Luftverkehrsteuer-Absenkungsverordnung 2024

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Stellungnahme

LuftverkehrsteuerAbsenkungsverordnung 2024

LuftVStAbsenkV Langtitel, Beispiel:2024 (Arial, 20 Pt, fett) Referentenentwurf/ Regierungsentwurf Gesetz zur Modernisierung der Netzentgeltstruktur

Bundesverband der Deutschen Industrie e.V.

Stand: 16.11.2023

Stand: TT.MM.JJJJ


LuftVStAbsenkV 2024

Hintergrund Das Luftverkehrsteuergesetz (LuftVStG) sieht eine Anpassung der Regelsteuersätze an die staatlichen Einnahmen aus der Versteigerung der luftverkehrsbezogenen Treibhausgasemissionszertifikate im Europäischen Emissionshandel (EU-ETS) vor: den sogenannten Absenkungsmechanismus. Die Versteigerungen generierten im Jahr 2023 Einnahmen in Höhe von 74.120.040 Euro. Der Entwurf der Luftverkehrsteuer-Absenkungsverordnung 2024 sieht daher eine Absenkung der Regelsteuersätze um etwa 4,2 Prozent vor. Bewertung Die festgeschriebene Anpassung der Regelsteuersätze an die steigenden Einnahmen aus der Versteigerung von Treibhausgaszertifikaten ist dringend erforderlich. Eine ausbleibende Absenkung würde die im europäischen Vergleich bereits unverhältnismäßig stark ausgeprägte Belastung des Luftverkehrsstandorts Deutschland durch Steuern, Abgaben und Gebühren weiter verstärken. Dies gefährdet nicht allein die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Luftverkehrswirtschaft, sondern entzieht der Branche auch die für Investitionen in Klimaschutzmaßnahmen wie hocheffiziente Flugzeuge und nachhaltige Flugkraftstoffe erforderlichen Finanzmittel. Für die Ausgestaltung und Weiterentwicklung der Luftverkehrssteuer sollte die Bundesregierung daher die folgenden Prioritäten setzen. Absenkungsmechanismus beibehalten Die Revision des EU-ETS im Rahmen des Fit for 55-Pakets wird zu einer beschleunigten Verknappung von Treibhausgaszertifikaten führen. Dies resultiert in steigenden Kosten für Luftfahrtunternehmen für die Beschaffung von Treibhausgaszertifikaten und damit auch wachsenden staatlichen Einnahmen aus deren Versteigerung. Um diese Mehrbelastungen und die hieraus resultierenden Wettbewerbsnachteile europäischer Airlines gegenüber außereuropäischen Wettbewerbern abzufedern, muss der Absenkungsmechanismus des LuftVStG unbedingt beibehalten werden, da er mit wachsenden Kosten für Treibhausgaszertifikate erstmals zu spürbaren Entlastungen der wettbewerbsverzerrenden Folgen des EU-ETS beitragen kann.

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Einnahmen aus Luftverkehrsteuer für Klimaschutz im Luftverkehr nutzen Die Bundesregierung verspricht im Koalitionsvertrag, die Einnahmen aus der Luftverkehrssteuer „für die Förderung von Produktion und Einsatz von CO2neutralen strombasierten Flugkraftstoffen sowie für Forschung, Entwicklung und Flottenmodernisierung im Luftverkehr“ einzusetzen. Der BDI erwartet, dass die Bundesregierung dieses Versprechen einlöst und die Mittel aus der Luftverkehrssteuer für die Förderung der Produktion und des Einsatzes von nachhaltigen Flugkraftstoffen (Sustainable Aviation Fuels – SAF) sowie Forschung, Entwicklung und Flottenmodernisierung einsetzt. Luftverkehrsteuer in europäische Klimaabgabe zur wettbewerbsneutralen Finanzierung des Hochlaufs nachhaltiger Flugkraftstoffe weiterentwickeln Europäisch und national einseitige Mehrkosten nachhaltiger Flugkraftstoffe gegenüber fossilen Alternativen müssen für den internationalen Luftverkehr ausgeglichen werden, um Carbon Leakage zu verhindern und die internationale Wettbewerbsfähigkeit europäischer Unternehmen zu sichern. Eine Möglichkeit zur Finanzierung stellt die Umwandlung der nationalen Luftverkehrsteuer in eine europäische, endzielbezogene und zweckgebundene Klimaabgabe dar. Die Bundesregierung sollte sich hierfür auf europäischer Ebene einsetzen.

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