte Integrationsschaftliche Aufgabe. Staatliches und angebote der Aufnahmegesellschaft kommunales Handeln muss ergänzt und auf der anderen Seite das intenwerden durch die Mitwirkung aller sive Bemühen der Zugewanderten, gesellschaftlichen Gruppen und als diese Angebote anzunehmen. Mit InHilfe zur Selbsthilfe angelegt sein. tegrationsangeboten sind nach der Ma• Zuwanderer sind Ausländerinnen und xime „Fördern und Fordern“ auch verAusländer, auch solche, die bereits pflichtende Anforderungen zu stellen. längere Zeit hier leben. Zu integrieren sind auch Spätaussiedlerinnen und • Spracherwerb ist die entscheidende Voraussetzung für echte Integration. Spätaussiedler. Beide Gruppen sind Die deutsche Sprache muss möglichst für ein Gelingen ihrer Integration verfrühzeitig erlernt werden. antwortlich, d. h. sie müssen die Integrationsangebote annehmen und sich • Ebenso gefordert sind das Bewusstsein und die Bereitschaft der Zugemit allen Möglichkeiten und Fähigwanderten, sich auf ein Leben in eikeiten für die Gestaltung ihrer Le-

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Integrationsforum men kontraproduktiv: Sie hindern oder ner mitteleuropäischen Gesellschaft erschweren die Durchsetzung der noteinzulassen, die gewachsenen Grund wendigen Aufenthaltsbeendigung und lagen der Gesellschaft in Deutschland sind auch im Hinblick auf den finanzu respektieren und die hier geltenSchlesiertreffen ziellen Aufwand nicht gerechtfertigt. den zentralen Werte wie Menschenverlegt würde, Freiheit, Solidarität und Gerechtigkeit sowie das Grundgesetz und • Integrationshilfen sind gemeinsame Das Deutschlandtreffen der SchleAufgabe von Bund, Ländern und die Rechtsordnung nicht nur zu aksier findet vom 1. bis 3. Juli auf dem Kommunen. Länder und Kommunen zeptieren, sondern aktiv zu unterstüttragen bereits heute den überwiegenzen. Messegelände in Nürnberg statt. den Anteil der Integrationskosten. Es Der ursprünglich ins Auge gefasste • Hilfestellungen sind notwendig vor ist eine gerechte Kostenverteilung für Termin vom 8. bis 10. Juli wurde allem alle Integrationsmaßnahmen notwenwegen eines gleichzeitig stattfin◊ zum Spracherwerb auf allen Ebedig. Diese Verpflichtung ist vom Bund denden großen Autorennens fallen nen, angefangen im Kindergarten einzufordern. gelassen. und weitergeführt in Schule und Berufsausbildung, Die Leitlinien sind unter ◊ zum Einstieg und Verbleib sowie www.integrationsforum.bayern.de zur Reintegration in die Arbeitsals Download verfügbar. welt und ◊ in Bereichen der gesellschaftlichen Hans-Peter Kemper: neuer Aussiedler- und Integration. • Integrationspolitik darf die Integrationsfähigkeit einer Gesellschaft nicht überfordern, um die Akzeptanz bei der einheimischen Bevölkerung zu schaffen bzw. zu erhalten. Weitere Zuwanderung ist nur in dem Maße vertretbar, wie die Integration der bereits Zugewanderten gelingt. Wirkliche Integration ist nur möglich, wenn die Zahl der Zuwanderer gesteuert und begrenzt wird. • Bei allen Integrationsmaßnahmen ist grundsätzlich auf ein auf Dauer angelegtes Bleiberecht abzustellen. Bei einem nicht gesicherten Aufenthalt sind integrationsfördernde Maßnah-

Infos und Tipps Weitere Informationen zum Bayerischen Integrationsforum bieten Ihnen: Internet www.integrationsforum.bayern.de Informationen auf Bundesebene: www.integrationsbeauftragte.de www.aussiedlerbeauftragte.de www.bamf.de Bürgerbüro Telefon (0 89) 12 6116 60 Telefax (0 89) 12 6114 70 E-mail: Buergerbuero@stmas.bayern.de

Minderheitenbeauftragter des Bundes Auf Vorschlag von Bundesinnenminister Otto Schily hat das Bundeskabinett am 17. November 2004 MdB Hans-Peter Kemper zum Beauftragten der Bundesregierung für Aussiedlerfragen und nationale Minderheiten berufen. Kemper tritt damit die Nachfolge von Jochen Welt an, der bei den Kommunalwahlen in Nordrhein-Westfalen zum Landrat des Kreises Recklinghausen gewählt worden war. Schily beglückwünschte Herrn Kemper zu seinem neuen Amt: „Hans-Peter Kemper zählt zu den innenpolitischen Experten des Deutschen Bundestages. Als Mitglied des Innenausschusses ist er seit Jahren auch mit Fragen der Aussiedler- und Minderheitenpolitik befasst. Es ist gut, dass wir unsere jahrelange vertrauensvolle Zusammenarbeit nun im Innenministerium fortsetzen können.“ Hans-Peter Kemper wird sich als Aussiedlerbeauftragter für die Belange der deutschen Minderheiten in Osteuropa und in den Nachfolgestaaten der früheren Sowjetunion einsetzen. Zugleich gehören alle Ein-

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gliederungsmaßnahmen für Spätaussiedler auf Bundesebene zu seinem Bereich. Er ist ebenfalls Ansprechpartner für die nationalen Minderheiten, deren Belange er auf Bundesebene vertritt. Der 60-jährige Kemper, von Beruf Polizeibeamter, gehört seit 1993 dem Deutschen Bundestag an. Er ist Mitglied des Innenausschusses sowie des Ältestenrates. Außerdem ist er Vorsitzender der Landesgruppe Nordrhein-Westfalen der SPD-Bundestagsfraktion. Pressemitteilung des Bundesinnenministeriums


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Medardus Huemer: Neuer Leiter der Abteilung V „Integration, Vertriebene und Zuwanderer“ beim BayStMAS Leitender Ministerialrat Medardus Huemer, 1948 in Straubing geboren, ist der neue Leiter der Abteilung V „Integration, Vertriebene und Zuwanderer“ im Bayerischen Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen. Er tritt die Nachfolge von Dr. Singbartl an, dessen Stellvertreter er bereits seit 1997 war. Nach dem Abitur 1967 am Humanistischen Gymnasium in Metten studierte Herr Huemer an der LMU München Jura und machte 1972 seine erste und 1974 seine zweite juristische Staatsprüfung. 1975 wurde er im Geschäftsbereich des Bayerischen Staatsministeriums für Arbeit und Sozialordnung eingestellt. Die Abordnung und Versetzung an das Staatsministerium erfolgte Anfang 1977. Dort war er bis 1984 Referent in mehreren Referaten (Asylangelegenheiten, Vertriebenenpolitik, Stiftungsangelegenheiten). Zudem war er in den Jahren 1982/83 an das Haus des Deutschen Ostens abgeordnet zum Außendienst. Erfahrung im Landtag Von 1985 bis 1989 war Herr Huemer wissenschaftlicher Referent für Sozialpolitik im Bayerischen Landtag, von 1989 bis 1991 Referatsleiter im Bayerischen Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung/Landesprüfungsamt für das Sozialversicherungswesen. Dort war er für Grundsatzfragen und Rechtsangelegenheiten zuständig. Nach der Wiedervereinigung war Herr Huemer im Rahmen der Aufbauhilfe im sächsischen Staatsministerium für Soziales, Gesundheit und Familie als Berater der Abteilung „Politische Grundsatzfragen“ tätig. 1994 übernahm er die Referatsleitung Asylpolitik, deren Aufgabe die Aufnahme, Unterbringung und soziale Versorgung der ausländischen Flüchtlinge in Bayern ist. Am 1. Juni 1997 wurde Herr Huemer zum stellvertretenden Leiter der Abtei-

lung V bestellt. Die Neuorganisation dieser Abteilung mit dem Aufgabenbereich „Integration, Vertriebene und Zuwanderer“ erfolgte im Juli 2002. Er wurde zum Leiter des Grundsatzreferats „Integrationspolitik“ bestellt. Seit August 2004 leitet Herr Huemer die Abteilung V des Bayerischen Staatsministeriums für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen. Kontinuität wahren In einem ersten Gespräch mit dem Landesvorsitzenden Christian Knauer und der neuen Geschäftsführerin, Ulrike Ziegler, versicherte Herr Huemer, dass mit seiner Berufung zum Leiter der Abteilung V die Kontinuität in allen Fachbereichen weiterhin gewahrt wird. Im Zusammenhang mit seiner Berufung ist auch die Abteilung in ihren Aufgaben neu organisiert worden. Hinzu kam die Aufgabe „Europäische Sozialpolitik“ und damit die Erweiterung der Abteilung um zwei Referate (Referate V 1 und 2). Die Vertretung von Herrn Huemer übernimmt Herr Ministerialrat Dr. Walter RösnerKraus, Leiter des Referats V 3 „Vertriebenenpolitik, kulturelle Angelegenheiten, grenzüberschreitende Zusammenarbeit“. Neu ist, dass sich die Aufgaben im Be-

reich der Integration künftig im Referat V 4 „Integration von Zuwanderern“ konzentrieren. Beim zuständigen Referatsleiter, Herrn Ministerialrat Rupert Sandfuchs, ist der gesamte Aufgabenbereich für die Integration von Migranten mit dauerhaftem und rechtmäßigem Aufenthalt angesiedelt. Das Referat V 5 „Soziale Versorgung von Zuwanderern, Rückkehrhilfe“ wird von Herrn Ministerialrat Bruno Lischke geleitet. Zu seinen Aufgaben gehören auch die Planung und der Betrieb eines flächendeckenden Netzes von Unterbringungseinrichtungen in Bayern. Im Referat V 6 „Lastenausgleich, Entschädigungs- und Statusfragen“ steht als Referatsleiter Herr Ministerialrat Werner Groß als Ansprechpartner für Rechtsund Statusfragen zur Verfügung. Gute Zusammenarbeit mit BdV Der Abteilungsleiter steht verlässlich zu den Aussiedlern und Heimatvertriebenen in Bayern. Es ist ihm ein großes Anliegen, die bisher gute Zusammenarbeit zwischen dem BdV Landesverband Bayern und dem StMAS fortzuführen. Er versicherte, dass sich Bayern weiterhin mit Nachdruck für den Erfolg der Integration von Spätaussiedlern einsetzt, und dass die Integrationskurse ab 2005 durch eine migrationsspezifische Fachberatung ergänzt werden. Das gemeinsame Anliegen des BdV und des Ministeriums ist die rasche Integration der Aussiedler. Sie sollen und müssen künftig aktive Mitglieder der Gesellschaft werden, die ihren positiven Beitrag dazu leisten können und wollen.

Bayerisches Staatsministerium für Arbeit, Sozialordnung, Familie und Frauen Winzererstraße 9, 80797 München Medardus Huemer Telefon (0 89) 12 6112 32, Telefax (0 89) 12 6118 12 32 E-Mail: Medardus.Huemer@stmas.bayern.de Dr. Walter Rösner-Kraus Telefon (0 89) 12 6113 33, Telefax (0 89) 12 6118 13 33 E-Mail: Walter.Roesner-Kraus@stmas.bayern.de

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Neuorganisation der Abteilung V des Bayerischen Staatsministeriums für Arbeit, Sozialordnung, Familie und Frauen Abteilung V „Europapolitik, Integration, Vertriebene und Zuwanderer“ Abteilungsleiter: Ltd. MR Medardus Huemer Telefon (0 89) 12 6112 32 Stellvertretender Abteilungsleiter: MR Dr. Walter Rösner-Kraus Telefon (0 89) 12 6113 33

Referat V 1 „Europapolitik, Grundsatzfragen der Integration und Migration“

Referat V 2 „Vertretung des Ministeriums in Europaangelegenheiten“

Leiter: RD Dr. Andreas Kufer (0 89) 12 6114 83

Leiter: MR Dr. Norbert Kollmer (0 89) 12 6114 83

Referat V 3 „Vertriebenenpolitik, kulturelle Angelegenheiten, grenzüberschreitende Zusammenarbeit“

Referat V 4 „Integration von Zuwanderern“ Leiter: MR Rupert Sandfuchs (0 89) 12 6112 37

Referat V 5 „Soziale Versorgung von Zuwanderern, Rückkehrhilfe“

Referat V 6 „Lastenausgleich, Entschädigungs- und Statusfragen“

Leiter: MR Bruno Lischke (0 89) 12 61 12 14

Leiter: MR Werner Groß (0 89) 12 61 12 24

Leiter: MR Dr. Walter Rösner-Kraus (0 89) 12 6113 33

Antrag auf Entschädigung deutscher Zwangsarbeiter vom Bundestag abgelehnt Am Ende des Zweiten Weltkriegs wurden schätzungsweise 2 Mio. Deutsche, verschleppt und bei einstigen Kriegsgegnern Deutschlands zur Zwangsarbeit herangezogen. Diese ehemaligen Zwangsarbeiter sollen nach der Entscheidung des Bundestages auch zukünftig keine Entschädigung erhalten. Ein Entschädigungsantrag der CDU/ CSU-Fraktion des Deutschen Bundestages wurde von der Rot-Grünen Mehrheit am 22. Oktober abgelehnt. Inhalt dieses Antrages war die Aufforderung an die Bundesregierung, einen Gesetzesentwurf zu erarbeiten, der eine humanitäre Geste für Menschen vorsieht, die als Zivilpersonen aufgrund ihrer deutschen Staats- oder Volkszugehörigkeit während des Zweiten Weltkrieges und danach Zwangsarbeit leisten mussten. Als Möglichkeit der Entschädigung wurde eine Einmalzahlung ähnlich der Regelung für NS-Zwangsarbeiter vorgeschlagen.

Die SPD lehnte den Antrag mit der Begründung ab, dass die Heranziehung Deutscher als „Allgemeines Kriegsfolgeschicksal“ zu bewerten sei. Die Schicksale der Zwangsarbeiter seinen zwar schrecklich, das Leid hätte aber seine Wurzeln im Umrecht der NS-Zeit und somit in Deutschland. Besonders bei Deutschen, die noch in der Heimat wohnen, löste die Ablehnung des Antrags im Bundestag tiefe Niedergeschlagenheit aus, da ihnen die Jahre der Zwangsarbeit bei der Rentenberechnung fehlen. Polnische NS-Zwangsarbeiter dagegen haben dieses Problem nicht. Im Gegenteil: Sie erhalten durch den eigens dafür eingerichteten NSZwangsarbeiterfonds zusätzliche Entschädigungen aus Deutschland. Stellt sich nun die Frage, für wen eine deutsche Regierung eigentlich da ist. Erwin Marschewski, Vorsitzender der Arbeitsgruppe „Vertriebene und Flüchtlinge“ der CDU/CSU-Bundestagsfrak-

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tion, formulierte es so: „Heute, fast sechs Jahrzehnte nach den Ereignissen, wäre es endlich an der Zeit gewesen, diesen von einem besonders schweren Schicksal Betroffenen eine moralische Anerkennung zuzugestehen. Eine Geste der Anerkennung, des Mitgefühls und er Aufarbeitung dieses Kapitels der Geschichte.“

Stiftung „Zentrum gegen Vertreibungen“ Spendenkonto: Deutsche Bank Konto 311 2000 BLZ 380 700 24


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Aussiedlerstatistiken

Betreuerseminar

Quelle: Bayerisches Staatsministerium für Arbeit, Sozialordnung, Familie und Frauen

Zugänge

Verteilung innerhalb Bayerns Stand: 30. 09. 2004

Bevölkerungsstruktur

Das diesjährige Seminar für ehrenamtliche Aussiedlerberater und -betreuer des BdV Landesverbandes Bayern fand am 4. Dezember im Haus des Deutschen Ostens in München statt. Angereist waren 26 Betreuer aus ganz Bayern, Vertreter verschiedener Landsmannschaften, die sich vor Ort um die Beratung und Betreuung der Spätaussiedler kümmern. Der kommissarische Geschäftsführer des BdV und Leiter des Seminars, Helmut Menning, erläuterte zunächst das Zuwanderungsgesetz, das am 1. Januar 2005 in Kraft tritt und auch im Bereich Spätaussiedler wesentliche Veränderungen mit sich bringt. Vorgestellt wurde ebenfalls die Neukonzeption der Migrationsberatung, die das Bundesinnenministerium ausgearbeitet hat. Wichtig waren vor allem die Artikel, die sich unmittelbar auf unsere Arbeit beziehen, auf die neuen Aufgaben im Bereich der Integration. Der zweite Teil des Seminars war dem Erfahrungsaustausch vorbehalten. Bei dieser Gelegenheit wurden Einzelfälle behandelt, deren Lösung für alle Berater von Bedeutung ist. Dabei ging es um Rentenfragen, um Probleme in der Sozial- und Krankenversicherung und um das Aufnahme- und Anerkennungsverfahren von Spätaussiedlern. Das nächste Betreuerseminar ist für Herbst 2005 geplant.

Anzahl der Übergangswohnheime

Neuer deutscher Generalkonsul in Breslau Seit 1. Juli 2004 leitet Dr. Helmut Schöps das deutsche Generalkonsulat in Breslau. Er wurde am 5. Januar 1944, in Malchin, MecklenburgVorpommern, geboren, ist verheiratet und hat drei Kinder. Der Jurist war zuletzt für vier Jahr als Leiter der Abteilung „Lateinamerika“ im Außenministerium in Berlin.

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Ein verdienter Mitarbeiter geht in den Ruhestand Verabschiedung von Helmut Günther Menning Auf der Landesausschusssitzung vom 10. Dezember 2004 verabschiedete der 1. Vorsitzende des BdV Christian Knauer einen verdienten Mitarbeiter des BdV Bayern: Helmut Günther Menning. Helmut Menning, der im Jahre 1943 in Broos/Siebenbürgen geboren wurde, absolvierte die Volksschule und das Gymnasium in Hermannstadt, wo er 1961 sein Abitur machte. Danach studierte er an der Universität Klausenburg die Fachrichtung Rumänisch und Russisch, wo er 1966 sein Staatsexamen ablegte. Bis 1975 unterrichtete er als Lehrer und ab 1976 war er als Redakteur bei verschiedenen Zeitungen tätig. Bis

zu seiner Aussiedlung im Juli 1990 war Helmut Menning ab 1988 als freischaffender Journalist bei der Wochenschrift „Die Woche“ in Hermannstadt tätig. Im Mai 1991 wurde Helmut Menning als Sachbearbeiter in der Aussiedlerberatung beim BdV-Landesverband Bayern angestellt und übernahm fortan mit großem Engagement die wöchentlichen bayernweiten Sprechtage in verschiedenen Übergangswohnheimen. Während seines Studiums dachte Herr Menning wohl noch nicht daran, dass er seine Fremdsprachenkenntnisse bei seiner späteren Tätigkeit für den BdV als Übersetzer von Urkunden und Briefen einsetzen kann. Des Weiteren organisierte und betreute er den zentralen Beratungsdienst für ehrenamtliche Mitarbeiter.

Ein Projekt, das schon fast wieder in Vergessenheit geraten ist, war die bayernweite Erfassung der Gedenkstätten der Heimatvertriebenen nach Ort, Art des Mahnmals und Jahr der Errichtung. In der besonders schwierigen Zeit des BdV, von März bis Dezember 2004, bewies sich Helmut Menning als kommissarischer Landesgeschäftsführer. Er führte die Geschäftsstelle in zuverlässiger Art und zeigte damit sein Engagement für den Bund der Vertriebenen, Landesverband Bayern bis zuletzt.

Der Landesvorsitzende Christian Knauer überreicht Helmut Menning die silberne Ehrennadel mit Urkunde des Bundes der Vertriebenen und bedankt sich bei ihm mit einem Reiseführer über die Toskana.

Neue Geschäftsführerin beim BdV Landesverband Seit 1. November 2004 leitet Dipl. Geogr. Ulrike Ziegler die BdV Landesgeschäftsstelle. Sie wurde 1976 in Augsburg geboren. Nach dem Abitur studierte sie an der Universität Augsburg Sozial- und Wirtschaftsgeographie und machte im Frühjahr 2002 ihre Diplomprüfung.

Im Rahmen mehrerer Werkverträge arbeitete sie zunächst an der Schule der Dorf- und Landentwicklung (SDL) in Thierhaupten. Seit Juni 2003 ist Frau Ziegler als Teilzeitkraft Assistentin der Geschäftsführung beim Wittelsbacher Land e.V., dem Regionalentwicklungsverein des Landkreises Aichach-Friedberg. Ihre Hauptaufgabe liegt in der Umsetzung des EU-Förderprogrammes LEADER+. Sie plant, organisiert und betreut Projekte. Gleichzeitig nimmt sie einen Teil der Öffentlichkeitsarbeit wahr. In ihrer Freizeit musiziert sie am Flü-

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gelhorn in der Blaskapelle des Musikvereins Aindling und engagiert sich als stellvertretende Vorsitzende für die Presse-/Öffentlichkeits- sowie die Jugendarbeit des Vereins. Zu ihren Hobbies zählen Lesen, Kochen, Ski fahren, radeln und Ausflüge mit dem Motorrad. Als Enkelin einer heimatvertriebenen Schlesierin aus Neiße war ihre Kindheit von den Erzählungen der „Muttl“ geprägt. Mit diesem Wissen und mit ihrem Engagement möchte sie sich in Zukunft für die Belange der Heimatvertriebenen und Migranten, für den BdV Bayern einsetzen.


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BdV zeigt Flagge

Kundgebung „EU-Erweiterung begrüßen – verletzte Rechte heilen“ Mit einer Kundgebung auf dem Münchener Marienplatz am 23. April 2004, zeigten die Heimatvertriebenen kurz vor der EU-Osterweiterung Flagge. Trotz Gewitter und angekündigter Randale beteiligten sich ca. 2000 Vertriebene innerhalb des Veranstaltungszeitraums zwischen 15.00 und 19.00 Uhr an der Kundgebung des BdV. Viele Passanten zeigten sich äußerst interessiert an dessen gerechtfertigten Forderungen und informierten sich an den Info-Ständen über die Anliegen der Vertriebenen. Als Hauptredner begrüßte der Vorsitzende des BdV, Christian Knauer, die Trennung Europas beenden Aufnahme von Estland, Lettland, Litauen, Malta, Polen, die Slowakische Republik, Slowenien, die Tschechische Republik, Ungarn und Zypern als neue Mitglieder der Europäischen Union. Damit ist die künstliche Trennung des europäischen Kontinents, die so vielen Menschen unendliches Leid und den Völkern jenseits des Eisernen Vorhangs nach den Schrecken des Zweiten Weltkrieges die Unterjochung unter Diktaturen gebracht hat, endgültig überwunden. Die Beitrittsländer waren und sind Bestandteil Europas. Sie gehören politisch, kulturell und wirtschaftlich zu Europa und es ist gut, dass sie auch ihren Platz in der erweiterten Europäischen Union finden. Massenvertreibungen aufarbeiten Es bleibt aber das politische und rechtliche Defizit, dass mit der Tschechischen Republik, Polen und Slowenien solche Staaten Mitglieder werden, die das Unrecht der völkerrechtswidrigen Massenvertreibungen der Deutschen weder politisch noch rechtlich aufgearbeitet haben. Deswegen und wegen fortbestehender rechtlicher Diskriminierungen sind die Kopenhagener Kriterien in Bezug auf die Menschenrechte anders als z. B. in Bezug auf Verfassungsstaatlichkeit, Binnenmarktfähigkeit und Integrationsfähigkeit nicht anfüllt.

Die historische Chance, im Zuge der Beitrittsverhandlungen, die aus der Vergangenheit herrührenden Probleme zu überwinden und unseren Völkern eine davon unbeschwerte Zukunft zu ermöglichen, wurde verpasst. Vertreibungsdekrete aufheben Vor diesem Hintergrund wurden die Beitrittsländer Tschechische Republik, Polen und Slowenien aufgefordert, die immer noch existierenden Vertreibungsdekrete und Gesetze endlich aufzuheben und im direkten Gespräch mit den Betroffenen die Regelung aller die Vertreibung von 15 Millionen Deutschen betreffenden Fragen zu lösen. Als Beispiel dafür wurden Ungarn und die Baltischen Staaten genannt, die eine zufrieden stellende Lösung getroffen haben. Es wurde darauf hingewiesen, dass die in der Europäischen Union geltende Freizügigkeit zur Verwirklichung des Rechtes auf Heimat auch für die deutschen Vertriebenen sein muss, und dass diese in einem Europa, das sich als Rechtsund Wertegemeinschaft versteht, eine wichtige Brückenfunktion bei der Zusammenarbeit mit Deutschlands östlichen Nachbarstaaten übernehmen wollen. Aufgrund der noch immer ungelösten Fragen im Zusammenhang mit der Ver-

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treibung der Deutschen aus ihrer angestammten Heimat wurde gefordert: – die sofortige Aufhebung aller Vertreibungs-, Enteignungs- und Straffreiheitsdekrete – das Grundrecht auf die angestammte Heimat – das uneingeschränkte Ansiedlungsrecht – die Lösung der offenen Vermögensfragen – das Minderheiten- und Volksgruppenrecht – die Entschädigung deutscher Zwangsarbeiter – Offenhalten des Tores für Spätaussiedler. Ehrung unverständlich Der stellvertretende Landesvorsitzende der Sudetendeutschen Landsmannschaft, Herbert Prochazka, äußerte sich empört darüber, dass der Urheber des Völkermords an den Sudetendeut schen, der ehemalige Tschechische Staatspräsident Eduard Benesch, durch Parlamentsbeschluss für diese, seine Verdienste um das Tschechische Volk, posthum geehrt wurde – und das am Vorabend der EU-Osterweiterung. Die Anliegen der Vertriebenen wurden auch von allen anderen Grußwortrednern, dem CSU-Bundestagsabgeordneten Johannes Singhammer, CSU-


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Buch und CD Landtagsabgeordneten Josef Zellmeier, CSU-Stadträtin Mechthild Wittmann und CSU-Stadtrat Andreas Lorenz solidarisch unterstützt. Vertreter der SPD, waren trotz Einladung nicht erschienen. Der Mitveranstalter Johann Slezak von der Sudetendeutschen Landsmannschaft stellte die aus den verschiedenen Vertreibungsgebieten anwesenden Trachtenträger und ihre Heimatlandschaft Schlesien, Oberschlesien, Sudetenland, Pommern, Ost- und Westpreußen sowie Siebenbürgen vor. Dazu spielte die Reußmarkter Blaskapelle aus Siebenbürgen flotte Weisen und lockte stets viele neugierige Passanten vor das zentral aufgestellte Podium. Polizei vorbildlich

Abschließend bedankte sich Hans Slezak, bei allen Teilnehmern und denen, Den guten Verlauf der Veranstaltung konnte auch eine kleine Gruppe Links- die die legitimen Interessen der Vertrieextremer dank der vorbildlichen Poli- benen vertreten. Unter der Mariensäule wurde Gott und seiner Mutter Maria, der zeipräsenz nicht wirklich stören.

Schutzfrau Bayerns gedankt, die den Vertriebenen eine neue Zukunft ermöglicht haben und die Hoffnung auf eine Heimat geben, aus der es keine Vertreibung gibt.

Buch und CD-ROM

„Umsiedlung, Flucht und Vertreibung der Deutschen als internationales Problem“ Das Haus der Heimat des Landes BadenWürttemberg hat auf Anregung des BdV Landesverbandes Baden-Württemberg und in Zusammenarbeit mit Trägern der politischen Bildungsarbeit sowie dem Innen- und Kultusministerium Baden-Württemberg die bereits im Herbst 2002 erschienene Lehrerhandreichung zu „Umsiedlung, Flucht und Vertreibung der Deutschen als internationales Problem. Zur Geschichte eines europäischen Irrwegs“ durch eine CD-ROM ergänzt. In über 50 Ausschnitten wird das Thema in multimedialer Darstellung behandelt. Zudem können Quellen, Fotos und Dokumente abgerufen werden. Zahlreiche thematisch-kartographische Darstellungen sowie sechs multimedial aufbereitete Einzelschicksale mit Tondokumenten von Zeitzeugen ergänzen das Thema. Die Kombination des Lehrerarbeitsheftes mit der CD-ROM ermöglicht zum einen eine zukunftsgerichtete Unterrichtsgestaltung zum Thema „Flucht und Vertreibung“, zum anderen trägt es zum Erhalt des Wissens um Geschichte und Kultur der Deutschen in Ostmittel-, Ost- und Südosteuropa bei.

Interessierte können die CD-ROM und das Arbeitsheft im Haus der Heimat des Landes Baden-Württemberg, Schlossstraße 92, 70176 Stuttgart, Telefon (0711) 6 69 51-0, Fax (0711) 6 69 51-49, anfordern. Schutzgebühr 15,– Euro (CD) bzw. 18,– Euro (CD mit Arbeitsheft).

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Tag der Heimat 2004 „Dialog führen – Europa gestalten“ Unter dem Motto „Dialog führen – Europa gestalten“ fanden in den vergangenen Wochen und Monaten zahlreiche Veranstaltungen des BdV zum Tag der Heimat 2004 statt. In Bayern waren es rund 25 Treffen der Heimatvertriebenen und anderer Bevölkerungsgruppen. Die Auftaktveranstaltung am 4. September bildete wie in jedem Jahr der „Tag der Heimat Berlin“. Hauptredner waren neben der BdV-Präsidentin Erika Steinbach, der Staatssekretär des Bundesministeriums des Innern Fritz R. Körper, der Thüringische Ministerpräsident und derzeitige Präsident des Bundesrates Dieter Althaus sowie der tschechische Polit-Historiker Dr. Bohumil Dolezal. Letzterer wurde von der BdV-Präsidentin mit der Ehrenplakette des BdV Bundesverbandes ausgezeichmannschaften eingeladen hatten. Der net. festliche Gottesdienst im Dom wurde von Pater Norbert Schlegel, päpstlicher Vertriebene wollen Dialog Visitator für die Sudetendeutschen und Über diese Veranstaltung hat der Bun- Vorsitzender des Sudetendeutschen Priedesverband einen Sonderdruck heraus- sterwerks zelebriert. Umrahmt wurde er gegeben, der in der BdV-Bundesge- von den Münchener „Böhmerwäldler“, schäftsstelle in Bonn angefordert werden die die „Waldler-Messe“ von Ferdinand kann. Neumaier aufführten. Das diesjährige Motto wurde mit Bedacht auf die neue Entwicklung in EuBeckstein bekundet Solidarität ropa gewählt. Die deutschen Heimatvertriebenen begrüßten den Beitritt Bei der Kundgebung im vollbesetzten weiterer zehn Staaten der Europäischen Kolpingsaal konnte der Bayerische Union. Nun wächst wieder zusammen, Staatsminister des Inneren, Dr. Günther was zusammen gehört. Darunter sind Beckstein, als Festredner gewonnen werauch jene Nachbarstaaten, aus denen den. Unter den zahlreichen Repräsennach dem Zweiten Weltkrieg Millionen tanten des öffentlichen Lebens aus Augsunserer Landsleute flüchten mussten oder vertrieben wurden. Es wurde auch deutlich, dass die Heimatvertriebenen den

burg und Schwaben konnte der BdV-Bezirksvorsitzende Reinhard Pachner (MdL) u. a. den Landrat des Landkreises Aichach-Friedberg und Landesvorsitzenden des BdV Bayern Christian Knauer und den BdV-Kreisvorsitzenden Willi Reiser begrüßen. Anwesend waren auch der Regierungsvizepräsident Karl-Michael Scheufele, der Sozialreferent der Stadt Augsburg Konrad Hummel (in Vertretung für Oberbürgermeister Paul Wengert) sowie weitere Kommunalpolitiker und Vertreter der Landsmannschaften. Das kulturelle Rahmenprogramm gestaltete die Böhmerwald-Sing- und Volkstanzgruppe München mit ihrer Kindergruppe und der Stubenmusik.

Von links: Josef Endres, Dillinger Kreisobmann der SL, Ernst Wollrab, Reinhard Pachner MdL, Ute Schuller, Leiterin der Siebenbürger Sachsen-Tanzgruppen Augsburg, Günther Beckstein, Renate Slawik, Willi Reiser, Gerhard Müller und Christian Knauer, Landesvorsitzender.

Offene Fragen mit Nachbarn Dialog wollen, und dass der Tag der Heimat ein Signal der Friedfertigkeit ist und auch in Zukunft sein wird. Allerdings stehen noch etliche Fragen in den Beziehungen zu den Nachbarn offen. In der Stadt Augsburg fand der zentrale Tag der Heimat statt, zu dem der BdV Landesverband und die Lands-

(Bilder: Johannes Schmidt)

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Adressen

Literaturempfehlungen

Neue Migrationserstberatungsstelle ab 1. Januar 2005 beim Bund der Vertriebenen, Landesverband Bayern e. V.

Erika Schneider: In Schlesien geboren – in Schlesien gelebt – aus Schlesien vertrieben. Erinnerungen 140 Seiten, Softcover, viele Originalfotos. ISBN 3-935660-42-1 – Preis: 12,90 Euro Zu beziehen über alle Buchhandlungen, vom „amicus“ Mitteldeutscher Literaturverlag, Lindenstraße 41, 96524 Föritz-Weidhausen oder direkt bei Erika Schneider, Hallstraße 15 a, 96515 Sonneberg.

Ansprechpartner: Dietmar Kräch Bund der Vertriebenen Vereinigte Landsmannschaften Landesverband Bayern e. V. Am Lilienberg 5 · 81699 München

Ellert & Richter Verlag (Hrsg.): Flucht und Vertreibung. Europa zwischen 1939 und 1948 Mit einer Einleitung von Arno Surminski. In Zusammenarbeit mit dem Magazin GEO. 280 Seiten mit 218 Abbildungen, Hardcover. ISBN 3-8319-0173-2 – Preis: 24,95 Euro Ellert & Richter Verlag, Große Brunnenstr. 116–120, 22763 Hamburg Tel. 0 40/3 98 47 70, Fax 0 40/39 84 77 23

Telefon (0 89) 48 14 47 · Fax (0 89) 48 26 21 E-mail: bdv-bayern@online.de oder bdv-lv.bayern@online.de Beratungen während der Geschäftszeiten Montag – Donnerstag, 8.00 – 12.30 und 13.30 – 16.30 Uhr Freitag, 8.00 – 15.00 Uhr oder nach telefonischer Vereinbarung!

Ihre Ansprechpartner bei den Landsmannschaften der deutschen Heimatvertriebenen in Bayern

W I C H T I G E

Deutsch-Baltische Landsmannschaft Vorsitzende: Gertje Anton Hauptstraße 138, 85579 Neubiberg Tel. 0 89/6 0107 30

Landsmannschaft der Ost- und Westpreußen Vorsitzender: Friedrich Wilhelm Böld Heilig-Grab-Gasse 3, 86150 Augsburg Tel. 08 21/5178 26, Fax 08 21/3 4514 25 (d)

Landsmannschaft der Banater Schwaben Vorsitzender: Peter-Dietmar Leber Sendlinger Straße 46/I, 80331 München Tel. 0 89/23 55 73-13, Fax 0 89/23 55 73-10

Pommersche Landsmannschaft Vorsitzender: Ernst Schröder Schlossweg 8, 86875 Waal Tel. 0 82 46/15 54

Heimatverband Banater Berglanddeutscher Vorsitzende: Herta Drozdik-Drexler Postfach 11 46, 35055 Frankenberg/Eder Tel. 0 64 51/85 70 (Mo. – Fr. 8–10 und 18–20 Uhr)

Landsmannschaft der Deutschen aus Russland Vorsitzender: Dr. Arthur Bechert Kirchfeldallee 35, 93055 Regensburg Tel. 09 41/78 99 56, Fax 09 41/78 53 14 21

Landsmannschaft der Bessarabiendeutschen Vorsitzender: Rolf G. Faas Kiltrahinger Straße 2, 82205 Gilching Tel. 0 8105/8150, Fax 0 8105/2 4744

Landsmannschaft der Sathmarer Schwaben Vorsitzender: Franz Bertusch Föhrenstraße 5 b, 85716 Unterschleißheim Tel. 0 89/140 49 22

A N S C H R I F T E N

Heimatortsgemeinschaft

Landsmannschaft Schlesien Vorsitzender: Christian Kuznik Burgunderstraße 27, 63785 Obernburg Tel. 0 60 22/87 95, Fax 0 60 22/50 0123

Bund der Danziger Vorsitzender: Erich Biermanski Winkstraße 8/II, 81373 München Tel. 0 89/77 52 94

Landsmannschaft der Siebenbürger Sachsen Vorsitzender: RA Dr. Bernd B. Fabritius Karlstraße 100, 80335 München Tel. 0 89/2 36 60 90, Fax 0 89/23 66 0915

Landsmannschaft der Donauschwaben Vorsitzender: Gustl Huber Leibstraße 33, 85540 Haar Tel. 0 89/45 69 9190

Karpatendeutsche Landsm. der Slowakei Vorsitzender: Dr. Peter Kalus Johann-Sedlmeier-Straße 3, 86919 Utting Tel. 0 8806/5 35, Fax 0 88 06/95 84 51

Landsmannschaft der Deutschen aus Litauen Vorsitzender: Dr. Alfred Baron Urbanstraße 20, 81371 München Tel. 0 89/7 23 24 07

Sudetendeutsche Landsmannschaft Vorsitzender: Franz Norbert Pany Hochstraße 8, 81669 München Tel. 0 89/48 00 03 46, Fax 0 89/48 00 03 96

Landsmannschaft der Oberschlesier Vorsitzender: Georg Masnitza Klingerstraße 1, 90455 Nürnbaerg Tel. 09 11/88 42 23, Fax 09 11/88 42 23

Landsmannschaft der Deutschen aus Ungarn Vorsitzender: Hans Schmuck Erikaweg 19, 82538 Geretsried Tel. 08171/6 22 44, Fax 0 8171/96 58 57

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